Hallo,
Das DTTO- Reglement bezieht sich natürlich auf andere, nicht ETPC konforme Veranstaltungen und auf von dieser abgenommenen Bremswagen.
Und darauf habe ich mich in meiner Antwort bezogen. Das man seinen Traktor Zuhause an einen dicken Baum bindet oder an einen 40 Tonner oder Container oder versucht einen UHU- Block auseinander zu ziehen, kann Niemand kontrollieren und solange das auf privatem Grundstück stattfindet auch nicht verbieten. Kommt da auch ein wenig auf die Nachbarn an...und dem örtlichen Ordnungsamt....
Was eine Veranstaltung ist und ob ein test´n´tune nicht auch eine offizielle Veranstaltung ist die es zu versichern gilt, kann einem ein Fachanwalt mit Sicherheit sagen. Aber mit einer lapidaren Begründung wie "Der Überschlag des Traktors mit Personenschaden hat sich am Datum xy in der Gemarkung xy bei Neudoofdorf im Rahmen eines privaten Trecker Trecks / eines privates test ´n´tune ereignet, dürfte für eine Versicherung des/der Beteiligten diverse Fragen aufwerfen...
Das mit dem Video könnte sein, Robibib. Aber dennoch seltsam das sich hier Niemand, der dabei war, dazu äußert.
Würde ich in der DTTO/ETPC mal näher klären, was genau erlaubt ist und was nicht und ob die DTTO- Versicherung für "DTTO- Traktoren" test ´n tune Veranstaltungen mitversichert, egal ob offiziell von der DTTO/ETPC ausgerichtet, von einem anderen Trecker Treck "Verein" oder bei rein privaten test´n tunes. Das Gesamte in Hinblick jeweils mit und jeweils ohne ETPC abgenommenen Bremswagen. Das Ganze dann mal flux in´s Reglement schreiben, damit nicht soviele Fragen und Unsicherheiten dazu auftauchen.
Gruß Gordon