Autor Thema: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?  (Gelesen 32921 mal)

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Offline DuneTopic starter

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Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« am: 04.01.05, 10:40 »
Hallo,
habe heute (4.Januar) eine TA-Rechnung von April 2002 bekommen. Früher gab es wohl eine 2-Jahresfrist hinsichtlich der Verjährung. Kennt sich hier jemand damit aus, wie die Rechtslage momentan ist? Oder hatte jemand ein ähnliches Problem? Dieser TA schreibt prinzipiell Rechnungen nach ca. 2 Jahren. Leider hat er die Behandlung an meinem Wallach auch mangelhaft durchgeführt, so dass ich dann schließlich einen anderen TA hinzugezogen habe, da mein Pferd sonst vermutlich nicht überlebt hätte. Hat jemand Ahnung von der Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus,
Dune

Offline Hafilein

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #1 am: 04.01.05, 11:57 »
Hallo!

Die allgemeine Verjährungsfrist ist 3 Jahre!

LG
"Sei anmutigen Gemüts, wenn du zu Pferde sitzest und Dein Pferd wird anmutig sein."

"Man kann oft genug vom Benehmen eines Pferdes auf den Charakter des Besitzers schließen - selbst wenn er zu Hause sitzt und das Pferd ohne ihn spazieren geht."

Shawnee

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #2 am: 05.01.05, 09:10 »
Hallo Dune,

ich bin da anderer Meinung als Hafilein, ich meine auch das es zwei Jahre zum Jahresende ist,  das heißt in Deinem Fall wär es am 31.12.04 verjährt. Kannst aber mal googeln (Verjährunsfrist bei Rechnungen), da hab ich es irgendwo gelesen, weil ich selber so einen Fall hatte.

Das hab ich grad bei Ratgeber Recht gefunden, da steht allerdings noch mehr:

Forderungen aus dem Jahr 2001 von Kaufleuten an Privatleute verjähren nicht erst nach 3 Jahren, wie es das seit dem 1.1. 2002 geänderte Gesetz vorsieht, sondern schon nach 2 Jahren.

Gruß Shawnee
« Letzte Änderung: 05.01.05, 09:14 von Shawnee »

Offline Oli

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #3 am: 05.01.05, 15:38 »
Hallo Dune!!

Ich hab da so eine Ahnung, von dem du da redest...

Ich hatte letzes Jahr ja ein ähnliches Problem - allerdings nicht mit ihm, sondern mit der Huf-Tante (falls du dich erinnerst).
Stand ist, dass die zwei Jahre erst rum sind, wenn das zweite Jahr komplett (also bis zum 31.12) rum ist. D.h. wenn der TA am 01.01. 2002 behandelt, dann kann er die Rechnung bis zum 31.12.2004 stellen.
Ich weiß nicht mehr genau - ich glaube maßgebend ist der Poststempel.
Ich weiß ich hab mich damals total geärgert - musste aber zahlen.

Schmeckt das Ref?? Oder hast du noch nicht angefangen?

Liebe Grüße

Oli

Offline DuneTopic starter

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #4 am: 05.01.05, 20:33 »
Hallo,
ja, Oli, von genau dem rede ich. Die 2 Jahre sind komplett rum, die Post kam am 4.1.2005 und die Posten waren vom Januar bis April 2002. Allerdings hat sich da was geändert, es sind jetzt evtl 3 Jahre Verjährungsfrist. Ref beginnt erst im Mai, hab erst im Dezember mein Zeugnis bekommen. Ich werde demnächst Susanne anrufen, vielleicht ergibt sich ja ein Termin, an dem wir uns mal treffen könnten.
Liebe Grüße!! Was macht Knopf?
@shawnee: gegoogelt hab ich schon, aber da stehen nur Infos über die alte Regelung bis zum 1.1. 2002. Leider... trotzdem danke für den Tip  :D

Offline Oli

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #5 am: 05.01.05, 21:37 »
Und von wann war der Poststempel - das ist nämlich wohl leider ausschlaggebend?!?

Knopf hat sich im Sommer den Fesselträger gefetzt (nachdem er mir vorher mein Schlüsselbein in den Wind geschossen hat...) und ist seitdem in Rekonvaleszenz - Ende Januar werde ich anfangen, ihn wieder zu traben. Drück mir mal die Daumen, dass dann alles so hält, wie ich mir das vorstelle.

Was machste denn mit der ganzen Zeit dazwischen?? Genieß nochmal die Freiheit und die Zeit fürs Pferd!!

Liebe Grüße

Oli

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #6 am: 06.01.05, 06:46 »
Mische mich mal kurz ein, um die aktuelle Rechts- und Gesetzeslage wiederzugeben...

Also: Eine Behandlung im Jahr 2002 verjährt mit Ablauf des Jahres 2005. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.2002. Dann gibt es seit der Schuldrechtsreform 2002 die neue regelmäßige Verjährung von 3 Jahren. M.a.W. beginnt am 01.01.2003 in o.g. Beispiel die dreijährige Verjährungsfrist, endet also mit Ablauf des 31.12.2005

@Oli: Der Poststempel ist total egal.

... noch Fragen dazu...
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline DuneTopic starter

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #7 am: 06.01.05, 10:48 »
Danke!

Offline Oli

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #8 am: 06.01.05, 20:43 »

@Oli: Der Poststempel ist total egal.

Warum?? Angenommen wir hätten inzwischen 2006 - dann hätte der TA die Rechnung bis zum 31.12.2005 stellen können. Dass er dies tatsächlich getan hat (und nicht erst nach dem Ablauf der Verjährungsfrist), kann doch letztendlich nur über den Poststempel geklärt werden. Denn nur weil ich (als der, der zu zahlen hat) evt. im Urlaub bin und die Rechnung erst nach dem 31.12 erhalte, muss ich die Rechnung doch nicht nicht bezahlen. Oder wie funktioniert da die Rechtssprechung.

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #9 am: 11.01.05, 07:18 »
@Oli:

Auch wenn er die Rechnung am 31.12.04 stellt, verjährt der Anspruch am 01.01.05. Die Verjährung wird nicht dadurch unterbrochen, daß er dir die Rechnung zuschickt! Lediglich die gerichtliche Geltendmachung verhindert das. Und die muß dann halt bis max. 31.12.04 geschehen...
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #10 am: 11.01.05, 10:22 »
Das heißt dann also einfach mal bis zur 1. Mahnung warten ? Wenn die auch wieder 2 Jahre braucht ist es dann zu spät.  ;D
Meines Wissens nach dürfen doch auch für die 1. Mahnung noch keine Mahngebühren erhoben werden. Da würde das dann auch finaziell keine Unterscheid machen ob du gleich bezahlst oder noch etwas wartest. Vielleicht hast du ja Glück.

Offline DuneTopic starter

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #11 am: 11.01.05, 20:40 »
Hallo,
Beppa: genau das mache ich jetzt auch. Ich warte... *teeaufsetzt*  ;)

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #12 am: 12.01.05, 07:28 »
Doch Mahngebühren darf man ab der ersten Mahnung nehmen. Und in Verzuf bist Du auch seit der ersten Mahnung. Die könnten also auch Verzugszinsen verlangen. Beides ist allerdings bei der ersten Mahnung eher unwahrscheinlich...

Glaube aber nicht, daß die für eine Mhanung wieder 2 Jahre brauchen...
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #13 am: 12.01.05, 08:31 »
Doch Mahngebühren darf man ab der ersten Mahnung nehmen. Und in Verzuf bist Du auch seit der ersten Mahnung.

Wiso 1. Mahnung ? Das ist doch eine Rechnung, wo du überhaupt erst mal erfährst, was der Spaß kosten soll. Ist das dann immer gleich als Mahnung zu verstehen ?

Interessant wäre ja noch, ob sie dir eine Frist gesetzt haben zum zahlen. Sonst kannst du dir sicherlich noch viel Zeit lassen  ;) oder schinden.

Und willst du überhaupt den vollen Preis bezahlen, weil du von Mängeln gesprochen hattest ?

Ellen

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #14 am: 12.01.05, 09:31 »
Poststempel als Beweis der Zustellung ist nicht aussagekräftig, es müßte schon ein Einschreiben gewesen sein, das gilt auch für die erste Mahnung, die die Verjährung unterbrochen hätte, allerdings auch nur durchzusetzen -weil beweisbar -mit Einschreiben.