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Aktuell & Interaktiv => Tierschutz => Thema gestartet von: snörre am 25.02.08, 11:48

Titel: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: snörre am 25.02.08, 11:48
Muss mal an dieser Stelle um Eure Meinung bzw. Erfahrungen mit Amtsvet u.ä. bitten, da ich mir gerade etwas unsicher hinsichtlich den Interventionsmöglichkeiten zu folgender Situation bin :

In "unserem" Dorf hält ein älterer Herr gemeinsam mit seinem Sohn 4 Haflinger (2 Stuten und 2 zweijährige Jungpferde, die er selbst aus diesen Stuten gezogen hat.).
Die Stuten sind in einer Art "Wellblechcontainer" mit Gitterboxen untergebracht, die Jungpferde stehen in einer Konstruktion, die sich am ehesten als "Hundezwinger" bezeichnen lässt, d.h. Größe ca. 2x2 Meter (gerade genug Platz zum Umdrehen), vergittert, so dass die Kleinen noch so grade die Nase drüber strecken können und ebenfalls wellblechbedacht.
Beide "Stallungen befinden sich auf ca. 2 HA ungepflegtem Weideland (d.h. völlig zugesch..., zu allem Überfluss mit Stacheldraht eingezäunt), welches jedoch durch die Pferde seit geraumer Zeit nicht beweidet wird; die Pferde haben ihren "Stall" somit seit ca. November kaum noch verlassen dürfen !
Mir ist bekannt, dass der Halter über weitere Weiden im Außenbereich verfügt, die er jedoch nicht für diese Pferde nutzt, da ihm das zu umständlich ist.
Auch während der Weidesaison werden sowohl die Stuten als auch die Jungpferde lediglich stundenweise - getrennt - `raus gelassen, den übrigen Tag wieder "eingeknastet".

Der Fütterungszustand der Stuten ist m.E. nicht zu beanstanden, der Zustand der Hufe lässt zu wünschen übrig, ist jedoch (noch) nicht als extrem auffällig zu betrachten.
Entwurmung ist lt. Aussage des Besitzers nicht notwendig, die Jungpferde zeigen bereits ausgeprägte Symptome von Parasitenbefall (d.h. aufgedunsene Büche bei deutlich sichtbaren Rippen).

Habe bereits wiederholt das Gespräch mit den beiden Herren gesucht, wobei der Sohn sich in keiner Weise zugänglich zeigte, der ältere Herr hingegen sehr kommunikativ ist, jedoch bei zarten Versuchen, mit ihm über die Haltungsbedingungen zu reden, stets darauf verweist, er halte ja bereits seit 40 Jahren Pferde und das sei immer so gewesen... Gestern berichtete er mir zudem auch noch stolz, seine beiden Stuten würden dieses Jahr wieder Fohlen bekommen  :-X
Auf meine vorsichtige Nachfrage, wohin denn dann mit den zusätlichen Pferden, antwortete er, seine "Stallungen" seien ja noch ausbaufähig ! Meine Bedenken hinsichtlich der Verletzungsgefahr am Stacheldraht tat er ab, indem er entgegnete, dieser sei ja schließlich auch noch mit Strom geladen und die Pferde wüssten das, deswegen gingen sie nicht so nah ran...

An diesem Punkt musste ich das Gespräch beenden, mir fiel da wirklich nichts mehr zu ein und ich überlege nun, ob es sinnvoll ist, den Amtstierarzt von den Zuständen dort in Kenntnis zu setzen. Eigentlich sind mir derartige Denunziationen sehr zuwider, jedoch scheint mir die Vorstellung, dass noch einmal Fohlen in den beschriebenen Bedingungen aufwachsen sollen, unerträglich !

Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: zaino am 25.02.08, 14:13
Ist Stacheldraht nicht grundsätzlich verboten für bestimmte Arten Weiden?
Da man anonym bleiben darf, und Dich das so ank*** geh zum Vet-Amt und sag Bescheid.
Man muss ja nicht jeden blöd anmachen, der ein dünnes Pferd hat, könnte ja auch ein würdiger Oldie sein, der einfach optisch nix mehr hermacht, aber liebevoll gehalten wird,
aber sowas stinkt, und ich täts probieren.
Leider passiert da oft nicht viel - ich hab das mal wg. eines Ponies gemacht, das praktisch keine Hufe mehr hatte und auf so komischen Pantoffelchen lief oder auf dem Knochen, weil längst ausgeschuht. Es lag oft, oder es bewegte sich so raupenartig, Vorderfüsse vorgesetzt, Rücken gekrümmt, Hinterteil nachgesetzt.
sah es vom Bahnsteig aus immer, u. 1x sah ich eben diese Art der Fortbewegung, ein andermal stand es dicht am Zaun und ich sah diese Puschen statt Hufe.  :'(
Die hab ich auch "verpetzt", wie gesagt, es tat sich nix. In einem heissen AUgust war der Schimmel dann plötzlich weg. Im Pferdehimmel, hoffe ich.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: thyrie am 26.02.08, 08:18
Da ist einiges im Argen mit der Pferdehaltung:

Stacheldraht als alleinige Einzäunung ist in D nicht zulässig. Und schon gar nicht mit Strom drauf!
Die "Boxen" sind zu klein.
Für Entwurmung und Hufpflege ist regelmässig zu sorgen
Artgerechte Haltung bedeutet auch, regelmässiger ausreichender Auslauf
Für richtige Futterversorgung ist Sorge zu tragen, besonders bei tragenden Stuten.

Wende Dich bitte an den zuständigen Amts-Vet und schildere ihm die Situation. Er muss einer Meldung bei vermutlichem Verstoss gegen das Tierschutzgesetz nachgehen. Mit Verpfeifen hat das nichts zu tun, sondern mit der Mitveratnwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: holzwurm am 26.02.08, 10:21
Für alles, was Einzäunung und Größe des Stalls betrifft: Guckt mal bei den
Leitlinen für Pferdehaltung (http://www.bmelv.de/cln_045/nn_753138/DE/07-SchutzderTiere/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/TierschutzPferdehaltung.html__nnn=true) des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Ich denke, die kann man dem guten Mann auch mal unter die Nase halten.

Stacheldraht als alleinige Einzäunung für Pferde ist verboten. Ein E-Zaun zusätzlich mit ordentlich Abstand müsste die Pferde
vom Berühren des Stacheldrahts abhalten. Das ist hier nicht gegeben.

Stacheldraht unter Strom ist in jeglicher Tierhaltung verboten!

Ach so - in diesem Fall ist übrigens nicht der Amtsvet, sondern das Ordnungsamt zuständig, da die Tier an sich nicht "tierschutzrelevant" aussehen. Zu bemängeln ist dann halt die Größe und Ausstattung des Stalls und der Weide. Dafür gibt's ja die Vorschriften (s.o.)
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Karin 55 am 27.02.08, 07:39
Zitat
Ach so - in diesem Fall ist übrigens nicht der Amtsvet, sondern das Ordnungsamt zuständig, da die Tier an sich nicht "tierschutzrelevant" aussehen
-  ??? ??? ??? ??? ??? ??? Versteh ich nicht - Bitte erklären warum hier das OA zuständig sein soll.

Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: holzwurm am 27.02.08, 07:44
@Karin55 - die Tiere sind nur dann relevant, wenn sie sichtbar vernachlässigt sind (Futterzustand etc.). Snörre schreibt aber, dass sie insgesamt gut aussehen (gut im Futter).

In Sachen Stallgröße etc./Weidezaun ist das Ordnungsamt zuständig, weil das bauliche Anlagen sind.
Jetzt klar?  ;)
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: thyrie am 27.02.08, 07:52
Nicht ganz, stellt die Größe des Stalls einen Verstoss gegen das TSG dar, dann ist der Amts-Vet ebenfalls zuständig. Das Bauamt ist zuständig bei illegalen Bauten, Zäunen im Außenbereich, etc.

Oben steht zudem, dass bei den Jungpferden bereits Zeichen von hochgradiger Verwurmung zu sehen sind. Das ist Zuständigkeitsbereich des Vets.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: holzwurm am 27.02.08, 07:57
Dann sollte die ganze Armada mobilisiert werden.

Wobei der Amtsvet ja noch den Vorteil hat, dass man anonym anzeigen kann. Für den Fall dass man Angst vor Repressalien hat durch den Besitzer. :-X
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Karin 55 am 27.02.08, 09:26
Zitat
Nicht ganz, stellt die Größe des Stalls einen Verstoss gegen das TSG dar, dann ist der Amts-Vet ebenfalls zuständig. Das Bauamt ist zuständig bei illegalen Bauten, Zäunen im Außenbereich, etc.

Danke Thyrie - ich habe schon gedacht ich mache meinen Job falsch  8)

Holzwurm - Die Unterbringung der Tiere verstößt gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes - Stacheldraht als
Pferdeeinzäunung ist tierschutzwidrig - und somit ist das Vet -Amt zuständig.
In den verschiedenen Bundesländer ist die Überwachungsbehörde für den Tierschutz behördenmässig unteschiedlich angesiedelt, aber das Tierschutz Gesetz schreibt die Zuständigkeiten immer einem beamteten Amtstierarzt zu.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: snörre am 27.02.08, 11:29
Danke für die Antworten !
Das hat mich nun doch in meinem Gedanken bestärkt, mich an den Amtsvet zu wenden.
Anonymität macht das Ganze bestimmt etwas leichter, ist jedoch nicht mein Ding. Und da ich ja auch häufig genug offen kritisiert habe, kann "mann" sich vermutlich eh denken, aus welcher Ecke der Wind weht ...

Hinsichtlich Ordnungsamt und Bauten im Außenbereich habt Ihr mich allerdings auf eine Idee gebracht ... Glaube nämlich kaum, dass "mann" daran gedacht hat, ehemals eine Baugenemigung einzuholen... Weiß zufällig jemand, ob es hinsichtlich irgendwann einmal errichteter Gebäude ohne Baugenemigung so etwas wie Gewohnheitsrecht gibt ???

Was den Zustand der Pferde angeht : die Jungpferde sehen in ihrem Allgemeinzustand inkl. Hufe schon ziemlich übel aus. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das schon ausreicht.

Hat möglicherweise jemand hier Erfahrungen damit, wie der Amtsvet vorgehen könnte ? Auflagen, Ermahnung... Tierhaltungsverbot ist ja vermutlich utopisch ...
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: holzwurm am 27.02.08, 12:21
Die Unterbringung der Tiere verstößt gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes - Stacheldraht als
Pferdeeinzäunung ist tierschutzwidrig - und somit ist das Vet -Amt zuständig.

Wieder was gelernt...  ;) ebenfalls danke.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: thyrie am 27.02.08, 13:34
Stallbauten/Unterstände im Außenbereich werden von den Bundesländern unterschiedlich genehmigt. Hier (Hessen) ist es so, dass ich als Landwirt für meine Nutztiere einen einfachen Unterstand in der Regel immer genehmigt bekomme (außer im Naturschutzgebiet z.B.). Bei reiner Pferdehaltung ist es wesentlich schwieriger, das durchzubekommen.

Der Amts-Vet macht in der Regel einen Besuch und schaut sich die Dinge an. Dann wird er Auflagen anordnen (Stall vergrößern, Futterzustand ändern, Hufe pflegen lassen, einen TA wg. der Jungpferde, etc.) mit einer Frist von meistens 2-4 Wochen (so wars bisher bei den Fällen, die wir hatten). In der Regel mit Androhung einer Strafe, wenn sich nichts tut. Passiert nichts bis zur nächsten Kontrolle, gibt es Sanktionen bis zur Wegnahme der Tiere, wenn sich so gar nichts ändert.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Aleike am 27.02.08, 22:01
Weiß zufällig jemand, ob es hinsichtlich irgendwann einmal errichteter Gebäude ohne Baugenemigung so etwas wie Gewohnheitsrecht gibt ???
Nein. Es mussten sogar schon jahrzehntealte Wohnhäuser wieder abgerissen werden.
Wer nicht genehmigen lässt, ist selber schuld, da sind die Bauaufsichtsbehörden zumindest hierzulande (Nds.) äußerst streng, vor allem im Außenbereich.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: holzwurm am 28.02.08, 10:33
Ist die Weide im Außenbereich oder nicht? Ich habe eine Koppel innerorts gepachtet (das Dorf ist ziemlich ländlich, da liegen noch so einige Weiden innerhalb der Ortsgrenzen). In meinem Fall (in SH) benötigte ich für einen Stallbau keine Genehmigung, da 1. offen, 2. kleiner als 50 qm und 3. nicht höher als 4m Firsthöhe. So steht's in der LBO. Der Bürgermeister wurde mal drauf angesprochen dass das doch nicht... ??? Aber wir waren vorher auf dem Amt (Bauamt), da wurde uns das bestätigt.  ;)

Im Außenbereich bekommt man fast nix erlaubt, es sei denn man ist Landwirt.

Bauten ohne Genehmigung sind nicht mal dann geschützt, wenn der Besitzer nichts davon weiß dass keine Genehmigung vorliegt. Oder wenn die Hütten schon 50 Jahre stehen (nicht aus dem Bereich Pferdehaltung, aber repräsentativ: Ein Mann musste sein Ferienhaus abreißen lassen, das er vor 35 Jahren gekauft hatte, weil er eine Erweiterung beantragte und dabei heraus kam, dass das Haus einen Meter zu nah am Naturschutzgebiet gebaut worden war - was in den ursprünglichen Plänen anders vermerkt war. Folge: Baugenehmigung ungültig, Haus wird abgerissen. Neue Baugenehmigung gibt es nicht mehr, wegen dem NSG. Oder: Ferienhäuser am Wittensee, über die Jahre unerlaubt erweitert - wurden auch alle in den letzten Jahren abgerissen bzw. zurückgebaut, trotz eingelegter Rechtsmittel der Besitzer).
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: snörre am 28.02.08, 21:40
@holzwurm : Die Gebäude befinden sich definitiv im Außenbereich.

Hier - in NRW - ist es auch so, dass man ohne Landwirtschaftsstatus ,d.h. für Hobby-Tierhaltung, gar nix genehmigt bekommt. Nicht einmal ein Weide-Schutzzelt darfst Du aufstellen.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Lil-the-Dark am 29.02.08, 11:02
Das ist ja die Krux... einerseits soll man die Pferde artgerecht halten (dazu zählt halt auch ein Unterstand/Schutzhütte, in den sie sich zurückziehen können), andererseits kriegt man solches als Nicht-Landwirt im Außenbereich nicht genehmigt... und sowas im Pferdeland NRW.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: diana m. am 04.03.08, 14:56
Zitat
die Jungpferde zeigen bereits ausgeprägte Symptome von Parasitenbefall (d.h. aufgedunsene Büche bei deutlich sichtbaren Rippen).

Oben steht zudem, dass bei den Jungpferden bereits Zeichen von hochgradiger Verwurmung zu sehen sind. Das ist Zuständigkeitsbereich des Vets.

Bei Jungpferden, die in erster Linie Raufutter bekommen, kann man schon mal häufiger einen runden Bauch mit sichtbaren Rippen sehen - das muss nicht zwangsläufig auf eine Verwurmung hindeuten (unsere Jungstute hat das auch und die ist regelmäßig gut entwurmt worden).
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: thyrie am 04.03.08, 18:48
 Meine nicht.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: snörre am 05.03.08, 11:20
Bei Jungpferden, die in erster Linie Raufutter bekommen, kann man schon mal häufiger einen runden Bauch mit sichtbaren Rippen sehen - das muss nicht zwangsläufig auf eine Verwurmung hindeuten (unsere Jungstute hat das auch und die ist regelmäßig gut entwurmt worden).

Liebe Diana, wenn Deine Jungpferde wie beschrieben aussehen, solltest Du vielleicht Deine Entwurmungspraxis kritisch überdenken. Vielfach sind die Pferde trotz regelmäßiger Wurmkurgabe von Arten befallen, die "herkömmliche" Mittel nicht erreichen, so beispielsweise Bandwürmer, die zudem noch sehr schwierig nachweisbar sind.

Im Übrigen werden die von mir geschilderten Jungpferde mit Rauhfutter m.E. eher unterversorgt, sondern bekommen aus Kostengründen größere Mengen an Rübenschnitzeln.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: diana m. am 05.03.08, 23:30
Nö, bei uns ist schon alles in Ordnung.  ;)
Ich wollte nur drauf hinweisen, dass ein dicker Bauch mit durchscheinenden Rippen nicht zwangsläufig auf Verwurmung hinweisen muss.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Sylke am 15.03.08, 23:25
snörre, hast Du denn zwischenzeitlich was unternommen?
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: snörre am 19.05.08, 15:51
Oh, sorry, dass ich erst jetzt eine Rückmeldung gebe  :-[

Ja, ich habe den Amtsvet informiert und mich so als Denunziant auch ganz fürchterlich gefühlt. Habe meinen Namen genannt und die Zustände geschildert. Man sagte mir zu, dem Herrn einen Besuch abzustatten, da schon allein Stacheldraht nicht zulässig sei.

Das Alles liegt nun einige Wochen zurück und geändert hat sich ... - ihr werdet`s erraten - NICHTS  :-X

Sollte man das Kreisveterinäramt nun erneut behelligen ? Oder kontrollieren die ihre "Fälle" automatisch ?
Mal wieder ratlos ...
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: zaino am 19.05.08, 18:21
So gings mir auch mal mit einem ganz ganz armen Rehe-Pony... habs gemeldet, und was ist passiert, NIX.
Der Fall war echt so schlimm, dass einem die Tränen in die Augen kamen... ich weiss auch nicht was man da täte. In meinem Falle hätte man das Pony rigoros sofort erlösen müssen, das lief nur noch auf Knochen und so Rest-Puschen statt Hufen, raupenartig, Rücken gekrümmt, Hinterteil nachgezogen, im Schneckentempo.  :'(
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: snörre am 19.05.08, 22:44
Bekam im Freundeskreis auch wiederholt die Rückmeldung, dass das Kreisveterinäramt sicherlich wesentlich gravierendere Fälle zu bearbeiten habe.

Das ist vermutlich richtig, in dem geschilderten Fall besteht ja zumindest keine akute Gefahr für das Leben der Tiere und Schmerzen leiden sie wohl auch nicht.

Also bleibt wohl alles wie gehabt  ???
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: thyrie am 20.05.08, 06:54
Nix da, die MÜSSEN handeln bei sichtbaren Verstössen gegen das TSG. Bleib dran und lass Dich nicht abwimmeln! Amts-Vets haben natürlich viel zu tun, das ist aber keine Ausrede. Meine Amts-Vets haben für sowas trotz Stress hoch elf immer ein offenes Ohr, sind allerdings bis auf einen alle selbst PFerdehalter.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Mutziemann am 20.05.08, 18:38
Leider machen die vom Vet-Amt erst dann was, wenn die Tiere fast Tod am Boden liegen. Hatte letztes Jahr auch so einen Fall. Die müßen aber raus fahren und sich die Sache ansehen.
Wenn da nichts weiter passiert, ruf mal bitte, beim Kölner Pferdeschutzhof an. Die können vielleicht weitere Tips geben oder bei der Pferderettung.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: snörre am 27.05.08, 18:55
Habe telefonisch nachgefragt und man hat mir versichert, dass man dem Herrn einen Besuch abgestattet habe und "Auflagen" ausgesprochen worden sind.
In welcher Hinsicht wollte man mir nicht explizit erläutern, es ist jedoch anzunehmen, dass es sich primär um die Umzäunung handelt.

Meine Frage bezieht sich nun eher darauf, welche Handhabe das VetAmt hat, wenn die "Auflagen" durch den Tierhalter nicht erfüllt werden.
Da ja keine akute lebensbedrohliche Situation für die Tiere vorliegt wird man kaum ein Tierhaltungsverbot durchsetzen.

 ???
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: thyrie am 28.05.08, 17:14
Es wird mit Geldstrafen gearbeitet.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Quincycody am 09.06.08, 19:04
Würde auch nicht so schnell aufgeben, hin und wieder mal anrufen und sagen dass sich nix geändert hat. Irgendwann müssen Sie ja mal ne Geldbuße auferlegen, und das hilft bei den alten Bauern wohl am schnellsten (zumindest bei uns in BaWü..) Wenn ich sowas richtig schlimmes sehen würde (Rehepony), würde ich jeden Tag mehrmals da anrufen, zur Not persönlich vorbeigehen, richtig penetrant werden. Zeitungsartikel schreiben. Plakate im Dorf aufhängen. (hilft vllt bei so'nem Bauern auch??). Wasauchimmer. So arme Kreaturen, vom Wegsehen wird nichts besser, und leider können Sie nicht schreien. Nicht das jeder Besitzer eines dünnen Pferdes gleich angeklagt werden sollte, und auch bei so'nem Fall muss es nicht sooo übertrieben werden, aber bei wirklich Notleidenden Tieren würde ich schonmal AN die Grenzen des Legalen schreiten. Und damit, einem Rehepony über ein Jahr lang beim Krepieren zugeschaut zu haben, würde ich mich auch nicht rühmen. Wer sieht und nicht einschreitet hat Mitschuld.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: RonjasSchimmel am 10.06.08, 07:21
Zeitungsartikel schreiben. Plakate im Dorf aufhängen. (hilft vllt bei so'nem Bauern auch??).
Wenn man schon mehrfach das persönliche Gespräch hat sollte man so ein öffentliches Denunzieren lieber unterlassen, denn dem Bauern wird ja recht klar sein, wer hinter Artikel und Flyern steckt.
Titel: Re: Tierschutzwidrig ?
Beitrag von: Quincycody am 10.06.08, 08:21
In dem Falle wohl auch eher nicht angebracht, da nicht so akut.. aber wenns so ein armes Würmchen ist bei dem jeder Tag einer zu viel ist würde ich das schon in kauf nehmen. Er weiss ja auch wer den Vet angerufen hat und ihm die evtll aufkommende Geldbuße eingebracht hat... Meinte ja auch nicht Flyer mit irgendeiner Art von Beleidigungen, damit ist keinem geholfen. Hätte da sogar Angst, dass der dann meinen Ponies was tut..  Eher einer wo drauf steht: Leute schaut euch das mal an, das arme Ding, leidet an Hufrehe..steht auf Knochen, hat Schmerzen. DIe Sensationslust der Leute wird sie schon mal vorbeispazieren lassen, und so mancher fürchtet dabei seinen "Ruf". Auf Einsicht kann man bei so Leuten und in so dringenden Fällen nicht warten.