Wir (als Vorstand) haben nachgefragt, ein Reitplatz ist eine Sportstätte und ist laut Beschluß zu schließen. Punkt.
Es steht dem Betreiber frei, Sonderregelungen zu erstellen, da es lt. dem Tierschutzgesetz möglich sein muß, einem Pferd Bewegung zu verschaffen. Dies gilt strenggenommen NICHT für Offenstallpferde. Es ist ein Schlupfloch. Auf unserem Vereinsplatz findet kein Unterricht mehr statt (weil das verboten ist, gilt als Sportveranstaltung) und wir haben bestimmt, daß sich immer nur eine einzige Person auf dem gesamten Vereinsgelände befinden darf. Dies ist am Platz angeschlagen und die Zufahrt ist mit Absperrband verschlossen (so wie bei Spielplätzen, die dürfen auch nicht benutzt werden, auch nicht einzeln). So hoffen wir, lange "aktiv" bleiben zu können. Wir versuchen aber, den Platz so gut es geht, gar nicht zu nutzen, meist ist 1 oder 2x am Tag jemand drauf. Ich gehe ja schon immer nicht gerne auf den Platz, ich war jetzt auch 1x die Woche oder nur alle 2 Wochen, auch vor Corona. Sämtliche Kinder und RBs gehen gar nicht mehr reiten, das wurde von den Pferdebesitzern unterbunden, weil sie nicht ausschließen können, daß die genug Abstand halten. Die Leute sollen halt daheim bleiben. Punkt. Je mehr sich dran halten, umso besser. Es besteht keine zwingende Notwendigkeit, ein Offenstallpferd zu bewegen.