Der Koalitionsvertrag: (als ZIP-Datei herunterladen, ca. 50 kb)
Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90 / Die Grünen
"Aufbruch und Erneuerung - Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert"

Inhaltsverzeichnis

Klicken Sie diese Grafik, um zum Inhaltsverzeichnis zurückzuspringen
   
Präambel
I. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Stärkung der Wirtschaft
II. Deutsche Einheit vollenden
III. Gerechte Steuern, ökologische Steuer- und Abgabenreform
IV. Ökologische Modernisierung
- Schutz des Klimas
- Umweltschutz
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bodenschutz
- Kreislaufwirtschaft
- Bio- und Gentechnologie
- Ländliche Räume stärken - Landwirtschaft sichern
V. Innovation und Bildung
VI. Soziale Sicherheit und Modernisierung des Sozialstaates
VII. Solidarische Politik für alle Generationen
VIII. Neuer Aufbruch für die Frauenpolitik
IX. Sicherheit für alle - Bürgerrechte stärken
X. Neue Offenheit von Politik und Kultur
XI. Europäische Einigung, internationale Partnerschaft, Sicherheit und Frieden
- Agenda 2000
- Beschäftigungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen
- Entwicklungspolitik
XII. Kooperation der Parteien

 

Präambel

Die Bundesrepublik Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Tiefgreifende ökonomische, ökologische und soziale Veränderungen verlangen nach einer entschlossenen Reformpolitik. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN werden eine Politik gestalten, die den neuen Herausforderungen gerecht wird. Die von den Koalitionsparteien für die kommenden vier Jahre vereinbarte Regierungspolitik steht für wirtschaftliche Stabilität, soziale Gerechtigkeit, ökologische Modernisierung, außenpolitische Verläßlichkeit, innere Sicherheit und Stärkung der Bürgerrechte und die Gleichberechtigung von Frauen.

Die Handlungsbedingungen nationaler Politik haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und werden sich in Zukunft weiter verändern. Zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft und die Internationalisierung der Finanzmärkte, die fortschreitende Integration Europas und die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie in der Agenda 21 beschrieben sind, bilden den Handlungsrahmen auch für die deutsche Politik. Die aktuellen weltwirtschaftlichen Krisentendenzen sind ein weiterer Beleg für die Notwendigkeit einer Politik, die auf verstärkte internationale Zusammenarbeit setzt. Durch die von den Koalitionsparteien vereinbarte Regierungspolitik sollen die Chancen der Globalisierung für nachhaltiges Wachstum, Innovation und neue zukunftsfähige Arbeitsplätze genutzt werden.

Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist das oberste Ziel der neuen Bundesregierung. Hierin liegt der Schlüssel zur Lösung der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Probleme in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird die neue Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren und in einem Bündnis für Arbeit und Ausbildung konkrete Maßnahmen vereinbaren.

Mit der großen Steuerreform sorgen wir für mehr Gerechtigkeit sowie für eine Stärkung der Binnenkonjunktur und der Investitionskraft; mit der ökologischen Steuerreform senken wir die Lohnnebenkosten und belohnen umweltfreundliches Verhalten. Diese Reformen sind ein Beitrag für den ökologisch-sozialen Strukturwandel.

Durch gezielte Förderung von Handwerk, kleinen und mittleren Unternehmen und durch Erleichterung von Existenzgründungen schaffen die Koalitionsparteien die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze.

Das von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN vereinbarte Regierungsprogramm orientiert sich an folgenden gemeinsamen Zielen:

 

Wir finden extrem schwierige finanzielle, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen vor. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die GRÜNEN haben mit dieser Koalitionsvereinbarung die Grundlage für eine stabile, berechenbare und verläßliche Regierungspolitik in den nächsten vier Jahren geschaffen.

 

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Stärkung der Wirtschaft

Ziele und Grundsätze der Wirtschafts- und Finanzpolitik

Abbau der Arbeitslosigkeit

Unser wichtigstes Ziel ist der Abbau der Arbeitslosigkeit.

Die hohe Arbeitslosenzahl von 4,4 Millionen (Jahresdurchschnitt 1998) ist die schwerste politische Erblast, die die alte Bundesregierung hinterläßt.

Die neue Bundesregierung wird alles daran setzen, die Arbeitslosenzahl in den nächsten vier Jahren Schritt für Schritt abzubauen.

Eine starke, wettbewerbsfähige und an Nachhaltigkeit orientierte Wirtschaft ist die Grundlage für Arbeitsplätze, für Wohlstand und für soziale Sicherheit.

Wir wollen eine Erneuerung der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft.

Arbeit und Umwelt gehören untrennbar zusammen. Wir wollen eine zukunftsfähige Politik, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Ziele gleichberechtigt miteinander verbindet. Ziel ist dabei auch die gleichberechtigte, existenzsichernde Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.

Sanierung der Staatsfinanzen

Solide Staatsfinanzen sind eine unverzichtbare Grundlage für neue Arbeitsplätze, für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und für soziale Stabilität.

Die alte Bundesregierung hinterläßt eine schwere finanzpolitische Erblast. Der Schuldenstand des Bundes in Höhe von rund 1,5 Billionen DM belastet den laufenden Bundeshaushalt mit Zinsausgaben von rund 90 Milliarden DM. Damit muß der Bund mehr als 26 Prozent seiner gesamten Steuereinnahmen für Zinszahlungen ausgeben. Im Entwurf der alten Regierungskoalition für den Bundeshaushalt 1999 liegt die Nettokreditaufnahme nur sehr gering unter der Summe der Investitionsausgaben. Selbst dies ist nur erreicht worden durch Einmaleffekte und Lastenverschiebungen in die Zukunft. Die hohe Schuldenlast schränkt die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Staates enorm ein. Auch im Bereich der sozialen Sicherungssysteme hinterläßt die alte Bundesregierung große finanzielle Probleme.

Die Sanierung der Staatsfinanzen ist eine Hauptaufgabe der neuen Bundesregierung. Wir wollen die Schuldenanhäufung zu Lasten künftiger Generationen verringern.

Dazu gehören die energische Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, eine große Steuerreform, die sowohl zu sozialer Gerechtigkeit als auch zur Stabilisierung der Staatseinnahmen beiträgt, sowie eine Rückkehr zu Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Die neue Bundesregierung will sozial gerecht sparen und in neue Zukunftsbereiche investieren.

Die schwere finanzpolitische Erblast zwingt die neue Bundesregierung zu einem konsequenten Konsolidierungskurs. Finanzwirksame Vorhaben des Koalitionsvertrages müssen entweder unmittelbar gegenfinanziert oder unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Nicht alles was wünschbar wäre, ist gegenwärtig auch finanzierbar.

Erst die Bilanzierung der Finanzpolitik der alten Regierung im Rahmen eines umfassenden Kassensturzes nach Amtsantritt der neuen Bundesregierung kann endgültige Klarheit über die tatsächliche Lage der Staatsfinanzen erbringen.

Der Schlüssel zur Konsolidierung der Staatsfinanzen ist die erfolgreiche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie eine sparsame Haushaltspolitik, die Spielräume für Zukunftsinvestitionen erst eröffnen kann. Dabei wird die neue Bundesregierung Maßnahmen Vorrang geben, die neue Arbeitsplätze schaffen oder Arbeitsplätze sichern und den Strukturwandel voranbringen.

Bündnis für Arbeit und Ausbildung

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird die neue Bundesregierung alle gesellschaftlichen Kräfte mobilisieren. Wir wollen ein Bündnis für Arbeit und Ausbildung.

Gemeinsam mit Gewerkschaften und Unternehmen werden wir konkrete Maßnahmen vereinbaren, um die Arbeitslosigkeit abzubauen und allen Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern. Zu diesem Bündnis für Arbeit und Ausbildung haben alle Beteiligten in fairem Geben und Nehmen ihren Beitrag zu leisten. Dabei geht die neue Bundesregierung von folgenden Grundsätzen aus:

Beim Bündnis für Arbeit und Ausbildung sollen unter anderem zu folgenden Themen Vereinbarungen gefunden werden:

Die neue Bundesregierung wird im Lichte der Ergebnisse des Bündnisses für Arbeit ihre Festlegungen über mögliche politische und gesetzgeberische Maßnahmen hinsichtlich der Sicherung einer qualifizierten Ausbildung für alle Jugendlichen, der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital und der Arbeitszeitpolitik treffen.  

Offensive zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Amtsantritt eine Offensive zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit starten. Mit einem Sofortprogramm sollen 100.000 Jugendliche so schnell wie möglich in Ausbildung und Beschäftigung gebracht werden. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt in Ostdeutschland gesetzt.

Im Mittelpunkt des Sofortprogramms steht die Vermittlung in betriebliche Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Jugendliche, die zur Zeit keine Vermittlungschance haben, sollen durch Qualifizierung auf eine Ausbildung vorbereitet oder in eine sinnvolle Beschäftigung gebracht werden. Zu dem Sofortprogramm gehört auch die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen. Alle Jugendlichen, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, sollen einen Ausbildungsplatz, einen Arbeitsplatz oder eine Fördermaßnahme erhalten.

Für die Finanzierung dieses Programms werden vor allem Mittel eingesetzt, die sonst für die Bezahlung der Jugendarbeitslosigkeit ausgegeben werden müßten.

Neue Wirtschaftspolitik für mehr Arbeitsplätze

Durch eine sinnvolle Kombination von Angebots- und Nachfragepolitik wird die neue Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung verbessern.

Dazu gehören:

Mittelstand, Handwerk und Existenzgründungen stärken

Die neue Bundesregierung wird die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für Mittelstand, Handwerk und Existenzgründungen, für Freiberufler und Selbständige verbessern:

Faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt

Die neue Bundesregierung wird unverzüglich und entschlossen gegen illegale Beschäftigung und Lohndumping vorgehen. Dabei werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen: Die Bußgelder bei illegaler Beschäftigung werden drastisch erhöht, bei besonders schwerwiegenden Fällen sind strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Generalunternehmer sollen künftig für illegal handelnde Subunternehmen haften.

Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß das bis August 1999 befristete Entsendegesetz gegen Lohn- und Sozialdumping dauerhaft verlängert und seine Wirksamkeit erhöht wird.

Die neue Bundesregierung wird gegen den Mißbrauch geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und gegen Scheinselbständigkeit vorgehen.

Aktive Arbeitsmarktpolitik: Arbeit statt Arbeitslosigkeit

Ziel der neuen Bundesregierung ist es, Arbeitslose so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu bringen. Die Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt hat Vorrang. Der Grundsatz unserer aktiven Arbeitsmarktpolitik heißt: Arbeit statt Arbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosigkeit kostet rund 170 Milliarden DM im Jahr. Die neue Bundesregierung wird Mittel, die bisher zur Bezahlung von Arbeitslosigkeit ausgegeben wurden, zur Finanzierung von Qualifizierung und Arbeit einsetzen. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit muß die aktive Arbeitsmarktpolitik konsequent fortgesetzt werden.

Die neue Bundesregierung wird das Arbeitsförderungsrecht wirksamer ausgestalten: Es werden soviel Mittel wie möglich von passiven in aktive Leistungen umgeschichtet. Die Beschäftigung von Frauen hat dabei ein besonderes Gewicht. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird stärker mit der Strukturpolitik in den Regionen verzahnt.

Die neue Bundesregierung wird Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Beschäftigungschancen des Dienstleistungssektors besser genutzt werden. Dazu werden Haushaltsdienstleistungen und private Dienstleistungsagenturen gefördert.

Tarifautonomie bewahren - Arbeitnehmerrechte sichern - Mitbestimmung stärken

Die neue Bundesregierung wird umgehend dafür sorgen, daß unsoziale Einschnitte bei den Arbeitnehmerschutzrechten korrigiert werden.

Die neue Bundesregierung wird Fehlentscheidungen wie beim Kündigungsschutz, bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und beim Schlechtwettergeld korrigieren und die Chancengleichheit der Tarifvertragsparteien sichern.

Die neue Bundesregierung wird die Mitbestimmung am Arbeitsplatz sowie in Betrieb und Verwaltung im Interesse der Beteiligung und Motivation der Beschäftigten stärken und an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen. Vorrangig ist dazu eine grundlegende Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsbegriff, Arbeitnehmerbegriff, Telearbeit, Vereinfachung des Wahlverfahrens). Dazu kommen muß die Sicherung und Weiterentwicklung der qualifizierten Mitbestimmung in den Unternehmen und in Europa (Europäische Betriebsräte, Europäische Aktiengesellschaft). Darüber hinaus wollen wir die Tarifautonomie stärken, vor allem durch ein Klagerecht der Verbände und eine einfachere Möglichkeit zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

Deutsche Einheit vollenden

Die neue Bundesregierung will die deutsche Einheit vollenden. Deshalb werden wir alle Kraft darauf richten, die soziale und ökonomische Spaltung zwischen Ost und West zu überwinden.

Die neue Bundesregierung wird den Menschen in Ostdeutschland keine unrealistischen Versprechungen machen. Der Aufbau Ost wird noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen und muß in Ost und West solidarisch getragen werden. Wir werden den Aufbau Ost ohne Wenn und Aber fortsetzen. Der Solidarpakt von 1993 bleibt das finanzwirtschaftliche Rückgrat für die Verwirklichung der deutschen Einheit.

Die neue Bundesregierung wird ein Aufbau-Programm "Zukunft Ost" durchführen. Dazu zählen:

Der wirtschaftliche Aufbau Ostdeutschlands ist eine gesamtdeutsche Aufgabe höchster Priorität. Wir werden dafür sorgen, daß die solidarische Hilfe für Ostdeutschland konsequent fortgeführt wird.

Gerechte Steuern, ökologische Steuer-
und Abgabenreform

Große Steuerreform

Nach den Steuer- und Abgabenerhöhungen der alten Bundesregierung ist für die große Mehrheit der Bevölkerung die Grenze der Belastbarkeit erreicht. Ziel der neuen Bundesregierung ist es, die Gesamtbelastung bei Steuern und Abgaben zu senken.

Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Amtsantritt ein Steuerentlastungsgesetz für eine große Steuerreform vorlegen. Ziele der Steuerreform sind die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mehr Steuergerechtigkeit und eine deutliche Vereinfachung des deutschen Steuerrechts.

Zu dieser Steuerreform gehören:

Die große Steuerreform entlastet die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in drei Reformstufen in den Jahren 1999, 2000 und 2002. Diese Steuerreform ist solide finanziert und berücksichtigt die schwierige Finanzlage der Länder und Gemeinden. Die Entlastung erfolgt entsprechend dem schrittweisen Aufwuchs der Steuermehreinnahmen durch die vorgesehene Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Die erste Stufe tritt zum 1. Januar 1999 in Kraft.

Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1998 folgende Maßnahmen:

Der Einkommensteuertarif für das Jahr 1999 ist dreistufig-linear-progressiv gestaltet.

Die erste Stufe der großen Steuerreform führt zu einer Entlastung von rund 14 Milliarden DM. Die Finanzierung erfolgt aufkommensneutral.

Die erste Stufe der großen Steuerreform bedeutet für eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern gegenüber 1998 eine Entlastung in 1999 von rund 1.000 DM im Jahr.

Die zweite Stufe tritt zum 1.Januar 2000 in Kraft.

Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 1999 folgende Maßnahmen:

Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2000 und 2001 ist zweistufig-linear-progressiv gestaltet.

Die zweite Stufe der großen Steuerreform führt zu einer zusätzlichen Entlastung von rund 16 Milliarden DM, die ebenfalls aufkommensneutral finanziert wird.

Die zweite Stufe der großen Steuerreform bedeutet für eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern gegenüber 1998 eine Entlastung in 2000 und 2001 von jeweils rund 1.800 DM im Jahr.

Die dritte Stufe tritt zum 1.Januar 2002 in Kraft.

Sie umfaßt gegenüber dem Tarif 2000/2001 folgende Maßnahmen:

Der Einkommensteuertarif für das Jahr 2002 ist zweistufig-linear-progressiv gestaltet.

Die dritte Stufe der großen Steuerreform führt zu einer zusätzlichen Entlastung von rund 24 Milliarden DM. Diese Entlastung wird in Höhe von rund 14 Milliarden DM gegenfinanziert. Die neue Bundesregierung hält angesichts der positiven wirtschaftspolitischen Wirkung ihrer Steuerreform eine Nettoentlastung in der dritten Stufe von 10 Milliarden DM für finanzpolitisch vertretbar.

Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen werden durch die dreistufige Steuerreform in den Jahren 1999, 2000 und 2002 mit einem Gesamtvolumen von rund 54 Milliarden DM entlastet.

Die gesamte Steuerreform der neuen Bundesregierung bedeutet für eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern gegenüber 1998 eine Entlastung ab dem Jahr 2002 von rund 2.700 DM im Jahr.

Die umfassende Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, die die neue Bundesregierung im Zuge dieser Steuerreform vornehmen wird, führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Steuerrechts. Dabei sind rund 70 konkrete Einzelmaßnahmen zur Bereinigung des Steuerrechts und zur Beseitigung überflüssiger Steuersubventionen vorgesehen. Diese Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 40 Milliarden DM sichern die Finanzierbarkeit der Steuerreform. Bei der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage folgen wir dem Grundsatz der wirtschaftspolitischen Vernunft und der sozialen Ausgewogenheit. Mit dieser Steuerreform werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen bei der Gewinnermittlung an internationale Standards angeglichen. Der Verlustausgleich zwischen den einzelnen Einkunftsarten wird begrenzt (Mindestbesteuerung).

Die neue Bundesregierung strebt an, die heutige Km-Pauschale in eine Entfernungspauschale umzuwandeln.

Die neue Bundesregierung wird unmittelbar nach Übernahme der Amtsgeschäfte eine Bund-Länder-Kommission unter Beteiligung der Wissenschaft und der Verbände zur grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung einberufen. Ziel ist ein Unternehmenssteuerrecht, das alle Unternehmenseinkünfte mit höchstens 35 Prozent besteuert und möglichst im Jahr 2000 in Kraft tritt.

Im Rahmen der dritten Stufe der großen Steuerreform verwirklichen wir eine familienpolitische Strukturreform zugunsten der Familien mit Kindern. Im Gegenzug zur Erhöhung des Kindergeldes auf 260 DM erfolgt bei hohen Einkommen eine Begrenzung des Splittingvorteils auf maximal 8.000 DM im Jahr.

Weitere Grundsätze und Perspektiven der Steuer- und Finanzpolitik

Senkung der Lohnnebenkosten durch eine ökologische Steuer- und Abgabenreform

Die neue Bundesregierung will Beschäftigung fördern und umweltfreundliches Handeln belohnen. Dazu werden wir eine ökologische Steuer- und Abgabenreform durchführen.

Mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform setzen wir marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produkte und neuer Produktionsverfahren und für ein umweltbewußtes Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die ökologische Steuer- und Abgabenreform ist ein marktwirtschaftliches Instrument moderner Technologie- und Industriepolitik. Sie fördert den Strukturwandel und schafft neue Arbeitsplätze.

Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß die Sozialabgaben gesenkt werden. Die Entlastung der Arbeit durch eine Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten ist ein Eckpfeiler unserer Politik für neue Arbeitsplätze.

Dazu werden wir zum einen Strukturreformen durchführen, um die Zielgenauigkeit und Wirtschaftlichkeit der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern. Zum anderen werden wir die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Rahmen einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform senken. Wir werden die Sozialversicherungsbeiträge von heute 42,3 Prozent des Bruttolohns durch die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform auf unter 40 Prozent senken. Das entlastet Beschäftigte und Unternehmen.

Die konkrete Ausgestaltung der ökologischen Steuer- und Abgabenreform erfolgt wirtschaftspolitisch vernünftig und sozial verträglich. Die neue Bundesregierung wird eine soziale Flankierung der ökologischen Steuerreform sicherstellen. Dabei wird berücksichtigt, inwieweit die Haushalte bereits durch die große Steuerreform, die Senkung der Sozialbeiträge oder durch andere Reformen entlastet werden.

Die Finanzmittel aus der Belastung des umweltschädlichen Energieverbrauchs werden im Rahmen der Steuer- und Abgabenreform in vollem Umfang an Bürgerinnen und Bürger und an die Unternehmen zurückgegeben. Entscheidend für den ökonomischen und ökologischen Erfolg der Steuer- und Abgabenreform sind ihre Berechenbarkeit sowie ausreichende Anpassungszeiträume.

Unser Ziel ist eine in zeitlich vorgegebenen Schritten kalkulierbare Belastung des Energieverbrauchs. Diese Grundidee wird bereits in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie z.B. Großbritannien, praktiziert. Das Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent zu senken, wollen wir in drei Schritten erreichen. In einem ersten Schritt werden wir 1999 die Sozialversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte senken. Hierfür sind die Erhöhung der Mineralölsteuer für Kraftstoffe um 6 Pfennig pro Liter, eine Anhebung der Steuer auf Heizöl um 4 Pfennig pro Liter, bei Gas um 0,32 Pfennig pro kWh und für Strom um 2 Pfennig pro kWh vorgesehen. In der Stromerzeugung eingesetzte Energieträger werden ausschließlich über die Besteuerung des Stroms erfaßt. Wegen der noch ausstehenden europäischen Harmonisierung der Energiebesteuerung wird in diesem ersten Schritt die energieintensive Wirtschaft bei Heizöl, Gas und Strom nicht belastet.

Wir werden den Einsatz regenerativer Energieträger fördern und diese durch die ökologische Steuerreform nicht belasten. Damit verbessern wir die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung und des Handels erneuerbarer Energien. Auch für die Stromerzeugung aus Kraftwerken mit hohen Wirkungsgraden werden wir Anreize schaffen.

Dieses Konzept einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform entspricht in den Grundzügen den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Energiebesteuerung, die auch eine Besteuerung des Stromverbrauchs vorsehen.

Die neue Bundesregierung wird mit der Übernahme der EU-Präsidentschaft am 1. Januar 1999 entschieden darauf hinwirken, daß die europäische Harmonisierung der Energiebesteuerung beginnt. Dabei sollen die bisherigen Vorschläge der EU- Kommission ökologisch wirksamer ausgestaltet werden. Die neue Bundesregierung wird die Ratspräsidentschaft der EU für eine europäische Initiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin, Schiffsbrennstoffe und für das Herstellerprivileg auch auf internationaler Ebene nutzen.

Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der beiden weiteren Schritte der ökologischen Steuerreform zur zusätzlichen Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten auf unter 40 Prozent kann erst Mitte 1999 getroffen werden, wenn die Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorliegen. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Schritte muß auch die konjunkturelle Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten berücksichtigt werden.

Ökologische Modernisierung

Die ökologische Modernisierung für Arbeit und Umwelt

Die ökologische Modernisierung ist die große Chance, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und mehr Arbeit zu schaffen. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß unser Land hierbei eine Vorreiterrolle einnimmt.

Wir orientieren uns am Leitbild der Nachhaltigkeit. Die Agenda 21 ist dafür unsere wichtigste Grundlage. Unser Ziel ist eine nachhaltige, das heißt wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung. Die Entwicklung und Einführung neuer produktionsintegrierter und damit an den Ursachen der Umweltzerstörung ansetzender Technologien und Verfahren sowie innovativer Produkte und Dienstleistungen wird zur Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen.

Für den Schutz des Klimas wird die neue Bundesregierung in allen Bereichen die Anstrengungen verstärken. Sie bekräftigt das Ziel, insbesondere die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenüber 1990 um 25 % zu reduzieren. Unser Ziel ist eine effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung. Wir werden die erneuerbaren Energien verstärkt fördern, die Rahmenbedingungen schaffen, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und so schnell wie möglich aus der Atomenergie aussteigen. Die Steigerung der Energie- und Ressourcenproduktivität erbringt neue wirtschaftliche Vorteile und erschließt wichtige Zukunftsmärkte. Sie führt zu Kostenentlastungen bei den privaten und öffentlichen Haushalten.

Umweltschutz: wirksam, effizient und demokratisch

Die neue Bundesregierung wird eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen erarbeiten. Dies geschieht im Dialog mit den wichtigen gesellschaftlichen Gruppen. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie ist ein wichtiges Instrument zur Förderung ökologischer Innovationen wie auch zur Umsetzung der Agenda 21. Das Beratungswesen wird neu geordnet und gestrafft.

Das zersplitterte Umweltrecht wird in einem Umweltgesetzbuch zusammengeführt, um es effizienter und bürgernäher zu gestalten. Neben einer Reform des Ordnungsrechts werden dabei auch neue Instrumente der Umweltpolitik, wie wirtschaftliche Anreize und eine verstärkte Bürgerbeteiligung, einbezogen. Die Umweltverbände erhalten ein Verbandsklagerecht.

Das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung stärkt das Umweltbewußtsein der Akteure. Sie können insbesondere in klar abgegrenzten Bereichen sinnvoll sein und zu effektivem Umwelthandeln beitragen, wenn die zu erreichenden Ziele und Zwischenziele eindeutig festgelegt und überprüfbar (Monitoring) sind und sie im Falle der Nichteinhaltung mit Sanktionen verbunden werden. Selbstverpflichtungen in dieser Form können auf geeignetem Gebiet Ordnungsrecht entbehrlich machen, z.B. als Vereinbarungen mit Unternehmen. Die Umwelthaftungspflicht wird entsprechend ausgebaut.

Die neue Bundesregierung wird das Bundesnaturschutzgesetz mit dem Ziel überarbeiten, die Flächennutzung künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten, ein großflächiges Biotopverbundsystem mit ca. 10 % der Landesfläche zu schaffen, die Artenvielfalt zu schützen und die Verpflichtung zu einer flächendeckenden Landschaftsplanung aufzunehmen.

Der Ausverkauf von Schutzgebieten in den neuen Bundesländern wird unverzüglich gestoppt und ein Konzept zur Sicherung des nationalen Naturerbes erarbeitet.

Wir werden die ökologische Modernisierung zu einem Schwerpunkt einer neuen Technologie- und Industriepolitik machen.

Die Anforderungen für die Einleitung von Abwasser in Gewässer müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Im Bodenschutz muß der Vorsorgegedanke ein stärkeres Gewicht erhalten. Dafür wird u.a. der Entwurf der Bodenschutz- und Altlastenverordnung überarbeitet und ein Konzept zur Entsiegelung und Renaturierung von Flächen einbezogen.

Zur Verbesserung der Luftqualität werden wir dafür sorgen, daß der Stand der Technik umgesetzt wird. Die Sommersmogverordnung wird novelliert.

Die neue Bundesregierung wird die chemiepolitischen Empfehlungen der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" so weit wie möglich umsetzen.

Die neue Bundesregierung wird mit der Kreislaufwirtschaft Ernst machen. Wir werden den Aufbau von Stoffkreisläufen in der industriellen Produktion und eine ökologische Gestaltung von Produkten fördern. Dies umfaßt eine sinnvolle Regelung für die Verwertung von Altautos und den gesamten Bereich des Elektronikschrotts. Die Verpackungsverordnung mit dem System des Grünen Punktes wird ökologisch und ökonomisch sinnvoll umgestaltet.

Zur Abfallvermeidung und Stärkung der Produktverantwortung sind vor allem ökonomische Anreize notwendig. Wo diese versagen, werden in Zusammenarbeit mit den Ländern entsprechende Instrumente entwickelt.

Durch eine eindeutige Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung wird sichergestellt, daß umweltschädliche Billigentsorgung unterbleibt (u.a. unter Tage). Die neue Bundesregierung wird Wettbewerb, Vielfalt und Innovation stärken, um ökologische Ziele in der Abfallwirtschaft durchzusetzen, die mechanisch-biologische Verfahren einschließen. Um Kostensteigerungen bei der Abfallentsorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, werden wir an der Steuerbefreiung kommunaler Entsorgungsunternehmen unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben festhalten.

Die Altlastensanierung in den neuen Bundesländern wird in vollem Umfang gesichert und neu strukturiert.

Die modernen Methoden der Bio- und Gentechnologie sind in der Grundlagenforschung und angewandten Forschung weltweit etabliert, ihr Einsatz in der Medizin, wo sie die Entwicklung und Produktion neuer Impfstoffe und Medikamente ermöglichen, findet wachsende Akzeptanz. Biotechnologische Verfahren eröffnen auch neue Möglichkeiten und Chancen bei der umweltfreundlichen Umweltsanierung und können dazu beitragen, Schadstoffe in unbedenkliche Stoffe umzuwandeln oder durch unbedenkliche Produkte zu ersetzen.
Nach wie vor ist das Ausmaß notwendiger Gefahrenabwehr und Risikovorsorge umstritten, insbesondere in der Landwirtschaft und im Lebensmittelbereich wird auch der gesellschaftliche Nutzen kritisch hinterfragt. Die neue Bundesregierung wird die verantwortbaren Innovationspotentiale der Bio- und Gentechnologie systematisch weiterentwickeln. Alternative Verfahren und Strategien müssen dabei einen angemessenen Raum erhalten.

Deutschland wird sich bei internationalen Umweltschutzvereinbarungen für anspruchsvolle Umweltqualitätsziele einsetzen und Umwelthandlungsziele einbringen, die international abgestimmte Schritte auch auf einem längerfristigen Pfad mit geeigneten Instrumenten ermöglichen und damit positive Auswirkungen auf den internationalen Wettbewerb haben. Wir streben eine größere Harmonisierung der Umweltvorschriften in der Europäischen Union auf hohem Niveau an. Wir wollen internationale Vereinbarungen gegen Umweltdumping.

Moderne Energiepolitik

Zukunftsfähige Energieversorgung sicherstellen

Die neue Bundesregierung wird eine zukunftssichere, umweltverträgliche und kostengerechte Energieversorgung sicherstellen. Erneuerbare Energien und Energieeinsparung haben dabei Vorrang; dazu gehört auch ein 100.000-Dächer-Programm.

Die Umstrukturierung der Energieversorgung muß den technologischen, ökologischen und energiewirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragen. Wegen ihrer großen Sicherheitsrisiken mit der Gefahr unübersehbarer Schäden ist die Atomkraft nicht zu verantworten. Deshalb wird die neue Bundesregierung alles unternehmen, die Nutzung der Atomkraft so schnell wie möglich zu beenden.

Noch in diesem Jahr wird die neue Bundesregierung zu Gesprächen über einen neuen Energiekonsens einladen. Gemeinsam mit der Energiewirtschaft sollen die Weichen gestellt werden für den Weg zu einem neuen, zukunftsfähigen Energiemix ohne Atomkraft.

Die neue Bundesregierung wird die Entwicklung zukunftsfähiger Energieversorgungssysteme und wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern. Sie ist der Überzeugung, daß der Einstieg in neue Energiestrukturen von wachsender wirtschaftlicher Dynamik gekennzeichnet sein wird, die durch eine Neugestaltung des Energierechts noch befördert werden wird. Dabei geht es insbesondere um einen diskriminierungsfreien Netzzugang durch eine klare rechtliche Regelung und die Schaffung und Sicherung fairer Marktchancen für regenerative und heimische Energien und eine gerechte Verteilung der Kosten dieser zukunftsfähigen Energien. Die neue Bundesregierung wird den Kohlekompromiß von 1997, der betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, umsetzen.

Die neue Bundesregierung wird sich gemäß ihrem Grundsatz "Vorrang der Einsparung vor der Erzeugung" mit einem breiten Maßnahmenbündel der Förderung von Einspartechnologien widmen, nicht zuletzt auch angesichts der großen Exportchancen.

Die neue Bundesregierung wird die Hemmnisse beseitigen, die heute noch eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien und den breiteren Einsatz der Kraft-Wärme-Koppelung behindern.

Die neue Bundesregierung wird Instrumentarien entwickeln, die zur Anpassung der Strompreise in den neuen Ländern an das Westniveau führen.

Ausstieg aus der Atomenergie

Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie wird innerhalb dieser Legislaturperiode umfassend und unumkehrbar gesetzlich geregelt. Dazu vereinbaren die Koalitionsparteien folgendes schrittweises Verfahren.

In einem ersten Schritt wird als Teil des 100-Tage-Programms eine erste Änderung des Atomgesetzes mit folgendem Inhalt eingebracht:

Im zweiten Schritt wird die neue Bundesregierung die Energieversorgungsunternehmen zu Gesprächen einladen, um eine neue Energiepolitik, Schritte zur Beendigung der Atomenergie und Entsorgungsfragen möglichst im Konsens zu vereinbaren. Die neue Bundesregierung setzt sich hierfür einen zeitlichen Rahmen von einem Jahr nach Amtsantritt.

Als dritten Schritt wird die Koalition nach Ablauf dieser Frist ein Gesetz einbringen, mit dem der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschädigungsfrei geregelt wird; dazu werden die Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet. Der Entsorgungsnachweis wird angepaßt.

Zur Entsorgung vereinbaren die Koalitionsparteien folgendes:

Effiziente und umweltgerechte Verkehrspolitik

Wir wollen ein Verkehrssystem, das die Mobilität aller Menschen flächendeckend und umweltverträglich gewährleistet. Verkehrsinvestitionen sind für nachhaltiges Wachstum unverzichtbar. Die Arbeitsplatzchancen der Mobilitätswirtschaft werden genutzt.

Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands von zentraler Bedeutung. Die Investitionen in Verkehrswege und Umschlagplätze sind deshalb zur Umsetzung der ökonomischen und ökologischen Ziele in ein umfassendes Verkehrskonzept zu integrieren, das die Voraussetzungen für die Verlagerung möglichst hoher Anteile des Straßen- und Luftverkehrs auf Schiene und Wasserstraßen schafft.

Der Bundesverkehrswegeplan ist in diesem Sinne zügig zu überarbeiten. Dies gilt für die zu aktualisierenden Verkehrs- und Preisprognosen, die Bewertungsmaßstäbe, die verkehrsträgerübergreifenden Integrationseffekte und für die Sicherstellung der Finanzierbarkeit einschließlich der Folgekosten.

Bis zum Abschluß der Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes wird es bei im Bau befindlichen Maßnahmen keine Bauunterbrechung geben. Bereits vergebene Aufträge werden ausgeführt.

An der Priorität für den Aufbau Ost wird festgehalten. Das schließt die Prüfung von Alternativen zu bisherigen Vorhabenplanungen, wie die "Mitte-Deutschlandbahn" (Kassel-Erfurt-Chemnitz-Dresden-Görlitz) und die "Sachsen-Magistrale" (Chemnitz-Plauen-Nürnberg), ausdrücklich ein.

Die besonderen Anforderungen an Mobilität gerade im ländlichen Raum werden berücksichtigt.

Die Bahnreform muß zum Erfolg geführt werden. Dafür sind faire und vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger herzustellen und vorhandene Benachteiligungen der Bahn insbesondere bei den Wegekosten zu beseitigen. Wir werden die europa- und wettbewerbsrechtlich zulässigen und finanzierbaren Möglichkeiten zur Senkung der Trassenpreise nutzen. Ein fairer, diskriminierungsfreier Wettbewerb auf der Schiene wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet. Um die Modernisierung des Schienennetzes voranzutreiben, streben wir an, die Investitionsmittel für Straße und Schiene schrittweise anzugleichen. Wir werden dafür sorgen, daß die gesetzlich festgelegten Mittelanteile für Schienen-Nahverkehrsprojekte bestimmungsgemäß eingesetzt werden.

Die öffentlichen Verkehrssysteme müssen zuverlässiger, schneller, behindertengerechter und attraktiver werden; den besonderen Belangen von Frauen ist Rechnung zu tragen. Eine Qualitätsoffensive für den ÖPNV setzt den Erhalt der Regionalisierungsmittel sowie eine dauerhaft gesicherte Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) voraus.

Die Magnet-Schwebebahn Transrapid ist eine hochentwickelte Technologie. Grundlage für die Realisierung des Projekts sind die Vereinbarungen im Eckpunktepapier zwischen dem Bund, der Deutschen Bahn AG und der Industrie vom April 1997. Darüber hinaus gehende Kosten hinsichtlich Investition und Betrieb wird der Bund nicht übernehmen. Unabhängig von der Strecke Hamburg-Berlin soll die Perspektive hinsichtlich der Weiterentwicklung und Anwendung der Magnetschwebetechnik in Deutschland - gegebenenfalls über eine andere Referenzstrecke - offengehalten werden.

Es ist ein Gesamtkonzept für einen modernen, umweltverträglichen Individualverkehr zu erarbeiten. Dazu gehören folgende Elemente: Verbesserung der Kraftstoffqualität, Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, strenge Abgasgrenzwerte, insbesondere für Lkw, und Einführung des 3-Liter-Autos.

Der Schutz vor Verkehrslärm, besonders während der Nachtruhe, wird auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage gestellt. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ist aus dem Schienenbautitel ein Sonderprogramm Lärmschutz für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken aufzulegen.

Wir wollen die Verkehrssicherheit verbessern. Dazu werden wir den Städten und Gemeinden durch eine Novellierung der StVO größere Spielräume zum besseren Schutz von Fußgängern und Radfahrern sowie zur Reduzierung der Geschwindigkeiten in geschlossenen Ortschaften eröffnen und uns dazu an den verkehrspolitischen Forderungen des Deutschen Städtetages orientieren.

Zur Bekämpfung des Alkohols am Steuer als einer der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr werden die Rechtsfolgen der jetzigen 0,8 Promille-Grenze ab 0,5 Promille angewandt.

Zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsträger auf den europäischen Transportmärkten wollen wir die Harmonisierungsdefizite im Bereich der Steuer- sowie der technischen und Sozialvorschriften beseitigen. Dadurch wird die internationale Marktposition der deutschen Verkehrsunternehmen im Straßen- und Schienengüterverkehr sowie der Binnenschiffahrt gestärkt. Vollzugs- und Kontrolldefizite bezüglich bestehender Rechtsvorschriften werden abgebaut und die Kontrolldichte insbesondere hinsichtlich von Gefahrguttransporten verstärkt. Das Sicherheitskonzept für Gefahrguttransporte wird verbessert.

Wir werden an einer umfassenden und umweltgerechten Lösung des Transitproblems für den gesamten Alpenraum aktiv mitwirken.

Der Einsatz der Verkehrstelematik in Deutschland und in der EU wird vorangetrieben mit dem Ziel des schrittweisen Aufbaus eines kompatiblen Telematiksystems mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, z.B. für City- und Fernverkehrslogistik, für integrierte Transportketten, telematische Zugleitsysteme, verbesserte Fahrgastinformation sowie Stauvermeidung.

Zur gerechten Anlastung der Wegekosten wird die zeitabhängige LKW-Vignette möglichst frühzeitig durch eine fahrleistungsabhängige elektronische Gebührenerhebung ersetzt. Dies trägt auch zur Verlagerung von Güterverkehrsanteilen auf Schiene und Schiff bei.

Die Rahmenbedingungen für den kombinierten Verkehr werden verbessert.

Der Luftverkehr ist zur Sicherung der Mobilität notwendig. Deutschland wird an der Entwicklung des Weltluftverkehrs weiterhin beteiligt bleiben. Gleichzeitig gilt es, die ökologischen Belastungen zu vermindern. Kurzstreckenverkehr gehört auf die Schiene, nicht in die Luft. Die Verknüpfung der Verkehrsträger muß deshalb weiter verbessert werden.

Die bestehenden Flughafenplanungen müssen im Zusammenwirken von Ländern und Bund aufeinander abgestimmt werden, um eine bessere Kooperation zu erreichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Wir werden uns auf EU-Ebene nachdrücklich für eine Kerosin-Besteuerung im innereuropäischen Luftverkehr und für die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung im grenzüberschreitenden Luftverkehr einsetzen.

Ländliche Räume stärken - Landwirtschaft sichern

Die neue Bundesregierung wird die ländlichen Räume stärken und die Landwirtschaft auf der Grundlage einer reformierten EU-Agrarpolitik mit ihren unterschiedlichen Strukturen in Ost und West sichern.

Die neue Bundesregierung plädiert im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für eine Grünlandprämie, im Bereich Milch für das Lieferrechtsmodell insbesondere zur Sicherung der Grünlandstandorte und für einen Ausbau der Agrarumweltmaßnahmen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft einschließlich der vor- und nachgelagerten Bereiche ist gleichzeitig zu stärken. Der ländliche Raum und die Landwirtschaft sind in das Bündnis für Arbeit mit einzubeziehen.

In der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz werden der Bereich Vertrags-Naturschutz und Ökologischer Landbau erweitert und Regionale Verarbeitung und Vermarktung aufgenommen. Die Investitionsförderung wird nach Einkommenshöhe gestaffelt, von flächengebundener Tierhaltung abhängig gemacht und gleichberechtigt Nebenerwerbslandwirten geöffnet. Das Absatzfondsgesetz wird reformiert und auch auf regionale und ökologische Produkte ausgerichtet.

Die Finanzierung und Qualität der Verbraucherberatung wird gesichert.

Die neue Bundesregierung setzt sich für ein europaweites Verbot von antibiotisch wirksamen Futtermittelzusatzstoffen und Leistungsförderern ein und wird ggf. eine nationale Regelung erlassen.

Die neue Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der Verbraucherinteressen durch qualitativ hochwertige Lebensmittel ohne bedenkliche Rückstände ein. Zur Reduzierung des Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes wird die Forschung und Beratung intensiviert.

Die neue Bundesregierung tritt für eine befriedigende Altschulden-Regelung und die Schaffung von Planungssicherheit für die ostdeutsche Landwirtschaft hinsichtlich der Verlängerung der Pachtverträge sog. volkseigener Flächen ein.

Nachwachsende Rohstoffe werden in der Markteinführung in den Bereichen Bauen und Wohnen, Pflanzöle und Biomassen verstärkt gefördert.

Die neue Bundesregierung setzt sich für eine deutliche Ausdehnung des Ökologischen Landbaus ein, vorrangig durch Absatz- und Vermarktungsförderung. Im Bereich der Forschungsförderung und Ressortforschung werden die Bereiche umwelt- und tiergerechte Erzeugung verstärkt.

Die neue Bundesregierung wird eine Initiative zur Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz und zur Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen auch auf europäischer Ebene ergreifen. Sie wird die Tiertransportzeiten nachhaltig verkürzen und die Tierhaltungsverordnungen im Sinne artgerechter Tierhaltung verbessern.

Zur Stärkung der flächengebundenen Tierhaltung wird die neue Bundesregierung eine Neuabgrenzung zur gewerblichen Tierhaltung und den Abbau diesbezüglicher rechtlicher Privilegien für die gewerbliche Tierhaltung prüfen.

Die neue Bundesregierung wird sich für eine Prüfung und zukunftsweisende Neugestaltung der Organisationen der agrarsozialen Sicherung einsetzen.

Die im Besitz des Bundes befindlichen Wälder werden auf naturnahe Waldwirtschaft umgestellt.

Innovation und Bildung

Aufbruch für Innovation und Qualifikation

Innovation, Wissenschaft und Technik sind von zentraler Bedeutung für die künftigen Lebenschancen der Bürgerinnen und Bürger. Forschung, Qualifikation und neue Technologien bestimmen mit über die Zukunft von Arbeit und Umwelt und über die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft.

Wenn wir die Arbeitslosigkeit überwinden und die Umweltbelastungen nachhaltig verringern wollen, müssen wir die großen Chancen der zukunftsfähigen Technologien nutzen. Energie- und ressourcensparende und naturschonende Technologien sind ein Schlüssel für künftigen Wohlstand und für hohe Wettbewerbsfähigkeit.

Die neue Bundesregierung wird der Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik in Deutschland einen herausragenden Stellenwert geben. Dabei geht es nicht nur um das Ausloten technologischer Optionen, sondern auch um das Aufzeigen von Gestaltungsperspektiven. Wir suchen den gesellschaftlichen Dialog über einen konsensfähigen Weg der technologischen Entwicklung. Wir werden alles daran setzen, mögliche Risiken einzudämmen und zu vermeiden.

Bildung, Forschung und Wissenschaft stärken

Deutschland muß eine Ideenfabrik werden. Wir wollen ein Klima des geistigen Aufbruchs fördern, das Bildung, Wissenschaft und Forschung neue Entfaltungsmöglichkeiten bietet, bestehende strukturelle Verkrustungen aufbricht und der jungen Generation Zukunftschancen eröffnet. Bildung, Forschung und Wissenschaft sind unsere Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts:

Deutschland braucht eine neue Bildungsreform. Unsere Leitidee ist das Recht auf Bildung, das heißt die bestmögliche Bildung für alle. Ziele sind mehr Chancengleichheit, Gleichwertigkeit aller Bildungsgänge und die Förderung unterschiedlicher Begabungen, weniger Bürokratie, dafür mehr Leistung, mehr Effizienz und mehr Wettbewerb. Wir setzen auf demokratische Selbstbestimmung und Autonomie statt auf staatliche Bevormundung. Vordringlich sind:

    Der anstehende Generationswechsel an Forschungsinstituten und Hochschulen soll genutzt werden, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Wissenschaftsbereich voranzubringen. Erfolge in der Förderung von Wissenschaftlerinnen werden wir zu einem Kriterium bei der Finanzzuweisung machen.

Informations- und Kommunikationspolitik

Die Politik der Bundesregierung zielt auf die beschleunigte Nutzung und Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Gesellschaft. Chancen und Potentiale der Wissens- und Kommunikationsgesellschaft müssen für eine international wettbewerbsfähige Wirtschaft, für neue Erwerbsarbeit, für ökologische Nachhaltigkeit, für einen uneingeschränkten Informationszugang, für Wissenserweiterung und für die weltweite Erweiterung der Freiheitsräume der Menschen ausgeschöpft und erschlossen werden.

Soziale Sicherheit und Modernisierung des Sozialstaates

Ziele und Grundsätze

Soziale Demokratie basiert auf einem leistungsfähigen Sozialstaat, der die großen Lebensrisiken absichert, die Solidarität aller einfordert, und Chancengerechtigkeit mit dem Ziel herstellt, Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Einzelnen zu ermöglichen. Bei unserem Eintreten für soziale Gerechtigkeit und für eine humane Gesellschaft bauen wir auch auf das Engagement der Kirchen, wie sie es in ihrem gemeinsamen Sozialwort zum Ausdruck gebracht haben.

Der Sozialstaat ist eine unverzichtbare Voraussetzung für unsere demokratische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das System der Sozialen Sicherung muß weiterentwickelt und modernisiert werden. Dabei müssen Qualität, Zielgenauigkeit und Gerechtigkeit der sozialen Sicherung erhöht werden. Die Finanzierungsgrundlagen der sozialen Sicherung müssen dabei gerechter gestaltet und beschäftigungswirksam reformiert werden.

Die Sozial- und Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung wird

Reform der Alterssicherung

Das Ziel der neuen Bundesregierung ist ein bezahlbares Rentensystem, das den Menschen im Alter einen angemessenen Lebensstandard garantiert.

Als erste Maßnahme wird die von der alten Bundesregierung beschlossene Rentenniveaukürzung gestoppt: Die zum 1. Januar 1999 vorgesehene Rentenniveaukürzung und die Einschnitte in die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Inkrafttreten einer neuen Rentenstrukturreform, längstens jedoch bis zum 31.12.2000, ausgesetzt. Dies wird Bestandteil eines Artikelgesetzes, das die neue Bundesregierung unmittelbar nach Amtsantritt beschließen wird.

Ziel ist es, den Beitragssatz zur Rentenversicherung im Jahre 1999 auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Gleichzeitig soll auch die aus frauen-, sozial- und ordnungspolitischen Gründen erforderliche Sozialversicherungspflicht von geringfügiger Beschäftigung sowie von Scheinselbständigkeit erfolgen.

Zur langfristigen Sicherung der Renten und des Rentenniveaus sowie zur Stabilisierung der Beiträge wird die neue Bundesregierung in einem zweiten Schritt im Jahr 1999 eine große Rentenreform auf den Weg bringen.

Wir wollen die Alterssicherung der Zukunft auf vier Säulen aufbauen:

Bei der Reform der Alterssicherung geht es um folgende Strukturreformen:

Leistungsfähiges und bezahlbares Gesundheitssystem für alle

Die neue Bundesregierung ist einer sozial gerechten Gesundheitspolitik verpflichtet, die auf dem Solidar- und Sachleistungsprinzip beruht. Dazu gehört eine paritätisch finanzierte Krankenversicherung.

Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Gesundheit für alle bezahlbar bleibt und jeder den gleichen Anspruch auf eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung hat. Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation erhalten einen hohen Rang, das Instrument der Selbsthilfe wird gestärkt.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Gesundheitsgefahren geschützt werden. Darum wird die neue Bundesregierung den umfassenden vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz stärken. Die Verbraucherberatung wird verbessert.

Ziel der neuen Bundesregierung ist es, den Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge zu stoppen und die Beiträge dauerhaft zu stabilisieren.

Dazu werden wir in einem ersten Schritt noch 1998 ein Vorschaltgesetz verabschieden.

Eckpunkte dieses Gesetzes sind:

Im Vorschaltgesetz wird die neue Bundesregierung darüber hinaus ab 1.1.1999 chronisch Kranke und ältere Patienten von Arzneimittelzuzahlungen entlasten sowie Regelungen, die höhere oder neue Zuzahlungen der Patienten vorsehen, aufheben.

Das Vorschaltgesetz schafft die Voraussetzungen zur Durchführung einer Strukturreform zum 1.1.2000, die für mehr Wettbewerb um Qualität, Wirtschaftlichkeit und effizientere Versorgungsstrukturen sorgen soll.

Das Krankenhaus-Notopfer, DM 20,- pro Versicherten, wird ausgesetzt, mit der Zielrichtung, zu einer einvernehmlichen Lösung mit den Krankenkassen ohne Beitragssatzerhöhung zu kommen.

Um die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Kosten zu senken, wird die neue Bundesregierung Regelungen einführen, um medizinisch fragwürdige Leistungen und Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen.

Zu den notwendigen Strukturreformen zählen darüber hinaus:

Neue Wege bei der Drogen- und Suchtbekämpfung

Eine zukunftsweisende Politik zur Drogen- und Suchtbekämpfung umfaßt die Elemente Aufklärung, Prävention und Hilfe für Drogenabhängige, sowie Strafverfolgung des kriminellen Drogenhandels. Sucht ist Krankheit. Darum ist zusätzlich die Suchtkrankenhilfe (Behandlung der Abhängigkeiten von illegalen Drogen, Alkohol, Medikamenten usw.) weiterzuentwickeln mit dem Ziel, eine effektive und qualitätsorientierte Suchtbehandlung und gesundheitliche Versorgung sicherzustellen und zu finanzieren.

Das Betäubungsmittelgesetz wird mit dem Ziel überarbeitet, Modelle wie in Hamburg oder Frankfurt rechtlich möglich zu machen. Zudem werden die Initiativen des Bundesrates (Modellversuche zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Begleitung, ähnlich wie dies in der Schweiz durchgeführt wurde; Rechtssicherheit für staatlich anerkannte Drogenhilfestellen) aufgegriffen. Die Substitution durch Methadon oder Codein wird unterstützt. Damit wird zugleich dem Beschaffungsdruck und der Beschaffungskriminalität entgegengewirkt.

Bekämpfung der Armut - Arbeit statt Sozialhilfe

Die Bekämpfung der Armut ist ein Schwerpunkt der Politik der neuen Bundesregierung. Besonders die Armut von Kindern muß reduziert werden. Die neue Bundesregierung wird regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht erstatten.

Jeder Mensch soll die Chance bekommen, sein Leben aus eigener Kraft zu gestalten. Deshalb ist es das Ziel der neuen Bundesregierung, daß Arbeitsfähigen, die Sozialhilfe erhalten, eine Arbeit, eine Umschulung oder eine Weiterbildung angeboten wird.

Um die Vermittlung in Arbeit zu erleichtern und um überflüssige Bürokratie abzubauen, soll die Zusammenarbeit zwischen Sozialämtern und Arbeitsämtern nachhaltig verbessert werden.

Für einen Modellversuch zur Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen werden unter Beachtung des Prinzips der Bedarfsdeckung und der Freiwilligkeit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen.

Die neue Bundesregierung wird ein Konzept für eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung entwickeln, das schrittweise eingeführt werden soll.

Die 1999 auslaufende Übergangsregelung zur Anpassung der Sozialhilferegelsätze wird um zwei Jahre verlängert. Darüber hinaus wird die neue Bundesregierung ein Gutachten über die Möglichkeiten der Sicherung einer verläßlichen empirischen Datenbasis in Auftrag geben. Ziel dabei ist es, die Bedarfsgerechtigkeit der Regelsätze - insbesondere der der Kinder - zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

Rechte von Menschen mit Behinderung stärken

Menschen mit Behinderungen brauchen den Schutz und die Solidarität der gesamten Gesellschaft. Die neue Bundesregierung wird alle Anstrengungen unternehmen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und dem im Grundgesetz verankerten Benachteiligungsverbot für Behinderte Geltung zu verschaffen. Schwerpunkte dabei sind:

Pflegeversicherung stabilisieren

Angesichts der Veränderungen im Altersaufbau unserer Gesellschaft ist für die neue Bundesregierung die Sicherung einer menschenwürdigen und ganzheitlichen Pflege ein wichtiges Zukunftsthema. Die neue Bundesregierung setzt sich zum Ziel, die Qualität der Pflege und Betreuung zu erhalten und angesichts begrenzter Finanzspielräume weiter zu verbessern.

Dazu werden folgende Maßnahmen ergriffen:

Bezahlbare Wohnungen und lebenswerte Städte

Wir wollen mehr bezahlbare Wohnungen und mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Die neue Bundesregierung wird den Wohnungs- und Städtebau besser verzahnen, die nachhaltige Siedlungsentwicklung stärken, der Bauwirtschaft Beschäftigungsimpulse geben und neue Schwerpunkte setzen:

Bürgerengagement anerkennen und unterstützen

Die neue Bundesregierung mißt dem gesellschaftlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und in Ehrenämtern, Selbsthilfegruppen und Freiwilligendiensten hohe Bedeutung zu.

Die neue Bundesregierung wird daher folgende Schritte unternehmen:

Solidarische Politik für alle Generationen

Jugend braucht Zukunft - Ausbildung für alle

Die neue Bundesregierung wird alles daran setzen, daß den Jugendlichen Chancen für ein selbstbestimmtes Leben eröffnet werden. Dazu gehört vor allem die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Die Ausbildung der Jugend ist die wichtigste Investition für die Zukunft unseres Landes. Kein Jugendlicher darf von der Schule in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Wir wollen, daß alle Jugendlichen, die länger als sechs Monate arbeitslos sind, einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz erhalten.

Wir setzen auf die Jugend unseres Landes. Zur Modernisierung unserer Gesellschaft braucht Deutschland qualifizierte, motivierte, kreative junge Menschen, die individuelle Entwicklungschancen mit politischem, sozialem und kulturellem Engagement verbinden. Deshalb wollen wir ihnen mehr Möglichkeiten der Beteiligung eröffnen.

Ein wichtiges Förderinstrument des Bundes ist der Bundeskinder- und Jugendplan. Über die kontinuierliche Fortsetzung der Förderung der Träger der Jugendhilfe hinaus werden wir vor allem Schwerpunkte in folgenden Bereichen setzen:

Wir werden die Kinderrechte stärken. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden wir ausbauen, insbesondere das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich festschreiben. Wir werden wirksamere Konzepte zum Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt und vor Mißbrauch durch Vertrauenspersonen entwickeln. Im Interesse der Kinder werden wir die Familienbildung und die
Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung zur Bewältigung von Alltagskonflikten sichern.

Politik für ältere Menschen

Die Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung erfordert ein Umdenken in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die neue Bundesregierung will dafür sorgen, daß die Chancen des längeren Lebens genutzt werden.

Die Gesellschaft kann auf das Engagement und die Erfahrung der Älteren nicht verzichten. Bei den Älteren gibt es ein hohes soziales, kulturelles, politisches, sportliches und nachberufliches Engagement. Dieses Engagement werden wir verstärkt fördern. Dabei geht es z.B. um Wissensvermittlung, um praktische Nachbarschaftshilfe und um Hilfe für die Mitmenschen. Selbsthilfe-Netzwerke, auch zwischen Alt und Jung, werden wir unterstützen.

Wir werden die Renten dauerhaft sichern und für eine eigenständige Alterssicherung der Frauen sorgen.

Wir werden die Bedingungen für die Pflege älterer Menschen verbessern. Im Interesse der Pflegebedürftigen und der Pflegenden wird die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung einer qualifizierten Altenpflegeausbildung vorangetrieben. Langfristiges Ziel ist es, die Ausbildung in den Pflegeberufen auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen und durch die Schaffung von gleichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für alle Pflegeberufe weiterzuentwickeln.

Wir werden das Heimgesetz novellieren, verbunden mit der Aktualisierung der Rechtsverordnungen und einer Anpassung von Qualitätsstandards.

Das Betreuungsrecht soll novelliert werden, um dem sozialpflegerischen Schwerpunkt von Betreuungsverhältnissen besser gerecht zu werden.

Sichere Zukunft für die Familien

Wir wollen Deutschland wieder zu einem kinder- und familienfreundlichen Land machen. Damit leisten wir eine wichtige Investition in die Zukunft unseres Landes. Die Familien gehören zu den wichtigsten Leistungsträgern in unserer Gesellschaft.

Familie wird heute in vielfältiger Form gelebt. Familie ist, wo Kinder sind. Wir respektieren dies und werden für die Gleichstellung der Familienformen sorgen. Wir werden die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende und Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen verbessern.

Für uns haben alle Formen von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften Anspruch auf Schutz und Rechtssicherheit.

Wir sorgen dafür, daß sich die wirtschaftliche und soziale Lage der Familien spürbar verbessert. Hierfür werden wir durch ein Zusammenspiel von Familienpolitik, Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Steuerpolitik, Wohnungspolitik sowie Frauen- und Jugendpolitik sorgen. Die Familienpolitik der Bundes-, Landes- und der kommunalen Ebene muß besser verzahnt werden, um die Effizienz der familienpolitischen Maßnahmen zu steigern. Der Dialog mit den Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen wird wieder aufgebaut. Dazu werden wir Initiativen ergreifen.

Familie und Beruf müssen als die zwei zentralen Lebensbereiche von Frauen und Männern besser zu vereinbaren sein. Wir werden die Familien sowohl über wirtschaftliche Maßnahmen als auch über den Ausbau der sozialen Infrastruktur entlasten.

Mit der Steuerreform wird mehr Steuergerechtigkeit für Familien geschaffen. Eine durchschnittlich verdienende Familie mit zwei Kindern wird um rund 2.700 DM im Jahr entlastet. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wird 1999 auf 250 DM und im Jahr 2002 auf 260 DM im Monat angehoben.

Die prekäre wirtschaftliche und soziale Situation vieler Kinder ist ein Mißstand, der dringend Handeln erfordert. Der seit Jahren steigende Anteil von Kindern in der Sozialhilfe soll durch unsere Familien- und Sozialpolitik zurückgeführt werden.

Den Menschen, die in den Familien für Erziehung, Pflege und Betreuung sorgen, werden wir eine angemessene Altersversorgung sichern. Kindererziehung werden wir als eine der wichtigsten Leistungen für die Gesellschaft bei der Altersversorgung der Eltern angemessen berücksichtigen.

Ein ausreichendes Angebot an Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung ist zu gewährleisten. Die Kinderbetreuungsangebote für Kinder aller Altersgruppen sollen ausgebaut werden. In den neuen Ländern sollen die bestehenden Betreuungsmöglichkeiten gesichert werden.

Für die Zeit nach der Geburt eines Kindes sehen wir mit der Weiterentwicklung des Erziehungsgeldes und des Erziehungsurlaubs zu einem Elterngeld und einem Elternurlaub besondere Maßnahmen vor.

Die neue Bundesregierung wird das Erziehungsgeld zu einem Elterngeld weiterentwickeln. Die Einkommensgrenzen werden schrittweise angehoben, so daß dann wieder eine deutliche Mehrheit der Familien den vollen Betrag erhält. Der Elternurlaub ermöglicht Müttern und Vätern zeitlich flexible Kombinationen der Erwerbs- und Familienarbeit. Beide erhalten während des Elternurlaubs einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Mit dem Zeitkonto während des Elternurlaubs wird die Voraussetzung geschaffen für mehr Wahlfreiheit und eine partnerschaftliche Teilhabe an Familie und Beruf für Mütter und Väter.

Wir werden das zum 1.7.1998 in Kraft getretene neue Kindschaftsrecht weiterentwickeln, indem wir das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung, das Umgangsrecht des Kindes, die klare Abgrenzung von Reichweite und Umfang der Alltagssorge, die Notwendigkeit einer einvernehmlichen Sorgevereinbarung und schließlich die rechtlichen Erfordernisse sozialer Elternschaft festschreiben.

Neuer Aufbruch für die Frauenpolitik

Die neue Bundesregierung will die Gleichstellung von Mann und Frau wieder zu einem großen gesellschaftlichen Reformprojekt machen. Ein Bündnis für Arbeit muß zugunsten von Frauen und Männern gleichsam wirken.

Die neue Bundesregierung wird Anfang 1999 ein Aktionsprogramm "Frau und Beruf" starten. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe der Frauen in Beruf und Gesellschaft. Dazu sollen die berufliche Integration und der Aufstieg von Frauen in Unternehmen und Verwaltungen sowie ihre Existenzgründungen gefördert werden. Nur wenn sich das geistige Potential und die Kreativität der Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft voll entfalten können, wird unser Land die Herausforderungen der Zukunft bestehen.

Zu dem Aktionsprogramm "Frau und Beruf" gehören:

Wir werden einen Nationalen Aktionsplan "Gewalt gegen Frauen" auflegen. Ziel eines solchen Aktionsplans ist es, Gewalt gegen Frauen vorzubeugen und von Gewalt betroffenen Frauen größtmöglichen Schutz und Hilfe zu gewähren. Frauenhäuser bleiben unverzichtbare Zufluchtsstätten. Frauenhäuser und Schutzwohnungen dürfen aber nicht länger Langzeitunterkünfte für mißhandelte Frauen und deren Kinder sein. Wir wollen für von Gewalt bedrohte bzw. betroffene Frauen und ihre Kinder die vereinfachte Wohnungszuweisung regeln. Die Täter müssen konsequent verfolgt und bestraft werden.

Nachdem die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt wurde, wird die noch bestehende Diskriminierung widerstandsunfähiger Opfer aufgehoben (Streichung des § 179 StGB).

Die nationale und internationale Bekämpfung von Frauen- und Kinderhandel verstärken wir. Dazu gehört u.a. eine Verbesserung der strafrechtlichen Definition von Menschenhandel, so daß spezifische Merkmale von Frauen- und Kinderhandel erfaßt werden. Neben der Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung der Täter sind auf nationaler Ebene die Entwicklung von Strategien zum Schutz der Opfer unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung des Frauenhandels. Dazu gehören Zeugen- und Zeuginnenschutzprogramme, gegebenenfalls die Aussetzung der Abschiebung mindestens bis zum Abschluß des Gerichtsverfahrens.

Wir werden eine gesetzliche Regelung schaffen, die die rechtliche und soziale Situation von Prostituierten verbessert.

Wir werden die im ausländerrechtlichen Vermittlungsverfahren nur unzureichend umgesetzte Reformen des eigenständigen Ehegatten-Aufenthaltsrechtes zu Ende führen. Dazu werden wir die allgemeine Wartefrist von vier auf zwei Jahre herabsetzen und die Härtefallklausel so gestalten, daß unerträgliche Lebenssituationen der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden können.

Wir werden die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeiten.

Sicherheit für alle - Bürgerrechte stärken

Freiheit der Bürger und soziale Demokratie brauchen Sicherheit für alle. Die neue Bundesregierung wird deshalb mit allen rechtsstaatlichen Mitteln für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sorgen. Die Bürgerrechte werden ausgebaut, die politischen Beteiligungsrechte erweitert. Die Förderung der Toleranz, die Achtung von Minderheiten und Stärkung ihrer Rechte sind weitere Leitziele unserer Politik.

Innere Sicherheit

Unsere Leitlinie heißt: entschlossen gegen Kriminalität und entschlossen gegen ihre Ursachen.

Dabei werden wir

Strafrecht kann Ursachen von Kriminalität nicht beseitigen; deshalb sind eine gute Beschäftigungs- und Sozialpolitik wie auch eine an humanen Werten orientierte Gesellschaftspolitik unabdingbar.

Um Ursachenbekämpfung auch mit kriminalpräventiven Instrumenten weiter voranzutreiben, gründen wir ein Deutsches Forum für Kriminalprävention. Wir werden Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie kriminalpräventive Räte nachhaltig unterstützen.

Die neue Bundesregierung wird einen periodischen Sicherheitsbericht auf wissenschaftlicher Grundlage erstellen.

Schutz der Schwachen durch Recht

Rechtsstaat bedeutet auch: Schutz der Schwachen durch Recht. Deshalb nehmen wir uns besonders der Opfer an und wollen

Deshalb ächten und bekämpfen wir

Rehabilitierung und Entschädigung

Die Rehabilitierung und die Verbesserung der Entschädigung für Opfer nationalsozialistischen Unrechts bleibt fortdauernde Verpflichtung. Die neue Bundesregierung wird eine Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" für die "vergessenen Opfer" und unter Beteiligung der deutschen Industrie eine Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" auf den Weg bringen. Nachteile in der Rentenversicherung und bei der Rehabilitierung von NS-Opfern werden durch eine gesetzliche Ergänzung des geltenden Rechts ausgeglichen.

Wir werden Entschädigung und Rehabilitierung von DDR-Unrecht so weit wie möglich verbessern und Härten beseitigen.

Bündnis für Demokratie und Toleranz

Die neue Bundesregierung wird die politische Auseinandersetzung mit und die Bekämpfung von Rechtsextremismus zu einem Schwerpunkt machen. Dabei werden wir ein Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt, für die Umsetzung der Werte und Garantien unseres sozialen und demokratischen Rechtsstaates schaffen.

Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

Wir werden die parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit, die zur Zeit in mehreren Gremien stattfindet, in einem Kontrollgremium zusammenfassen und dessen Befugnisse ausweiten.

EU-Initiativen

Wir setzen uns in der EU zur Stärkung der Inneren Sicherheit und zur Gewährleistung der Bürgerrechte folgende Ziele:

Integration

Wir setzen uns mit Nachdruck für eine gemeinsame europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik ein, die die Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention beachtet. Ziel der gemeinschaftsrechtlichen Regelung muß eine ausgewogene Verantwortungs- und Lastenverteilung sein. Während der deutschen Ratspräsidentschaft werden wir vorschlagen, die Kompetenz für alle Fragen der Flüchtlings- und Migrationspolitik bei einem Mitglied der Europäischen Kommission zu bündeln.

Wir erkennen an, daß ein unumkehrbarer Zuwanderungsprozeß in der Vergangenheit stattgefunden hat und setzen auf die Integration der auf Dauer bei uns lebenden Zuwanderer, die sich zu unseren Verfassungswerten bekennen.

Im Zentrum unserer Integrationspolitik wird die Schaffung eines modernen Staatsangehörigkeitsrechts stehen. Dabei sind insbesondere zwei Erleichterungen umzusetzen:

In beiden Fällen ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig.

Wir werden Einbürgerungen auch dadurch erleichtern und beschleunigen, daß wir auf überflüssige Verfahren verzichten.

Zur Förderung der Integration sollen auch die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das Wahlrecht in Kreisen und Gemeinden erhalten.

Wir werden die im ausländerrechtlichen Vermittlungsverfahren nur unzureichend umgesetzte Reform des eigenständigen Ehegatten-Aufenthaltsrechtes zu Ende führen. Dazu werden wir die allgemeine Wartefrist von vier auf zwei Jahre herabsetzen und die Härtefallklausel so gestalten, daß unerträgliche Lebenssituationen der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden können. Im übrigen werden wir den Novellierungsbedarf im Ausländergesetz mit Rücksicht auf internationale Vereinbarungen überprüfen.

Die Dauer der Abschiebungshaft und des Flughafenverfahrens werden im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überprüft. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine einmalige Altfallregelung erreichen. Wir werden die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeiten.

Drogenbekämpfung

Eine zukunftsweisende Politik zur Drogen- und Suchtbekämpfung umfaßt die Elemente Aufklärung, Prävention und Hilfe für Drogenabhängige, sowie Strafverfolgung des kriminellen Drogenhandels. Das Betäubungsmittelgesetz wird mit dem Ziel überarbeitet, Modelle wie in Hamburg oder Frankfurt rechtlich möglich zu machen. Zudem werden die Initiativen des Bundesrates (Modellversuche zur ärztlich kontrollierten Originalstoffvergabe mit wissenschaftlicher Begleitung, ähnlich wie dies in der Schweiz durchgeführt wurde; Rechtssicherheit für staatlich anerkannte Drogenhilfestellen) aufgegriffen. Die Substitution durch Methadon oder Codein wird unterstützt. Damit wird zugleich dem Beschaffungsdruck und der Beschaffungskriminalität entgegengewirkt.

Weitere Vorhaben zur Rechtspolitik

Besonders wichtige Vorhaben sind vor allem:

Des weiteren wollen wir das Verbraucher- und Mietrecht sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten verbessern, ein Jugend- und U-Haftvollzugsgesetz schaffen, sowie Aufgaben und Befugnisse des Sicherheitsgewerbes gesetzlich regeln.

Minderheitenrechte

Die neue Bundesregierung will Minderheiten schützen und ihre Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe erreichen. Niemand darf wegen seiner Behinderung, Herkunft, Hautfarbe, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung als Schwuler oder Lesbe diskriminiert werden. Dazu werden wir ein Gesetz gegen Diskriminierung und zur Förderung der Gleichbehandlung (u. a. mit der Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Rechten und Pflichten) auf den Weg bringen. Die Empfehlungen des Europäischen Parlaments zur Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen werden berücksichtigt.

Moderner Staat

Wir wollen einen effizienten und bürgerfreundlichen Staat. Deshalb werden wir Bürokratie abbauen und den Staat zum Partner der Bürgerinnen und Bürger machen. Leitbild ist der aktivierende Staat.

Wo Bürgerinnen und Bürger gesellschaftliche Aufgaben in Eigeninitiative und gesellschaftlichem Engagement lösen, soll der Staat sich nicht an ihre Stelle setzen, sondern sie unterstützen.

Damit gerade die Kommunen in unserer Zeit des schnellen und tiefgreifenden Wandels den Menschen bürgerschaftliche Heimat und ein stabiles soziales Umfeld, sowie unmittelbar erlebbare demokratische Gestaltungsmöglichkeiten garantieren können, wird die neue Bundesregierung die kommunalen Handlungs- und Entscheidungsbereiche respektieren und stärken.

Die neue Bundesregierung wird die Bundesverwaltung modernisieren; dazu wird eine besondere Stabsstelle unter Leitung des BMI eingerichtet, die die dafür geltenden Verfahrensabläufe und Rechtsvorschriften überprüfen und vereinfachen, sowie die Regelungsdichte verringern soll. Zu den Zielen der Staatsmodernisierung gehören insbesondere:

Wir werden die Beschäftigten an den Reformschritten angemessen beteiligen und die notwendigen Reformen sozialverträglich umsetzen.

Das Beteiligungsrecht der Gewerkschaften bei beamtenrechtlichen Neuregelungen wird auf weitere Verbesserungen hin überprüft.

Zur Dienstrechts- und zur Versorgungsrechtsreform wird ein Erfahrungsbericht erstellt. Beamtenversorgung und Rentenrecht sind im Einklang fortzuentwickeln.

Justizreform

Die neue Bundesregierung wird eine umfassende Justizreform (3-Stufigkeit, Aufwertung der einheitlichen Eingangsgerichte, Reform der Gerichte und der Instanzen, Vereinfachung und Angleichung der Verfahrensordnungen) durchsetzen.

Die Aus- und Fortbildung der Juristinnen und Juristen werden wir unter Berücksichtigung der Anforderungen einer modernisierten Rechtsordnung reformieren.

Beteiligungsrechte

Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken. Dazu wollen wir auch auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid durch Änderung des Grundgesetzes einführen.

Effektiver Datenschutz im öffentlichen und im privaten Bereich gehört zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine demokratische und verantwortbare Informationsgesellschaft. Die notwendige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die Richtlinie der Europäischen Union soll kurzfristig umgesetzt werden. Durch ein Informationsfreiheitsgesetz wollen wir unter Berücksichtigung des Datenschutzes den Bürgerinnen und Bürgern Informationszugangsrechte verschaffen.

Sport

Die neue Bundesregierung wird die finanziellen Rahmenbedingungen für den Sport verbessern, der Sportwissenschaft stärkere Aufmerksamkeit schenken und auch ein Sonderförderprogramm für Sportstätten nach den Kriterien des "Goldenen Plans Ost" auflegen. Wir setzen gleichermaßen auf die Förderung des Breiten-, wie des Spitzensports. Durch Mitwirkung der Sportorganisationen im Rahmen des Naturschutz- und Baurechts soll ein fairer Interessenausgleich zwischen Sport im Freien und dem Natur- und Umweltschutz gesichert werden.

Neue Offenheit von Politik und Kultur

Die neue Bundesregierung wird der Kultur in der Bundespolitik einen neuen Stellenwert geben. Unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder wird die neue Bundesregierung die kulturpolitischen Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundes im Amt eines Staatsministers für kulturelle Aufgaben im Bundeskanzleramt bündeln. Der Staatsminister für kulturelle Aufgaben versteht sich als Ansprechpartner und Impulsgeber für die Kulturpolitik des Bundes sowie als Interessenvertreter für die deutsche Kultur auf internationaler, besonders auf europäischer Ebene.

Die neue Bundesregierung wird binnen Jahresfrist in einem Bericht eine vollständige Bestandsaufnahme der kulturpolitischen Aktivitäten des Bundes vorlegen. Dabei werden alle kulturpolitischen Maßnahmen überprüft.

Sie bekennt sich zur kulturellen Förderung der Hauptstadt Berlin und der neuen Länder. Sie wird neue kulturelle Einrichtungen und Projekte in den neuen Ländern fördern.

Die neue Bundesregierung wird sich an der breiten und offenen Diskussion in der Gesellschaft über das Denkmal für die ermordeten Juden Europas beteiligen. Die Entscheidung über das Denkmal auf dem vorgesehenen Ort in Berlin wird der Deutsche Bundestag treffen. Im Zusammenwirken mit den Ländern wird ein Konzept für die Gedenkstättenarbeit in Deutschland entsprechend der "Gedenkstättenkonzeption des Bundes" erarbeitet.

Die neue Bundesregierung wird das Stiftungsrecht novellieren und im Rahmen der Steuerreform neue Möglichkeiten für Mäzenaten, Stifter und Kultursponsoren eröffnen und steuerrechtlich attraktiv machen.

Die neue Bundesregierung wird die erforderlichen Novellierungen im Bereich des Medienrechts und des Urheberrechts vorlegen. Das Ziel bleibt die Aufrechterhaltung einer pluralistischen Medienlandschaft und eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie eine Reform der medialen Außenrepräsentanz.

Die neue Bundesregierung wird im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Initiative zur Erhaltung der Buchpreisbindung starten. Damit sichern wir eine vielfältige Buchkultur und schützen Arbeitsplätze.

Die Stärkung des deutschen Films im Rahmen europäischer und internationaler Kooperation ist Teil einer modernen Kultur- und Wirtschaftspolitik. Die neue Bundesregierung wird mit angemessenen neuen Fördermaßnahmen den Ausbau der Filmindustrie beschleunigen.

Die neue Bundesregierung wird zur Absicherung der Künstlerinnen und Künstler die Künstlersozialversicherung verbessern.

Die neue Bundesregierung wird die Pflege des kulturellen Erbes intensivieren. Dies gilt insbesondere für den Denkmalschutz, mit Schwerpunkt in den neuen Ländern, aber auch für Gedenkstätten, Museen und Forschungseinrichtungen zur jüngeren deutschen Geschichte. Kulturen der Minderheiten - wie z.B. der Sorben - werden weiter gefördert und unterstützt.

Europäische Einigung, internationale Partnerschaft, Sicherheit und Frieden

Ziele und Werte

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik.

Die neue Bundesregierung wird die Grundlinien bisheriger deutscher Außenpolitik weiterentwickeln: die friedliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Nachbarn, die Pflege der transatlantischen Partnerschaft, die Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union, die gesamteuropäische Zusammenarbeit in der OSZE, die besondere Verantwortung für Demokratie und Stabilität in Mittel,- Ost- und Südosteuropa und die Förderung nachhaltiger Entwicklung in allen Ländern des Südens. Grundlagen sind dabei die Beachtung des Völkerrechts und das Eintreten für Menschenrechte, Dialogbereitschaft, Gewaltverzicht und Vertrauensbildung. Die neue Bundesregierung begreift die internationale Zusammenarbeit als Politik der globalen Zukunftssicherung.

Die neue Bundesregierung wird den notwendigen Wandel der internationalen Beziehungen mit eigenen Vorschlägen und Impulsen mitgestalten. Angesichts der neuen ökonomischen, technologischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen wird sie ihre Außen- und Sicherheitspolitik als Beitrag zur globalen Zukunftssicherung entwickeln. Sie wird sich mit aller Kraft um die Entwicklung und Anwendung von wirksamen Strategien und Instrumenten der Krisenprävention und der friedlichen Konfliktregelung bemühen. Sie wird sich dabei von der Verpflichtung zur weiteren Zivilisierung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen, zur Rüstungsbegrenzung und Abrüstung, zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial gerechten Interessenausgleich der Weltregionen und zur weltweiten Einhaltung der Menschenrechte leiten lassen.

Europäische Einigung

Die Einbindung Deutschlands in die Europäische Union ist von zentraler Bedeutung für die deutsche Politik. Die neue Bundesregierung wird den europäischen Integrationsprozeß deshalb mit neuen Initiativen vorantreiben und die deutsche Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 1999 nutzen, um der Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union neue Impulse zu verleihen. Besonderes Augenmerk wird sie darauf legen, Reforminitiativen auf nationaler und europäischer Ebene miteinander zu verknüpfen. Nur durch die Weiterentwicklung zu einer Politischen Union sowie einer Sozial- und Umweltunion wird es gelingen, den Menschen Europa wieder näher zu bringen und die Europäische Union bürgernah zu gestalten.

Die neue Bundesregierung wird die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Mittelpunkt der europäischen Politik stellen. Ihr Ziel ist ein europäischer Beschäftigungspakt. In die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollen verbindliche und nachprüfbare Ziele, vor allem zum Abbau der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit sowie zur Überwindung der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, aufgenommen werden. Um zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen, muß die Europäische Union eine Politik der ökologischen Modernisierung verfolgen, ihre Anstrengungen bei Forschung und bei der Entwicklung neuer Technologien verstärken und eine moderne Infrastruktur durch transeuropäische Netze aufbauen.

Die neue Bundesregierung will die gemeinsame europäische Währung zum Erfolg führen. Deshalb wird sie die europäische Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik aktiv vorantreiben. Gemeinsame und verbindliche Regelungen gegen Steuer-, Sozial- und Umweltdumping sind dazu unverzichtbar, insbesondere zur effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen und zur Beseitigung von Steueroasen.

Die neue Bundesregierung wird in der europäischen Umweltpolitik eine Vorreiterrolle übernehmen. Schon während der deutschen Ratspräsidentschaft wird sie ihre Bemühungen intensivieren, dem Prinzip der Nachhaltigkeit im Binnenmarkt durch Initiativen zur Stärkung des grenzübergreifenden Umweltschutzes und des Integrationsprinzips Geltung zu verschaffen. Beim neuen Welthandelsabkommen müssen allgemeine sozial- und umweltpolitische Standards wie auch Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums festgeschrieben werden.

Die neue Bundesregierung wird auch auf europäischer Ebene für eine aktive Gleichstellungspolitik stehen. Sie wird auf geschlechtsspezifische Auswirkungen ihrer Politik und die Absicherung positiver Fördermaßnahmen achten.

Die neue Bundesregierung wird sich für mehr Demokratie in der Europäischen Union und die Stärkung des Europäischen Parlaments einsetzen. Sie wird dafür eintreten, daß die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union verständlicher und durchschaubarer werden. Das Transparenzgebot des Amsterdamer Vertrages muß konsequent umgesetzt werden. Sie wird der Überreglementierung und Bürokratisierung entgegenwirken. Bei der Ausübung ihrer Kompetenzen muß die Europäische Union das Subsidiaritätsprinzip wahren.

Die neue Bundesregierung wird die Initiative ergreifen, um den europäischen Verträgen eine Grundrechtscharta voranzustellen. In den Prozeß der Diskussion und Ausarbeitung will die neue Bundesregierung das Europäische Parlament, die nationalen Parlamente und möglichst viele gesellschaftliche Gruppen einbeziehen. Sie wird anregen, den Jugendaustausch, insbesondere den europäischen Freiwilligendienst, in Europa stärker zu fördern.

Die historische Chance der Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel- und Osteuropa muß entschlossen genutzt werden. Die neue Bundesregierung wird die Europäische Union aktiv dabei unterstützen, durch eine wirksame Heranführungsstrategie und solidarische Hilfen zur ökonomischen und demokratischen Stabilisierung der mittel- und osteuropäischen Länder beizutragen. Die Europäische Union muß durch interne Reformen zügig erweiterungsfähig werden. Dazu gehört insbesondere der Abschluß der institutionellen Reformen im Vorfeld der Erweiterung. Um beitrittsbedingte wirtschaftliche oder soziale Brüche zu vermeiden, sind angemessene Übergangsfristen, z.B. bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, erforderlich.

Eine Hauptaufgabe der deutschen Ratspräsidentschaft wird die Verabschiedung der Agenda 2000 sein. Die neue Bundesregierung wird daher ihre Kräfte auf eine fristgerechte Beschlußfassung unter Wahrung des Gesamtzusammenhangs konzentrieren.

Die neue Bundesregierung tritt für eine grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ein. Die europäische Landwirtschaft muß wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher werden. Dazu müssen die öffentlichen Mittel stärker auf ökologische und beschäftigungspolitische Kriterien und so effizient wie möglich auf diese Ziele ausgerichtet werden. Dabei ist darauf zu achten, daß die Ausgaben der Europäischen Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitablauf zurückgeführt werden. Bei den anstehenden WTO-Verhandlungen müssen in der internationalen Agrarpolitik ökologische und soziale Mindeststandards durchgesetzt werden. Soweit dies nicht erreicht wird, sind die Wettbewerbsnachteile der europäischen Landwirtschaft auszugleichen.

Um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten in den ländlichen Räumen zu schaffen und die Landwirtschaft ökologisch zu reformieren, wird die neue Bundesregierung eine integrierte regional- und strukturpolitische Anpassungsstrategie erarbeiten. Insbesondere strukturschwache ländliche Regionen müssen dazu integrierte regionale Entwicklungskonzepte erarbeiten. Die neue Bundesregierung ist bereit, besonders betroffene Regionen im Rahmen von Modellprojekten bei der Problembewältigung zu unterstützen.

Die neue Bundesregierung unterstützt die Konzentration der Förderung im Rahmen der europäischen Strukturfonds auf die strukturschwächsten und förderbedürftigsten Regionen. Die Förderung muß vereinfacht, dezentralisiert und stärker an ökologischen Kriterien ausgerichtet sowie beschäftigungswirksamer ausgestaltet werden. Bei der Planung und Durchführung vor Ort müssen die relevanten regionalen Akteure stärker einbezogen werden. Die räumlichen und sachlichen Schwerpunkte der Förderung müssen auch künftig von den dafür politisch verantwortlichen Ländern gesetzt werden können. Die Beihilfenkontrolle der Europäischen Union muß Bund und Ländern mehr Spielraum in der Regionalpolitik geben.

Die neue Bundesregierung wird sich für eine zügige Umsetzung der innen- und rechtspolitischen Vorhaben im Vertrag von Amsterdam einsetzen. Sie wird für eine weitestgehende Integration des Schengen-Bestandes in das europäische Gemeinschaftsrecht eintreten. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit soll auf der Grundlage rechtsstaatlicher Grundsätze und in Bindung an völkerrechtliche Prinzipien intensiviert werden.

Die neue Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die Europäische Kommission die in Protokollen zum Vertrag von Amsterdam festgelegten Zusagen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten entsprechend den Verhandlungsabsprachen einhält, d.h. den geltenden Rechtsstatus beihilferechtlich nicht beanstandet.

Deutschland wird auch künftig einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Europäischen Union und damit zu einem solidarischen Lastenausgleich leisten. Für den Finanzplanungszeitraum von 2000 bis 2006 muß die bisher geltende Obergrenze für den EU-Haushalt in Höhe von 1,27 % des BSP unter Einschluß der Kosten der Osterweiterung beibehalten und möglichst unterschritten werden. Die anstehende Neuregelung der EU-Finanzen muß insbesondere durch Reformen auf der Ausgabenseite zu mehr Beitragsgerechtigkeit unter den Mitgliedstaaten führen. Sofern dieses Ziel durch andere Instrumente nicht ebenso gut erreicht werden kann, sollten ab dem Jahr 2000 auf der Basis einer Regelung der Europäischen Union die direkten Einkommensbeihilfen der Gemeinsamen Agrarpolitik durch die Mitgliedstaaten kofinanziert werden, damit die Nettobelastung Deutschlands vermindert werden kann. Die neue Bundesregierung wird in diesem Fall den nationalen Kofinanzierungsanteil für die gemeinsame Agrarpolitik aus Bundesmitteln bereitstellen.

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Die im Amsterdamer Vertrag geschaffenen Instrumente und Mechanismen der GASP wird die neue Bundesregierung nutzen, um die Europäische Union auf dem Feld der internationalen Politik handlungsfähig zu machen und die gemeinsame Vertretung europäischer Interessen voranzutreiben. Die neue Bundesregierung wird sich bemühen, die GASP im Sinne von mehr Vergemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik weiter zu entwickeln. Sie wird sich deshalb für Mehrheitsentscheidungen, mehr außenpolitische Zuständigkeiten und die Verstärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität einsetzen.

Die neue Bundesregierung wird sich bemühen, die WEU auf der Basis des Amsterdamer Vertrages weiterzuentwickeln.

Die GASP soll in ihrer weiteren Entwicklung verstärkt dazu genutzt werden, die Fähigkeit der EU zur zivilen Konfliktprävention und friedlichen Konfliktregelung zu steigern. Die neue Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß die EU ihrer Verantwortung vor allem gegenüber den Ländern des Südens besser gerecht wird und durch gemeinsames Auftreten zur Stärkung von OSZE und VN beiträgt.

NATO / Atlantische Partnerschaft

Die neue Bundesregierung betrachtet das Atlantische Bündnis als unverzichtbares Instrument für die Stabilität und Sicherheit Europas sowie für den Aufbau einer dauerhaften europäischen Friedensordnung. Die durch die Allianz gewährleistete Mitwirkung der Vereinigten Staaten von Amerika und ihre Präsenz in Europa bleiben Voraussetzungen für Sicherheit auf dem Kontinent.

Die Partnerschaft mit Rußland, die im NATO-Rußland-Rat institutionell verankert ist, soll im Interesse der europäischen Sicherheit weiterentwickelt und gestärkt werden. Die Zusammenarbeit mit der Ukraine und den übrigen Teilnehmern der Partnerschaft für den Frieden soll ausgebaut werden. Die Tür des Bündnisses bleibt gegenüber weiteren Demokratien offen.

Die neue Bundesregierung verfolgt das Ziel einer stabilen gesamteuropäischen Friedensordnung. Sie fördert deshalb enge Zusammenarbeit, wirksame Koordinierung und sinnvolle Arbeitsteilung zwischen der NATO und den anderen Institutionen, die für die europäische Sicherheit verantwortlich sind. Die neue Bundesregierung wird im Rahmen der anstehenden NATO-Reform darauf hinwirken, die Aufgaben der NATO jenseits der Bündnisverteidigung an die Normen und Standards von VN und OSZE zu binden.

Die USA sind der wichtigste außereuropäische Partner Deutschlands. Die enge und freundschaftliche Beziehung zu den USA beruht auf gemeinsamen Werten und gemeinsamen Interessen. Sie bleibt eine unverzichtbare Konstante der deutschen Außenpolitik. Pflege und Ausbau der deutsch-amerikanischen und der europäisch-amerikanischen Beziehungen sind Voraussetzungen für eine Politik, mit der die neuen globalen Herausforderungen friedlich bewältigt werden können.

OSZE

Die OSZE ist die einzige gesamteuropäische Sicherheitsorganisation. Das macht sie unersetzlich. Die neue Bundesregierung wird deshalb Initiativen ergreifen, um die rechtliche Basis der OSZE zu stärken und die obligatorische friedliche Streitschlichtung im OSZE-Raum durchzusetzen. Instrumente und Kompetenzen sind durch bessere personelle und finanzielle Ausstattung zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit auf dem Feld der Krisenprävention und Konfliktregelung zu verbessern.

Im Rahmen der Friedenskonsolidierung soll zur Schaffung einer stabilen Ordnung das Instrument nicht-militärische internationale Polizeieinsätze entwickelt und genutzt werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen zu. Die neue Bundesregierung setzt sich für den Aufbau einer Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung ein. Hierzu gehört neben der finanziellen Förderung der Friedens- und Konfliktforschung und der Vernetzung bestehender Initiativen, die Verbesserung der juristischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Ausbildung und den Einsatz von Friedensfachkräften und -diensten (z. B. ziviler Friedensdienst). Die neue Bundesregierung wird für die Aufgaben im Bereich von Peacekeeping und Peacebuilding Ausbildungsmöglichkeiten schaffen.

Abrüstung und Rüstungskontrolle

Die kontrollierte Abrüstung von atomaren, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen bleibt eine der wichtigsten Aufgaben globaler Friedenssicherung. Die neue Bundesregierung hält an dem Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest und wird sich in Zusammenarbeit mit den Partnern und Verbündeten Deutschlands an Initiativen zur Umsetzung dieses Ziels beteiligen. In bestimmten Situationen kann ein einseitiger Abrüstungsschritt verantwortbar sein und eine sinnvolle Abrüstungsdynamik in Gang setzen. Eine wesentliche Aufgabe sieht die neue Bundesregierung in der präventiven Rüstungskontrolle.

Sie ergreift Initiativen, um im Rahmen der KSE-Verhandlungen die Rüstungsobergrenzen deutlich unter das heutige Niveau zu senken. Sie macht ihren Einfluß geltend, um den internationalen Regimes zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen Geltung zu verschaffen, besonders grausame Waffen wie Landminen weltweit zu verbieten und die weitere Reduktion strategischer Atomwaffen zu befördern. Zur Umsetzung der Verpflichtungen zur atomaren Abrüstung aus dem Atomwaffensperrvertrag wird sich die neue Bundesregierung für die Absenkung des Alarmstatus der Atomwaffen, sowie für den Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen einsetzen.

Die neue Bundesregierung unterstützt Bemühungen zur Schaffung atomwaffenfreier Zonen. Sie wird eine Initiative zur Kontrolle und Begrenzung von Kleinwaffen ergreifen.

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen sind die wichtigste Ebene zur Lösung globaler Probleme. Deshalb sieht es die neue Bundesregierung als besondere Aufgabe an, sie politisch und finanziell zu stärken, sie zu reformieren und zu einer handlungsfähigen Instanz für die Lösung internationaler Probleme auszubauen. In diesem Sinne ergreift sie Initiativen, um die Kompetenz und Mittelausstattung der Vereinten Nationen zu verbessern. Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß Frauen gleichberechtigt in internationalen Organisationen und Gremien vertreten sind.

Ein zunehmend wichtiger Bereich der Tätigkeit der Vereinten Nationen sind Missionen mit dem Ziel, den Frieden zu sichern. Den Vereinten Nationen werden eigenständige Einheiten für friedenserhaltende Maßnahmen (peacekeeping) als "stand by forces" angeboten.

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist an die Beachtung des Völkerrechts und des deutschen Verfassungsrechts gebunden. Die neue Bundesregierung wird sich aktiv dafür einsetzen, das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu bewahren und die Rolle des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu stärken.

Deutschland wird die Möglichkeit nutzen, ständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu werden, wenn die Reform des Sicherheitsrates unter dem Gesichtspunkt größerer regionaler Ausgewogenheit abgeschlossen ist und bis dahin der grundsätzlich bevorzugte europäische Sitz im Sicherheitsrat nicht erreicht werden kann.

Die neue Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß das Instrumentarium zur Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen ausgebaut und durch einen Sanktionshilfefonds untermauert wird.

Menschenrechtspolitik

Achtung und Verwirklichung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten und in den Menschenrechtsverträgen festgeschriebenen Menschenrechte sind Leitlinien für die gesamte internationale Politik der Bundesregierung. Die neue Bundesregierung wird sich auch hier mit Nachdruck um international abgestimmte Strategien zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und ihrer Ursachen sowie ihrer Prävention bemühen. Sie wird die bestehenden nationalen Instrumente des Menschrechtsschutzes verbessern und um wirkungsvolle internationale Instrumente bemüht sein. Sie unterstützt die Einrichtung eines unabhängigen Menschenrechtsinstitutes in Deutschland.

Bundeswehr/Rüstungsexporte

Die Bundeswehr dient der Stabilität und dem Frieden in Europa. Als fest in das atlantische Bündnis integrierte Armee ist sie im Sinne von Risikovorsorge weiterhin zur Landes- und Bündnisverteidigung zu befähigen.

Eine vom Bundesminister der Verteidigung für die neue Bundesregierung zu berufende Wehrstrukturkommission wird auf der Grundlage einer aktualisierten Bedrohungsanalyse und eines erweiterten Sicherheitsbegriffs Auftrag, Umfang, Wehrform, Ausbildung und Ausrüstung der Streitkräfte überprüfen und Optionen einer zukünftigen Bundeswehrstruktur bis zur Mitte der Legislaturperiode vorlegen. Vor Abschluß der Arbeit der Wehrstrukturkommission werden unbeschadet des allgemeinen Haushaltsvorbehalts keine Sach- und Haushaltsentscheidungen getroffen, die die zu untersuchenden Bereiche wesentlich verändern oder neue Fakten schaffen.

Die neue Bundesregierung wird dem Bundessicherheitsrat seine ursprünglich vorgesehene Rolle als Organ der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik zurückgeben und hierfür die notwendigen Voraussetzungen schaffen.

Die neue Bundesregierung wird die bestehenden Programme der militärischen Ausstattungshilfe überprüfen und grundsätzlich keine neuen Verträge in diesem Bereich abschließen. Statt dessen wird sie verstärkt Maßnahmen der Demokratisierungshilfe fördern und dafür zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die Koalition unterstützt aktiv die Bemühungen um den Zusammenschluß der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie. Die transnationale europäische Rüstungsindustrie wird für ihre Exporttätigkeit einem verpflichtenden europäischen Verhaltenskodex unterworfen. Die neue Bundesregierung wirkt darauf hin, daß ein Transparenzgebot und der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer dabei als Kriterien enthalten sein sollen.

Der nationale deutsche Rüstungsexport außerhalb der NATO und der EU wird restriktiv gehandhabt. Bei Rüstungsexportentscheidungen wird der Menschenrechtsstatus möglicher Empfängerländer als zusätzliches Entscheidungskriterium eingeführt.

Die neue Bundesregierung wird jährlich dem Deutschen Bundestag einen Rüstungsexportbericht vorlegen. Rüstungskonversion wird auch als bundespolitische Aufgabe und Element regionaler Strukturpolitik begriffen.

Gute Nachbarschaft und historische Verantwortung

Die neue Bundesregierung wird sich intensiv um die Pflege der Beziehungen zu allen Nachbarn Deutschland bemühen. Sie wird der deutsch-französischen Freundschaft neue Impulse geben und die enge Zusammenarbeit mit Frankreich auf eine breite, die Gesellschaften durchdringende Grundlage stellen. Sie wird besonders um mehr kulturellen Austausch bemüht sein.

Gegenüber Polen besteht eine besondere historische Verantwortung, der die neue Bundesregierung mit dem Angebot einer immer engeren Partnerschaft zwischen Polen und Deutschland gerecht werden wird. Sie wird die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und Polen im Rahmen des Weimarer Dreiecks verstärken.

Die neue Bundesregierung wird zügig daran arbeiten, auf der Grundlage der Deutsch-Tschechischen Erklärung noch bestehende Probleme im Verhältnis zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik abzubauen.

Israel gegenüber bleibt Deutschland in einer besonderen Verpflichtung. Die neue Bundesregierung wird daher nach Kräften daran mitwirken, die Sicherheit Israels zu bewahren und die Konflikte in der Region friedlich zu lösen.

Die neue Bundesregierung wird die guten Beziehungen zu Rußland und der Ukraine weiterentwickeln und auf eine breite Grundlage stellen. Es ist ihr Ziel, die Stabilität in diesem Raum durch Unterstützung demokratischer, rechtsstaatlicher, sozialer und marktwirtschaftlicher Reformen zu sichern.

Entwicklungspolitik

Entwicklungspolitik ist heute globale Strukturpolitik, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnisse in Entwicklungsländern zu verbessern. Sie orientiert sich u.a. an dem Leitbild einer globalen nachhaltigen Entwicklung.

Die neue Bundesregierung wird die Entwicklungspolitik entlang diesen Leitzielen reformieren, weiterentwickeln und effizienter gestalten und die entwicklungspolitische Kohärenz mit anderen Ressorts sicherstellen. Die derzeitige Zersplitterung entwicklungspolitischer Aufgaben der alten Bundesregierung in unterschiedliche Ressorts wird aufgehoben und im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) konzentriert. Das BMZ wird im Sinne der Förderung internationaler Strukturpolitik zukünftig die Federführung in Fragen der EU-Entwicklungspolitik erhalten. Das BMZ wird Mitglied im Bundessicherheitsrat.

Um dem international vereinbarten 0,7 % Ziel näher zu kommen, wird die Koalition den Abwärtstrend des Entwicklungshaushaltes umkehren und vor allem die Verpflichtungsermächtigungen kontinuierlich maßvoll erhöhen. Die neue Bundesregierung wird eine Reform der Außenwirtschaftsförderung, insbesondere der Gewährung von Exportbürgschaften (Hermes) nach ökologischen, sozialen und entwicklungsverträglichen Gesichtspunkten in die Wege leiten. Internationale Entschuldungsinitiativen für die ärmsten und höchstverschuldeten Länder werden unterstützt.

Um das Bewußtsein für internationale Zusammenhänge zu stärken, legt die neue Bundesregierung ein besonderes Gewicht auf die entwicklungspolitische Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und wird deren Arbeit verstärkt fördern.

Die neue Bundesregierung wird die Zusammenarbeit im Rahmen des Lomé-Abkommens fortsetzen und sich für einen erfolgreichen Abschluß der Folgeverhandlungen einsetzen. Sie wird ihre Aufgaben in der europäischen Entwicklungspolitik wirkungsvoller wahrnehmen und besser koordinieren.

Die neue Bundesregierung setzt sich für die Neuausrichtung der Strukturanpassungspolitik von IWF und Weltbank nach Kriterien der Entwicklungsverträglichkeit und ökologischen Nachhaltigkeit ein. Internationale Wirtschaftsregime, wie die WTO oder das geplante Multilaterale Investitionsabkommen (MAI), müssen nach ökologischen und sozialen Kriterien neu gestaltet werden. Die Möglichkeit nationaler Gesetzgeber, ökologische und soziale Standards bei Investitionen und Handel einzuführen, muß beibehalten werden.

Wir treten für eine Reform und Stärkung der Entwicklungsprogramme der Vereinten Nationen sowie für leistungsfähige internationale Finanzierungsorganisationen ein und werden hier mehr Verantwortung übernehmen. Die im BMZ verankerten zentralen Finanzierungsinstitutionen und Eckpfeiler der multilateralen Entwicklungspolitik, nämlich Weltbank, Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und die Regionalbanken, finanzieren langfristige Entwicklungsprogramme und Projekte. Das BMZ wird die Effizienz der multilateralen Finanzierungsmaßnahmen durch entwicklungs- und sozialverträgliche Strukturanpassungsprogramme und durch eine bessere Verzahnung mit den bilateralen Programmen erhöhen.

Frauen sind wichtige Trägerinnen des Entwicklungsprozesses. Wir werden daher die wirtschaftliche Unabhängigkeit und insbesondere die Grundbildung und Ausbildung sowie die primäre Gesundheitsversorgung von Mädchen und Frauen verstärkt fördern.

Die neue Bundesregierung wird die staatliche Entwicklungszusammenarbeit straffen und die Zusammenlegung verschiedener Durchführungsorganisationen prüfen. Sie wird Erfolgskontrollverfahren bei Projekten der EZ verbessern.

Dialog der Kulturen

Gemeinsames weltweites Handeln erfordert Verständigung über kulturelle Unterschiede hinweg. Die neue Bundesregierung wird sich für einen offenen interkulturellen Dialog auf breiter Grundlage einsetzen mit dem Ziel, Feindbilder zurückzudrängen. Sie wird die Möglichkeiten der auswärtigen Kulturpolitik, des Auslandsrundfunks und der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs einsetzen.

 

Kooperation der Parteien

Allgemeines

Diese Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer der 14. Wahlperiode. Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in Regierungshandeln umzusetzen. Beide Partner tragen für die gesamte Politik der Koalition gemeinsam Verantwortung.

Die Koalitionspartner werden ihre Arbeit in Parlament und Regierung laufend und umfassend miteinander abstimmen und zu Verfahrens-, Sach- und Personalfragen Konsens herstellen.

Die Koalitionspartner bilden einen Koalitionsausschuß. Er berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen, und führt in Konfliktfällen Konsens herbei. Ihm gehören 8 Mitglieder je Koalitionspartner an. Er tritt auf Wunsch eines Koalitionspartners zusammen.

Arbeit im Bundestag

Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Über das Verfahren und die Arbeit im Parlament wird Einvernehmen zwischen den Koalitionsfraktionen hergestellt. Anträge, Gesetzesinitiativen und Anfragen auf Fraktionsebene werden gemeinsam oder, im Ausnahmefall, im gegenseitigen Einvernehmen eingebracht. Die Koalitionsfraktionen werden darüber eine Vereinbarung treffen.

Arbeit im Kabinett

Im Kabinett wird in Fragen, die für einen Koalitionspartner von grundsätzlicher Bedeutung sind, keine Seite überstimmt. Ein abgestimmtes Verhalten in Gremien der EU wird sichergestellt.

In allen Ausschüssen des Kabinetts und in allen vom Kabinett beschickten Gremien sind beide Koalitionspartner vertreten, sofern es die Anzahl der Vertreter des Bundes zuläßt. Die Besetzung von Kommissionen, Beiräten usw. beim Kabinett erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen, wobei dem Stärkeverhältnis der Partner Rechnung getragen wird.

Zuschnitt des Kabinetts

Dem Bundeskanzler obliegt die Organisationsgewalt. Größere Änderungen des Ressortszuschnitts innerhalb der Wahlperiode werden zwischen den Koalitionspartnern einvernehmlich geregelt.

Personelle Vereinbarungen

Die Koalitionspartner vereinbaren, Gerhard Schröder (SPD) zum Bundeskanzler zu wählen.

Das Amt des Vizekanzlers wird durch Joschka Fischer (Bündnis 90/Die GRÜNEN) ausgeübt.

Die SPD stellt die Leitung folgender Ministerien:

Das Bündnis 90/Die GRÜNEN stellt die Leitung folgender Ministerien:

Auswärtiges Amt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Gesundheit

Das Vorschlagsrecht für beamtete und Parlamentarische Staatssekretäre sowie Staatsminister liegt bei den jeweiligen Bundesministern. Günter Verheugen wird als Staatsminister im Auswärtigen Amt, Uschi Eid als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgeschlagen. Bei Änderungen in diesen Fällen bleibt das Vorschlagsrecht bei den Parteien der Amtsinhaber.

Das Vorschlagsrecht für die 1999 vakant werdende deutsche Position in der EU-Kommission liegt bei Bündnis 90/Die GRÜNEN.

Die Koalitionspartner werden mit einem gemeinsamen Personalvorschlag in die Bundespräsidentenwahl 1999 gehen. Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD.

Bonn, den 20. Oktober 1998

Für die
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands
Für
Bündnis 90/Die GRÜNEN
Gerhard Schröder Joschka Fischer
Oskar Lafontaine Jürgen Trittin
Christine Bergmann Gunda Röstel
Heidemarie Wieczorek-Zeul Kerstin Müller
Infothek  -  Kalender  -  Diskussion  -  Dokumente  -  Branchenbuch  -  Homepage