Pferdeforum

Aktuell & Interaktiv => Tierschutz => Thema gestartet von: Jezabel76 am 12.02.07, 00:30

Titel: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 12.02.07, 00:30
Hallo,
ich trage da schon seit einiger Zeit etwas mit mir rum, hab es mir lange genug mit angesehen und finde auch dazu dass es immer schlimmer wird.

Meine RB steht in einem Stall aus dem sie Ende des Monats ausziehen wird - mit ein Grund ist die Tatsache, dass es dort ein Ehepaar Pferdebesitzer gibt, das meine RB oft mit auf den Paddock gestellt hat, was sich aber nun zunehmend weniger um die Tiere kümmert. Meine RB und die beiden Pferde waren Weide und Paddockkumpels, die Pferde harmonieren gut in der Gruppe.  Ein Grund, vieles zu dulden, weil die Pferde zusammen echt glücklich waren. Zu guter Letzt jedoch hat sich dieses Besitzerehepaar richtig beschissen Verhalten: "vergessen", die Pferde reinzustellen und sie so des Öfteren ohne Essen auf dem Paddock versauern lassen, oder teilweise vergessen Wasser auf der Weide nachzufüllen wenn sie dran waren mit Rausstellen. Im Winter hat der Mann, der in unmittelbarer Nähe des Stalls arbeitet die Pferde früher im Winter immer morgens auf den Paddock gestellt, wir haben sie nachmittags reingeholt. Dies hat diesen Winter gar nicht mer funktioniert, er hat sie nie rausgetan. Die beiden kümmern sich jetzt gar nicht mehr um die Tiere - sie fahren quasi mit quietschenden Reifen auf den Hof, werfen den Pferden  ihr Müsli in den Trog und sind wieder weg. Nun stehen die beiden Pferde schon seit Oktober ununterbrochen in ihrer Box, abgesehen davon, dass sie morgens für einige Zeit in die Führmaschine gestellt werden.

Ok, das ist richtig ätzend, rechtfertigt aber noch keinen Amtstierarzt. Wenn ich allerdings sehe, wie das eine der beiden Pferde aussieht, dann frage ich mich, ob ich ihn nicht doch mal anrufen sollte.  Das Pferd hat bekanntermaßen Arthrose und steht nun den ganzen Winter nur in der Box - oder geht seine Runden in der Führanlage, was ja bei Arthrose sicher ganz toll ist, wenn man nur auf dem Zirkel gehen darf.

Des Weiteren hat das Pferd so gut wie keine Muskeln mehr, der Rücken sieht schauderlich eingefallen aus. Irgendwie wirkt das ganze Pferd mittlerweile unproportioniert, kann das nicht genau erklären.

Ich habe das Gefühl es wird immer schlimmer. Wenn das Pferd läuft, dann sieht das furchtbar aus - ich kenne mich mit Lahmheiten nicht aus, aber wenn sie läuft, dann stakst sie durch die Gegend wie ein Elefant.
Darüber hinaus hat sie ein heftiges Winterfell entwickelt, es lockt sich sogar - was bei einem Warmblut echt komisch aussieht und die Frage aufkommen lässt, ob das Pferd Morbus Cushing hat.

Gestern hab ich ein wenig mt ihr geschmust, das findet sie unheimlich toll, sie dürstet regelrecht danach- ich bin dann in ihre Box gegangen und hab mir ihre Beine angeguckt und abgetastet, die sind für meine Begriffe geschwollen, aber nicht weich zu tasten sondern bretthart.

Ihr werdet jetzt sicher sagen ich soll erstmal mit den Besitzern reden - ich glaube aber nicht, dass das viel Sinn macht. Meiner Meinung nach wissen die genau, dass da was mächtig schief läuft.
Im Sommer als das Theater war, dass sie die Pferde "vergessen" hatten, wenn sie an der Reihe waren, da habe ich sie angsprochen und sie gefragt, wie wir das regeln können, dass immer jemand da ist der die Pferde reinholt. Die Frau hat auf eine freundliche Nachfrage anfagangen mich anzuschreien, dass die Umstehenden nur noch den Kopf geschüttelt haben.  Das ganze endete mit dem Satz " Ist doch scheissegal wenn die mal ne Nacht draussen stehen"
Ich habe nur noch sagen können. dass es mir nicht scheissegal ist, wenn die Pferde dann über nen halben Tag nichts zu beissen haben.

Ich habe mich dann auch geweigert, ihre Pferde rein oder rauszustellen, da eines der Pferde so spinnert im Kopf ist, dass es regelmäßig nach mir ausgeschlagen hat, wenn ich es auf die Weide gebracht habe. Ich habe sie gefragt wie das denn versicherungstechnisch aussieht, da wir keine schriftliche Vereinbarung haben - worauf sie sagte "Wenn da was passiert bist DU Schuld. Da die Tiere total unausgelastet sind und sich auch schonmal losreissen beim Führen, hatte ich keine Lust mehr. Nach der Ansage habe ich es dann gelassen.
Ich denke diese Beispiele zeigen aber, dass die beiden echt einen an der Klatsche haben und man mit ihnen nicht reden kann - ich habe es oft genug versucht.

Die Frau ist jetzt auch noch schwanger, also kann man davon ausgehen, dass sich die Situation sicher nicht entspannt. Der Mann kümmert sich um das nötigste (Schmied) sonst passiert da nichts.
Da an diesem Hof sich sonst keiner kümmert, frage ich mich wirklich ob ich da nicht nochmal irgendwas unternehmen soll, ehe ich weg bin. Ich habe mich die ganze Zeit zurückgehalten, da die Besitzerin meiner RB mit den Leuten befreundet war, die Betonung liegt mittlerweile auf dem "war".

Ich sehe nur dass dieses arme Geschöpf diesen Winter extrem abgebaut hat.

Was würdet also ihr tun???


Alles Liebe Jez




Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: thyrie am 12.02.07, 08:36
Schwierig. Du hast bereits versucht, mit den Besitzern zu reden.
Was sagt den der Stallbesitzer dazu?

Ansonsten würde ich Kontakt mit dem Amts-Vet aufnehmen und die Sachlage schildern. Ob und was er unternehmen kann, liegt in seinem Ermessen. Ein Pferd nur in der Box zu halten und mit sichtlicher Beeinträchtigung der Gesundheit ist Tierquälerei. Er hätte damit durchaus einen Aufhänger zum Handeln.
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 12.02.07, 10:53
Der Stallbesitzer sagt gar nichts - erst vorgestern habe ich ein Gespräch mit dem Hoferben angefangen und gesagt wie schlim das Pferd aussieht - er sagt nur ja das stimmt und zuckt mit den Schultern. Den alten Chef des Hofs kann man in der Hinsicht ganz vergessen......
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: carola am 12.02.07, 11:44
Ich wüsste auch nicht, was ich machen soll. Andererseits kannst du ruhig mal bei einem Tierschutzverein oder dem Amtsvet anfragen. Ich weiß z. B., dass die Tierschutzinitiative  (http://www.tierschutzinitiative-odenwald.de) solchen Hinweisen nachgeht und selbst nachschaut, was Sache ist. Auch wenn ich mich mit deren Vermittlungsgebahren nicht anfreunden kann, wären sie in diesem Fall vielleicht ein Ansprechpartner. Die wissen zumindest, was getan werden kann.
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: lola² am 12.02.07, 12:00
OH je, das ist ja total traurig und schlimm  :'(

Die Besitzerin deines Pferdes - wie denkt sie denn darüber? Hast du sie voll auf deiner Seite?

Ich würde einfach mal den örtlichen Tierschutzverein informieren. Die sind schnell vor Ort und können sich das ganze einfach mal angucken. Ich weiß nicht, wie das mit dem Amtsvet. ist. Nicht, dass du das nachher noch zahlen darfst, wenn er das nicht für schlimm empfindet. Ich kenn mich da gar nicht aus.

Wenn denen die Pferde so egal sind, meinst du nicht, du könntest neue Besitzer für sie finden. Vielleicht sind die Leute ja froh, wenn die Pferde weg sind. Aber ich finde auch, da sollte was getan werden. Sind da noch weitere Einsteller, die mit an einem Strang ziehen könnten?
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: zaino am 12.02.07, 12:07
Hm, ganz knallhart den TSV anonym da hinschicken. Das wird oft aus weit geringerem Anlass u. aus schierer nachbarschaftlicher bosheit so gehandhabt. Da kann mans schon mal aus gutem Grund tun!
AmtsTÄ kreuzen dann u. U. auch auf - selbst wenn die nicht sofort eingreifen, ist so ein Besuch doch mal ein vielleicht heilsamer Schreckschuss, u. die Bes. entledigen sich der Pferde indem sie neue Bes. suchen.
Pferdevermittlung - mühsames u. trauriges Geschäft. U. man steckt ja nicht drin, ob die dann an bessere Leut kommen.
 :'(
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 12.02.07, 12:40
Vermitteln?
Glaub ich kaum - sie lieben doch alle ihre Tiere so schrecklich und das Arthrosepferd "wird nicht mehr geritten, weil wir noch lange Spass an ihr haben wollen" Das Pferd sähe sicher besser aus wenn es im Schritt bewegt worden WÄRE (geht jetzt nicht mehr). Die haben daheim ne Katzenzucht und mehrere Hunde. Möchte gar nicht wissen wie es bei denen daheim aussieht.

Die Stute kann man meiner Meinung nur noch an den Schlachter vermitteln, so böse wie das klingt - Der Wallach ist ein echt nettes hübsches Pferd (Traki) und wäre sicher mit etwas Liebe und Konsequenz ein Prima Freizeitpferd.

Ich weiss echt nicht was ich machen soll.




Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: thyrie am 12.02.07, 13:18
Kosten tut ein Besuch vom Amts-Vet nichts. Und schon gar nicht den besorgten Anrufer  ;)
TSV ist gut, aber nur, wenn er sich mit Pferden auskennt.
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: zaino am 12.02.07, 13:55
Vermitteln?
Glaub ich kaum - sie lieben doch alle ihre Tiere so schrecklich und das Arthrosepferd "wird nicht mehr geritten, weil wir noch lange Spass an ihr haben wollen"

 :P *würg* - das sind mir die Liebsten! Vom Tuten/Blasen/Tiere halten/REITEN? keine Ahnung, aber gscheit daherreden.
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: tanjau. am 13.02.07, 09:27
also was das thema tierschutz angeht ist es so: die aufgabe eines amtstierarztes ist u.a. dafür zu sorgen, dass tiere artgerecht gehalten werden (http://www.amtstieraerzte.de/amtsta.php).

es steht z.b. im tierschutzgesetz:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen
(http://bundesrecht.juris.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG0002033779

da die von dir genannten pferde nicht artgerecht leben, müsste der amts-ta im prinzip etwas unternehmen...doch leider ist es meist so, dass erst etwas unternommen wird, wenn die tiere kurz vorm tode stehen :(. es gibt aber auch amtstä die sehr engagiert sind und schon eher eingreifen.
du könntest dich also durchaus beim zuständigen ordnungsamt melden und dem vet.-arzt bescheid geben, was diese haltung angeht und ihm/ihr erläutern, was im tierschutzgesetz steht ;)


es kann wirklich nicht sein, dass die leute mit soetwas durchkommen >:(. ich finde die idee gut, mal zu erfragen ob die nicht bereit sind die zwei abzugeben. du könntest ihnen doch den vorschlag machen, dass du dich um ein neues zuhause bemühst!
oder frage doch mal nach, ob die nicht interesse an einer pflegerin hätten! oder könntest du dich nicht um die beiden kümmern?

ansonsten kann ich mich meinen vorrednern nur anschließen! informiere das ordnungsamt b.z.w. den amtsta und schildere denen den fall! hier handelt es sich um vernachlässigung und tierquälerei!





gruss,
tanja
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Criollo1 am 13.02.07, 11:16
ich würde auch mal mit dem zuständigen Ordnungsamt in Kontakt treten und die dortige Tierschutzbeauftragte den Fall mal erleutern. Tierschutzverein sind oft(ich betone oft - es gibt sicher auch Ausnahmen) bzw. fühlen sich oft nicht zuständig, gerade wenn es um Pferde geht(mir so passiert).
Ich würde auch versuchen, die Leute zu überreden , ob es nicht mehr Sinn machen würde, die zwei Pferde abzugeben. Da könntest du ja auch vermittlungstechnisch deine Hilfe anbieten. Zwingen kann man sie ja leider nicht, außer es gibt eine amtliche Anordnung, die die Vet-Ärzte nicht so schnell ausstellen- leider!
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: geolina am 13.02.07, 17:42
hallo,

v.a. da die tiere gefüttert werden und täglich aus den boxen kommen und wenn es nur in die führanlage ist.

wir wissen, dass die zustände untragbar für die pferde sind. aber ob das ein tierarzt auch so einschätzt...das wage ich zu bezweifeln.

der verkauf wäre für beide pferde wohl das beste, doch wenn die leute nicht wollen.

eigentlich kannst du es einfach nur probieren und mal anrufen, aber sei nicht zu enttäuscht, wenn nichts unternommen wird und lerne wegschauen. so schwer das ist und so hartherzig das klingt.

alex
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 13.02.07, 18:17
Ach Geolina....

das ist ja genau das was alle anderen im Stall machen - und jetzt wo ich weiss dass wir da weggehen frage ich mich halt, ob ich was tun soll, denn sonst tut es keiner.

Ich mag es eigentlich nicht, wegzuschauen....
ist jetzt total off-Topic... aber trotzdem:

Vor 2 Wochen ist im Zug in meinem Abteil eine Frau heulend zusammengebrochen. Ich war die einzige die zu der Frau gegangen ist und gefragt hat, ob ich was tun kann. Alle anderen haben weggeschaut, sich weggesetzt, angestrengt Zeitung gelesen.

Sie hat mir dann erzählt dass sie gerade erfahren hat, dass ihr Lebensgefährte tödlich verunglückt ist.

Ich hab dann diese Frau, die kaum mehr laufen konnte gestützt und mich um sie gekümmert, sie im Arm gehalten, bis sie jemand von ihrer Familie am Bahnhof abgeholt hat.
Danach hab ich selbst geheult. Auch, weil alle anderen nur weggeguckt haben. Da kann man zusammenbrechen und alle tun so als hätten sie es gar nicht gemerkt.


In dem Moment hab ich mir geschworen niemals nicht so ein A....... zu sein und nie wegzusehen.
Zumindest möchte ich mir selbst nicht nachsagen, nichts getan zu haben. Auch wenn ich nichts ausrichten kann.
Das gilt auch für Tiere.

Irgendeiiner muss sich der Dinge annehmen.

Alles Liebe Jez
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: geolina am 13.02.07, 18:23
hallo,

du sollst auch nicht wegschauen, bevor du es nicht versucht hast.

ABER wenn du versucht hast mit den leuten, dem sb und dem amtsvet zu reden........dann ist eben ende der fahnenstange. und dann muss man wegschauen, wenn man sich selber schützen will.

dass man nicht helfen soll, wo man helfen kann, habe ich ja gar nicht gemeint.

übrigens - keine angst, du bist nicht die einzige die hilft. aber ab einem gewissen punkt muss man eben wissen, wo man nicht helfen kann.

alex
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 13.02.07, 18:33
Du hast Recht, Alex,

ich werde tun was ich kann und dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht. Ich habe z.B gerade wirklich keine Zeit Pferde zu vermitteln - ich würde eher meine Reitbeteiligung mal öfter reiten als ich es gerade kann ;-)

Aber ich hab halt das Gefühl, dass wegschauen immer beliebter wird.....


LG Isa
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: tanjau. am 13.02.07, 19:57
@jezabel76

Zitat
Ich habe z.B gerade wirklich keine Zeit Pferde zu vermitteln

falls sich die leute dazu bereit erklären, könnte ich das für dich machen. du müsstest mir dann alle angaben zusenden!

gruss,
tanja
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: tanjau. am 13.02.07, 22:27
@jezabel76

wenn du lehrerin bist, dann sei so vorbildlich und setze dich für die pferdenotfälle ein :)....und natürlich auch für tierversuchstiere.


tanja
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 13.02.07, 22:33
Das tue ich auf meine Weise, Tanjau...

habe beispielsweise schonmal ein fächerübergreifendes Projekt zu Massentierhaltung mit einer 6. Klasse gemacht....
Aber ich kann und will niemanden indoktrinieren. Nur dazu bringen, selbst zu denken ;-)


Außerdem steht hier eine Vermittlung nicht zur Debatte, da die Besitzer ja denken, dass sie die Tiere lieben.


Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: thyrie am 14.02.07, 07:19
Anregen zum Nach- und Mitdenken ist manchmal besser als nur erzählen. Dass Du der Frau geholfen hast, finde ich klasse  :) Du hast recht, es wird leider immer mehr weggeschaut. Die Erfahrung habe ich im Rettungsdienst zu genüge machen müssen  >:(
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Karin 55 am 14.02.07, 13:11
Amtstierarzt einschalten !
Aus welchen Bundesland kommst Du denn ? - die Veterinärverwaltung ist in einigen Bundesländer unterschiedlich verwaltet.
TSV bringt wenn es so schlimm ist meist nichts - die haben auch keine rechtliche Handhabe.
Zu klären ist auch ob der Stallbesitzer - je nach dem wie viel Service er anbietet - als Obhutspflichtiger gesehen werden und mit zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wenn die Tierhaltung so schlimm ist wie Du schilderst , muss der Amtstierarzt einschreiten ! ( da gibt es aber leider große Unterschiede   )
Sollten er die Tierhaltung auflösen , oder die Tiere vorübergehend wegnehmen, geschieht das erstmal auf Kosten des Vet-Amtes der dann aber versucht sein Geld von Tierhalter zu bekommen.
Natürlich sind wir Vet.Ämter immer froh wenn man bei der meist zu erst mal , "vorübergehenden Unterbringung auf Kosten des Tierhalters" Adressen bekommen kann - es sollte aber für ein gut funktionierendes Vet Amt kein Problem sein
das zu organisieren.

Ein großes Problem bei der Ermittlung vor Ort stellt oft die Tatsache da, das die Tiere von Nachbarn u.s.w. aus Mitleid versorgt werden ( was auch gut so ist - bitte nicht falsch verstehen !!! ) - es aber hilfreich ist wenn z.B. Buch geführt wird wer wann was den Tieren gegeben hat , da wir vor Ort immer nur den Momentausschnitt der Versorgung ( nicht den Zustand der Tiere ! ) beurteilen können!
Wenn es z. B. heißt : Die bekommen nie Futter - und ich komm hin und es liegt ein Rundballen da , muss ich wissen wer die Tiere gefüttert hat !

Wenn Du noch Hilfe brauchst - melde Dich !
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 14.02.07, 14:31
Karin, das ist ja genau der Punkt, die bekommen was zu beissen, die Boxen werden gemistet, und sie kommen in die Führanlage.
Da kann ich ihnen nichts nachweisen.
Dafür dass ich die Leute blöd finde und ihre Art der Pferdehaltung bescheiden ist kann ich nicht den Tierschutz informieren.

Ich vermute nur dass die Stute ernsthaft krank ist und niemand was macht.

Das ist der Punkt.
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Karin 55 am 14.02.07, 14:36
Sollte das Pferd aber unbehandelt in der Box stehen, kaum laufen können und auch vom Allgemeinzustand schlecht sein dann hat der Besitzer ( zumindest bei mir ) nachzuweisen das sich das Tier in tierärztlicher Berhandlung befindet und wie die Prognosen sind.

Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Styxx am 14.02.07, 17:17
Jez du hast nichts zu verlieren, also was hindert dich daran, einfach mal unverbindlich beim zuständigen Vet anzurufen und die Situation zu schildern?

Machs einfach :)
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Jezabel76 am 15.02.07, 15:59
uiuiuiuiui
...war eben am Stall... hab den männlichen Part des Besitzerehepaares angetroffen und mal gaaaaaanz freundlich und vorsichtig nachgefragt, ob das Pferd eigentlich irgendwie in Behandlung beim Tierarzt ist.
"Wieso?"
"Weil sie ein seltsames Winterfell hat"
"Ach, die hat ein wenig Stoffwelchselprobleme, hatte früher mal einige Koliken"
"Hmm, aber guck dir mal den Rücken an, und der Bauch, der ist auch irgendwie aufgedunsen"
"Ach was die ist Topfit, wird longiert und kommt in die Führanlage" (ich habe den typen noch nie longieren gesehen...)
"Hmm, sieht topfit nicht irgendwie anders aus?"
"Wenn du deinen Seelenfrieden willst, kannste ja mal auf deine Kosten den Tierarzt rufen!"
"Ich weiss ja nicht, das ist EUER Pferd"
"Genau und deshalb geht es DICH nichts an"
"Nunja, ich sehe hier nur ein Pferd was schlecht aussieht und das ist mir nicht egal..."

Tja - so etwa war die Konversation ich hab mir verkniffen irgendetwas anderes zu sagen


Eben daheim hab ich dann die Amtsvet angerufen, sie bat mich, ihr einen kurzen Brief zu schreiben.
Die Frau war echt nett - hart aber herzlich!

Das werd ich tun.
(...ich glaub mich mach morgen nochmal heimlich ein Pferd mit der Digicam und schicke es mit. )


Soweit so gut.

Alles Liebe Jez
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: lola² am 15.02.07, 16:02
Oh je, die sind ja schwierig!
Wünsche dir viel ERfolg!
super, dass du dich einsetzt!
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: carola am 15.02.07, 17:15
Das ist ja wirklich prima!
Dann wird dir vermutlich nicht wirklich viel anders übrig bleiben als einen netten Brief zu schreiben, oder? Schreibst du schon?
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: zaino am 15.02.07, 17:59
Hm, leider symptomatisch... nette besorgte Leut, die einfach nur unwissend sind, reagieren anders:
- so, meinst du? Sie ist aber doch... hm... benimmt sie sich auffällig wenn ich nicht da bin? Wieso denkst du das?
So in der Art wär das Gespräch dann verlaufen.
Jemand dem sein Pferd irgendwie wichtig ist, der reagiert dann einfach beunruhigt, statt pampig u. garstig .
Ja, schreib der TÄ!!!!
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Karin 55 am 16.02.07, 07:28
Das hört sich doch schon mal gut an   ( mit der AmtsTÄ )

Diese Diskussion natürlich nicht  :P - wenn der Amts Vet kommt darf er keine Namen des Anzeigenden nennen - aber meist können sich die Angezeigten es dann denken .... ::)

Schreib in den Brief wie das Pferd aussieht , auch das mit den angelaufenen Beinen-, das es leidet !!! und nach Deinens Wissens nichts gegen diesen Zustand des Leidens unternommen wird , sondern das dass Pferd trotz seiner Bewegungstörungen einfach in die Führmaschine *geworfen* wird in der es praktisch zur unbeaufsichtigten Bewegung gezwungen wird !
Erwähne auch das gerne vergessen wird mal Wasser zugeben oder zu füttern - dann ist auch zu prüfen in wie weit der SB mit ins Boot genommen werden kann / muss ( wer stellt eigentlich das Pferd in die Führmaschine  ??? ) - denn einfach Augen zu und durch - hauptsache ich bekomme meine Stallmiete am 1. -  läuft in viele Fällen nicht da der SB oft die Mitverantwortung in seiner Obhutspflicht hat.

Ich hoffe für das Pferd das die Amt.TÄ eine Pferdefrau ist ( so die ein oder andere  sind ja da zufinden  ;) ) - wenn Du magst helfe ich Dir gerne - auch per PN !
Manchmal kann so ein *Besuch* - selbst ohne das man alle *Waffen* zieht / ziehen kann - Wunder bewirken - wenn der / die betreffende Amt-TA es nur richtig *rüberbringen*
Titel: Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
Beitrag von: Steffichen am 19.03.07, 12:51
...gibts hier mittlerweile was Neues? War die Amts-TA da?