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Erhöhung der Stallmiete - ab wann zahlen?

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Julisch:
Hallo...

...in unserem Stall gab es Ende Januar (28.) eine Einstallerversammlung, von der ich jedoch erst am Morgen des besagten Tages erfuhr und deshalb nicht teilnehmen konnte. Der Grund dafür war eine Erhöhung der Stallmiete, was ich aber auch nicht gesagt bekam. Der Stallbesitzer teilte auf der Versammlung den erhöhten Preis mit, die Gründe dafür und verteilte gleich neue Verträge, die alle unterschreiben um dann ab 1.Februar gleich den neuen Preis zu zahlen. Ich erhielt meinen Vertrag und die offizielle Mitteilung über eine Preiserhöhung erst letzte Woche. Nun meine Frage dazu: Kann der Stallbesitzer schon ab 1.Februar den neuen Preis verlangen oder erst nach Ablauf der festgelegten Kündigungsfrist von einem Monat? Vielen Dank im voraus.

Gruß Julika

ahpe:
Wenn Du erst im Februar Kenntnis von der Preiserhöhung bekommen hast, kann er nicht verlangen, dass Du für Februar auch schon mehr zahlst. Normalerweise hast Du auch ein Kündigungsrecht, wenn Du die Preiserhöhung nicht akzeptierst - das ist aber auch ein bissel davon abhängig wie es in dem Grundvertrag geregelt wurde.

Möchtest Du kündigen?

Wenn Du im Stall bleiben willst, würde ich das Gespräch suchen und dem SB mitteilen, dass Du den erhöhten Preis akzeptierst, da du aber ohne eignes Verschulden (wenn dem wirklich so ist) von ihm erst im Februar informiert wurdest, erst ab März die Erhöhung bezahlen kannst.

LG Anja

Julisch:
Danke für deine Antwort.

Also vorerst möchte ich in dem Stall bleiben. Ich hatte mich leider vorhin mit dem Datum vertan. Die Versammlung war am 28. und der Stallbesitzer hat mir am 31. die Erhöhung mitgeteilt und sich dafür entschuldigt, dass ich von der Versammlung nichts wusste. Aber muss er nicht auch die Kündigungsfrist einhalten? Er hat ja praktisch den alten Vertrag uns gekündigt und einen neuen ausgehändigt.

Gruß Julisch

Muriel:
Kommt drauf an wie er die Erhöhung begründet. Wenn es aufgrund der geänderten Gesetzelage durch die Mwst ist, braucht er keine Kündigungsfristen einzuhalten.
Schau doch mal in die alten MWSt-Erhöhungsboxen rein, da wurde darüber heftig diskutiert.

ahpe:
Nun ja, wenn er aber wirklich völlig neue Verträge aufgesetzt hat, hat Julisch recht. Eigentlich hätte er dann für die alten die Kündigungsfrist einhalten müssen. Hast Du den neuen Vertrag den am 31. noch unterschrieben? Dann siehsts natürlich insgesamt mau aus.

Wie viel mehr ist es denn, bzw. wenn Du bleiben willst lohnt sich der Ärger und der Trouble den Du Dir machst? Wenns nur die Weitergabe der MwSt. ist, sei froh, dass er nicht schon am Januar auf die Idee gekommen ist.

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