Die rechtliche Lage ist in Wahrheit schon noch etwas komplizierter und vorallem oft nicht eindeutig bzw. vom konkreten Einzelfall abhängig.
Bei Aufnahmen von Gebäuden ist unter Unständen (bei Pferdeställen evlt. nicht so wahrscheinlich) das Urheberrecht des Architekten zu berücksichtigen. Das hat mit einer Genehmigung des Anlagenbesitzers nichts zu tun.
Generell gibt es in D kein "Recht an Bildern vom Eigentum" (im Gegensatz zum "Recht am Bild der Person"), daher sind Aufnahmen von Sachen und Tieren nicht ganz eindeutig geklärt.
Prinzipiell unproblematisch sind Aufnahmen von einer öffentlichen Straße, solche Bilder können i.d.R. uneingeschränkt auch für gewerbliche Zwecke genutzt bzw. veröffentlicht werden.
Ansonsten ist das Hausrecht des Hofbesitzers nur bedingt relevant: Wenn mir Frau Meier erlaubt, Fotos von ihrem Pferd zu machen und diese zu veröffentlichen hat der Hofbesitzer da nichts zu sagen, jedenfalls brauche ich nicht seine Erlaubnis. (Außer er wirft mich vom Hof, das darf er theoreitsch natürlich.) Wenn ich das Pferd von Frau Meier OHNE deren Erlaubnis fotografiere und veröffentliche wird es etwas komplizierter, vorallem wenn dies dann MIT Erlaubnis des Hofbesitzers passiert. (*) - Die Sache ist also nicht trivial und da solche Fälle in der juristischen Praxis kaum auftreten gibt es auch keine allgemeine Rechtssprechung dafür.
(*) Genau diesen Fall hatte ich übrigens gerade: Ich habe vor ein paar Jahren auf einem Isländer-Hof im Auftrag der Hofbesitzer fotografiert. Was ich nicht wußte (bzw. worüber ich gar nicht nachgedacht habe) war, daß bei den fotografierten Pferden in der Herde halt auch Einsteller-Pferde waren. Die Kommunikation zwischen SB und Einstellerin war auch nicht so optimal, er hat ihr die Fotos nie gezeigt. Im Dezember ist dann so ein Bild auf der Titelseite der Wendy erschienen, letztens ruft die Besitzerin bei mir an: "Mein Pferd ist auf der Wendy" Ich erstmal völlig verwirrt, bis sich das alles aufklärte. - Ok, sie wollte nichts Böses von mir, nur wissen ob es da noch mehr Fotos gibt, damit sie diese mal sehen kann.
In allen Fällen müsste bei einer juristischen Auseinandersetzung auch noch ein entstandener Schaden beziffert und nachgewiesen werden. Und das dürfte zumindest für private Pferdebesitzer eher schwierig werden. (PS: Bei Privatpersonen gilt m.W. inzwischen eine Begrenzung der Kosten für eine erste Abmahnung in Höhe von 50 (?) Euro, da zahlt der Abmahnende also i.d.R. drauf!)
Den Zusammenhang mit VRHs kapiere ich allerdings nicht ganz: Die machen doch i.d.R. die Aufnahmen nicht selbst sondern "klauen" sie von anderen Webseiten. (OK, mitunter fragen sie inzwischen auch vorher.) Das ist dann aber eine ganz andere juristische Baustelle.