Autor Thema: Rund um alle Versicherungen  (Gelesen 97041 mal)

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Offline Jamil

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Re: Agentur Kaupp
« Antwort #15 am: 19.07.04, 15:21 »
Die 10% Erhöhung wird diese Jahr zum 1. Juli bei allen Versicherungen fällig.  >:(

Wann die einzelnen Versicherungen die Erhöhung jedoch einführen ist verschieden. Daher könnt Ihr bei Kaupp bleiben. Da bin ich auch, denn die anderen werden früher oder später nachziehen und dann sind sie wieder teurer.  :P
Solange Menschen denken, dass Pferde nichts fühlen,
müssen Pferde fühlen, dass Menschen nichts denken.
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Grüßle
Nicole

Offline smyrill2

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #16 am: 19.07.04, 20:47 »
... eigntlich müßte dann aber die STVO überarbeitet werden  >:(  >:(  >:(  >:(

Offline jjumpy

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #17 am: 19.07.04, 21:52 »
@smyrill2

Warum? §28 besagt doch nur, daß Du so losziehen darfst. Wichtig ist nur das Du a) mit einem verkehrssicheren Pferd unterwegs bist und b) in ausreichendem Masse einwirken kannst. Solange nichts passiert, intetessiert es keinen... Wenn im Zweifelsfall doch etwas passiert und Du keine Trense drauf hattest, dann beweise, das es bspw. mit Trense genauso ausgegangen wäre.
Nur damit hätte ich im Zweifelsfall Probleme, denn mit Trense habe ich einfach mehr Einwirkungsmöglichkeiten.
LG jjumpy

Offline smyrill2

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #18 am: 20.07.04, 00:08 »
... ach so, dann hatte ich das jetzt falsch verstanden... (solte mal selber in die STVO sehen, *räusper* :( ) dachte, man MÜSSE (nach § 28) eben ein Gebiß drinhaben... Wenn aber dann die Richter unter "geeignet" dann letztlich doch Gebiß verstehen,  ist es ja auch wieder egal :( 
Ich glaube ja nicht, das man nun wirklich das Gebiß braucht, aber das ist ja wieder eine andere Geschichte ;)
Gute Nacht !! :)

Offline carola

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #19 am: 20.07.04, 07:54 »
Zumindest beim Führen sehe ich mit Trense nicht unbedingt die bessere Einwirkung. Kommt wohl drauf an, in welche Richtung das Pferd losziehen will. Geht es rückwärts und ggf. noch hoch, hat man meiner Meinung nach mit Trense höchstens eher die Chance, dass irgendwas reisst. Da ist ein Halfter doch stabiler (ob ich dann damit ein Pferd halte, das wirklich wegrennen will weil in Todespanik, ist wieder was anderes).
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Offline globi

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #20 am: 20.07.04, 12:17 »
Ich denke, den Hintergrund, den Carola meint, ist folgender Fall (der mal auf der Koppel heiß diskutiert wurde):
Ein Mann führte seine beiden Pferde mit Halfter zur Weide. Auf dem Weg dorthin erschraken die Pferde, rissen sich los und gingen durch. Dabei rannte eines der Pferde in ein Auto, ich glaube, die Insassin kam bei dem Unfall ums Leben. Der Pferdebesitzer wurde verurteilt, in der Urteilsbegründung hieß es sinngemäß, dass der Unfall mit Trensen zu verhindern gewesen wäre.

Haftungsrechtlich ist man beim Reiten/Führen ohne Gebiss abgesichert, wenn nichts anderes mit der Versicherung vereinbart ist. Strafrechtlich kann es schon ganz anders aussehen.

Viele Grüße

Claudia

Offline Lauser71

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Re: Agentur Kaupp
« Antwort #21 am: 20.07.04, 14:07 »
@ carola,

hast du denn bei deiner Versicherung auch gebissloses Reiten mit drin?


Was ich bei Kaupp gut finde, ist, dass Pferdi auch ich glaub 150 € sozusagen zu seinem Unterhalt
"dazuverdienen" darf, da steht irgendwas mit "geführtem Kinderreiten" oder so im Vertrag.

Wir machen nämlich einmal im Jahr Ponyreiten bei einem Fest, da ist das dann ganz gut.

Offline roamingfreeTopic starter

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Re: Agentur Kaupp
« Antwort #22 am: 20.07.04, 14:48 »
Ich denke das ich auch wechseln werde. Ist zwar "schade" das noch niemand einen größeren Schaden hatte aber ich denke mal sicher sein das eine Versicherung den Schaden übernimmt kann man eh nie und Kaupp ist wesentlich günstiger wie meine jetzige Versicherung und bietet trotzdem bedeutend mehr

Offline smyrill2

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #23 am: 20.07.04, 17:37 »
... puh...  :o
Es gibt aber sicher auch genügend Fälle mit tödlichen Unfällen TROTZ Gebiß !!!
Ich denke, das ich ein Pferd an der Hand zB mit "Tellington-Kette" im Falöe der Fälle besser in der Hand habe als mit ner Trense... aber wie gesagt: Über EInzelfälle kann man natürlich hier endlos diskutieren !
Was mich stört (wenn es denn so ist) ist, wenn da dann "Gebißlos= fehlende Einwirkung" geurteilt wird !!

Offline Jamil

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #24 am: 22.07.04, 09:29 »
Hallo,

also ich bin bei Kaupp versichert und der versichert Gebissloses Reiten sowie reiten ohne Sattel. Und billig sind die auch noch.  ;)

Ein Mann führte seine beiden Pferde mit Halfter zur Weide...... Haftungsrechtlich ist man beim Reiten/Führen ohne Gebiss abgesichert, wenn nichts anderes mit der Versicherung vereinbart ist. Strafrechtlich kann es schon ganz anders aussehen.
Was ich dabei nicht verstehe ist, dass es wahrscheinlich auf der ganzen Welt keinen gibt, der sein Pferd, wenn es zur Koppel gebracht wird, eine Trense anlegt. ::) Außerdem müsste da die Hütehaftpflicht einspringen, wenn es z.B. der SB war.
Also das war bestimmt ein echt blöder Richter, da wär ich in Berufung gegangen.  :(
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Grüßle
Nicole

Offline smyrill2

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Re: Gebissloses Reiten-Versicherungsschutz
« Antwort #25 am: 22.07.04, 23:54 »
... letztlich ist glaube ich doch immer der Ermessensspielraum der Richter so groß/groß genug, das Du bei nem "doofen Richter" so oder so "keine Chance" hast, oder  !?!? :(  Und ich denke jetzt mal, das die wenigsten Richter sich mit Pferden auskennen...

Calinka

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Versicherung für Pferdeweide
« Antwort #26 am: 26.07.04, 12:40 »
Hallo Zusammen :D
Kann man mir bitte jemand Auskunft darüber geben, welche Versicherung ich als VERMIETER für eine Pferdeweide abschließen muß ??? und was ich evtl. sonst noch alles beachten muss?
Danke im Voraus
LG Calinka

Offline carola

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Re: Versicherung für Pferdeweide
« Antwort #27 am: 26.07.04, 13:30 »
Hallo Calinka,

verpachtest Du die Weide an jemanden, der dann seine Pferde draufstellt, oder bist Du selbst derjenige, der andere Pferde draufstellt und dafür Pacht nimmt?
In ersterem Fall brauchst Du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die für Schäden eintritt, die von Deiner Weide ausgehen (Löcher, die Du hättest wegmachen müssen...). Ich glaube, tarifmäßig gibt es die für einzelne Wiesen so nicht. Lass es gegen Obulus in Deine PHV oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für evtl. eigenes Haus mit einschließen. In letzterem Fall brauchst Du eine Tierhüter-Versicherung. Gibt es - vor allem für Landwirte - bei den landwirtschaftlich orientierten Versicherern (LVM, Uelzener, R+V....).
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Calinka

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Re: Versicherung für Pferdeweide
« Antwort #28 am: 26.07.04, 21:55 »
Hallo Carola,,
nein ich habe zwei Pferde, die auf einer am meinem Wohnhaus angrenzenden Weide, von mir selbst neu eingezäunt und gepflegt wird (mit selbst gebautem Offenstall und Paddock stehen) Nun will mein Vermieter mir die Weide nicht verpachten, aber pro Pferd vermieten ::).
Ich habe mich auch schon so weit schlau gelesen, das mir mein Vermieter mindestens eine Tierhüterhaftplicht vorlegen muss.  ???
Lg Calinka

Offline carola

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Re: Versicherung für Pferdeweide
« Antwort #29 am: 27.07.04, 08:23 »
Das heißt, Du hast die Weide eingezäunt? Ob er dann eine Tierhüterversicherung braucht, bezweifle ich. Der haftet ja unter anderem für "fachgerechte Zäune". Oder anders gesagt: erstmal haftet immer der Pferdehalter von wegen Tiergefahr. Der Tierhüter wird dann unter Umständen in Regress genommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass er seine Pflichten verletzt hat. Tierhüter wärst aber meiner Meinung nach in einem solchen Falle auch Du, da Du für die komplette Einzäunung etc. gesorgt hast. Ob der Vermieter jetzt die Koppel verpachtet nach x Hektar zum Preis von... oder Koppel für zwei Pferde a EUR...., dürfte letztendlich egal sein.
Da Du Tierhalter und -hüter bist, reicht Dir Deine Haftpflicht fürs Pferd.
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