Autor Thema: Abschleppen von PKW?  (Gelesen 10328 mal)

Offline p1Topic starter

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Abschleppen von PKW?
« am: 10.03.2012, 12:59:57 »
Hallo,
kurze Frage, wer weiß das?

Landwirtschaftlich zugelassener Traktor (grünes Kennzeichen) soll ein Pannenfahrzeug schleppen über öffentliche Strassen (zugelassen,versichert,Kennzeichen). Darf der Schlepper das Fahrzeug im Rahmen der Pannenhilfe ziehen?
ADAC wusste es nicht wirklich genau sagte aber "ja"...

Phoenix

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #1 am: 10.03.2012, 14:15:47 »
Normal sag ich mal ja, ABER das mit dem grünen Kennzeichen wird der Knackpunkt sein, da Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen ja nur für Landwirtschaftliche Sachen da sind!

Denke aber nicht das bei einer Kontrolle jemand darüber stolpern würde!

Kannst ja sagen, das der Wagen stehen geblieben ist und deiner HILFEPFLICHT nachkommen woltest!

Offline Robibib

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #2 am: 10.03.2012, 16:17:07 »
Bei uns da fahren die ihre Trecker mit grünen Kennzeichen spazieren.

Die hatten meist mal eine Teilzeitlandwirtschaft und haben die mittlerweile aufgegeben und verpachtet.

Trecker ist übrig geblieben und dann ja auch mal langsam ein Oldie.

Denke das wäre dann fragwürdiger als einen PKW abzuschleppen.

Offline Ty-Rex

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #3 am: 10.03.2012, 16:32:36 »
.. interessantes Thema.

soweit ich weiß ist die Polizei / der Gesetzgeber sehr tolerant wenn es um Beseitigung von möglichen Gefahren auf Autobahn bzw. öffentlichen Straßen angeht.

Es ist  sogar erlaubt, dass das geschleppte, defekte Fahrzeug von einer Person ohne Führerschein gesteuert wird, diese muss nichtt einmal volljährig sind ( Diese Aussagen aber ohen Gewähr ;-)

Ich denke aber nicht, dass du mit dem Tractor auf die BAB darfst..

Entscheid ist das man das defekte Fhrzeug nicht unnötig auf der Sraße bewegt.

Panne Raum Hamburg in die Wunschwerkstatt München nicht sooo gern gesehen... ;-)

Ich rate jedem eine ADAC Mitgliedschaft....

Euch ein schönes WE!

Offline J.J.

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #4 am: 10.03.2012, 16:32:42 »
Schleppen oder Abschleppen? Schleppen (z.B. vom Hof in die Werkstatt) Abschleppen (aus einem unmittelbaren Gefahrenbereich raus). Ich denk, bei letzterem ist es egal, Hauptsache die Gefahr wird beseitigt. Ich würde mal bei der örtlichen Polizei oder bei deiner Versicherung nachfragen.

Gruß Johannes

Offline Robibib

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #5 am: 10.03.2012, 19:05:48 »
Wiki ist zu dem Thema sicher auch interessant.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

Zitat
In Deutschland ist die Abschleppung in § 15a StVO normiert. Abschleppen ist generell nur erlaubt, wenn ein Nothilfegedanke zugrunde liegt, also das liegengebliebene Fahrzeug z. B. im Verkehrsraum eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Liegt der Nothilfegedanke nicht zugrunde, handelt es sich um „Schleppen“.

Quelle: s.o.
« Letzte Änderung: 10.03.2012, 19:07:40 von Robibib »

Offline p1Topic starter

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #6 am: 10.03.2012, 19:32:58 »
Danke für die Antworten, ich riskiere es einfach mal....

Offline Der Martin

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #7 am: 10.03.2012, 20:15:17 »
Normal sag ich mal ja, ABER das mit dem grünen Kennzeichen wird der Knackpunkt sein, da Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen ja nur für Landwirtschaftliche Sachen da sind!

Ist nicht ganz richtig, auch Speditionen haben Anhänger oder Auflieger mit grüner Nummer, weil sie stängig getauscht werden.




Es ist  sogar erlaubt, dass das geschleppte, defekte Fahrzeug von einer Person ohne Führerschein gesteuert wird, diese muss nichtt einmal volljährig sind ( Diese Aussagen aber ohen Gewähr ;-)

Ist richtig, nur der jenige im zu schlppernden Fahrzeug muß eine Einweisung vom Abschleppenden bekommen.

Gruß Martin

Ich denke aber nicht, dass du mit dem Tractor auf die BAB darfst..
Kommt drauf an, haste nen JCB, 80 km/h, darfst du mit auf die BAB

« Letzte Änderung: 10.03.2012, 20:16:59 von Der Martin »

Offline Robibib

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #8 am: 10.03.2012, 20:32:42 »
Oder du kennst den netten Herren hier:

http://www.youtube.com/watch?v=R-dvJLQ5DCk  ;)

Phoenix

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #9 am: 10.03.2012, 22:05:35 »
Und nun noch was zu den grünen Kennzeichen

Grüne Kennzeichen [Bearbeiten]
 
 Kennzeichen eines steuerbefreiten Fahrzeugs

„Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).

Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfahrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs.[30] Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.





Nun ist doch alles geklärt, also rauf aufn Trecker und looos.......wird schon gut gehen!!

Offline Sascha Mecking

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #10 am: 12.03.2012, 09:45:50 »
Auf alle Fälle bleibt mal festzuhalten, dass ein Schlepper mit grüner Nummer weder auf der Fahrt zum Trecker Treck und schon gar nicht vor dem Bremswagen gegen irgendwas versichert ist...
Das Einzige, was du mit grüner Nummer machen darfst, ist "Brauchtum" (Karneval, Erntedank, ...) und auch das sollte man seiner Versicherung melden und sich schriftlich(!!!!!!) bestätigen lassen. Da kannst du Glück haben, dass sie einen Trecker Treck als "Brauchtum" akzeptieren, ist aber unwahrscheinlich.
Daher braucht es für den "sportlichen Wettkampf" immer eine Zusatzversicherung über den Veranstalter.
Dieses ist NICHT die sogenannte Veranstalterhaftpflicht, sondern wirklich eine explizite Versicherung für das, was auf der Bahn stattfindet. Dazu gehören auch die Service Schlepper, Bahnhobel und die Leute, die auf der Bahn laufen (ausgenommen Presse).
« Letzte Änderung: 12.03.2012, 13:23:58 von Sascha »

Phoenix

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #11 am: 12.03.2012, 15:55:15 »
Auf alle Fälle bleibt mal festzuhalten, dass ein Schlepper mit grüner Nummer weder auf der Fahrt zum Trecker Treck und schon gar nicht vor dem Bremswagen gegen irgendwas versichert ist...
Das Einzige, was du mit grüner Nummer machen darfst, ist "Brauchtum" (Karneval, Erntedank, ...) und auch das sollte man seiner Versicherung melden und sich schriftlich(!!!!!!) bestätigen lassen. Da kannst du Glück haben, dass sie einen Trecker Treck als "Brauchtum" akzeptieren, ist aber unwahrscheinlich.
Daher braucht es für den "sportlichen Wettkampf" immer eine Zusatzversicherung über den Veranstalter.
Dieses ist NICHT die sogenannte Veranstalterhaftpflicht, sondern wirklich eine explizite Versicherung für das, was auf der Bahn stattfindet. Dazu gehören auch die Service Schlepper, Bahnhobel und die Leute, die auf der Bahn laufen (ausgenommen Presse).



HÄH!!
Wie passt das denn nun dazu?? :o

Offline Sascha Mecking

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #12 am: 12.03.2012, 19:23:25 »
Ist das gleiche Thema.... Versicherung und grüne Nummer, und hat sogar einen Bezug zu diesem Forum ;)

Offline pace setter

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Re: Abschleppen von PKW?
« Antwort #13 am: 18.03.2012, 10:35:21 »
Hallo,

Gleiches Problem habe ich, wenn ich mit zwei Oldtimer Schlepper auf eine Oldtimerausstellung möchte. Dabei spielt es keine Rolle, ob das ziehende Fahrzeug grüne oder schwarze Nummer hat. Habe da mal eine Behörde angerufen und gefragt wie das ist. Wenn man auf der Veranstaltung ist und nach Hause will, darf man den zweiten nicht zugelassenen Schlepper hinterherziehen. Man muss bei einer Kontrolle dann einfach angeben, dass der gezogene Schlepper einen Defekt hat und nun auf kürzestem Weg nach Hause abgeschleppt wird. Wie ich vorher aber zur Veranstaltung hin komme ohne das ich den zweiten Schlepper auf einen Anhänger packen muß, wußten sie auch nicht. Vielleicht mit einem Transporthubschrauber.

Das mit der grünen Nummer ist im Oldtimerbereich Versicherungstechnisch vermute ich weniger relevant. Aber es geht dann vielmehr um Steuerhinterziehung. Und das findet Papa Staat noch weniger lustig als Versicherungsbetrug.

Das ist so eine Art gesetzliche Grauzone. Keiner weiß richtig drüber Bescheid und selbst die "Experten" auf den Behörden reichen einem von einem "Experten" zum nächsten weiter. Jeder muß dann erst mal nachschlagen und findet irgendwo was zwischen schleppen ud abschleppen. Es gibt sogar eine "Schleppgenehmigung" die man bei entsprechender Behörde beantragen kann. Ds hängt dann wieder von diversen Dingen ab ob ´man die bekommt oder nicht. Z.b. vom Wohlwollen des "Experten". Ausstellen will die Schleppgenehmigung aber  keiner, weil sich keiner in Verantwortung begeben will. Also wieder rein theoretisch das Ganze. Nur wenn was passiert sind wieder Alle schlauer, erheben den Zeigefinger und schwadronieren "Hättest Du..."..."hätten wir Dir vorher schon sagen können..."... und "trallalla..." das Übliche halt.

Im Zweifelsfall immer mit schwarzer Nummer am ziehenden Fahrzeug und dann auf direktem Weg nach Hause oder in die nächstgelegene Werkstatt. Wenn man das der Polizei bei einer Kontrolle sagt gibt es keine Probleme.

Wir Oldtimerfans machen es jetzt verstärkt so, dass die Aussteller auf die Einladung schon groß draufschreiben "Brauchtumsveranstaltung". So ist man auch mit der grünen  Nummer im grünen Bereich und die Grünen, äh, Blauen haben nix zu meckern. Wobei die da auch nichts groß von wissen. Wie oft haben die mich schon überholt auf der Landstrasse, grüne Nummer am Schlepper. Hinten dran ein Schlepper ohne Zulassung. Bin noch nie angehalten worden. Nur jetzt wo man in der Öfentlichkeit schreibt und Behörden anruft und auch diverse Oldtimer Traktor Fachzeitschriften darüber berichten, rennt man offene Türen ein und wird vorsichtiger. Jedenfalls finde ich seitdem keinen mehr, der das gezogene Fahrzeug steuern möchte.

Also mit grüner Nummer wieder mal Solo unterwegs....

Gruß  Gordon