In dem Moment, wo man es in irgendeiner Form "offiziell" macht, sprich: es bekommt jemand Geld für eine Dienstleistung, fallen damit auch Konsequenzen an. Egal, wer denjenigen "beschäftigt", er steht in einem Vertragsverhältnis, entweder Arbeitsvertrag oder Dienstleistungsvertrag. Bei ersterem ist der Auftraggeber für alles verantwortlich (Sozialabgaben...), bei letzterem der Dienstleister. Wenn das in einem kleinen Rahmen bleibt, kann es sein, dass das ganze nicht mal zu versteuern ist. Das wäre also die bessere Lösung. Kann aber wiederum sein, dass man dafür dann ein Gewerbe anmelden muss. Aufwändig wird es auf jeden Fall.
Wie die Einsteller das regeln, ob man da irgendetwas gründet, das ist glaube ich zweitrangig. Ich denke, man könnte auch als Privatperson einen Dienstleister beauftragen. Am einfachsten wäre es, wenn das jeder selbst machen würde und den- oder diejenigen auch direkt bezahlt. Bei der Gemeinde/beim Steuerberater würde ich mal anfragen, ob man für solch geringfügige Einnahmen überhaupt was anmelden müsste.