Ich kann dir noch mal ein (bzw. DAS) Argument aufschreiben.
Das alles basiert aus den Erfahrungen aus bisherigen Unfällen.
Ablauf "NACH" einem Unfall mit Verletzten beim Tractor Pulling:
Die Polizei beschlagnahmt für die Staatsanwaltschaft erstmal alles was an Fahrzeugen mit dem Unfall zu tun hatte. In diesem Fall wären das Tractor und Bremswagen.
Die Fahrzeuge werden einem Gutachter zur Überprüfung gegeben, der herausfinden soll, warum der Unfall passiert ist. Die Kosten des Gutachters trägt am Ende derjenige, der das Fahrzeug eingesetzt hat. Da ist man schnell die ersten 10.000 € los.
Der Gutachter sucht sich dann die "beste" vorhandene Bauvorschrift für die entsprechenden Gefährte und nimmt diese als "Grundlage" seiner Untersuchung. Das können im Falle von Bremswägen Bauvorschriften für "gezogene Arbeitsmaschinen" sein, wenn sie nichts besseres finden, aber wir wissen, dass das Tractor Pulling Reglement unserer Justiz bekannt ist (wenn's Sonntag geknallt hat, kennt von denen am Montag morgen schon einer das Reglement auswendig und fängt an unbequeme Fragen zu stellen) - also kommt das ETPC Reglement zum Einsatz.
Die Defnition, was "sicher" ist, steht also im ETPC Reglement und liegt nicht in der Auslegung und des guten Willens des Erbauers.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass jeder, der ein solches Gerät betreibt in der Lage ist, eigenverantwortlich sich diese Bauvorschriften zu besorgen und umzusetzen und das Gefährt regelmäßig durch unabhängige Personen, die fachlich dazu in der Lage sind, prüfen lässt.
Dann nimmt ein Ingenieur im Auftrag der Staatsanwaltschft deinen Bremswagen (oder ggf. Traktor) bis auf die letzte Schraube auseinander, vergleicht das mit dem Reglement und guckt auch, was da versagt hat.
Währe der zum Unfall führende Defekt durch die Einhaltung der Bauvorschriften bzw. durch die regelemäßige Kontrolle eines unabhängigen Prüfers vermeidbar gewesen, gilt das als "fahrlässig".
Dann tragen die "Verantwortlichen" (Bremswagenfahrer, Besitzer, Veranstalter, ...) die Folgen. Also erstmal die strafrechtlichen Konszequenzen, was einen bis in den Knast bringen kann.
Dann die zivilrechtliche Geschichte: Kosten des Verfahrens, Arbeitsausfall, Rente, ....
Da sind Haus und Hof aller Beteiigen WEG!
Bei Einhaltung der Regeln hat man eine relativ gute Chance, dass einem zumindest mal nicht "grobe Fahrlässigkeit" vorgeworfen wird, sondern das ganze als "Unfall" durchgeht, so dass man strafrechtlich wenig oder gar nicht betroffen ist. Wenn man dann noch entsprechend versichert ist, hat man zwar viel Wiggel um die Ohren - aber kommt aus der Nummer wieder raus.
Bei Fahrlässigkeit steckst du richtig in der Sch.....
Wäre für mich Grund genug, das Reglement einzuhalten und mir ne Abnahme von Fachpersonal mit unterschriebenem Gutachten zu holen.
In England hat man die Vorschriften und Prüfungen der ETPC von Seiten des Gerichtes akzeptiert - und uns noch einiges ins Lastenheft geschrieben, was die Bremswagen betrifft. Weswegen das Reglement in den letzten Jahren entsprechend verschärft wurde.
Also mit der Abnahme des Bremswagens durch die EPTC erspart man sich unter Umständen eine Menge Ärger.
Gleiches gilt für die Trecker.
Wenn also schon nicht durch die DTTO abgenommen, dann zumindest mal nach deren Reglement gebaut und von einem Ing. abgenommen und mit unterschriebenem Gutachten.
Das Bremswagenreglement kannst du bestimmt vom TTE bekommen. Benno Kramer ist unser Mann für Bremswagen bei der ETPC und Teil des Edewechter Teams.
Kontakt über bremswagen.de