Hi.
Zum Thema Anzeige:
Es gibt inzwischen viele Dienstleitser, die bei "Unauffindbarkeit" des Schuldners erstmal eine Anzeige machen. Denn dadurch wird dann auch durch die StA/Polizei nachgeforscht, wo der Schuldner evtl ist/geblieben ist. Und egal, ob man später verurteilt wird oder nicht, die Scherereien hat der Schuldner dann erstmal! Und glaubt mir, ich erlebe derartige Sachen in der Praxis oft genug, die Leute sind dann wirklich ziemlich verzweifelt!
Und der Verdacht ist ja erstmal da. Da gibt jemand etwas in Auftrag und wenn die Rechnung kommt, ist er nicht nachvollziehbar umgezogen und/oder zahlt einfach nicht. Da ist die Idee, derjenige wollte von Anfang an evtl. nicht zahlen, doch Nahe, oder?! Es ist zumindest ausreichend und es wird erstmal ermittelt...
Klar, wenn EMA-Anfrage eine neue Adresse ergibt, wird "erstmal" sicherlich keine Anzeige kommen. Nur wenn sich dann später dennoch nichts regt, kann sie doch noch kommen...
@Dune:
Das meine ich ja. Sprich mit ihm drüber, etc. Das hast du gemacht, ist okay. Bei einer Schlechtleistung muß man halt darüber reden, das Regeln, etc! Das meine ich ja. Wenn eine Schlechtleistung gegeben ist, muß man das halt regeln. Und über diese Fälle rege ich mich hier ja jetzt gar nicht auf!
Andere hier spekulieren eher darauf, daß die Rechnung einfach nur so verjährt (ließ nach!). Oder beschweren sich dann sogar noch, wenn eine hohe Rechnung zustande kommt, weil der TA "sammelt". Und so ein Verhalten ärgert mich halt. Welcher Dienstleister hat es denn noch nie gehabt, daß mal eine Rechnung "aus der normalen Frist gelaufen" ist?! Und würdet Ihr es toll finden, wenn dann der Schuldner (obowhl die Arbeit i.O. war) einfach darauf spekuliert, daß die Forderung verjährt?!
Und: PS: Ich habe bereits mehr als einmal eine verjährte Rechnung meines früheren TAs (durch Umzug leider Ex-TA) bezahlt. Und ich habe auch einmal eine Rechnung eines anderen wegen Schlechtleistung nicht bezahlt. Gibt es bei mir auch! Und letztlich hat der TA die Rechnung dann auch verjähren lassen (meine Einwände hatte er vorher auch schon schriftlich). Sowas gibt es nunmal immer im Leben.
Es geht mir eben um die anderen Fälle, wo Leistungen erbracht worden sind (und ordnungsgemäß erbracht worden sind) und die Leute einfach drauf spekulieren, daß der TA die Rechnung leider verjähren läßt.
Solche Rechnungen bezahle ich (bisher) dennoch, da ich es einfach unfair finde. Er hat seine Leistung erbracht, ich erbringe meinen Teil dann auch.
Aber vielleicht richtig. Machen wir es wieder sachlicher und halt konkreter:
@Steffichen:
Wen Du die neue Adresse dem TA nicht mitteilst, und der Nachsendeauftrag ausläuft, wird er vermutlich erstmal eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten. Die Kosten (je nach Gemeinde 3,50 - 6,00 €) gehen dann leider auch zu Deinen Lasten.
Zur Frage der "angemessenen Zeit" habe ih ja schon Stellung genommen: Die hat der Gesetzgeber ganz eindeutig mit den Verjährungsfristen bestimmt...
@Beppa und Kathy:
Dann sollten die Patientenbesitzer einfach zwischendurch mal um eine Rechnung bitten.
Jetzt einfach abwarten und versuchsweise verjähren lassen ist weder "fair" noch anzuraten, da der TA evtl. auch schnell noch am 30.12/31.12. einen Mahnbescheid beantragen könnte, dessen Kosten der Patientenbesitzer dann auch noch zusätzlich trägt.
Also: Wenn die erhobenen Gebühren rechtmäßig sind, die Forderung noch nicht verjährt ist und es sich nicht um Schlechtleistungen handelte, sollte man zahlen. Die Unannehmlichkeiten, die sonst kommen könnten sind größer als nötig...