Autor Thema: Wieviele Jahre läßt das Finanzamt Verlust zu bevor es Liebhaberei vermutet?  (Gelesen 27905 mal)

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Offline Festus

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Was hier über Steuerberater geschrieben wird (ich bin keiner), kann ich überhaupt nicht bestätigen. Ich habe mit vielen Landwirtschaftlichen Buchstellen in diversen Bundesländern zu tun, und die Berater machen da allesamt sehr gute Arbeit! Ich würde mir nie zutrauen, dieses Wissen selbst anzueignen und auch noch aktuell zu pflegen.
Mein Name ist Hase. Ich weiß von nichts!

Offline Kalle01Topic starter

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Steuerberater gibt es wie überall gute und schlechte. Ich scheine einen schlechten zu haben (richtiger eigentlich ich hatte).
1. teuer
2. nicht schlau- wie sich jetzt herausstellt teilweise falsch gebucht
3. unzuverlässig -einen beim Finanzamt eingereichten Widerspruch gegen einen Steuerbescheid nicht zu begründen und anschließend bei der dann zwangsläufigen Ablehnung zu sagen ist schon o.k. ist inakzeptabel!

Ich werde meine Steuern jetzt wieder selber buchen und nur noch zu Beratungszwecken einen StB aufsuchen oder eben auch die Fachleute der LW Kammer fragen.

Aber eigentlich interessiert mich immer noch die Ausgangsfrage, wie lange hat man Ruhe vor dem Finanzamt ohne das man sich durch die Steuererklärung durchklagen muss oder ähnliches?

Gruß Kalle

Astrrr

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Aber Steuerberatungskosten mindern doch auch das Einkommen und deswegen ist´s ja gut, wenn sie hoch sind, oder??

Offline Kalle01Topic starter

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@Astrrr
Du hast recht sie mindern das (steuerpflichtige) Einkommen. Aber eben in erster Linie das Einkommen!

Offline bagatelle

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Oftmals kann ab dem 4. Jahr eine Überprüfung erfolgen, gerade wenn man was mit "Pferden" angemeldet hat.
Warum also das ganze nicht ganz anders aufziehen? Warum keine andere Rechtsform für das Haus dessen Kosten ect.? Mit dem Geschäftsinn der Vermittung/vermarktung? und dann an jemanden sprich hier an Kalle vermieten/verpachten? Diese Verluste können problemlos über Jahre vorgetragen werden.