Autor Thema: Ärger mit Bauamt-Fahrbare Weidehütte  (Gelesen 6395 mal)

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jakeema

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Ärger mit Bauamt-Fahrbare Weidehütte
« am: 06.01.05, 13:16 »
Es ist doch nicht zu glauben!!!!!
Habe mich mit einem Nebenerwerbslandwirt zusammengetan weil ich Ärger mit dem Bauamt hatte das meine fahrbare Weidehütte beanstandet hat (sagten ich müsse priviligiert sein). Mein Heu & Strohlieferant bot mir dann an, die Hütte mitsamt Pferd bei sich auf dem Grundstück (auf dem außerdem noch Schafe stehn) unentgeldlich aufzunehmen (bin ja weiterhin Selbstversorger und kaufe ihm nur Stroh und Heu ab).
Er hat dann (ungenehmigt :-X) seinen Schafstall vergrößert und einen Weg (Kies) angelegt.
Jetzt hat er Post vom Bauamt bekommen und was wird angemahnt????? Meine fahrbare Weidehütte für die ein Landwirt doch angeblich keine Genehmigung braucht und das er ein Pensionspferd bei sich hätte obwohl er kein Pensionstall betreibt (geht das Bauamt doch sowieso nix an) >:(.

Jetzt meine Frage:
Wie würdet ihr weiter vorgehn? Kann das Bauamt uns da in echte Schwierigkeiten bringen oder wollen die mich nur aufschrecken und ärgern? Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und wie kann man sowas gradebiegen?


Offline froeschli

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Re: Ärger mit Bauamt-Fahrbare Weidehütte
« Antwort #1 am: 06.01.05, 17:31 »
Nutzungen (und dazu zählt z.B. Pensionsstall) geht das Bauamt schon was an :-\ So müssen auch Nutzungsänderungen z.B. bauordnungsrechtlich genehmigt werden.

Wieso gehst du nicht mal zum Bauamt hin und bespricht dort (in Ruhe!) die ganze Angelegenheit? Es gibt oftmals einen Ermessensspielraum und manchmal ist es nur eine Frage, wie man was betitelt. Aber da das Bauamt ja nun schon ein Schreiben losgeschickt hat, würde ich dir dringend raten, mit dem Landwirt dort mal vorzusprechen. Die sitzen eh am längeren Hebel.

Offline Renate

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Re: Ärger mit Bauamt-Fahrbare Weidehütte
« Antwort #2 am: 29.01.05, 14:20 »
Soweit ich weiß, ist ein Nebenerwerbslandwirt ebenfalls nicht privilegiert.

Offline Festus

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Re: Ärger mit Bauamt-Fahrbare Weidehütte
« Antwort #3 am: 29.01.05, 20:29 »
Die Privilegierung hat rein gar nichts mit Haupt- oder Nebenerwerb zu tun!
Auch ein Nebenerwerbsbetrieb kann privilegiert werden.
Bauordnungsrechtlich an der Umnutzungsgenehmigung von Schafen auf Pferde vorbeizukommen, sehe ich keine Chancen. Aber warum sollte das auf Antrag nicht genehmigt werden? Eventuell muss der Landwirt der Landwirtschaftsbehörde eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen, aber das ist eigentlich lächerlich bei Mehreinnahmen für ein Pensionspferd  ;)
Mein Name ist Hase. Ich weiß von nichts!

Offline frankrichter

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Re: Ärger mit Bauamt-Fahrbare Weidehütte
« Antwort #4 am: 15.02.06, 21:24 »
Normalerweise erklärt einem jedes Amt gerne, wie man etwas richtig macht, wenn man gegenüber dem Beamten nicht wie Arsch auftritt.
So wie ich das der Sachverhaltsschilderung entnehme, hat das Baurechtsamt durchaus Veranlassung für sein vorgehen.