Als ausgebildete RT mit über 30-jähriger Berufstätigkeit inkl. Ausbildung von RTs kann ich dazu Folgendes sagen...
Der Verein benötigt - genau wie jeder selbständige RT - eine spezielle
Therapiepferdeversicherung für die Anzahl x der maximal eingesetzten Pferde/Ponies. Diese ist
subsidiär zur Pferdehaftpflicht der einzelnen Pferde und sollte aus Gründen der problemlosen Abwicklung eines evtl. Versicherungsfalles vbei ein und derselben Versicherung abgeschlossen sein, was in diesem Fall ja schon schwierig ist. Eine entsprechende Ausbildung der Pferde/Ponies zu Therapiepferden ist natürlich vorausgesetzt.
Das wiederum verantwortet der/die RT mit ebenfalls einer extra
Berufshaftpflicht als RT. Er/Sie verantwortet auch den Einsatz der
HelferInnen/PraktikantInnen, die
ebenfalls haftpflichtversichert sein müssen über RT oder Hof/Verein.
Zusätzlich benötigt der Hof/Verein noch eine
Betriebs-/Vereinshaftpflicht für das gesamte Hof-/Vereinsgelände, falls mal einer Mutter beim Aussteigen aus dem Auto der Fuß umknickt, ein Dachziegel auf ein Kind fällt, usw.
Um das Ganze abzuschließen ist noch die
Berufsgenossenschaft in den Blick zu nehmen. Sowohl RT als auch PratikantIn/HelferIn müssen bei der BG gemeldet werden, damit sie gegen Berufsunfälle abgesichert sind - in diesem Bereich ja nicht ganz unwahrscheinlich. Für uns RTs ist das die
bgw (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege).
So, das war's. Eigentlich sollten sowas alle ausgebildeten RTs wissen!
In diesem Sinne, Euch allen ein schönes WE!
Anne vom FYLGJA-Team