Moin
Also Festus, ich kapier von Deinem Post nix!
Erstmal, der Rechtsanwalt hat das nur angemerkt, als es um den Bau eines Stalles für Pensionspferdehaltung ging. Er meinte, daß wäre schwierig.
Dann, wir haben einen Hof, der so seit 1959 besteht. Überprüfungen gabs nie. Meine Ma mußte aber Buchführung machen, als sie zuviel Land verpachtet hatte. Den Landwirtstatus hat das Finanzamt aber nicht angezweifelt. Es sollte nur eine Pauschalbesteuerung umgewandelt werden.
Die Berufsgenossenschaft hat da sehr wohl was mit zu tun.
Folgender Fall: Wir wollten Bahnschwellen als Zaunpfähle verwenden und da das nur Gewerbetreibende dürfen, wollte der Verkäufer einen Nachweis.
Also haben wir das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert und die meinten, der Gewerbestatus (den Landwirte sehr wohl haben) wäre dadurch erfüllt, daß wir Landwirtschaftskammerbeitrag und Berufsgenossenschaft bezahlen.
Ich habe nun den Hof übernommen. Von 14 Hektar Land sind nur noch 8 übrig, da der Rest verpachtet ist. Von den 8 Hektar geht noch mal ne Menge an Wald, Unland und Hofgrundstück weg. Ein kleiner Teil ist Grünland für meine Pferde. Und ich bin immer noch Landwirt - gewerblich.