Autor Thema: Hänger verleihen  (Gelesen 4166 mal)

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Offline feuerblitzTopic starter

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Hänger verleihen
« am: 15.04.05, 12:01 »
Hi,
wie handhabt ihr es, wenn ihr euren Hänger verleiht?
Kann ja immer mal vorkommen, dass jemand wirklich im Notfall mal einen Hänger braucht.

Kennt sich jemand aus?
Stromberg: » Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf dem Straßenstrich. «

Offline George

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Re: Hänger verleihen
« Antwort #1 am: 15.04.05, 12:53 »
ich habe mir mal sagen lassen, wenn ich mir einen hänger von einem "freund" leihe, ohne was dafür zu bezahlen, trage ich die kosten für eventuelle schäden weil der boden zb. durchbricht selbst, zahle ich ihm etwas dafür, ist er auch in der verantwortung das an dem hänger alles in ordnung ist....
lieben Gruss
George
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Nur weil ich nie am Nordpol war, weiß ich doch trotzdem das es dort kalt ist...

Manfred

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Re: Hänger verleihen
« Antwort #2 am: 15.04.05, 19:11 »
Wenn der Hänger schwerwiegende technische Mängel aufweist, darf er erst gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dafür ist erstmal der Halter zuständig. Der Benutzer ist aber ebenfalls verpflichtet, sich von der Verkehrstauglichkeit zu überzeugen. - Theoretisch jedenfalls. - Ist genauso, wie wenn Du Dir ein Auto ausleihst von privat.

@feuerblitz: Aber was willst Du eigentlich wissen ???

Offline feuerblitzTopic starter

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Re: Hänger verleihen
« Antwort #3 am: 15.04.05, 19:28 »
Also vorneweg, mein Hänger ist ganz neu (6 MOnate alt) und hat schwarze Schilder dementsprechend haftpfichtversichert.

Wenn ich mich nicht irre, gab es doch vor ca. 2 Jahren eine Änderung, dass im Falle eines Unfalls/Schadens immer der Besitzer des Hängers haftbar ist.
Auf was genau bezieht sich das denn jetzt?
Stromberg: » Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf dem Straßenstrich. «

Offline Dana

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Re: Hänger verleihen
« Antwort #4 am: 15.04.05, 20:29 »
Habe mir auch gerade einen Hänger gekauft. Ich habe den Verkäufer danach auch gefragt, und er hat mir dazu folgendes gesagt: Es ist tatsächlich so, daß der Halter des Hängers bei einem durch das Gespann Fahrzeug+Hänger verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann, auch wenn der Hänger von einem Anderen als dem Halter selbst gezogen wird. Das kommt z.B. dann infrage, wenn das Nummernschild des Zugfahrzeugs nicht erkannt wurde, weil von hinten nicht sichtbar, sondern nur das Schild des Hängers. Der Geschädigte kann dann den Halter des Hängers haftbar machen. Wenn der Halter aber nachweisen kann, wer den Hänger zum Schadenszeitpunkt gezogen hat, ist der Halter des Zugfahrzeugs haftbar.

Wichtig zu wissen, ist, daß bei einem Schaden am Hänger die Pferdehaftpflicht des Fahrzeughalters nicht dafür aufkommt, wenn dessen Vertrag Schäden an gemieteten Sachen nicht beinhaltet! Genausowenig haftet seine Kfz.-Haftpflicht für solche Schäden.
Es ist daher wärmstens zu empfehlen, mit dem, der sich den Hänger leiht, einen Leihvertrag abzuschließen, in dem ausdrücklich erwähnt ist, daß er für mögliche Schäden am Hänger, die von ihm, seinem Pferd, Fahrzeug oder sonstwem verursacht werden, aufkommt. Solche Vordrucke gibt es z.B. auch in der Cavallo-Pferdebörse.
Gruß, Dana

Offline Eureka23

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Re: Hänger verleihen
« Antwort #5 am: 16.04.05, 00:15 »
Hallo,

ich gehöre zu den Hänger-Ausleiherinnen.

Als diese Änderung kam, haben sich meine Freunde, von denen ich den Hänger benutzt habe, bei ihrer Versicherung erkundigt. Keiner wußte was, es endete damit, dass sie ein Fahrtenbuch haben, was ich führen muss, wenn ich den Hänger benutze. Das scheint zu reichen, wir sind uns da aber auch so unsicher, dass sie lieber mich und mein Pferd transportieren, als den Hänger auszuborgen... Find ich nett, trotzdem bin ich immer noch etwas verwirrt, was die ganze Haftung in dem Fall des Ausleihens angeht.

Kann mich jemand erleuchten?

Liebe Grüße

Eureka23

Offline Dana

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Re: Hänger verleihen
« Antwort #6 am: 16.04.05, 20:25 »
In der neuen Cavallo steht übrigens was zu dieser Haftpflichtregelung.
Gruß, Dana