Pferdeforum

Haltung, Stallbau, Weidewirtschaft, Futter und Fütterung => Stall und Box => Thema gestartet von: Frida am 07.05.06, 21:48

Titel: Bauantrag Offenstall- was beachten?
Beitrag von: Frida am 07.05.06, 21:48
Hallo Offenstaller!
Ich befasse mich derzeit mit dem Thema der Planung eines Offenstalls für bis zu vier Pferde. Dieser soll an ein bestehendes Gebäude (Garage, im Antrag seinerzeit als Schweinestall deklariert obwohl nie als solcher genutzt) angebaut werden. Es liegt auf eigenem Grundstück (ehemalige Landwirtschaft) im Ortsrandgebiet.
Wir waren bereits beim Bauamt der Gemeinde, für die war die Sache soweit in Ordnung, wir sollen jetzt den Bauantrag an den Landkreis stellen. Mein Freund hat nun die Zeichnungen mit Ansichten soweit fertig und auch ein paar Fotos vom Standort gemacht, es fehlt nur eine schriftliche Darstellung. Dazu werfen sich uns Fragen auf, was da wie genau eigentlich reingehört. Hat dazu jemand von euch Erfahrung? Vielleicht sogar aus Hessen? Was muss/ was kann beschrieben sein: Böden, Abtrennungen innerhalb des Gebäudes (obwohl die weitgehend mobil sein sollen), Mist, Befestigung um den Stall...? Welche Präferenzen haben die Leute vom Amt?
Ich will nicht durch irgendwelche Angaben, die sowieso niemanden interessieren Steine lostreten. Und aus der Bauordnung werde ich auch nicht wirklich schlau.
Inwieweit hängen Bauamt von Gemeinde und Landkreis zusammen? Der Mensch von der Gemeinde wollte eigentlich fast nichts wissen, das hat mich schonmal sehr gefreut. Allerdings bin ich skeptisch das das so bleibt...
Titel: Re: Bauantrag Offenstall- was beachten?
Beitrag von: Festus am 07.05.06, 21:57
Hallo,
Du schreibst "ehemalige LW". Ist das nun ein landwirtschaftlicher Betrieb oder nicht?
Falls nicht, kommt es arg auf den Gebietscharakter an, ob das dann Aussicht auf Genehmigung hat bzw. was alles erfüllt werden muss.
Grundsätzlich solltet Ihr mit dem Bauamt bei der Kreisverwaltung alles absprechen, da die Gemeinde ja nicht untere Baurechtsbehörde ist (in Hessen).
Titel: Re: Bauantrag Offenstall- was beachten?
Beitrag von: Frida am 07.05.06, 22:20
War kleine LW. Seit einigen Jahren gibt es aber keine Stallungen mehr, nach einem Blitzschlag wurden Garagen gebaut. Land gibt es allerdings noch. Versichert ist zumindest ein Teil auch über eine landw. Versicherung. Ob das dann allerdings in Amtsprache heißt, dass es noch LW gibt, weiß ich nicht. Ich kenn mich da nicht so aus, wie das mit Tierhaltung und Landbau zusammenhängt.
Wie sieht die Sachlage in dem Fall aus, dass keine LW besteht? Vermute stark das das die Sache etwas schwieriger macht.
Was meinst du mit Gebietscharakter? Ist ein ländlicher Ort, Haus steht am Ende, direkter Nachbar nur noch ein Landwirt mit Schweinemast.
Titel: Re: Bauantrag Offenstall- was beachten?
Beitrag von: woody am 07.05.06, 23:34
Für einen Landwirtschaftlichen Betrieb bedarf es zwangsweise keinerlei Stallungen, solange das vorhandene Land bewirtschaftet wird...
Allerdings gibt es dort auch noch Unterscheidungen zwischen vollerwerbs Landwirtschaft und Nebenerwerbslandwirtschaft hier bekommt man die entsprechenden Baugenehmigungen nicht so leicht. Evtl. ist das ganze einfacher es als Pferdepensionsbetrieb durchzubekommen...
Titel: Re: Bauantrag Offenstall- was beachten?
Beitrag von: Frida am 08.05.06, 16:09
Aber mal abgesehen von LW oder nicht-LW: Was gehört nun eurer Erfahrung in den Text des Antrags? Wie waren die Erfahrungen, was ist regional gern gesehen oder nicht erwünscht?
Ganz konkret meine ich, reicht es zu sagen, der Boden wird innen befestigt oder muss ich genau sagen wir betonieren oder pflastern oder... Muss man sich darin rechtfertigen warum man wie baut und begründen welche Größe das ganze haben soll?
Mir geht es gar nicht so darum ob jetzt LW oder nicht, ich wollte gern mal hören, was ihr erlebt habt/ rechtfertigen musstet oder was völlig problemlos war!
Titel: Re: Bauantrag Offenstall- was beachten?
Beitrag von: Nicola am 08.05.06, 22:12
Hallo Fridolin,

Mir geht es gar nicht so darum ob jetzt LW oder nicht, ich wollte gern mal hören, was ihr erlebt habt/ rechtfertigen musstet oder was völlig problemlos war!

ich hab zwar keinerlei Erfahrungen in der Beantragung und dem Bau von Offenställen. Hab jedoch mehrfach gelesen, dass besonders die Wasserbehörden sich bei solchen Vorhaben als außerordentlich schwierig und sprerrig erwiesen haben. Du wirst nachweisen müssen, was mit der Gülle passiert. Das gleiche Problem haben wohl Betreiber von Hühnerzüchtern mit Freilandhaltung.

mfG
Nicola