Autor Thema: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?  (Gelesen 32932 mal)

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Offline froeschli

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #15 am: 12.01.05, 09:33 »
Interessant wäre ja noch, ob sie dir eine Frist gesetzt haben zum zahlen. Sonst kannst du dir sicherlich noch viel Zeit lassen  ;) oder schinden.
Irrtum, 30 Tagen nach Zahlungsaufforderung ist man automatisch in Verzug, wenn kein anderer Zahlungstermin angegeben ist (§284 BGB). Und zu einer Mahnung ist auch niemand verpflichtet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann der TA das Ganze auch sofort gerichtlich durchsetzen lassen - macht nur gnädiger Weise kaum einer. Also Vorsicht! Zumal man jetzt 2 Jahre später dem TA kaum noch Mängel nachweisen kann, was auch zeitnah schon schwierig ist, weil man TÄ nicht für den Erfolg bezahlt werden, sondern für die Leistung an sich und die hat er ja erbracht.
« Letzte Änderung: 12.01.05, 09:42 von froeschli »

Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #16 am: 12.01.05, 09:41 »
Aaaaaaaaaha.

Aber wie wäre jetzt der Spaß andersherum und du abstreitest, dass er die Leistung lt. Rechnung überhaupt gebracht hat ? Also er dir nach 2 Jahren nachweisen müßte, dass er etwas gemacht hat ? Sonst kann einem ja jeder einfach mal so eine Rechnung auf den Tisch knallen. Und schriftlich wird ja bei Tierärzten eher selten etwas gemacht.

Nur mal so rein theoretisch.

Offline froeschli

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #17 am: 12.01.05, 09:43 »
nicht böse sein... aber jetzt wird´s kriminell :-\

Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #18 am: 12.01.05, 11:26 »
Nee, dass war jetzt nicht speziell auf den Fall bezogen.

Es ist nur so. Wenn einer mehr als 2 Jahre mit dem Schreiben der Rechnung warten kann. Wie kann nach so einem langen Zeitraum bei Streitigkeiten festgestellt werden das die Rechnung richtig/ gerechtfertigt (sagt der Tierarzt) bzw. falsch (sagt der Tierhalter) ist. Ohne Zeugen vorausgesetzt.

Ist man den nicht verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist eine Rechnung zu stellen ?

Offline froeschli

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #19 am: 12.01.05, 14:06 »
Ist man den nicht verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist eine Rechnung zu stellen ?
Doch, innerhalb der Verjährungsfrist ;D

Offline benito

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #20 am: 12.01.05, 15:06 »
Was ist, wenn man die Rechnung einfach nicht bekommen hat. In 2 Jahren ist man doch schnell mal umgezogen (und wenn man vorher den Ta eh schon gewechselt hat)? Oder der Brief ist bei der Post verschwunden (passiert ja auch mal). Dann bekommt eine Vorladung vor Gericht und weiß von nix???

Offline DuneTopic starter

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #21 am: 12.01.05, 16:32 »
Hallo, ein weiterer Punkt ist, dass er ein falsches Datum (wie bereits in einer alten Rechnung vorgekommen) angegeben hat. Außerdem berechnet er für einen "Feiertagszuschlag" 28 Euro und am gleichen Tag auch über 24 Euro Anfahrt. Ist das nicht Wucher? Kennt sich jemand mit der Berechnung aus? Wie würdet ihr da reagieren? Soll ich ihn darauf hinweisen, dass er ein an dem Tag keine Behandlung vorgenommen hat und den Rest zahlen? Oder sind die Anfahrt und der Feiertagszuschlag auch zu hoch ???. Bin etwas unschlüssig, was ich machen soll :-\.
Liebe Grüße Dune

Offline froeschli

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #22 am: 12.01.05, 17:33 »
Ich denke, er hat eine Behandlung vorgenommen, nur die war in deinen Augen mangelhaft ??? Was denn nun? Natürlich musst du nichts bezahlen, was er gar nicht gemacht hat. Aber entweder, du kennst die Rechnung an und zahlst sie oder legtst Widerspruch ein. Dann wird er eben das Datum korrigieren und dann?

Die Gebühren richten sich aber nach einer Tabelle und einem Gebührensatz. Suche doch mal im Internet, ob du was findest. Ansonsten gibt es auch "Tierärztliche Verrechnungsstellen" in den einzelnen Bundesländern. An die kannst du dich auch wenden und mal nachfragen. Mein TA lässt über diese Stellen sogar die Rechnungen erstellen und versenden. Wenn ich an meine letzte Rechnung denke, wo anteilig (!) knapp 10 Euro Wegegebühr angefallen sind, finde ich aber 24 Euro, wenn du der einzige Patient warst, nicht so unglaublich hoch. Kommt ja drauf an, wie weit er fahren muss zu euch.

Benito, es ist doch egal, ob man den TA wechselt oder nicht. Entweder man hat den TA gerufen und der hat was gemacht, dann muss man das auch zahlen oder eben nicht. Klar kann mal ein Brief verschwinden, genauso wie man wirklich mal die Zahlung einer Rechnung vergessen kann. Deshalb schicken ja auch (fast) alle ´ne Mahnung. Nur verpflichtet sind sie nicht dazu. Eine Vorladung zum Gericht gibt´s ja auch nicht sofort, aber ich denke schon, dass sich der Gläubiger nach Ablauf der Frist ein Titel sichern kann ;) Muss man es drauf ankommen lassen?

Ganz ehrlich, glaube ich nicht, dass es viel Erfolg hat, nach so langer Zeit wegen falscher Behandlung die Rechnung anzuzweifeln. Da hätte man schon gleich den neuen TA entsprechend bitten müssen, die Falschbehandlung zu bestätigen. Ob der das jetzt nach so langer Zeit noch macht?
« Letzte Änderung: 12.01.05, 17:35 von froeschli »

Offline benito

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #23 am: 12.01.05, 18:40 »
@froeschli: nein, klar muss ich zahlen, wenn ich die Leistung in Anspruch genommen habe. Ich wollte damit eher ausdrücken, dass ich nach 2 Jahren vielleicht nicht mehr daran denke, diesen TA auch meine neue Adresse zu geben (weil er ja nicht nicht Haus-TA ist).

Mich interessiert das eher allgemein. Sagen wir mal, ich bekomme (woher auch immer) einen Brief, dass mich ein Gläubiger auf eine versäumte Rechnung klagt. Ich habe aber nie eine Rechnung bekommen. Der Gläubiger sagt, dass er eine Rechnung noch geradeso in der Verjährungsfrist geschickt hat, aber er kann es ja nicht beweisen. Oder muss der Gläubiger vielleicht auch die Anklage (oder wie das heißt) noch innerhalb der Verjährungsfrist einreichen? Heieße das dann, wenn ich eine Rechnung einen Monat vor der Verjährungsfrist bekomme, dann sollte ich erstmal nicht zahlen, denn evtl. versäumt es der Gläubiger innerhalb der Frist auch noch eine Mahnung per Einschreiben zu schicken oder eine Anklage einzureichen.

Dies ist meinerseits rein hypothetisch. Mich interessieren solche "Kleinigkeiten" nur ungemein.

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #24 am: 12.01.05, 22:20 »
Noch mal kurz zum Mitschreiben: Die Rechnung unterbricht nicht die Verjährung!!!!!
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Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #25 am: 13.01.05, 09:06 »
@benito Soweit ich weis muß innerhalb der Verjährungsfrist ein Antrag beim ich sage jetzt mal ´"Gerichtsvollzieher" liegen. Also der TA muss das Geld einklagen. Aber frag mich nicht wie und wo du das machen mußt oder wie die Stellen heißen. Und erst wenn der Antrag beim "Gericht" eingereicht ist wird die Verjährungsfrist gestoppt und der Rechtsnaspruch gesichert.


Offline benito

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #26 am: 13.01.05, 10:19 »
O.K., ich hab es kapiert!

Offline Billy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #27 am: 14.01.05, 06:28 »
@Beppa:

Erst den Anspruch beim Gericht titulieren lassen und dann zum Gerichtsvollzieher geben. Wie der Name schon sagt "Gerichtsvollzieher", vollzieht dieser den Titel nur...
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Offline Kathy

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #28 am: 26.01.05, 15:51 »
Hallo,

wir reden hier nicht etwa von einem Herrn, der den Namen einer Jahreszeit hat?? Meine Arbeitskollegin hat neulich auch eine Rechnung von ihm bekommen, die fast verjährt war. Ich würde mich bei diesem Herrn mal beschweren, denn schliesslich kann man sich nach zwei oder drei Jahren wohl kaum noch genau erinnern, was er alles genau gemacht hat. Vor allem läppert sich so eine Rechnung ganz schnell mal, wenn man innerhalb eines Jahres den TA mehrere Male braucht, was ja eigentlich normal ist.
Und so einen Batzen dann auf einmal zahlen zu müssen, finde ich dann nicht fair. Tu dich doch mal mit mehreren zusammen und beschwert euch mal, vielleicht hilft es ja.

LG Kathy

Offline Beppa

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Re: Tierarztrechnung- Verjährungsfrist?
« Antwort #29 am: 27.01.05, 09:26 »
Vielleicht kann deine Kollegin ja noch etwas warten bis die Verjährung durch ist ?  ;D

Wäre doch mal eine schöne Strafe.