Ich denke, er hat eine Behandlung vorgenommen, nur die war in deinen Augen mangelhaft
Was denn nun? Natürlich musst du nichts bezahlen, was er gar nicht gemacht hat. Aber entweder, du kennst die Rechnung an und zahlst sie oder legtst Widerspruch ein. Dann wird er eben das Datum korrigieren und dann?
Die Gebühren richten sich aber nach einer Tabelle und einem Gebührensatz. Suche doch mal im Internet, ob du was findest. Ansonsten gibt es auch "Tierärztliche Verrechnungsstellen" in den einzelnen Bundesländern. An die kannst du dich auch wenden und mal nachfragen. Mein TA lässt über diese Stellen sogar die Rechnungen erstellen und versenden. Wenn ich an meine letzte Rechnung denke, wo anteilig (!) knapp 10 Euro Wegegebühr angefallen sind, finde ich aber 24 Euro, wenn du der einzige Patient warst, nicht so unglaublich hoch. Kommt ja drauf an, wie weit er fahren muss zu euch.
Benito, es ist doch egal, ob man den TA wechselt oder nicht. Entweder man hat den TA gerufen und der hat was gemacht, dann muss man das auch zahlen oder eben nicht. Klar kann mal ein Brief verschwinden, genauso wie man wirklich mal die Zahlung einer Rechnung vergessen kann. Deshalb schicken ja auch (fast) alle ´ne Mahnung. Nur verpflichtet sind sie nicht dazu. Eine Vorladung zum Gericht gibt´s ja auch nicht sofort, aber ich denke schon, dass sich der Gläubiger nach Ablauf der Frist ein Titel sichern kann
Muss man es drauf ankommen lassen?
Ganz ehrlich, glaube ich nicht, dass es viel Erfolg hat, nach so langer Zeit wegen falscher Behandlung die Rechnung anzuzweifeln. Da hätte man schon gleich den neuen TA entsprechend bitten müssen, die Falschbehandlung zu bestätigen. Ob der das jetzt nach so langer Zeit noch macht?