Hallo,
ich will im April mein RA 5 dressurspezifisch machen, ich besitze den Basispass von 2013 und bin über 21 ( deutlich) die Dispens vom Arzt liegt vor.
Nun meine Frage:
Die Richtlinien sind so widersprüchlich das selbst die Landesverbände nicht mehr weiter wissen.
Die FN verweist an die Landesverbände, in meinem Fall SH&HH, diese aber wieder an die FN!
Ich hab mal ein Schaubild erstellt
Quelle : Das neue Reitabzeichensystem 2014 ich finde hier 2 mal den Text : der Basispass
oder RA 6+7
oder der Basispass ist die Zulassungsvorraussetzung zum RA5, wenn 6+7 nicht abgelegt worden sind.

und

und

aber!!!
und das macht mir eben Bauchweh:
Quelle: Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer "Abzeichen Reiten" APO 2014
hier das Schaubild, leider nur schwer erkennbar , deswegen die Bilder nun oben nochmal einzeln

hier noch jemand der sich damit zur Zeit beschäftigen muss?
LG eure Olli