Habe mich da schon informiert.
Das mit der Rundfunklizenz kommt dann zum tragen, wenn:
linear – sprich live – gesendet werden V
von mehr als 500 Zuschauern/Usern gleichzeitig gesehen werden können V
eine redaktionelle Gestaltung aufweisen V
„entlang eines Sendeplans“ regelmäßig und wiederholt verbreitet werden X
"... Doch wer ein wenig Szenekenntnis besitzt, wird sich im Klaren darüber sein, dass beide Live-Streaming-VIPs, die bisher ins Visier der Medienwächter gerieten, zur absoluten Elite gehören, was Popularität und Reichweite betrifft. Wer gelegentlich zum Spaß für eine kleine Community und ohne professionelle Ambitionen streamt, wird sicherlich auch bis auf Weiteres nichts zu befürchten haben."
Die Behörden halten im Moment noch gut still und es soll eh geändert werden. Ansonsten nehmen wir die Amis zur Hilfe und lassen die die "Veröffentlichung" machen.