Gordon, manchmal frage ich mich echt.........
Keine Meisterschaft----> Kein Meister
So einfach ist das. Und ja, es kann in einer Pandemie tatsächlich Jahre ohne Tractorpullingmeister geben. Das geht, tut nicht mal weh!
Zur MHV: Die DTTO ist ein eingetragener Verein (e.V.) Daraus ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten. Ist alles im BGB geregelt. Unter anderem hat ein eingetragener Verein einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung durchzuführen. Wer, wie, wo, was zur Wahl steht, regelt die Satzung.
Durch die Corona-Pandemie mit den einhergehenden Kontaktbeschränkungen wird das mindestens mal zu den gewohnten Terminen im gewohnten Umfang nichts. Letztes Jahr haben viele Vereine die im Frühjahr stattfindende Versammlung einfach verschoben in Monate wo coronamäßig weniger los war.
Das die Regelungen in der Satzung und im BGB nicht mehr gelten halte ich für unwahrscheinlich. Eher wird es wohl zu einer aufschiebenden Wirkung kommen. Zumal dies in vielen Fällen nicht mal erforderlich sein wird. In vielen mir bekannten Satzungen (die von der DTTO hab ich gerade nicht zur Hand) steht sinngemäß,
das einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung zu machen ist. In aller Regel kann das so ausgelegt werden, dass eine Versammlung am 01.01.2020 stattgefunden hat und die nächste am 31.12.2021 ausreichend ist. Das ist zwar Rechtsdehnung bis zum maximalen, sollte aber im Notfall klappen.
Darüber hinaus hat mir ein im Vereinsrecht bewanderter Anwalt mal gesagt: "Was kleine eV´s machen ist für die Steuerbehörden und die Rechtspfleger eher von untergeordneter Bedeutung. Die interessieren sich in erster Linie für die großen eV´s (Schalke etc.)"
Davon mal ganz ab wollte ich jetzt auch nicht im Vorstand der DTTO sein. Egal was man macht, man macht es verkehrt.....
Gruß
Stefan