- Wenn Tiere nicht zur Lebensmittelgewinnung geeignet sind dann sind es auch keine Schlachttiere !
Dann wäre der Abdecker ( Tierkörperbeseitungsanstalt ) zuständig ( nach Euthanasie durch TA )
- Equidenpass ist kein Impfpass !!!!!!!!!! Imfungen werden dort auch dokumentiert - in erster Linie dient der Equidenpass zur Dokumentation bei Anwendnung von Arzneimitteln und Idendifikation des Tieres .
-Schlachter "sollten" nur Tiere ( auch Pferde ) annehmen die bei der Lebendtieruntersuchung als zu dem Verzehr geeeignet erscheinen ( Ausnahme Notschlachtungen ) und diese Tiere sollten auch von den dazugehörigen Papieren begleitet werden ( Equidenpass / Rinderpass ) und dort als " Schlachtpferde " eingetragen sein .
Sollte sich dann erst bei der Fleischbeschau herausstellen das das Fleisch nicht zum Verzehr geeignet ist muss es kostenpflichtig vom Schlachter entsorgt werden , daher nehmen Schlachter eigendlich keine Pferde an die z.B. als Nichtschlachtpferd deklariert sind ( .... ei die dürfe garnett meehr geschlacht wern ....... Zitat BADESALZ
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Sollte nämlich bei einer Rückstandskontrolle irgendwelche Stoffe gefunden werden - na dann gute Nacht ............
Also Schlachthöfe nehmen keine Pferde mehr ohne Equidenpass an !!! ( schwarze Schafe gibt es überall )
Diese Regelung wird aber erst seit den letzten Jahren genauer betrieben, uns hat auch kein Mensch vor 5 jahren nach dem Equidenpass gefragt.