Pferdeforum

Interessengemeinschaften => Rechtsfragen und Politik => Thema gestartet von: Dune am 04.01.05, 10:40

Titel: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Dune am 04.01.05, 10:40
Hallo,
habe heute (4.Januar) eine TA-Rechnung von April 2002 bekommen. Früher gab es wohl eine 2-Jahresfrist hinsichtlich der Verjährung. Kennt sich hier jemand damit aus, wie die Rechtslage momentan ist? Oder hatte jemand ein ähnliches Problem? Dieser TA schreibt prinzipiell Rechnungen nach ca. 2 Jahren. Leider hat er die Behandlung an meinem Wallach auch mangelhaft durchgeführt, so dass ich dann schließlich einen anderen TA hinzugezogen habe, da mein Pferd sonst vermutlich nicht überlebt hätte. Hat jemand Ahnung von der Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus,
Dune
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Hafilein am 04.01.05, 11:57
Hallo!

Die allgemeine Verjährungsfrist ist 3 Jahre!

LG
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Shawnee am 05.01.05, 09:10
Hallo Dune,

ich bin da anderer Meinung als Hafilein, ich meine auch das es zwei Jahre zum Jahresende ist,  das heißt in Deinem Fall wär es am 31.12.04 verjährt. Kannst aber mal googeln (Verjährunsfrist bei Rechnungen), da hab ich es irgendwo gelesen, weil ich selber so einen Fall hatte.

Das hab ich grad bei Ratgeber Recht gefunden, da steht allerdings noch mehr:

Forderungen aus dem Jahr 2001 von Kaufleuten an Privatleute verjähren nicht erst nach 3 Jahren, wie es das seit dem 1.1. 2002 geänderte Gesetz vorsieht, sondern schon nach 2 Jahren.

Gruß Shawnee
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Oli am 05.01.05, 15:38
Hallo Dune!!

Ich hab da so eine Ahnung, von dem du da redest...

Ich hatte letzes Jahr ja ein ähnliches Problem - allerdings nicht mit ihm, sondern mit der Huf-Tante (falls du dich erinnerst).
Stand ist, dass die zwei Jahre erst rum sind, wenn das zweite Jahr komplett (also bis zum 31.12) rum ist. D.h. wenn der TA am 01.01. 2002 behandelt, dann kann er die Rechnung bis zum 31.12.2004 stellen.
Ich weiß nicht mehr genau - ich glaube maßgebend ist der Poststempel.
Ich weiß ich hab mich damals total geärgert - musste aber zahlen.

Schmeckt das Ref?? Oder hast du noch nicht angefangen?

Liebe Grüße

Oli
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Dune am 05.01.05, 20:33
Hallo,
ja, Oli, von genau dem rede ich. Die 2 Jahre sind komplett rum, die Post kam am 4.1.2005 und die Posten waren vom Januar bis April 2002. Allerdings hat sich da was geändert, es sind jetzt evtl 3 Jahre Verjährungsfrist. Ref beginnt erst im Mai, hab erst im Dezember mein Zeugnis bekommen. Ich werde demnächst Susanne anrufen, vielleicht ergibt sich ja ein Termin, an dem wir uns mal treffen könnten.
Liebe Grüße!! Was macht Knopf?
@shawnee: gegoogelt hab ich schon, aber da stehen nur Infos über die alte Regelung bis zum 1.1. 2002. Leider... trotzdem danke für den Tip  :D
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Oli am 05.01.05, 21:37
Und von wann war der Poststempel - das ist nämlich wohl leider ausschlaggebend?!?

Knopf hat sich im Sommer den Fesselträger gefetzt (nachdem er mir vorher mein Schlüsselbein in den Wind geschossen hat...) und ist seitdem in Rekonvaleszenz - Ende Januar werde ich anfangen, ihn wieder zu traben. Drück mir mal die Daumen, dass dann alles so hält, wie ich mir das vorstelle.

Was machste denn mit der ganzen Zeit dazwischen?? Genieß nochmal die Freiheit und die Zeit fürs Pferd!!

Liebe Grüße

Oli
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 06.01.05, 06:46
Mische mich mal kurz ein, um die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage wiederzugeben...

Also: Eine Behandlung im Jahr 2002 verjährt mit Ablauf des Jahres 2005. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.2002. Dann gibt es seit der Schuldrechtsreform 2002 die neue regelmäßige Verjährung von 3 Jahren. M.a.W. beginnt am 01.01.2003 in o.g. Beispiel die dreijährige Verjährungsfrist, endet also mit Ablauf des 31.12.2005

@Oli: Der Poststempel ist total egal.

... noch Fragen dazu...
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Dune am 06.01.05, 10:48
Danke!
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Oli am 06.01.05, 20:43

@Oli: Der Poststempel ist total egal.

Warum?? Angenommen wir hätten inzwischen 2006 - dann hätte der TA die Rechnung bis zum 31.12.2005 stellen können. Dass er dies tatsächlich getan hat (und nicht erst nach dem Ablauf der Verjährungsfrist), kann doch letztendlich nur über den Poststempel geklärt werden. Denn nur weil ich (als der, der zu zahlen hat) evt. im Urlaub bin und die Rechnung erst nach dem 31.12 erhalte, muss ich die Rechnung doch nicht nicht bezahlen. Oder wie funktioniert da die Rechtssprechung.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 11.01.05, 07:18
@Oli:

Auch wenn er die Rechnung am 31.12.04 stellt, verjährt der Anspruch am 01.01.05. Die Verjährung wird nicht dadurch unterbrochen, daß er dir die Rechnung zuschickt! Lediglich die gerichtliche Geltendmachung verhindert das. Und die muß dann halt bis max. 31.12.04 geschehen...
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 11.01.05, 10:22
Das heißt dann also einfach mal bis zur 1. Mahnung warten ? Wenn die auch wieder 2 Jahre braucht ist es dann zu spät.  ;D
Meines Wissens nach dürfen doch auch für die 1. Mahnung noch keine Mahngebühren erhoben werden. Da würde das dann auch finaziell keine Unterscheid machen ob du gleich bezahlst oder noch etwas wartest. Vielleicht hast du ja Glück.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Dune am 11.01.05, 20:40
Hallo,
Beppa: genau das mache ich jetzt auch. Ich warte... *teeaufsetzt*  ;)
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 12.01.05, 07:28
Doch Mahngebühren darf man ab der ersten Mahnung nehmen. Und in Verzuf bist Du auch seit der ersten Mahnung. Die könnten also auch Verzugszinsen verlangen. Beides ist allerdings bei der ersten Mahnung eher unwahrscheinlich...

Glaube aber nicht, daß die für eine Mhanung wieder 2 Jahre brauchen...
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 12.01.05, 08:31
Doch Mahngebühren darf man ab der ersten Mahnung nehmen. Und in Verzuf bist Du auch seit der ersten Mahnung.

Wiso 1. Mahnung ? Das ist doch eine Rechnung, wo du überhaupt erst mal erfährst, was der Spaß kosten soll. Ist das dann immer gleich als Mahnung zu verstehen ?

Interessant wäre ja noch, ob sie dir eine Frist gesetzt haben zum zahlen. Sonst kannst du dir sicherlich noch viel Zeit lassen  ;) oder schinden.

Und willst du überhaupt den vollen Preis bezahlen, weil du von Mängeln gesprochen hattest ?
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Ellen am 12.01.05, 09:31
Poststempel als Beweis der Zustellung ist nicht aussagekräftig, es müßte schon ein Einschreiben gewesen sein, das gilt auch für die erste Mahnung, die die Verjährung unterbrochen hätte, allerdings auch nur durchzusetzen -weil beweisbar -mit Einschreiben.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: froeschli am 12.01.05, 09:33
Interessant wäre ja noch, ob sie dir eine Frist gesetzt haben zum zahlen. Sonst kannst du dir sicherlich noch viel Zeit lassen  ;) oder schinden.
Irrtum, 30 Tagen nach Zahlungsaufforderung ist man automatisch in Verzug, wenn kein anderer Zahlungstermin angegeben ist (§284 BGB). Und zu einer Mahnung ist auch niemand verpflichtet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann der TA das Ganze auch sofort gerichtlich durchsetzen lassen - macht nur gnädiger Weise kaum einer. Also Vorsicht! Zumal man jetzt 2 Jahre später dem TA kaum noch Mängel nachweisen kann, was auch zeitnah schon schwierig ist, weil man TÄ nicht für den Erfolg bezahlt werden, sondern für die Leistung an sich und die hat er ja erbracht.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 12.01.05, 09:41
Aaaaaaaaaha.

Aber wie wäre jetzt der Spaß andersherum und du abstreitest, dass er die Leistung lt. Rechnung überhaupt gebracht hat ? Also er dir nach 2 Jahren nachweisen müßte, dass er etwas gemacht hat ? Sonst kann einem ja jeder einfach mal so eine Rechnung auf den Tisch knallen. Und schriftlich wird ja bei Tierärzten eher selten etwas gemacht.

Nur mal so rein theoretisch.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: froeschli am 12.01.05, 09:43
nicht böse sein... aber jetzt wird´s kriminell :-\
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 12.01.05, 11:26
Nee, dass war jetzt nicht speziell auf den Fall bezogen.

Es ist nur so. Wenn einer mehr als 2 Jahre mit dem Schreiben der Rechnung warten kann. Wie kann nach so einem langen Zeitraum bei Streitigkeiten festgestellt werden das die Rechnung richtig/ gerechtfertigt (sagt der Tierarzt) bzw. falsch (sagt der Tierhalter) ist. Ohne Zeugen vorausgesetzt.

Ist man den nicht verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist eine Rechnung zu stellen ?
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: froeschli am 12.01.05, 14:06
Ist man den nicht verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist eine Rechnung zu stellen ?
Doch, innerhalb der Verjährungsfrist ;D
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: benito am 12.01.05, 15:06
Was ist, wenn man die Rechnung einfach nicht bekommen hat. In 2 Jahren ist man doch schnell mal umgezogen (und wenn man vorher den Ta eh schon gewechselt hat)? Oder der Brief ist bei der Post verschwunden (passiert ja auch mal). Dann bekommt eine Vorladung vor Gericht und weiß von nix???
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Dune am 12.01.05, 16:32
Hallo, ein weiterer Punkt ist, dass er ein falsches Datum (wie bereits in einer alten Rechnung vorgekommen) angegeben hat. Außerdem berechnet er für einen "Feiertagszuschlag" 28 Euro und am gleichen Tag auch über 24 Euro Anfahrt. Ist das nicht Wucher? Kennt sich jemand mit der Berechnung aus? Wie würdet ihr da reagieren? Soll ich ihn darauf hinweisen, dass er ein an dem Tag keine Behandlung vorgenommen hat und den Rest zahlen? Oder sind die Anfahrt und der Feiertagszuschlag auch zu hoch ???. Bin etwas unschlüssig, was ich machen soll :-\.
Liebe Grüße Dune
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: froeschli am 12.01.05, 17:33
Ich denke, er hat eine Behandlung vorgenommen, nur die war in deinen Augen mangelhaft ??? Was denn nun? Natürlich musst du nichts bezahlen, was er gar nicht gemacht hat. Aber entweder, du kennst die Rechnung an und zahlst sie oder legtst Widerspruch ein. Dann wird er eben das Datum korrigieren und dann?

Die Gebühren richten sich aber nach einer Tabelle und einem Gebührensatz. Suche doch mal im Internet, ob du was findest. Ansonsten gibt es auch "Tierärztliche Verrechnungsstellen" in den einzelnen Bundesländern. An die kannst du dich auch wenden und mal nachfragen. Mein TA lässt über diese Stellen sogar die Rechnungen erstellen und versenden. Wenn ich an meine letzte Rechnung denke, wo anteilig (!) knapp 10 Euro Wegegebühr angefallen sind, finde ich aber 24 Euro, wenn du der einzige Patient warst, nicht so unglaublich hoch. Kommt ja drauf an, wie weit er fahren muss zu euch.

Benito, es ist doch egal, ob man den TA wechselt oder nicht. Entweder man hat den TA gerufen und der hat was gemacht, dann muss man das auch zahlen oder eben nicht. Klar kann mal ein Brief verschwinden, genauso wie man wirklich mal die Zahlung einer Rechnung vergessen kann. Deshalb schicken ja auch (fast) alle ´ne Mahnung. Nur verpflichtet sind sie nicht dazu. Eine Vorladung zum Gericht gibt´s ja auch nicht sofort, aber ich denke schon, dass sich der Gläubiger nach Ablauf der Frist ein Titel sichern kann ;) Muss man es drauf ankommen lassen?

Ganz ehrlich, glaube ich nicht, dass es viel Erfolg hat, nach so langer Zeit wegen falscher Behandlung die Rechnung anzuzweifeln. Da hätte man schon gleich den neuen TA entsprechend bitten müssen, die Falschbehandlung zu bestätigen. Ob der das jetzt nach so langer Zeit noch macht?
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: benito am 12.01.05, 18:40
@froeschli: nein, klar muss ich zahlen, wenn ich die Leistung in Anspruch genommen habe. Ich wollte damit eher ausdrücken, dass ich nach 2 Jahren vielleicht nicht mehr daran denke, diesen TA auch meine neue Adresse zu geben (weil er ja nicht nicht Haus-TA ist).

Mich interessiert das eher allgemein. Sagen wir mal, ich bekomme (woher auch immer) einen Brief, dass mich ein Gläubiger auf eine versäumte Rechnung klagt. Ich habe aber nie eine Rechnung bekommen. Der Gläubiger sagt, dass er eine Rechnung noch geradeso in der Verjährungsfrist geschickt hat, aber er kann es ja nicht beweisen. Oder muss der Gläubiger vielleicht auch die Anklage (oder wie das heißt) noch innerhalb der Verjährungsfrist einreichen? Heieße das dann, wenn ich eine Rechnung einen Monat vor der Verjährungsfrist bekomme, dann sollte ich erstmal nicht zahlen, denn evtl. versäumt es der Gläubiger innerhalb der Frist auch noch eine Mahnung per Einschreiben zu schicken oder eine Anklage einzureichen.

Dies ist meinerseits rein hypothetisch. Mich interessieren solche "Kleinigkeiten" nur ungemein.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 12.01.05, 22:20
Noch mal kurz zum Mitschreiben: Die Rechnung unterbricht nicht die Verjährung!!!!!
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 13.01.05, 09:06
@benito Soweit ich weis muß innerhalb der Verjährungsfrist ein Antrag beim ich sage jetzt mal ´"Gerichtsvollzieher" liegen. Also der TA muss das Geld einklagen. Aber frag mich nicht wie und wo du das machen mußt oder wie die Stellen heißen. Und erst wenn der Antrag beim "Gericht" eingereicht ist wird die Verjährungsfrist gestoppt und der Rechtsnaspruch gesichert.

Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: benito am 13.01.05, 10:19
O.K., ich hab es kapiert!
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 14.01.05, 06:28
@Beppa:

Erst den Anspruch beim Gericht titulieren lassen und dann zum Gerichtsvollzieher geben. Wie der Name schon sagt "Gerichtsvollzieher", vollzieht dieser den Titel nur...
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Kathy am 26.01.05, 15:51
Hallo,

wir reden hier nicht etwa von einem Herrn, der den Namen einer Jahreszeit hat?? Meine Arbeitskollegin hat neulich auch eine Rechnung von ihm bekommen, die fast verjährt war. Ich würde mich bei diesem Herrn mal beschweren, denn schliesslich kann man sich nach zwei oder drei Jahren wohl kaum noch genau erinnern, was er alles genau gemacht hat. Vor allem läppert sich so eine Rechnung ganz schnell mal, wenn man innerhalb eines Jahres den TA mehrere Male braucht, was ja eigentlich normal ist.
Und so einen Batzen dann auf einmal zahlen zu müssen, finde ich dann nicht fair. Tu dich doch mal mit mehreren zusammen und beschwert euch mal, vielleicht hilft es ja.

LG Kathy
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 27.01.05, 09:26
Vielleicht kann deine Kollegin ja noch etwas warten bis die Verjährung durch ist ?  ;D

Wäre doch mal eine schöne Strafe.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Steffichen am 31.01.05, 12:55
Ja, wie ist das denn jetzt eigentlich bei Umzug?

Ich hatte einrn Fach-TA (also nicht mein Haus-TA) im Oktober 03 und später noch Anfang 04 am Pferd und warte ebenfalls noch auf die Rechnung. Er ist bekannt dafür dass er sich bei der Rechnungsstellung ebenfalls ein bisschen *räusper* Zeit lässt.

Mein Nachsendeauftrag läuft bis Ende Juni 05. Was passiert nun wenn er die Rechnung später an die alte Adresse sendet?

Bin ich verpflichtet ihm bei Umzug meine neue Adresse mitzuteilen, nur weil er nicht in der Lage ist, in angemessener Zeit seine Leistungen zu berechnen??
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 01.02.05, 06:48
Ja!

Die Frage ist ja auch, wieso bestimmst Du, wie lang "die angemessene Zeit ist"? Der Gesetzgeber hat da ganz klare vorgaben gemacht. Nämlich die Verjährungsfristen. Innerhablb dieser Frist ist die Rechnung rechtzeitig gestellt.

Wenn du dem TA deine neue Adresse niht mitteilst, kann es zum einen sein, daß er dich evtl. (rein vororglich) wegen versuchten Betruges (oder erstmal wegen Betriges) anzeigt und zum anderen kann er auch einen Titel gegen Dich erlangen (auch wenn er deine neue Adresse nicht hat, geht das!!). Und die zusätzlichen Kosten (RA, Gerichtskosten, etc.) gehen dann leider auch zu deinen Lasten...

Ich kann auch nicht verstehen, wieso die Leute immer jammern "Mein TA wartet immer so lange, bis ich eine ganz hohe Rechnung bekomme, die ich auf einen Schlag gar nicht bezahlen kann".
Ich habe es auch schon oft gehabt, daß ich lange (einmal 2,5 Jahre) auf eine TA-Rechnung warten durfte. Na und?! iCH weiß ja, daß er da war und kann entsprechende Rücklagen bilden, bis die (Sammel-)Rechnung da ist.

Und man hat ja auch als Kunde immer noch die Möglichkeit, anzurufen und um einen Rechnung zu bitten, oder schon mal auf die noch kommende Rehnung Teiltahlungen zu leisten. Ist doch egal...

Achja, wenn Ihr übrigens plötzlich eine so hohe Rechnung bekommt, die ihr (weil "Batzen") nicht auf einmal bezahlen könnt, dann sprecht mit dem TA, der läßt sich bestimmt auch auf Ratenzahlung ein. Und dadurch wird auch gleich die Verjährung gehemmt, was der TA im Allgemeinen übrigens auch weiß!

Irgendwie finde ich es wirklich unfair, wenn ihr die TA-Leistungen in Anspruch nehmt und dan darauf wartet, daß der Zahlungsanspruch des TAs verjährt. Die leben davon. Und seinen Teil der Verfplichtungen hat er ja auch erbracht!

Und: Es kann auch mal sein, daß ein TA dann nicht mehr zu Euch kommt. Ist schließlich sein gutes Recht! Und was macht ihr dann?!??

Zu den Fällen, wo eine schlechte Leistung erbracht worden sein soll: Nicht einfach abwarten! Wehren! Sprecht mit dem TA, schaltet notfalls den neuen TA zwischen (die bieten da manchmal auch ein vermittelndes Gespräch an). Und sonst geht halt zum RA, wenn die Rechnung/Mahnung kommt.

Zeit verstreichen lassen ist auch bei solchen Sachen nicht gut, weil ihr nachher auch nicht mehr beweisen könnt, das es eine Schlechtleistung war!
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 01.02.05, 09:41
Also die Anzeige wegen Betruges wird es doch nicht wirklich durchbekommen ? Da müßte er ja schon eine betrügerische Absicht nachweisen müssen.

1.) Gehört es zum normalen Leben, dass man umzieht. Das muss er eben mit einkalkulieren, wenn er mit der Rechnung so lange wartet.
2.) Er bräuchte ja nur zum Einwohnermeldeamt gehen und nach der neuen Anschrift fragen.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Dune am 01.02.05, 11:45
@Billy: aaalso. Mal nicht so schnell schießen. Erstens habe ich damals den TA gewechselt, und habe ihn angerufen, dass ich mit der von Ihm erbrachten Leistung (schließlich ist deswegen mein Pferd fast gestorben!!) nicht zufrieden bin und einen anderen TA hole. Ich habe ihn also informiert. Zweitens habe ich telefonisch im Januar 2003 die Rechnung angefordert, es kam aber leider keine Antwort, auch auf mehrmalige Fragen hin kam keine Rechnung. Es geht mir nicht darum, eine Rechnung nicht zu bezahlen (ich bin ohne Probleme in der Lage, die Rechnung zu begleichen), sondern ich wehre mich gegen die in dieser Praxis gängige, schlampige Rechnungslegung. Die Rechnungen, die andere TÄ stellen, pflege ich umgehend zu bezahlen. Im Übrigen habe ich in der Zwischenzeit überwiesen, allerdings nach Abzug eines Postens, da er an diesem, auf der Rechnung angegebenen Tag gar nicht da war (er hat übrigens öfter schon falsche Daten angegeben). Billy, ich denke, eine Diskussion sollte sachlich bleiben. Leistungen, die nachweislich an den angegebenen Daten nicht stattgefunden haben, würdest du auch nicht bezahlen, oder? Ich bezahle erbrachte Leistungen, aber nicht erfundene.
Liebe Grüße, Dune
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 01.02.05, 13:48
Hi.

Zum Thema Anzeige:

Es gibt inzwischen viele Dienstleitser, die bei "Unauffindbarkeit" des Schuldners erstmal eine Anzeige machen. Denn dadurch wird dann auch durch die StA/Polizei nachgeforscht, wo der Schuldner evtl ist/geblieben ist. Und egal, ob man später verurteilt wird oder nicht, die Scherereien hat der Schuldner dann erstmal! Und glaubt mir, ich erlebe derartige Sachen in der Praxis oft genug, die Leute sind dann wirklich ziemlich verzweifelt!

Und der Verdacht ist ja erstmal da. Da gibt jemand etwas in Auftrag und wenn die Rechnung kommt, ist er nicht nachvollziehbar umgezogen und/oder zahlt einfach nicht. Da ist die Idee, derjenige wollte von Anfang an evtl. nicht zahlen, doch Nahe, oder?! Es ist zumindest ausreichend und es wird erstmal ermittelt...

Klar, wenn EMA-Anfrage eine neue Adresse ergibt, wird "erstmal" sicherlich keine Anzeige kommen. Nur wenn sich dann später dennoch nichts regt, kann sie doch noch kommen...


@Dune:

Das meine ich ja. Sprich mit ihm drüber, etc. Das hast du gemacht, ist okay. Bei einer Schlechtleistung muß man halt darüber reden, das Regeln, etc! Das meine ich ja. Wenn eine Schlechtleistung gegeben ist, muß man das halt regeln. Und über diese Fälle rege ich mich hier ja jetzt gar nicht auf!

Andere hier spekulieren eher darauf, daß die Rechnung einfach nur so verjährt (ließ nach!). Oder beschweren sich dann sogar noch, wenn eine hohe Rechnung zustande kommt, weil der TA "sammelt". Und so ein Verhalten ärgert mich halt. Welcher Dienstleister hat es denn noch nie gehabt, daß mal eine Rechnung "aus der normalen Frist gelaufen" ist?! Und würdet Ihr es toll finden, wenn dann der Schuldner (obowhl die Arbeit i.O. war) einfach darauf spekuliert, daß die Forderung verjährt?!

Und: PS: Ich habe bereits mehr als einmal eine verjährte Rechnung meines früheren TAs (durch Umzug leider Ex-TA) bezahlt. Und ich habe auch einmal eine Rechnung eines anderen wegen Schlechtleistung nicht bezahlt. Gibt es bei mir auch! Und letztlich hat der TA die Rechnung dann auch verjähren lassen (meine Einwände hatte er vorher auch schon schriftlich). Sowas gibt es nunmal immer im Leben.
Es geht mir eben um die anderen Fälle, wo Leistungen erbracht worden sind (und ordnungsgemäß erbracht worden sind) und die Leute einfach drauf spekulieren, daß der TA die Rechnung leider verjähren läßt.
Solche Rechnungen bezahle ich (bisher) dennoch, da ich es einfach unfair finde. Er hat seine Leistung erbracht, ich erbringe meinen Teil dann auch.

Aber vielleicht richtig. Machen wir es wieder sachlicher und halt konkreter:

@Steffichen:
Wen Du die neue Adresse dem TA nicht mitteilst, und der Nachsendeauftrag ausläuft, wird er vermutlich erstmal eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten. Die Kosten (je nach Gemeinde 3,50 - 6,00 €) gehen dann leider auch zu Deinen Lasten.
Zur Frage der "angemessenen Zeit" habe ih ja schon Stellung genommen: Die hat der Gesetzgeber ganz eindeutig mit den Verjährungsfristen bestimmt...

@Beppa und Kathy:

Dann sollten die Patientenbesitzer einfach zwischendurch mal um eine Rechnung bitten.
Jetzt einfach abwarten und versuchsweise verjähren lassen ist weder "fair" noch anzuraten, da der TA evtl. auch schnell noch am 30.12/31.12. einen Mahnbescheid beantragen könnte, dessen Kosten der Patientenbesitzer dann auch noch zusätzlich trägt.

Also: Wenn die erhobenen Gebühren rechtmäßig sind, die Forderung noch nicht verjährt ist und es sich nicht um Schlechtleistungen handelte, sollte man zahlen. Die Unannehmlichkeiten, die sonst kommen könnten sind größer als nötig...
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Kathy am 01.02.05, 22:10
Hallo Billy,

habe ich irgendwo geschrieben, dass man die Rechnung verjähren lassen sollte oder nicht zahlen sollte????

LG Kathy
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 02.02.05, 10:23
Aber es kann doch nicht sein, dass du als Kunde die Kosten dafür tragen mußt, dass die TA nicht in der Lage ist dir eine Rechnung zu stellen. Da sind bei mir noch viele Fragen offen, wie das rechtlich begründet wird.

1.) Warum muss ich den TA drängen mir eine Rechnung zu stellen ? Es ist doch seine Entscheidung, ob er mir die Kosten in Rechnung stellt oder nicht.

2.) Wie soll ich Geld überweisen ohne Rechnung ? Ich habe doch nicht die geringste Ahnung wieviel oder wohin ? Außerdem ist es doch vorgeschreiben, dass jeder Rechnung eine Rech.-Nr. zugewiesen wird. Die muss ich ja dann auch beim überweisen mit angeben um den Betrag richtig zuordnen zu können.

3.) Warum soll ich die Kosten für Mahnbescheid (dein Beispiel 31.12.)/ EMA oder ähnliches tragen, wenn der TA die Rechnung erst nach Monaten erstellt ? Es ist zwar sein Recht, aber mit Umzügen oder ähnlichem muss er doch einfach rechnen nach so langer Zeit. Zumal ein Nachsendeantrag vorliegt und somit ein Verschleierung nicht angenommen werden kann. Durch das sowieso vorgeschriebene an- und abmelden beim EMA bin ich meinen Pflichten nachgekommen. Jeder den es interessiert kann meine Adresse erfahren.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 02.02.05, 10:36
Andere hier spekulieren eher darauf, daß die Rechnung einfach nur so verjährt (ließ nach!). Oder beschweren sich dann sogar noch, wenn eine hohe Rechnung zustande kommt, weil der TA "sammelt". Und so ein Verhalten ärgert mich halt. Welcher Dienstleister hat es denn noch nie gehabt, daß mal eine Rechnung "aus der normalen Frist gelaufen" ist?! Und würdet Ihr es toll finden, wenn dann der Schuldner (obowhl die Arbeit i.O. war) einfach darauf spekuliert, daß die Forderung verjährt?!

Es kommt vielleicht auch darauf an, wie man zu demjenigen steht.

Aber grundsätzlich würde ich sagen ist doch sowieso jeder zu einer ordentlichen Büchführung verpflichten (Finanzamt) bzw. sollte es schon im eigenen Interesse tun. So, dass das gar nicht vorkommen dürfte. Und mir ist das auch noch nie passiert. 2 Monate war mal das längste und alles andere würde mich an der Korrektheit des Betriebes zweifeln lassen.

Mir geht es nicht darum jemanden um sein Geld zu bringen, wenn er es rechtens verdient hat. Aber ich kann doch wenigstens eine ordentliche Rechnung mit Kontonummer und Betrag verlangen. Oder überweist jemand einfach mal so ins blaue ein paar hundert Euro, weil er so ein Menschenfreund ist ? Das Geld sieht man doch nicht wieder, wenns der Falsche ist.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 02.02.05, 14:43
1.) Warum muss ich den TA drängen mir eine Rechnung zu stellen ? Es ist doch seine Entscheidung, ob er mir die Kosten in Rechnung stellt oder nicht.
Wenn man sich beshwert, daß es einem zu lange dauert und/oder das es doch blöde ist, wenn man dann plötzlich einen Sammelrechnung mit so einem hohen Betrag bekommt und/oder das man es nach so langer zeit nicht mehr nachvollziehen kann, dann sollte man den TA zwischendurch bitten, einem einen Rechnung zu schicken.
Wenn einem diese Punkte egal sind (wovon ich aufgrund der voherigen Postings eben nicht ausgehe), dann kann man natürlich einfach abwarten!

2.) Wie soll ich Geld überweisen ohne Rechnung ? Ich habe doch nicht die geringste Ahnung wieviel oder wohin ? Außerdem ist es doch vorgeschreiben, dass jeder Rechnung eine Rech.-Nr. zugewiesen wird. Die muss ich ja dann auch beim überweisen mit angeben um den Betrag richtig zuordnen zu können.
Sofern man den TA schon mal hatte, kennt man i.d.R. seine Kontodaten. Die Rechnungsnummer isz witzigerweise nicht zwingend erforderlich für die Verrechnung eines Betrages. Name des "Patientenbesitzer", evtl. noch Datum der Behandlung reichen vollkommen aus. Die Rechnungsnummer macht es nur einfacher, ist aber nicht zwingend notwendig...

3.) Warum soll ich die Kosten für Mahnbescheid (dein Beispiel 31.12.)/ EMA oder ähnliches tragen, wenn der TA die Rechnung erst nach Monaten erstellt ? Es ist zwar sein Recht, aber mit Umzügen oder ähnlichem muss er doch einfach rechnen nach so langer Zeit. Zumal ein Nachsendeantrag vorliegt und somit ein Verschleierung nicht angenommen werden kann. Durch das sowieso vorgeschriebene an- und abmelden beim EMA bin ich meinen Pflichten nachgekommen. Jeder den es interessiert kann meine Adresse erfahren.
Weil Du eben umgezogen bist, ohne deinem Gläubiger die neue Anschrift mitzuteilen. Dann trägst Du die Kosten für EMA, notwenigendfalls auch für mehr (MB, VB, Klage, Vollstreckung, ...). Ist halt so.
Wenn der Nachsendeauftrag noch greift, hast du ja auch keine Probleme. Dann bekommst du die Rechnung ja noch. Nur wenn du a) keinen gestellt hast und/oder b) der abgelaufen ist... und der TA EMA, etc. anleiert, dann greift das halt ein.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 02.02.05, 14:46
Hallo Billy,

habe ich irgendwo geschrieben, dass man die Rechnung verjähren lassen sollte oder nicht zahlen sollte????

LG Kathy

Mein Statement war auf diese beiden Postings von Dir und Beppa:
Hallo,

wir reden hier nicht etwa von einem Herrn, der den Namen einer Jahreszeit hat?? Meine Arbeitskollegin hat neulich auch eine Rechnung von ihm bekommen, die fast verjährt war. Ich würde mich bei diesem Herrn mal beschweren, denn schliesslich kann man sich nach zwei oder drei Jahren wohl kaum noch genau erinnern, was er alles genau gemacht hat. Vor allem läppert sich so eine Rechnung ganz schnell mal, wenn man innerhalb eines Jahres den TA mehrere Male braucht, was ja eigentlich normal ist.
Und so einen Batzen dann auf einmal zahlen zu müssen, finde ich dann nicht fair. Tu dich doch mal mit mehreren zusammen und beschwert euch mal, vielleicht hilft es ja.

LG Kathy
Vielleicht kann deine Kollegin ja noch etwas warten bis die Verjährung durch ist ?  ;D

Wäre doch mal eine schöne Strafe.

Habe nie gesagt, daß ich Dir unterstelle, daß usw. Der Zusammenhang der oben zitierten Postings ist das, was ich meine!
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 02.02.05, 14:55


Es kommt vielleicht auch darauf an, wie man zu demjenigen steht.

Aber grundsätzlich würde ich sagen ist doch sowieso jeder zu einer ordentlichen Büchführung verpflichten (Finanzamt) bzw. sollte es schon im eigenen Interesse tun. So, dass das gar nicht vorkommen dürfte. Und mir ist das auch noch nie passiert. 2 Monate war mal das längste und alles andere würde mich an der Korrektheit des Betriebes zweifeln lassen.

Mir geht es nicht darum jemanden um sein Geld zu bringen, wenn er es rechtens verdient hat. Aber ich kann doch wenigstens eine ordentliche Rechnung mit Kontonummer und Betrag verlangen. Oder überweist jemand einfach mal so ins blaue ein paar hundert Euro, weil er so ein Menschenfreund ist ? Das Geld sieht man doch nicht wieder, wenns der Falsche ist.

Witzigerweise gibt es hunderte (evtl. auch tausende) von kleinen mittelständischen Betrieben, die in Insolvenz gehen, weil sie eben keine durchstruckturiertes Rechnungswesen (und Überwachung der Zahlungen!!) haben. Gerade im Bereich von derartigen Dienstleistungen (bei Handwerkern noch schlimmer als bei TÄs), gibt es haufenweise Betriebe, die liber handfets arbeiten, als abzurechnen (macht ihnen evtl. mehr Spaß??). Da unterbleibt dann schon das schnelle Rechnungstellen. Und selsbt wenn, wir nicht vernünftig überwacht, nachgehakt, gemahnt. Dadurch haben einige Betriebe nachher soviele Aussenstände, daß sie leider ihre eigenen Schulden nicht mehr zahlen können. Und dann ist es in vielen Fällen plötzlich zu spät und nichts geht mehr. Fragt mal bei den HWKs (oder IHKs) nach. Oder bei den Insolvenzgerichten. Ist wirklich so. Man meint ja immer, daß das so einfach wäre, etc. und erwatet das als Kunde halt. Aber in vielen Betrieben gibt es da eht Abgründe!
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: nob am 02.02.05, 15:03
Ich verstehs nicht.

Der TA war da, hat gearbeitet. Dafür steht ihm ganz normal seine Bezahlung zu.

Sollte die Leistung "mangelhaft" gewesen sein, müßte dazu ein irgendwie gearteter Beweis vorliegen. Also ein Gutachten, eine Aussage des anderen TAs...irgendwas der Art.

wenn man sich wundert wo eine Rechnung bleibt, kann man jederzeit zum Telefon greifen und nachfragen und um baldige Zusendung der Rechnung bitten.

Nun weiß ich nicht, wieso ein TA das so handhabt(in meiner Ecke gibt es einen der etwa 3 Jahre hinterher ist mit Rechnungen, der bei dem ich bspw arbeite schickt Rechnungen monatlich raus. Aber anrufen und fragen wies aussieht geht durchaus. Da muß man sich ja nicht anstellen wie der Ochs vorm Berg...

Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: benito am 02.02.05, 15:18
Wenn das Thema hier schon so ausartet, noch ein Geschichte aus der anderen Sicht.
An unserem kleinen Stall (10 Pferde) hat ein Pferd eine Kolik. Irgendwie ist keiner, der üblichen TAs erreichbar, also wird ein älterer TA von weiter weg gerufen (spät abends). Der kommt und stutzt und meint, dass Pferd kenne ich, da ist eine Rechnung offen von vor einigen Jahren.... Nein, er ist tatsächlich geblieben und hat dem Tier geholfen. Hat aber dann hinterher ziemlich sarkastisch gefragt, ob er wohl diesmal Geld bekommt (Der Besitzer war nicht dabei).

Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Beppa am 02.02.05, 15:27


Witzigerweise gibt es hunderte (evtl. auch tausende) von kleinen mittelständischen Betrieben, die in Insolvenz gehen, weil sie eben keine durchstruckturiertes Rechnungswesen (und Überwachung der Zahlungen!!) haben. Gerade im Bereich von derartigen Dienstleistungen (bei Handwerkern noch schlimmer als bei TÄs), gibt es haufenweise Betriebe, die liber handfets arbeiten, als abzurechnen (macht ihnen evtl. mehr Spaß??). Da unterbleibt dann schon das schnelle Rechnungstellen.

Aber das ist doch dann nicht mein Problem (und Zusatzkosten) sondern das der Firma. Die Firma würde sich doch auch nicht freuen, wenn ich meine Rechnung schuldig bleibe, da ich keine Ordnung in meinem Bürokram habe. Und zum Geld verdienen gehört nun mal auch das verwalten.

Ich könnte auch gut und gerne auf die regelmäßigen Papierkriege verzichten, wenn es da nicht um mein Geld ginge. ;D

Ja das waren noch Zeiten als immer gleich in Muscheln und Steinen gezahlt wurde.
Titel: Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
Beitrag von: Billy am 02.02.05, 18:28
@Beppa:

Nein, natürlich ist das nicht Dein Problem. Bzw. Du kannst froh sein, wenn es nicht Dein Problem ist!

Aber es ist nun einmal Fakt, daß die Zahlungsmoral der Leute immer mehr und mehr nachläßt. Gerade auf dem Dienstleistungssektor. Die Leistung soll immer gleich und sofort und natürlich optimal mit höhstem Einsatz geleistet werden. Aber auf das Begleichen der Rechnung warte ich dann lange, darf hinterherlaufen, evtl. noch ein Mahnbescheidverfahren betreiben und anschließend, leider feststellen, daß der Typ nichts hat, das auch wußte, evtl. sogar 3 Wochen/3 Monate vor Auftrag schon die Finger gehoben hat...

Ich mache bei uns in der Kanzlei u.a. auch die Buchhaltung. Und daher weiß ich wirklich, daß die Zahlungsmoral des Großteils der Bevölkerung zu Wünschen übrig läßt. Und ich weiß dadurch auch, daß es vor 4-5 Jahren noch deutlich besser war...

Klar, man kann auch mit Vorschuss arbeiten. Aber wenn die Leute nicht viel Geld haben, dann zahlen die auch den nur in Raten ab. Und bis dahin muß leider in den meistens Dienstleistungsbereichen die Leistung schon erbracht sein (sonst drei Monate kein Wasser, weil Leitung kaputt, sonst Title vorhanden, weil Versäumnisurteil, etc. etc.).

Und das ist leider die Gesellschaft. Und das spiegelt sich halt auch hier z.T. wieder. Und das finde ich menschlich echt schwach!

Wie gesagt, wenn tatsächlich Probleme bestanden haben, muß man das klären und nicht gleich voll bezahlen. Aber wenn es keine Schlechtleistung war, muß man nicht zum Schw... werden, und versuchen, den TA (oder wen auch immer) um sein Geld zu bringen (durch das Verstreichen lassen von Zeit nach Rechnungsstellung in der Hoffnung, daß die Forderung verjährt -und das wurde hier von einigen so "angedacht"). Dann kann man auch einfach bezahlen, wenn Rechnung da ist.

@Benito:

Es hätte evt. auch TAs gegeben, die einfach wieder gefahren wären. Oder wirklich nur das nötigste gemacht hätten, und dann gesagt hätten, holt doch einen anderen...

CU!
Karin

Achja, edit:
Ich könnte auch gut und gerne auf die regelmäßigen Papierkriege verzichten, wenn es da nicht um mein Geld ginge. ;D

Ja das waren noch Zeiten als immer gleich in Muscheln und Steinen gezahlt wurde.

Ich weiß ja nicht, wo/wie Du arbeitest, aber wäre es Dir nicht auch wirklich lieber, die Leute würden Dich nach Rechnungsstellung einfach bezahlen (wenn Du einen solchen Job hättest) und gut??!!