Autor Thema: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?  (Gelesen 32927 mal)

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Offline Steffichen

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #30 am: 31.01.05, 12:55 »
Ja, wie ist das denn jetzt eigentlich bei Umzug?

Ich hatte einrn Fach-TA (also nicht mein Haus-TA) im Oktober 03 und später noch Anfang 04 am Pferd und warte ebenfalls noch auf die Rechnung. Er ist bekannt dafür dass er sich bei der Rechnungsstellung ebenfalls ein bisschen *räusper* Zeit lässt.

Mein Nachsendeauftrag läuft bis Ende Juni 05. Was passiert nun wenn er die Rechnung später an die alte Adresse sendet?

Bin ich verpflichtet ihm bei Umzug meine neue Adresse mitzuteilen, nur weil er nicht in der Lage ist, in angemessener Zeit seine Leistungen zu berechnen??
"Wir haben nicht zu wenig Zeit, wir vergeuden zu viel."
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Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #31 am: 01.02.05, 06:48 »
Ja!

Die Frage ist ja auch, wieso bestimmst Du, wie lang "die angemessene Zeit ist"? Der Gesetzgeber hat da ganz klare vorgaben gemacht. Nämlich die Verjährungsfristen. Innerhablb dieser Frist ist die Rechnung rechtzeitig gestellt.

Wenn du dem TA deine neue Adresse niht mitteilst, kann es zum einen sein, daß er dich evtl. (rein vororglich) wegen versuchten Betruges (oder erstmal wegen Betriges) anzeigt und zum anderen kann er auch einen Titel gegen Dich erlangen (auch wenn er deine neue Adresse nicht hat, geht das!!). Und die zusätzlichen Kosten (RA, Gerichtskosten, etc.) gehen dann leider auch zu deinen Lasten...

Ich kann auch nicht verstehen, wieso die Leute immer jammern "Mein TA wartet immer so lange, bis ich eine ganz hohe Rechnung bekomme, die ich auf einen Schlag gar nicht bezahlen kann".
Ich habe es auch schon oft gehabt, daß ich lange (einmal 2,5 Jahre) auf eine TA-Rechnung warten durfte. Na und?! iCH weiß ja, daß er da war und kann entsprechende Rücklagen bilden, bis die (Sammel-)Rechnung da ist.

Und man hat ja auch als Kunde immer noch die Möglichkeit, anzurufen und um einen Rechnung zu bitten, oder schon mal auf die noch kommende Rehnung Teiltahlungen zu leisten. Ist doch egal...

Achja, wenn Ihr übrigens plötzlich eine so hohe Rechnung bekommt, die ihr (weil "Batzen") nicht auf einmal bezahlen könnt, dann sprecht mit dem TA, der läßt sich bestimmt auch auf Ratenzahlung ein. Und dadurch wird auch gleich die Verjährung gehemmt, was der TA im Allgemeinen übrigens auch weiß!

Irgendwie finde ich es wirklich unfair, wenn ihr die TA-Leistungen in Anspruch nehmt und dan darauf wartet, daß der Zahlungsanspruch des TAs verjährt. Die leben davon. Und seinen Teil der Verfplichtungen hat er ja auch erbracht!

Und: Es kann auch mal sein, daß ein TA dann nicht mehr zu Euch kommt. Ist schließlich sein gutes Recht! Und was macht ihr dann?!??

Zu den Fällen, wo eine schlechte Leistung erbracht worden sein soll: Nicht einfach abwarten! Wehren! Sprecht mit dem TA, schaltet notfalls den neuen TA zwischen (die bieten da manchmal auch ein vermittelndes Gespräch an). Und sonst geht halt zum RA, wenn die Rechnung/Mahnung kommt.

Zeit verstreichen lassen ist auch bei solchen Sachen nicht gut, weil ihr nachher auch nicht mehr beweisen könnt, das es eine Schlechtleistung war!
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Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #32 am: 01.02.05, 09:41 »
Also die Anzeige wegen Betruges wird es doch nicht wirklich durchbekommen ? Da müßte er ja schon eine betrügerische Absicht nachweisen müssen.

1.) Gehört es zum normalen Leben, dass man umzieht. Das muss er eben mit einkalkulieren, wenn er mit der Rechnung so lange wartet.
2.) Er bräuchte ja nur zum Einwohnermeldeamt gehen und nach der neuen Anschrift fragen.

Offline DuneTopic starter

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #33 am: 01.02.05, 11:45 »
@Billy: aaalso. Mal nicht so schnell schießen. Erstens habe ich damals den TA gewechselt, und habe ihn angerufen, dass ich mit der von Ihm erbrachten Leistung (schließlich ist deswegen mein Pferd fast gestorben!!) nicht zufrieden bin und einen anderen TA hole. Ich habe ihn also informiert. Zweitens habe ich telefonisch im Januar 2003 die Rechnung angefordert, es kam aber leider keine Antwort, auch auf mehrmalige Fragen hin kam keine Rechnung. Es geht mir nicht darum, eine Rechnung nicht zu bezahlen (ich bin ohne Probleme in der Lage, die Rechnung zu begleichen), sondern ich wehre mich gegen die in dieser Praxis gängige, schlampige Rechnungslegung. Die Rechnungen, die andere TÄ stellen, pflege ich umgehend zu bezahlen. Im Übrigen habe ich in der Zwischenzeit überwiesen, allerdings nach Abzug eines Postens, da er an diesem, auf der Rechnung angegebenen Tag gar nicht da war (er hat übrigens öfter schon falsche Daten angegeben). Billy, ich denke, eine Diskussion sollte sachlich bleiben. Leistungen, die nachweislich an den angegebenen Daten nicht stattgefunden haben, würdest du auch nicht bezahlen, oder? Ich bezahle erbrachte Leistungen, aber nicht erfundene.
Liebe Grüße, Dune

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #34 am: 01.02.05, 13:48 »
Hi.

Zum Thema Anzeige:

Es gibt inzwischen viele Dienstleitser, die bei "Unauffindbarkeit" des Schuldners erstmal eine Anzeige machen. Denn dadurch wird dann auch durch die StA/Polizei nachgeforscht, wo der Schuldner evtl ist/geblieben ist. Und egal, ob man später verurteilt wird oder nicht, die Scherereien hat der Schuldner dann erstmal! Und glaubt mir, ich erlebe derartige Sachen in der Praxis oft genug, die Leute sind dann wirklich ziemlich verzweifelt!

Und der Verdacht ist ja erstmal da. Da gibt jemand etwas in Auftrag und wenn die Rechnung kommt, ist er nicht nachvollziehbar umgezogen und/oder zahlt einfach nicht. Da ist die Idee, derjenige wollte von Anfang an evtl. nicht zahlen, doch Nahe, oder?! Es ist zumindest ausreichend und es wird erstmal ermittelt...

Klar, wenn EMA-Anfrage eine neue Adresse ergibt, wird "erstmal" sicherlich keine Anzeige kommen. Nur wenn sich dann später dennoch nichts regt, kann sie doch noch kommen...


@Dune:

Das meine ich ja. Sprich mit ihm drüber, etc. Das hast du gemacht, ist okay. Bei einer Schlechtleistung muß man halt darüber reden, das Regeln, etc! Das meine ich ja. Wenn eine Schlechtleistung gegeben ist, muß man das halt regeln. Und über diese Fälle rege ich mich hier ja jetzt gar nicht auf!

Andere hier spekulieren eher darauf, daß die Rechnung einfach nur so verjährt (ließ nach!). Oder beschweren sich dann sogar noch, wenn eine hohe Rechnung zustande kommt, weil der TA "sammelt". Und so ein Verhalten ärgert mich halt. Welcher Dienstleister hat es denn noch nie gehabt, daß mal eine Rechnung "aus der normalen Frist gelaufen" ist?! Und würdet Ihr es toll finden, wenn dann der Schuldner (obowhl die Arbeit i.O. war) einfach darauf spekuliert, daß die Forderung verjährt?!

Und: PS: Ich habe bereits mehr als einmal eine verjährte Rechnung meines früheren TAs (durch Umzug leider Ex-TA) bezahlt. Und ich habe auch einmal eine Rechnung eines anderen wegen Schlechtleistung nicht bezahlt. Gibt es bei mir auch! Und letztlich hat der TA die Rechnung dann auch verjähren lassen (meine Einwände hatte er vorher auch schon schriftlich). Sowas gibt es nunmal immer im Leben.
Es geht mir eben um die anderen Fälle, wo Leistungen erbracht worden sind (und ordnungsgemäß erbracht worden sind) und die Leute einfach drauf spekulieren, daß der TA die Rechnung leider verjähren läßt.
Solche Rechnungen bezahle ich (bisher) dennoch, da ich es einfach unfair finde. Er hat seine Leistung erbracht, ich erbringe meinen Teil dann auch.

Aber vielleicht richtig. Machen wir es wieder sachlicher und halt konkreter:

@Steffichen:
Wen Du die neue Adresse dem TA nicht mitteilst, und der Nachsendeauftrag ausläuft, wird er vermutlich erstmal eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten. Die Kosten (je nach Gemeinde 3,50 - 6,00 €) gehen dann leider auch zu Deinen Lasten.
Zur Frage der "angemessenen Zeit" habe ih ja schon Stellung genommen: Die hat der Gesetzgeber ganz eindeutig mit den Verjährungsfristen bestimmt...

@Beppa und Kathy:

Dann sollten die Patientenbesitzer einfach zwischendurch mal um eine Rechnung bitten.
Jetzt einfach abwarten und versuchsweise verjähren lassen ist weder "fair" noch anzuraten, da der TA evtl. auch schnell noch am 30.12/31.12. einen Mahnbescheid beantragen könnte, dessen Kosten der Patientenbesitzer dann auch noch zusätzlich trägt.

Also: Wenn die erhobenen Gebühren rechtmäßig sind, die Forderung noch nicht verjährt ist und es sich nicht um Schlechtleistungen handelte, sollte man zahlen. Die Unannehmlichkeiten, die sonst kommen könnten sind größer als nötig...
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Offline Kathy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #35 am: 01.02.05, 22:10 »
Hallo Billy,

habe ich irgendwo geschrieben, dass man die Rechnung verjähren lassen sollte oder nicht zahlen sollte????

LG Kathy

Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #36 am: 02.02.05, 10:23 »
Aber es kann doch nicht sein, dass du als Kunde die Kosten dafür tragen mußt, dass die TA nicht in der Lage ist dir eine Rechnung zu stellen. Da sind bei mir noch viele Fragen offen, wie das rechtlich begründet wird.

1.) Warum muss ich den TA drängen mir eine Rechnung zu stellen ? Es ist doch seine Entscheidung, ob er mir die Kosten in Rechnung stellt oder nicht.

2.) Wie soll ich Geld überweisen ohne Rechnung ? Ich habe doch nicht die geringste Ahnung wieviel oder wohin ? Außerdem ist es doch vorgeschreiben, dass jeder Rechnung eine Rech.-Nr. zugewiesen wird. Die muss ich ja dann auch beim überweisen mit angeben um den Betrag richtig zuordnen zu können.

3.) Warum soll ich die Kosten für Mahnbescheid (dein Beispiel 31.12.)/ EMA oder ähnliches tragen, wenn der TA die Rechnung erst nach Monaten erstellt ? Es ist zwar sein Recht, aber mit Umzügen oder ähnlichem muss er doch einfach rechnen nach so langer Zeit. Zumal ein Nachsendeantrag vorliegt und somit ein Verschleierung nicht angenommen werden kann. Durch das sowieso vorgeschriebene an- und abmelden beim EMA bin ich meinen Pflichten nachgekommen. Jeder den es interessiert kann meine Adresse erfahren.

Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #37 am: 02.02.05, 10:36 »
Andere hier spekulieren eher darauf, daß die Rechnung einfach nur so verjährt (ließ nach!). Oder beschweren sich dann sogar noch, wenn eine hohe Rechnung zustande kommt, weil der TA "sammelt". Und so ein Verhalten ärgert mich halt. Welcher Dienstleister hat es denn noch nie gehabt, daß mal eine Rechnung "aus der normalen Frist gelaufen" ist?! Und würdet Ihr es toll finden, wenn dann der Schuldner (obowhl die Arbeit i.O. war) einfach darauf spekuliert, daß die Forderung verjährt?!

Es kommt vielleicht auch darauf an, wie man zu demjenigen steht.

Aber grundsätzlich würde ich sagen ist doch sowieso jeder zu einer ordentlichen Büchführung verpflichten (Finanzamt) bzw. sollte es schon im eigenen Interesse tun. So, dass das gar nicht vorkommen dürfte. Und mir ist das auch noch nie passiert. 2 Monate war mal das längste und alles andere würde mich an der Korrektheit des Betriebes zweifeln lassen.

Mir geht es nicht darum jemanden um sein Geld zu bringen, wenn er es rechtens verdient hat. Aber ich kann doch wenigstens eine ordentliche Rechnung mit Kontonummer und Betrag verlangen. Oder überweist jemand einfach mal so ins blaue ein paar hundert Euro, weil er so ein Menschenfreund ist ? Das Geld sieht man doch nicht wieder, wenns der Falsche ist.

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #38 am: 02.02.05, 14:43 »
1.) Warum muss ich den TA drängen mir eine Rechnung zu stellen ? Es ist doch seine Entscheidung, ob er mir die Kosten in Rechnung stellt oder nicht.
Wenn man sich beshwert, daß es einem zu lange dauert und/oder das es doch blöde ist, wenn man dann plötzlich einen Sammelrechnung mit so einem hohen Betrag bekommt und/oder das man es nach so langer zeit nicht mehr nachvollziehen kann, dann sollte man den TA zwischendurch bitten, einem einen Rechnung zu schicken.
Wenn einem diese Punkte egal sind (wovon ich aufgrund der voherigen Postings eben nicht ausgehe), dann kann man natürlich einfach abwarten!

2.) Wie soll ich Geld überweisen ohne Rechnung ? Ich habe doch nicht die geringste Ahnung wieviel oder wohin ? Außerdem ist es doch vorgeschreiben, dass jeder Rechnung eine Rech.-Nr. zugewiesen wird. Die muss ich ja dann auch beim überweisen mit angeben um den Betrag richtig zuordnen zu können.
Sofern man den TA schon mal hatte, kennt man i.d.R. seine Kontodaten. Die Rechnungsnummer isz witzigerweise nicht zwingend erforderlich für die Verrechnung eines Betrages. Name des "Patientenbesitzer", evtl. noch Datum der Behandlung reichen vollkommen aus. Die Rechnungsnummer macht es nur einfacher, ist aber nicht zwingend notwendig...

3.) Warum soll ich die Kosten für Mahnbescheid (dein Beispiel 31.12.)/ EMA oder ähnliches tragen, wenn der TA die Rechnung erst nach Monaten erstellt ? Es ist zwar sein Recht, aber mit Umzügen oder ähnlichem muss er doch einfach rechnen nach so langer Zeit. Zumal ein Nachsendeantrag vorliegt und somit ein Verschleierung nicht angenommen werden kann. Durch das sowieso vorgeschriebene an- und abmelden beim EMA bin ich meinen Pflichten nachgekommen. Jeder den es interessiert kann meine Adresse erfahren.
Weil Du eben umgezogen bist, ohne deinem Gläubiger die neue Anschrift mitzuteilen. Dann trägst Du die Kosten für EMA, notwenigendfalls auch für mehr (MB, VB, Klage, Vollstreckung, ...). Ist halt so.
Wenn der Nachsendeauftrag noch greift, hast du ja auch keine Probleme. Dann bekommst du die Rechnung ja noch. Nur wenn du a) keinen gestellt hast und/oder b) der abgelaufen ist... und der TA EMA, etc. anleiert, dann greift das halt ein.
« Letzte Änderung: 02.02.05, 14:49 von Billy »
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Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #39 am: 02.02.05, 14:46 »
Hallo Billy,

habe ich irgendwo geschrieben, dass man die Rechnung verjähren lassen sollte oder nicht zahlen sollte????

LG Kathy

Mein Statement war auf diese beiden Postings von Dir und Beppa:
Hallo,

wir reden hier nicht etwa von einem Herrn, der den Namen einer Jahreszeit hat?? Meine Arbeitskollegin hat neulich auch eine Rechnung von ihm bekommen, die fast verjährt war. Ich würde mich bei diesem Herrn mal beschweren, denn schliesslich kann man sich nach zwei oder drei Jahren wohl kaum noch genau erinnern, was er alles genau gemacht hat. Vor allem läppert sich so eine Rechnung ganz schnell mal, wenn man innerhalb eines Jahres den TA mehrere Male braucht, was ja eigentlich normal ist.
Und so einen Batzen dann auf einmal zahlen zu müssen, finde ich dann nicht fair. Tu dich doch mal mit mehreren zusammen und beschwert euch mal, vielleicht hilft es ja.

LG Kathy
Vielleicht kann deine Kollegin ja noch etwas warten bis die Verjährung durch ist ?  ;D

Wäre doch mal eine schöne Strafe.

Habe nie gesagt, daß ich Dir unterstelle, daß usw. Der Zusammenhang der oben zitierten Postings ist das, was ich meine!
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Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #40 am: 02.02.05, 14:55 »


Es kommt vielleicht auch darauf an, wie man zu demjenigen steht.

Aber grundsätzlich würde ich sagen ist doch sowieso jeder zu einer ordentlichen Büchführung verpflichten (Finanzamt) bzw. sollte es schon im eigenen Interesse tun. So, dass das gar nicht vorkommen dürfte. Und mir ist das auch noch nie passiert. 2 Monate war mal das längste und alles andere würde mich an der Korrektheit des Betriebes zweifeln lassen.

Mir geht es nicht darum jemanden um sein Geld zu bringen, wenn er es rechtens verdient hat. Aber ich kann doch wenigstens eine ordentliche Rechnung mit Kontonummer und Betrag verlangen. Oder überweist jemand einfach mal so ins blaue ein paar hundert Euro, weil er so ein Menschenfreund ist ? Das Geld sieht man doch nicht wieder, wenns der Falsche ist.

Witzigerweise gibt es hunderte (evtl. auch tausende) von kleinen mittelständischen Betrieben, die in Insolvenz gehen, weil sie eben keine durchstruckturiertes Rechnungswesen (und Überwachung der Zahlungen!!) haben. Gerade im Bereich von derartigen Dienstleistungen (bei Handwerkern noch schlimmer als bei TÄs), gibt es haufenweise Betriebe, die liber handfets arbeiten, als abzurechnen (macht ihnen evtl. mehr Spaß??). Da unterbleibt dann schon das schnelle Rechnungstellen. Und selsbt wenn, wir nicht vernünftig überwacht, nachgehakt, gemahnt. Dadurch haben einige Betriebe nachher soviele Aussenstände, daß sie leider ihre eigenen Schulden nicht mehr zahlen können. Und dann ist es in vielen Fällen plötzlich zu spät und nichts geht mehr. Fragt mal bei den HWKs (oder IHKs) nach. Oder bei den Insolvenzgerichten. Ist wirklich so. Man meint ja immer, daß das so einfach wäre, etc. und erwatet das als Kunde halt. Aber in vielen Betrieben gibt es da eht Abgründe!
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Offline nob

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #41 am: 02.02.05, 15:03 »
Ich verstehs nicht.

Der TA war da, hat gearbeitet. Dafür steht ihm ganz normal seine Bezahlung zu.

Sollte die Leistung "mangelhaft" gewesen sein, müßte dazu ein irgendwie gearteter Beweis vorliegen. Also ein Gutachten, eine Aussage des anderen TAs...irgendwas der Art.

wenn man sich wundert wo eine Rechnung bleibt, kann man jederzeit zum Telefon greifen und nachfragen und um baldige Zusendung der Rechnung bitten.

Nun weiß ich nicht, wieso ein TA das so handhabt(in meiner Ecke gibt es einen der etwa 3 Jahre hinterher ist mit Rechnungen, der bei dem ich bspw arbeite schickt Rechnungen monatlich raus. Aber anrufen und fragen wies aussieht geht durchaus. Da muß man sich ja nicht anstellen wie der Ochs vorm Berg...


Offline benito

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #42 am: 02.02.05, 15:18 »
Wenn das Thema hier schon so ausartet, noch ein Geschichte aus der anderen Sicht.
An unserem kleinen Stall (10 Pferde) hat ein Pferd eine Kolik. Irgendwie ist keiner, der üblichen TAs erreichbar, also wird ein älterer TA von weiter weg gerufen (spät abends). Der kommt und stutzt und meint, dass Pferd kenne ich, da ist eine Rechnung offen von vor einigen Jahren.... Nein, er ist tatsächlich geblieben und hat dem Tier geholfen. Hat aber dann hinterher ziemlich sarkastisch gefragt, ob er wohl diesmal Geld bekommt (Der Besitzer war nicht dabei).


Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #43 am: 02.02.05, 15:27 »


Witzigerweise gibt es hunderte (evtl. auch tausende) von kleinen mittelständischen Betrieben, die in Insolvenz gehen, weil sie eben keine durchstruckturiertes Rechnungswesen (und Überwachung der Zahlungen!!) haben. Gerade im Bereich von derartigen Dienstleistungen (bei Handwerkern noch schlimmer als bei TÄs), gibt es haufenweise Betriebe, die liber handfets arbeiten, als abzurechnen (macht ihnen evtl. mehr Spaß??). Da unterbleibt dann schon das schnelle Rechnungstellen.

Aber das ist doch dann nicht mein Problem (und Zusatzkosten) sondern das der Firma. Die Firma würde sich doch auch nicht freuen, wenn ich meine Rechnung schuldig bleibe, da ich keine Ordnung in meinem Bürokram habe. Und zum Geld verdienen gehört nun mal auch das verwalten.

Ich könnte auch gut und gerne auf die regelmäßigen Papierkriege verzichten, wenn es da nicht um mein Geld ginge. ;D

Ja das waren noch Zeiten als immer gleich in Muscheln und Steinen gezahlt wurde.

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #44 am: 02.02.05, 18:28 »
@Beppa:

Nein, natürlich ist das nicht Dein Problem. Bzw. Du kannst froh sein, wenn es nicht Dein Problem ist!

Aber es ist nun einmal Fakt, daß die Zahlungsmoral der Leute immer mehr und mehr nachläßt. Gerade auf dem Dienstleistungssektor. Die Leistung soll immer gleich und sofort und natürlich optimal mit höhstem Einsatz geleistet werden. Aber auf das Begleichen der Rechnung warte ich dann lange, darf hinterherlaufen, evtl. noch ein Mahnbescheidverfahren betreiben und anschließend, leider feststellen, daß der Typ nichts hat, das auch wußte, evtl. sogar 3 Wochen/3 Monate vor Auftrag schon die Finger gehoben hat...

Ich mache bei uns in der Kanzlei u.a. auch die Buchhaltung. Und daher weiß ich wirklich, daß die Zahlungsmoral des Großteils der Bevölkerung zu Wünschen übrig läßt. Und ich weiß dadurch auch, daß es vor 4-5 Jahren noch deutlich besser war...

Klar, man kann auch mit Vorschuss arbeiten. Aber wenn die Leute nicht viel Geld haben, dann zahlen die auch den nur in Raten ab. Und bis dahin muß leider in den meistens Dienstleistungsbereichen die Leistung schon erbracht sein (sonst drei Monate kein Wasser, weil Leitung kaputt, sonst Title vorhanden, weil Versäumnisurteil, etc. etc.).

Und das ist leider die Gesellschaft. Und das spiegelt sich halt auch hier z.T. wieder. Und das finde ich menschlich echt schwach!

Wie gesagt, wenn tatsächlich Probleme bestanden haben, muß man das klären und nicht gleich voll bezahlen. Aber wenn es keine Schlechtleistung war, muß man nicht zum Schw... werden, und versuchen, den TA (oder wen auch immer) um sein Geld zu bringen (durch das Verstreichen lassen von Zeit nach Rechnungsstellung in der Hoffnung, daß die Forderung verjährt -und das wurde hier von einigen so "angedacht"). Dann kann man auch einfach bezahlen, wenn Rechnung da ist.

@Benito:

Es hätte evt. auch TAs gegeben, die einfach wieder gefahren wären. Oder wirklich nur das nötigste gemacht hätten, und dann gesagt hätten, holt doch einen anderen...

CU!
Karin

Achja, edit:
Ich könnte auch gut und gerne auf die regelmäßigen Papierkriege verzichten, wenn es da nicht um mein Geld ginge. ;D

Ja das waren noch Zeiten als immer gleich in Muscheln und Steinen gezahlt wurde.

Ich weiß ja nicht, wo/wie Du arbeitest, aber wäre es Dir nicht auch wirklich lieber, die Leute würden Dich nach Rechnungsstellung einfach bezahlen (wenn Du einen solchen Job hättest) und gut??!!
« Letzte Änderung: 02.02.05, 18:32 von Billy »
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