Fügen wir noch etwas kompliziertes hinzu und zitieren das REglement:
1.Ab Januar 2004 sind in der ETPC und DTTO Komponententraktoren in der Super Stock Klasse nach folgenden Kriterien zugelassen:
a) Ein nachträglich angebrachter einteiliger Rahmen, der vom Vorderteil des Traktors bis zum Hinterachsgehäuse reicht, mit einer ETPC freigegebenen Kupplungsglocke (Kapitel 2, Punkt D), welche die original Kupplungsglocke ersetzt. Original montierte Getriebe und Hinterachse/Achsantriebsgehäuse müssen durch nachträglich montierte Getriebe und Hinterachse ersetzt werden. Gusseiserne landwirtschaftliche Getriebe oder Hinterachsteile sind nicht zulässig.
b) Zugpendel und Überrollkäfig müssen Teil der Rahmenstruktur sein.
c) Der Motorblock des verwendeten Typs muss mit dessen Typ Verkleidungsblechen bestehen bleiben.
d) Anordnung des Motors bei Komponenten Super-Standard Traktoren:
Die Mittelachse der Kurbelwelle darf unter der Mittelachse der Hinterräder liegen, am vorderen Ende der Kurbelwelle jedoch nicht mehr als 75mm unter der Hinterradmitte. Kurbelwelle und Rahmen müssen parallel +/- 2 Grad zum Boden verlaufen. Dies entspricht ungefähr 100mm Gefälle von Mitte Hinterrad zum 2900mm Radstand. Dies wird gemessen bei Reifen, Zugpendel und Gewichten in Wettkampfposition.
e) Der Motor darf nicht weiter vorn als 1524mm (60 inch) von Mittelachse Hinterachse zum hinteren Ende des Motorblocks montiert sein.
f) Mittelachse der Kurbelwelle muss zwischen Ober- und Unterkante des Rahmens sein. Die Rahmenunterkante darf nicht mehr als 150mm unter der Kurbelwellenmitte sein, von Motorblockende nach vorn.
g) Rohr-Leiterrahmen müssen außen mit 2mm Stahl oder Aluminium ummantelt sein, und in der gleichen Ebene wie die Kurbelwelle verlaufen.
h) Das Aussehen muss dem verwendeten Traktortyp und Modell entsprechen.
i) Schutzvorrichtungen des Antriebsstrang müssen der freien Klasse entsprechen.
j) Komponenten Traktoren dürfen max. 2900mm Radstand haben und eine max. Länge von 4000mm, gemessen von Hinterradmitte zum vordersten Teil des Traktors.
k) Die Konstruktion der Komponententraktoren muss zuvor von nationalen technischen Kommissaren freigegeben sein. Alle Abmessungen müssen vermessen und zusammen mit Bildern im Protokoll festgehalten und unterschrieben werden, bevor der Traktor am Wettkampf teilnehmen darf. Dieses Protokoll muss beim Traktor bleiben und technischen Kommissaren auf verlangen vorgezeigt werden.