Hallo Dune,
ich bin da anderer Meinung als Hafilein, ich meine auch das es zwei Jahre zum Jahresende ist, das heißt in Deinem Fall wär es am 31.12.04 verjährt. Kannst aber mal googeln (Verjährunsfrist bei Rechnungen), da hab ich es irgendwo gelesen, weil ich selber so einen Fall hatte.
Das hab ich grad bei Ratgeber Recht gefunden, da steht allerdings noch mehr:
Forderungen aus dem Jahr 2001 von Kaufleuten an Privatleute verjähren nicht erst nach 3 Jahren, wie es das seit dem 1.1. 2002 geänderte Gesetz vorsieht, sondern schon nach 2 Jahren.
Gruß Shawnee