Autor Thema: Vorschriften zur Bullenhaltung / Zaunanforderung?  (Gelesen 16605 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline LucieTopic starter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 754
Gibt es Vorschriften für die Zaungestaltung bei der Haltung von Bullen auf der Weide?

Ich habe bei Google bisher nur eine Verordnung aus Stade gefunden. Bedeutet das jeder Landkreis regelt das individuell? Wo kann man Informationen finden?

Am Wochenende ist ein Bulle von seiner Weide aus- und in meine Pferdeweide eingebrochen. Im Endeffekt haben wir alle sehr viel Glück im Unglück gehabt. Nur der Bulle hat sein Abenteuer nicht überlebt (er ist danach noch weiter in den nächsten Ort gelaufen, wo er dann den Versuch ihn mit einem Betäubungsgewähr ruhig zu stellen nicht überlebt hat). Ansonsten nur Materialschaden. Und meine Nerven sind im Eimer. Meine Pferde sind jetzt bei mir zu Hause und ich überlege ernsthaft ob ich die Weidesaison für dies Jahr beende.

Auf Dauer möchte ich meine Weide mit ruhigem Gewissen nutzen können. Im Moment stehen auf der Rinderweide jetzt nur noch 4 Kühe, die hoffentlich nicht ausbrechen. Ich befürchte aber, dass irgendwann ein neuer Bulle angeschafft wird. Deswegen würde ich mit dem Halter gerne in absehbarer Zeit (dessen Nerven sind im Moment garantiert genauso hinüber wie meine) ein Gespräch über die Zaunanforderungen führen und benötige dazu entsprechende Informationen.

Daneben überlege ich mir wie ich meine Weide vielleicht Einbruchssicherer gestalten könnte. Ich habe nur 3-reihig Elektrozaun. Der natürlich zum Zeitpunkt als der Bulle durch gebrochen ist, nicht an war, da ich gerade eins meiner Pferde an der Longe hatte. Aber ich bezweifele ob der Strom was bewirkt hätte.


 

holzwurm

  • Gast
Re: Vorschriften zur Bullenhaltung / Zaunanforderung?
« Antwort #1 am: 25.08.14, 10:54 »
Mit der Frage bist Du bei den Bauern hier besser aufgehoben denk ich mal (wenn Du ganz nach unten scrollst ist da ein kleiner Link zum Bäuerinnentreff...).

Ansonsten - es passiert eigentlich eher selten, dass ein Rind ausbricht. Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist sicher richtig, aber sich deshalb panisch machen und die Pferde jetzt schon von der Weide holen ist m.E. sinnlos.

Ich halte meine Pferde seit 20 Jahren neben Kühen und hatte das bisher nicht einmal, dass die auf die Pferdeweide geraten (oder überhaupt ausgebrochen) sind. Höchstens rutscht mal ein Kalb durch den Draht...

Die Bauern hier (SH) nutzen entweder mindestens vierfach Stacheldraht (straff gespannt und kurze Pfostenabstände) oder aber Stacheldraht mit Strom drauf für mobile Zäune. Da mein Nachbar damit sogar sein Fahrsilo abtrennen kann und die Kühe das unbehelligt lassen, ist das wohl ausreichend.

Was für ein Zaun ist da überhaupt beim Nachbarn?

Falls es Verordnungen gibt dazu, wird Dir Dein Landratsamt weiter helfen können, ggf auch einfach die Gemeinde. Ich würde da aber echt nicht mit Verordnungen und sowas kommen, sondern mit dem Nachbarn einfach den gesunden Verstand einschalten und gucken was er besser machen kann.

holzwurm

  • Gast
Re: Vorschriften zur Bullenhaltung / Zaunanforderung?
« Antwort #2 am: 25.08.14, 11:04 »
Patura hat ein Dokument online, in dem es gleich auf der ersten Seite heißt:
Zitat
Hütesicherheit am Elektrozaun
• In Deutschland gibt es keine direkten gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Hütesicherheit, die beim
Betrieb von Elektrozaunanlagen einzuhalten sind.
• Alle Verpflichtungen beruhen auf der grundsätzlichen Haftung eines Tierhalters nach § 833/834 BGB.
• Alle im Folgenden genannten Empfehlungen bzw. Verpflichtungen basieren auf Empfehlungen bzw.
Verpflichtungen, die von verschiedenen Organisationen, Arbeitskreisen bzw. Herstellern erarbeitet wurden.
Dabei sind vor allem der aid bzw. die DLG zu nennen.
• Daraus resultieren bzw. unabhängig davon existieren verschiedene Gerichtsentscheidungen, die diese
Empfehlungen bzw. Verpflichtungen unterstreichen bzw. bestätigen.
• Bezüglich der Errichtung bzw. dem Betrieb von Elektrozaunanlagen gibt es die VDE 0131, die allerdings in
weiten Teilen veraltet ist.
• Allgemeine Anforderungen nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung z.B. tägliche Tierkontrolle durch
Fachpersonal.
• Hinsichtlich der allgemeinen Sicherheitsanforderungen an Weidezaungeräte gibt es die DIN EN 60335-2-76.

Aus allgemeiner Erfahrung - Rinder brauchen eine höhere Hütesicherheit des Zauns als Pferde, also wenn man die elektrische Variante wählt (mit Glattdraht geht auch), dann muss wirklich Wumms auf dem Zaun sein. Bei 2000 Volt lachen die dich aus.  ;)

Mein Weidezaungerät (Netzgerät) hat 9500 V Schlagstärke, aber gegen das vom Nachbarbauern ist das ein Witz. Am eigenen Leib getestet  :-X

Offline LucieTopic starter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 754
Re: Vorschriften zur Bullenhaltung / Zaunanforderung?
« Antwort #3 am: 25.08.14, 12:37 »
Danke schon mal für die Antwort. Werde dann wohl mal beim Landratsamt nachfragen. Ggf. bitte ich einen Bekannten mal beim Bauernverband oder Landvolk nachzufragen.

Eine Verordnung oder Empfehlung über Zäune möchte ich eigentlich nur als Grundlage für Vorschläge zu den Zäunen haben. Ich war mir z.B. nicht sicher ob Stacheldraht bei Rindern noch zulässig ist. Aber scheint dann ja noch so zu sein (in der Stader VO steht das auch so drin). Ich will dem Bullenhalter ja nichts böses. Der ist durch die Geschehnisse auch gestraft genug. Ich habe nur das Gefühl, dass er sich ggf. selber nicht so wirklich auskennt (sind Hobbytiere, die er seit dem Früjahr hat) und an die ganze Sache vielleicht auch zu blauäugig ran gegangen ist.

Die Weiden sind nur mit Draht eingezäunt (ich war ja froh, dass das erste mal seit Jahren was an den Weiden gemacht wurde), von denen wohl auch nur 1 oder 2 Strom führen. Was für ein Gerät er hat, weiß ich nicht. Ich denke für einen Bullen (bewiesenermaßen) einfach nicht ausreichend.

Panik hatte ich am WE schon als der Bulle 1m von mir und meinem Pferd entfernt stand. Die Flucht mit den Pferden nach Hause war allerdings auch im Nachhinein betrachtet das Sinnvollste, da nicht abzusehen war ob und wann und wo der Bulle sich einfangen lässt und wie groß der Schaden an den Zäunen ist. Im Endeffekt lief der Bulle insgesamt über 6h frei durch die Gegend. Da waren die Pferde zu Hause schon sicherer. Ich werde die Abende jetzt Zäune reparieren und mir dann überlegen wie es weitergeht.

Offline petra

  • Schubkarrenschubser ;-)
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 841
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Vorschriften zur Bullenhaltung / Zaunanforderung?
« Antwort #4 am: 25.08.14, 13:01 »
Also bei nem ausgebrochenen Bullen hätte ich ja mehr Angst um mich, als um die Pferde - glaub net, das Kühe Pferde jetzt mal so per se angreifen?  ???

Stacheldraht mit Strom ist bei uns (Hessen) nicht (mehr) erlaubt, gibts aber doch noch.

Die meisten Leute hier haben aber normalen E-Zaun mit 2 Reihen  Litze und nem starken Stromgerät. Ausgebrochene Kühe hats immer mal gegeben, aber ich hab noch nie mitbekommen, das war größeres mit Pferden passiert wäre. Vermutlich kommt es aber auch auf die Kühe an, hier hats es haupts. Milchvieh und Galloways, keine Ahnung, ob andere agressiver sind.  ???
Ich mag Ironie.
Aber dieses "guten Morgen" ist doch etwas übertrieben....

Offline tara

  • ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd...
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 7.700
  • Geschlecht: Weiblich
    • IG Karabagh & eurasische Pferderassen e.V.
Re: Vorschriften zur Bullenhaltung / Zaunanforderung?
« Antwort #5 am: 09.10.14, 15:28 »
es geht ja sicher auch nicht nur darum, daß die Rindviecher den Pferden etwas antun, wenn sie in deren Weide einbrechen. ich hätte mehr Sorge um die Pferde, die durch den defekten Zaun spazieren gehen und dadurch in Gefahr geraten.
stell dir vor, du hast ein Pferd und es kann nicht t ö l t e nin diesem Sinne...
Gruß tara

"Ausbildung heißt, das zu lernen, von dem du nicht einmal wußtest, dass du es nicht wußtest."
(Ralph Waldo Emerson, (1803 ‐ 1882)