Autor Thema: TÄ und ihr Recht- darf er Blutergebnisse einfach für sich behalten?  (Gelesen 3683 mal)

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rose

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Im Herbst war bei meiner Freundin am Stall ein Tierarzt, der sich sehr gut mit Sommerekzem auskennt. Da mein Rouven auch leicht Anzeichen hat, schloß ich mich meiner Freundin an und er sollte Rouven auch mal anschauen. Er riet zu einem Blutbild um dann zu wissen, wie die Behandlung aussehen soll. Also wurde ein großes Blutbild gemacht. Die Ergebnisse wurden mir am Telefon gesagt, schriftlich bekam ich nie etwas, außer die Rechnung.  >:( Da die weiter Behandlung nicht zu meiner Zufriedenheit verlief, mit wurden nur Zusatzfuttermittel von St.H. genannt, die ich füttern solle, Rouven aber immer schlechter aussah, ließ ich meinen alten TA kommen. Ich erzälte ihm von dem Blutbild, dass die Werte so schlecht seien usw. ( Ich bin sehr zufrieden mit meinem TA! Nur weil der ander sich spezialisiert hatte, wollte ich mal eine andere/neue Meinung dazu hören.) Mein TA sagte, ich solle mir die Ergebnisse schicken lassen, damit er wüßte wies es wirklich ausschaut. TJAAA und da liegt das Problem. Auch nach mehrmaligem Anrufen, bekomme ich sie nicht. Mir wird gesagt wir schicken sie zu und es kommt nichts. Nach 5 Wochen hatte ich die Faxen dicke und bat meinen TA, sich darum zu kümmern. Nun erfahre ich, dass der andere Ta die Ergebnisse nicht weitergeben will >:(
Sowas gibts doch nicht! Ich bin richtig stinke sauer! Ich habe doch ein Recht darauf, die Blutergebnisse zu bekommen!
Ich habe es doch auch bei dem Labor bezahlt und mir steht mind. eine Kopie zu!! Oder??? Was ich damit mache, ob ich sie abhefte oder an meinen TA weiterreiche, geht niemanden mehr was an. Oder ist das falsch? Darf ein TA solche Dinge einfach für sich behalten??

Offline Billy

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Eine Kopie der Ergebnisse steht Dir auf jeden Fall zu!
Wenn Dir bekannt ist, wo der TA die Blutprobe hat untersuchen lassen, dann kannst du evtl. auch die Ergebnisse direkt über das Labor bekommen.

Vielleicht hat dieser TA auch "Angst", Du würdest versuchen, die Behandlung anzugreifen und die Behandlungskosten zurückverlangen oder so, daß er deswegen die Werte die nicht rausgibt? Wenn Du das nicht vor hast, kannst Du ihm ja schreiben, daß Du auf derartige Ansprüche verzichtest, die Werte nur für eine zweite Meinung/weitere Behandlung benötigst. Vielleicht gibt er sie dann raus?!

Ansonsten: Mit RA drohen, letzte Frist (7 Tage) geben und anschließend zum RA gehen!
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline frankrichter

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Herausgabe einfordern mit Fristsetzung und nach Ablauf verklagen. Die Ergebnisse in Schriftform sind im TA-Honorar enthalten, also muss er sie liefern.

Offline nob

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lass sie dir doch faxen.

anrufen, du hättest gerne bis X uhr das ergebnis. vielleicht geht das besser als per post.

ansonsten(wenn das nicht funktioniert) ein schreiben schicken in dem du klar sagst bis zu welchem datum du eine kopie des untersuchungsergebnisses erwartest...

normalerweise ist sowas gar kein problem. man bekommt aber die kopie idr eben nur auf anfrage, nicht mit der rechnung automatisch oder so. d.h. anrufen oder schreiben(brief/fax) mß man in aller regel. warum das bei dir nicht funktioniert weiß ich nicht.