Autor Thema: Landwirtschaft / Höfeordnung / / Altenteil  (Gelesen 5616 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline MummelTopic starter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo!
Ich hoffe, mir kann hier jemand ein bißchen weiter helfen:

ich bin seit über 10 Jahren Pächter des Hofes meiner Eltern. Dieser ist in der Höfeordnung eingetragen. Jetzt würde eine Übergabe anstehen. Der Betrieb wird seit über zehn Jahren gewerblich genutzt ( Pensionspferdehaltung, Reitunterricht ). Ich zahle nicht in die Alterskasse ein, auch die BG ist nicht die landwirtschaftliche, da ich ja gewerblich tätig bin. Es gehören noch ca. 15 ha Land zum Hof, die zur Futtergewinnung ( Heu ) und als Wiese genutzt werden.
Meine Fragen:

Gilt die Höfeordnung trotzdem weiter, obwohl schon seit Jahren kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr geführt wird?

Wie bemisst man die Höhe eines Altenteils? Und wäre eine Übernahme bzw. ein Altenteil überhaupt nach der Höfeordnung möglich?

Freue mich auf Eure Meinungen....

Liebe Grüße,

Mummel