Autor Thema: Haftungsausschluss im Einstellervertrag - so rechtens?  (Gelesen 6060 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Muriel

  • Gast
hi,
mal eine Frage an die Versicherungs- und Rechtexperten.
Im neuen Einstellervertrag stehen folgende Formulierungen:

A)....Der Einsteller stellt den Stallbesitzer oder von ihm beauftragtte Personen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Tierhüterhaftung gegen den Stallbeseitzer oder von ihm beauftragte Personen geltend machen.

und später dann:
B)...Der Stallbesitzer haftet jedoch für Schaden am eingestellten Pferd (...) nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Es ist ausdrücklich vereinbart, daß der Einsteller für alle etwaigen Ansprüche gegen den Stallbesitzer die volle Beweislast hinsichtlich aller anspruchsbegründeten Tatsache hat.

und weiter:
C) Der Stallbesitzer hat den Einsteller darüber unterrichtet, daß lediglich eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Die Parteien sind sich darüber einig, daß der SB für Schäden am eingestellten Pferd und an den Personen nur isoweit haftet, als dies die Betriebshaftpflichtversicherung übernimt. zum Abschluss darüber hinaus gehender Versicherungen ist der Stallbesitzer nciht verpflichtet. Eine Sachversicherung für im Reitstall gelagerte Gegendstände wird empfohlen.

hm.
Für mich liest sich das so, als daß ich im Schadensfall als der alleinige Depp und Zahler dastehe, da sich die Versicherungen über diese Formulierungen beiderseits rauswinden können, oder?
zb bei A): Gerade der SB haftet doch im Normalfall, wenn ihm ein Pferd auf dem Weg zur Weide oder durch defekte Zäune abhanden kommt? Ist das durch diesen Passus ausgeschlossen, und wer zahlt im Schadensfall (der Stall liegt direkt an der Bundesstrasse, das Risiko ist also vorhanden)?

Wer kennt sich da richtig aus?
lg Heike

Offline Heike

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 25
Re: Haftungsausschluss im Einstellervertrag - so rechtens?
« Antwort #1 am: 26.01.05, 07:56 »
Auskennen nicht, aber B ist recht normal. Sehe ich auch ein. Stell Dir vor der SB führt Dein Pferd zur Koppel, dieses stolpert und bricht sich den Fuß. Oder es schlägt sich den Kopf in der Box an der Krippe an und muss genäht werden, legt sich fest und verletzt sich beim aufstehen usw.. Für solche Sachen wollte ich als SB auch nicht haften.

Bei A weiß ich nicht ob er sich da so einfach raus winden kann. Ich würde mich aber mal an die eigene Pferdehaftpflichtversicherung wenden. Wenn die nämlich nicht zahlt wenn mein Pferd von der Koppel abhaut weil es Sache des SB ist, würde ich den Vertrag nicht unterschreiben. Könnte unter Umständen verdammt teuer werden!

Warum schließt er keine Tierhüterhaftpflichtversicherung ab? Die Kosten kann er doch umlegen und alle sind auf der sicheren Seite? Ich hatte auch schon einen Vertrag da musste man die sogar extra zahlen wenn die Rechnung kam (geteilt durch die Anzahl der eingestellten Pferde). War mir aber egal, Hauptsache bei einem Unfall ist alles Bestmöglich abgesichert. Die ungefähren Kosten wusste ich ja vorher.

Gruß Heike

Offline Renate

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 184
  • Geschlecht: Weiblich
    • pferdehuegel
Re: Haftungsausschluss im Einstellervertrag - so rechtens?
« Antwort #2 am: 29.01.05, 14:24 »
Bin kein Rechtsexperte, aber die Beweislast kann sicher niemanden vertragsmäßig aufgedrückt werden. Jemanden von Ansprüchen anderer Personen (Dritter) freistellen halte ich für schlicht unmöglich.