Autor Thema: Fotos und Bilder und deren Rechte  (Gelesen 13331 mal)

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Offline Trinchen

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Re: Fotografin fotografiert ohne Erlaubnis
« Antwort #15 am: 25.09.07, 19:05 »
Ich werde dieser Frau sagen, dass ohne meiner Zustimmung bzw. eines Auftrages von mir nicht fotografieren darf oder sonst irgendetwas. Wenn sie sich nicht bessert werde ich mit der Stallbesitzerin sprechen, dass Hausverbot erteilt bekommt. Wenn sie sich so was wagt, dass sie Bilder von mein Pony veröffentlich werde ich rechtliche Schritte gegen sie einwenden. Habe ja Pferderechtschutz.

Muriel: Was ist denn bei euerm Fall herausgekommen....?

L. G. Katrin

Offline Beagle-Petra

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Re: Fotografin fotografiert ohne Erlaubnis
« Antwort #16 am: 27.09.07, 11:20 »
Solche Dinge sind rechtlich geregelt.

1. Jeder darf jedes Tier fotografieren und die Fotos verkaufen, solange die Fotos auf öffentlichen Veranstaltungen gemacht wurden oder von öffentlichem Grund aus. Soll heißen. Wenn eine Weide an einem öffentlichen Weg liegt und jemand von dort aus Dein Pferd fotografiert, darf er das, er darf das Foto auch verkaufen.

2. Auf privaten Anlagen gilt das Hausrecht des Anlagenbetreibers. Die SB kann also der Fotografin das Fotografieren verbieten und sie des Grundstückes verweisen, wenn sie sich nicht daran hält. Gegen die Fotografin können nach ausgesprochenem Fotografierverbot rechtliche Verfügungen erlassen werden wie Unterlassungsklagen . Auch gegen Veröffentlichung von derart unerlaubt erstellten Aufnahmen könnt Ihr via Unterlassungsklage rechtlich vorgehen. Das kann für die Fotografin ein sehr teurer Spass werden.

Das Beste ist es, die SB um einen Aushang zu bitten, der unerwünschtes Fotografieren untersagt. Damit ist dann schon mal eine Rechtsgrundlage geschaffen. Das Fotografieren kann auch ohne einen solchen Aushang verboten werden, weil wie gesagt auf der Anlage das Hausrecht gilt.
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Offline Mettie

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Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #17 am: 17.10.08, 16:37 »
Der Titel sagt eigentlich schon alles - ist es erlaubt, selbst Fotos von fremden Pferden zu machen und sie anschließend zu veröffentlichen (im WWW oder auch auf Papier)?

Meines Wissens ist das fotografieren von Pferden auf Weiden vom Weg aus gestattet, solange es für Privatzwecke ist und nicht veröffentlicht wird.
Wie sieht es aus, wenn sie für nicht gewerbliche Zwecke (Stichwort virtueller Reiterhof  :P ) veröffentlicht werden?

Macht es einen Unterschied ob das Pferd im eigenen Hof steht oder auf einer öffentlichen Reitanlage?

Dürfen Besucher einer Reitanlage die Anlage fotografieren und die Fotos veröffentlichen?

Gruß Mettie
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Offline terra

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #18 am: 20.10.08, 08:27 »
Mettie - was verstehst Du unter einer öffentlichen Reitanlage?

Offline Mettie

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #19 am: 20.10.08, 21:44 »
Ein normaler Pensionsbetrieb, evtl. mit Schulbetrieb.

Also kein "Privatstall" wo nur eigene Pferde stehen.
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Offline Rübe

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #20 am: 21.10.08, 14:39 »
Das ist doch immer noch privat! Auch wenn es einem Verein gehört. Öffentlich ist eine Bücherei oder ein Schwimmbad, aber dass es öffentliche Ställe gibt, wäre mir neu.
Manchmal ist das Ungesagte das Aussagekräftigere.

Offline Beagle-Petra

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #21 am: 26.10.08, 10:27 »
Wenn man Fotos von Reitanlagen veröffentlichen und / oder verkaufen will sowie von Pferden, die man auf dieser Reitanlage fotografiert, dann unterliegt man dem Hausrecht des Anlagenbesitzers. Mit anderen Worten: Man muss eine schriftliche Genehmigung von ihm einholen sowie eine schriftliche Genehmigung der jeweiligen Pferdebesitzer. Sonst kann es sehr sehr teuer werden ...

Ausgenommen sind lediglich Fotos, die man auf einer öffentlichen Veranstaltung macht und nur halt Fotos aus dem Veranstaltungsbereich. Es sei denn, das Fotografieren ist ausdrücklich verboten. Dann darf man ggf. aber für den persönlichen Gebrauch fotografieren.

Mit anderen Worten: Man kann nicht einfach irgendwo hingehen, Fotos machen und diese munter verkaufen. Damit verletzt man Rechte.

Ausgenommen sind halt in der Tat Fotos, die man von öffentlichen "Orten" aus macht.
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Offline Mettie

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #22 am: 26.10.08, 13:11 »
Okay vielen Dank für die Infos!
Dann hab ich den nervigen Virtuellen-Reiterhof-Gören ja doch etwas entgegen zu setzen!  :D
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Offline Beagle-Petra

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #23 am: 26.10.08, 13:15 »
Ich weiss nicht, wie hoch die Zahlung bei einer anwaltlichen Abmahnung angesetzt wird. Ich glaube, bis max. 800 € pro Bild. Andererseits hab ich was von 200 € im Hinterkopf. Aber selbst wenn es "nur" 200 € sind - das summiert sich schnell auf einen Betrag, der der Siedepunkt der elterlichen Geduld unmittelbar erreichen lässt  ;D
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Offline Mettie

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #24 am: 26.10.08, 20:43 »
Ja, stimmt  ;D
Wobei es mir nur um die Drohung geht, dass das illegal ist und es eine Geldstrafe geben könnte - das sollte eigentlich schon genug einschüchtern  ;D
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Offline Rancherin

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #25 am: 09.01.09, 11:37 »
Wie findet ihr "Eure" Bilder immer auf diesen virtuellen reiterhöfen? Guckt ihr Euch laufen welche an, werdet ihr aufmerksam drauf gemacht?

Manfred

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Re: Lichtbilder fremder Pferde/Anlagen veröffentlichen?
« Antwort #26 am: 03.02.09, 13:38 »
Die rechtliche Lage ist in Wahrheit schon noch etwas komplizierter und vorallem oft nicht eindeutig bzw. vom konkreten Einzelfall abhängig.

Bei Aufnahmen von Gebäuden ist unter Unständen (bei Pferdeställen evlt. nicht so wahrscheinlich) das Urheberrecht des Architekten zu berücksichtigen. Das hat mit einer Genehmigung des Anlagenbesitzers nichts zu tun.
Generell gibt es in D kein "Recht an Bildern vom Eigentum" (im Gegensatz zum "Recht am Bild der Person"), daher sind Aufnahmen von Sachen und Tieren nicht ganz eindeutig geklärt.

Prinzipiell unproblematisch sind Aufnahmen von einer öffentlichen Straße, solche Bilder können i.d.R. uneingeschränkt auch für gewerbliche Zwecke genutzt bzw. veröffentlicht werden.

Ansonsten ist das Hausrecht des Hofbesitzers nur bedingt relevant: Wenn mir Frau Meier erlaubt, Fotos von ihrem Pferd zu machen und diese zu veröffentlichen hat der Hofbesitzer da nichts zu sagen, jedenfalls brauche ich nicht seine Erlaubnis. (Außer er wirft mich vom Hof, das darf er theoreitsch natürlich.) Wenn ich das Pferd von Frau Meier OHNE deren Erlaubnis fotografiere und veröffentliche wird es etwas komplizierter, vorallem wenn dies dann MIT Erlaubnis des Hofbesitzers passiert. (*) - Die Sache ist also nicht trivial und da solche Fälle in der juristischen Praxis kaum auftreten gibt es auch keine allgemeine Rechtssprechung dafür.

(*) Genau diesen Fall hatte ich übrigens gerade: Ich habe vor ein paar Jahren auf einem Isländer-Hof im Auftrag der Hofbesitzer fotografiert. Was ich nicht wußte (bzw. worüber ich gar nicht nachgedacht habe) war, daß bei den fotografierten Pferden in der Herde halt auch Einsteller-Pferde waren. Die Kommunikation zwischen SB und Einstellerin war auch nicht so optimal, er hat ihr die Fotos nie gezeigt. Im Dezember ist dann so ein Bild auf der Titelseite der Wendy erschienen, letztens ruft die Besitzerin bei mir an: "Mein Pferd ist auf der Wendy" Ich erstmal völlig verwirrt, bis sich das alles aufklärte. - Ok, sie wollte nichts Böses von mir, nur wissen ob es da noch mehr Fotos gibt, damit sie diese mal sehen kann.

In allen Fällen müsste bei einer juristischen Auseinandersetzung auch noch ein entstandener Schaden beziffert und nachgewiesen werden. Und das dürfte zumindest für private Pferdebesitzer eher schwierig werden. (PS: Bei Privatpersonen gilt m.W. inzwischen eine Begrenzung der Kosten für eine erste Abmahnung in Höhe von 50 (?) Euro, da zahlt der Abmahnende also i.d.R. drauf!)


Den Zusammenhang mit VRHs kapiere ich allerdings nicht ganz: Die machen doch i.d.R. die Aufnahmen nicht selbst sondern "klauen" sie von anderen Webseiten. (OK, mitunter fragen sie inzwischen auch vorher.) Das ist dann aber eine ganz andere juristische Baustelle.
« Letzte Änderung: 03.02.09, 14:15 von Manfred »