Autor Thema: Box mit Mindestvertragslaufzeit?  (Gelesen 7471 mal)

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Offline Bine84Topic starter

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Box mit Mindestvertragslaufzeit?
« am: 09.01.15, 00:43 »
Hallo.
Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Habe mein Pferd seit 01.01. in einem Stall eingestellt. Über dem Vertrag steht groß "Pferdepensionsvertrag". Der Vertrag ist auch nur die Box betreffend, zu misten ist selbst. Es gibt Einsteller, die selbst misten, allerdings kann man auch einen Betrag an den Stallbesitzer bezahlen, dass er mistet (was er in meinem Fall auch tut). Auch Hafer und Heu ist incl., jedoch im Vertrag nicht extra aufgeführt (ist aber nachweisbar). es handelt sich also eigentlich um einen Verwahrungsvertrag, der keine Kündigungsfrist hat.

Vertragsauszug: "Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr. Der Vertrag kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei vorzeitigem Wechsel wird die komplette Boxenmiete fällig. Eventuell anfallende Restbeträge werden nicht erstattet."

Nun meine Frage: Die Halle und der Außenplatz sind z.B. zeitweise nicht nutzbar und ich kann mein Pferd nicht bewegen. Wird beides wegen baulichen Mängeln überschwemmt bei Regen. Beide sind vom Stallbesitzer zur Zeit gesperrt. Ich habe ein junges Pferd, welches ich bewegen MUSS! Komme ich nicht vorzeitig aus dem Vertrag?
Oder was ist, wenn ich das Pferd verkaufe? Ist die Laufzeit überhaupt rechtens? Oder gibt es ein Rücktrittsrecht?

Vielen Dank schonmal.

holzwurm

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Re: Box mit Mindestvertragslaufzeit?
« Antwort #1 am: 28.01.15, 07:48 »
Ohne Anspruch auf rechtliche Sicherheit - ein Verkauf des Pferdes ist Wegfall des Vertragsgrundes. In dem Fall wird vermutlich noch eine Boxenmiete fällig.

Nicht nutzbare Halle/Platz - Du hast die Box mit der Nutzung der Halle/Platz gemietet, also würde ich da mal ansetzen. Ich denke da ist eine Preisminderung angebracht (ähnlich wie eine Mietminderung für eine Wohnung wenn da etwas im Argen liegt).

Meine Ansicht, aber ich bin kein Jurist.

Vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen dürfte schwer werden, Du hast den schließlich unterschrieben mit dieser Klausel.