Autor Thema: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?  (Gelesen 13276 mal)

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Offline JulischTopic starter

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Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« am: 14.02.05, 12:21 »
Hallo...

...in unserem Stall gab es Ende Januar (28.) eine Einstallerversammlung, von der ich jedoch erst am Morgen des besagten Tages erfuhr und deshalb nicht teilnehmen konnte. Der Grund dafür war eine Erhöhung der Stallmiete, was ich aber auch nicht gesagt bekam. Der Stallbesitzer teilte auf der Versammlung den erhöhten Preis mit, die Gründe dafür und verteilte gleich neue Verträge, die alle unterschreiben um dann ab 1.Februar gleich den neuen Preis zu zahlen. Ich erhielt meinen Vertrag und die offizielle Mitteilung über eine Preiserhöhung erst letzte Woche. Nun meine Frage dazu: Kann der Stallbesitzer schon ab 1.Februar den neuen Preis verlangen oder erst nach Ablauf der festgelegten Kündigungsfrist von einem Monat? Vielen Dank im voraus.

Gruß Julika

Offline ahpe

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #1 am: 14.02.05, 12:29 »
Wenn Du erst im Februar Kenntnis von der Preiserhöhung bekommen hast, kann er nicht verlangen, dass Du für Februar auch schon mehr zahlst. Normalerweise hast Du auch ein Kündigungsrecht, wenn Du die Preiserhöhung nicht akzeptierst - das ist aber auch ein bissel davon abhängig wie es in dem Grundvertrag geregelt wurde.

Möchtest Du kündigen?

Wenn Du im Stall bleiben willst, würde ich das Gespräch suchen und dem SB mitteilen, dass Du den erhöhten Preis akzeptierst, da du aber ohne eignes Verschulden (wenn dem wirklich so ist) von ihm erst im Februar informiert wurdest, erst ab März die Erhöhung bezahlen kannst.

LG Anja

Offline JulischTopic starter

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #2 am: 14.02.05, 13:10 »
Danke für deine Antwort.

Also vorerst möchte ich in dem Stall bleiben. Ich hatte mich leider vorhin mit dem Datum vertan. Die Versammlung war am 28. und der Stallbesitzer hat mir am 31. die Erhöhung mitgeteilt und sich dafür entschuldigt, dass ich von der Versammlung nichts wusste. Aber muss er nicht auch die Kündigungsfrist einhalten? Er hat ja praktisch den alten Vertrag uns gekündigt und einen neuen ausgehändigt.

Gruß Julisch

Muriel

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #3 am: 14.02.05, 13:16 »
Kommt drauf an wie er die Erhöhung begründet. Wenn es aufgrund der geänderten Gesetzelage durch die Mwst ist, braucht er keine Kündigungsfristen einzuhalten.
Schau doch mal in die alten MWSt-Erhöhungsboxen rein, da wurde darüber heftig diskutiert.

Offline ahpe

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #4 am: 14.02.05, 13:24 »
Nun ja, wenn er aber wirklich völlig neue Verträge aufgesetzt hat, hat Julisch recht. Eigentlich hätte er dann für die alten die Kündigungsfrist einhalten müssen. Hast Du den neuen Vertrag den am 31. noch unterschrieben? Dann siehsts natürlich insgesamt mau aus.

Wie viel mehr ist es denn, bzw. wenn Du bleiben willst lohnt sich der Ärger und der Trouble den Du Dir machst? Wenns nur die Weitergabe der MwSt. ist, sei froh, dass er nicht schon am Januar auf die Idee gekommen ist.

Offline JulischTopic starter

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #5 am: 14.02.05, 14:01 »
Also die Erhöhung war mit der Anschaffung neuer Maschinen und höheren Strom- und Wasserkosten begründet. Es hatte nix mit der Mwst zu tun. Den Vertrag habe ich noch nicht unterschrieben und auch noch nicht gezahlt. Es sind komplett neue Verträge, in die er aber komischerweise reingeschrieben hat, dass das Mietverhältnis seit 2002 besteht. Kann er das denn so schreiben? Das mit dem Mietverhältnis ist ja richtig, aber nicht zu diesen Konditionen seit 2002. Das müsste doch auch drin stehen, dass es ab 1.Februar 2005 gilt oder?

Gruß Julisch

Offline ahpe

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #6 am: 14.02.05, 14:12 »
Hmmm schwierig. Sieht so aus, dass Dein SB da nicht wirklich mit juristischem Sachverstand rangegangen ist. Also wenn Du noch nicht unterzeichnet hast, brauchst Du für Februar rein rechtlich wirklich nicht mehr zu bezahlen.
Üblich ist im Falle einer Preiserhöhung eigentlich, dass das schriftlich mitgeteilt wird und der Einsteller daraufhin den Vertrag kündigen kann, wenn er mit der Erhöhung nicht einverstanden ist.
Das mit den neuen Verträgen ist ein sehr ungewöhnliches Vorgehen. Wurde ausser dem Preis noch was geändert? Lies Dir den neuen Vertrag gründlichst durch!
Ist an die Dauer des Mietverhältnisse irgendetwas geknüpft (Kündigungsfristen?). Ansonsten würde ich das unkritisch sehen, solange klar ist, dass der neue Preis ab Februar, bzw. nach Vetragsschluss (in Deinem Fall) gilt.

Offline JulischTopic starter

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #7 am: 14.02.05, 14:20 »
Generell hat der Vertrag 1 Monat Kündigungsfrist und wenn man jetzt mal unterstellt, dass ich aufgurnd der Preiserhöhung den Stall verlassen möchte, dann hätte er doch nicht verlangen können, dass ich innerhalb eines Tages ausziehe oder dann eben im Februar schon mehr zahle, obwohl ich nicht mit einverstanden bin!? Der Vertrag ist sehr merkwürdig, weil unser SB jetzt eine Stallgemeinschaft mit uns/für uns? gegründet hat. Es tauchen nicht mehr alle Zahlungen im Vertrag auf, da offiziell an ihn nur noch eine "Kaltmiete" geht. Der Rest fließt in "unsere" Kasse. Toll nur, dass wir keine Kontrolle über "unsere" Kasse haben. Er will diese Geld dann für die Versorgung der Pferde ausgeben - Heu, Stroh, Stallarbeit. Alles sehr merkwürdig!

Offline ahpe

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #8 am: 14.02.05, 14:47 »
Oho, nehme hiermit alles zurück was ich im vorigen Posting über "ohne juristischen Sachverstand" gesagt habe.
Das klingt doch alles sehr nach einer gepflegten+gut geplanten Umgehung des Mwst-Erhöhung - für Ihn...*breites Grinsen*
Hat er dann halt als Anlass genommen bei Euch nochmal draufzuschlagen...

Ist jetzt ein bissel Vertrauensfrage, wenn Du ansonsten zufrieden bist, würde ich versuchen die Preiserhöhung erst ab März zu zahlen und gut ist....

Offline Beppa

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #9 am: 14.02.05, 15:31 »
Der Vertrag ist sehr merkwürdig, weil unser SB jetzt eine Stallgemeinschaft mit uns/für uns? gegründet hat.

Entstehen dir aus dieser Gemeinschaft Verpflichtungen ? Sprich wenn die Gemeinschaft (Stallbesitzer) mal nicht zahlen kann wer zahlt dann ? Ihr als Teil dieser Gesellschaft ?

Offline JulischTopic starter

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #10 am: 15.02.05, 12:07 »
@Beppa: Gute Frage! Ich habe keine Ahnung, aber es wurde nichts in der Richtugn erwähnt. Für uns bleibt eigentlich alles beim Alten.

Es geht mir auch nicht ums Geld, denn so immens war die Erhöhung nicht, sondern eher ums Prinzip, da der SB meint, mit uns Studenten kann er's ja machen. Der hält uns nämlich einfach für blöd. Deshalb will ich ihn einfach mal darauf hinweisen, dass wir auch ein bisschen Ahnung haben und er uns eben nicht alles auftischen kann.

Gruß Julisch

Offline Beppa

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #11 am: 15.02.05, 14:02 »
Genau das ist ja auch der Grund für meine Fragen. Was ist wenn es zwar nicht erwähnt wurde du aber mit dem Unterzeichnen des neuen Vertrages Teil dieser Gemeinschaft bist mit Rechten und Pflichten. Und wenn sich nicht wirklich etwas ändert, wozu dann die neuen Verträge ? Eine Ergänzung des Alten hätte es ja auch getan. Ich finde da viele Sachen sehr dubios und die Bezahlung ab Februar oder März ist da wohl noch das geringste dran. Lass den Vertrag lieber mal prüfen. Steckste erstmal drin bist du mit dran. Unwissenheit schütz ja leider nicht vor Strafe.

Offline JulischTopic starter

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #12 am: 15.02.05, 14:10 »
Ich nehme mal an, die neuen Verträge mussten sein, da ja nun nur noch eine Kaltmiete drin steht. Der Rest geht ja sozusagen unter der Hand an ihn. Das bringt ihm natürlich Vorteile beim Finanzamt und uns ja vielleicht auch bzgl. der neuen Mwst. Wir zahlen nämlich noch gar keine Mwst. Aber damit hätte es ja angeblich nichts zu tun.

Offline ahpe

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #13 am: 15.02.05, 14:45 »
Natürlich hat es was damit zu tun. Das will/kann und darf der Gute dann aber natürlich nicht offen sagen, deshalb der Dreh mit Strom/Wasser/Maschinen....

Er schlägt mit den neuen Verträgen zwei Fliegen mit einer Klappe:

a) bleibt er Mwst befreit
b) kriegt er mehr Geld von Euch wegen Preiserhöhung

Naja ob er damit das Finanzamt auf Dauer überlistet ist natürlich die andere Frage....

Offline Beppa

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Re: Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?
« Antwort #14 am: 15.02.05, 14:55 »
Ich kenne mich zwar nicht mit der Rechtslage aus, aber ich sehe das so.

Der SB bekommt irgendwann einmal den Buchprüfer ins Haus. Und dem fällt auf, dass doch gar keine Futterkosten aufgeführt sind. Sb erklärt ihm dann die Sache mit der Stallgemeinschaft und das das den ihr Bier sei. Aha Stallgemeinschaft !!! Zahlen die auch schön ihre Mehrwertsteuer oder sind die sogar befreit ? Nein ? Dann wird nachgefordert von der Stallgemeinschaft und der SB ist schön raus. Verdienste streicht er ein und die Unkosten bekommt die Stallgemeinschaft.