Autor Thema: Versicherungsschutz  (Gelesen 19400 mal)

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Offline BinesdivaTopic starter

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Versicherungsschutz
« am: 14.08.13, 15:35 »
Hallo ihr Lieben,

da ich keinen aktuellen Beitrag zu diesem Thema gefunden habe, würde ich Euch gerne etwas fragen.
Unsere Vereinsanlage bietet Therapiereiten (bei einer ausgebildeten und anerkannten Reittherapeutin) an. Alle Einsteller der Vereinsanlage sind verpflichtet, ihr Pferd hierfür zur Verfügung zu stellen, so es denn geeignet ist.
Bei allen Pferden handelt es sich also um Privatpferde, die keine Ausbildung als Therapiepferd haben. Führer sind die jeweiligen Besitzer (teilweise auch erst 14-16 Jahre alt) oder Praktikanten, die von der Therapeutin mitgebracht werden.
Letztens habe ich mal die Frage nach der Versicherung gestellt und der Vorstand hatte darauf keine eindeutige Antwort, außer, daß die Teilnehmer und Pferde über den Landessportbund versichert wären.
Dann wurde gesagt, daß doch die Tierhalterhaftplicht des jeweiligen Pferdes im Schadenfall einspringt oder die Krankenversicherung des verunfallten Reiters. Ich befürchte allerdings, daß das nicht so leicht ist.
Die Teilnehmer zahlen einen monatlichen Beitrag, also wäre das Therapiereiten mM schon eine gewerbliche Veranstaltung, woraufhin meine private Tierhalterhaftpflicht sowieso nicht zahlt. Außerdem habe ich das Fremdreiterrisiko nur dann mitversichert, wenn es sich um eine RB handelt, die namentlich im Vertrag erwähnt wird.
Die Krankenkasse der Teilnehmer wird vermutlich auch die Frage stellen, von welchem Pferd derjenige gefallen ist und die Leistung verweigern.
Und übernimmt dann der Landessportbund?
Im Verein wird das mM sehr blauäugig gesehen, da bislang aus irgendwelchen Gründen noch nie etwas passiert ist. Aber wie wir alle wissen, wird das zwangsläufig irgendwann mal der Fall sein.
Wie seht ihr das?
Habt ihr noch Tips?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
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Offline sa

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #1 am: 15.08.13, 11:10 »
Hallo,

ich halte das für eine komplizierte rechtliche Frage und ich würde dem Vorstand DRINGEND empfehlen, dass über einen kompetenten Juristen abklären zu lassen. Aus meienr Sicht kommen da verschiedene Möglcihkeiten in Frage, wer im Zweifel haftet. Grundsätzlich gilt ja bei der Pferdehaltung immer der Grundsatz, dass der Eigentümer haftet. Und dann gehen schon die Einschränkungen los, deshalb will ich dazu nichts mehr schreiben.
Hat eigentlich die Reittherapeutin eine Versicherung, und wnen ja, was deckt die ab ?

Bei einem verunfallten Menschen kommen übrigens nichtnur die direkten gesundheitlichen Folgen sondern auch chronische Schäden in betracht. Eine Krankenversicherung deckt immer nur die direkte medizinische Behandlung ab; die KV wird sich aber, wenn dem Grunde nach jemand anders haftet - z.B. der Eigentümer des Pferdes - das geld von diesem holen. Abgedeckt werden muss auch der Fall des Schmerzensgeldes / Schadensersatz und da kommt noch viel mehr in Betracht als die sachen, die die KV deckt.
Ganz ehrlich, ich finde das absolut leichtsinnig, was da abgeht. und ich würde auf gar keinen Fall auch das Bravaste Pferd NICHT zur verfügung stellen solange nicht ein Rechstgutachten (z.B. eines kompetenten Rechtsanwaltes,der sich mit Pferderecht auskennt) plus eine Versicherungspolice vorliegt aus der hervorgeht, dass der Pferdeeigentümer natürlich nicht haftet. Falls Ihr einen guten RA braucht, kann ich einen nennen.

LG

Sabine


Offline Lucie

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #2 am: 15.08.13, 11:30 »
Meine Kenntnisse sind veraltet und ich weiß auch nicht ob ich noch alles zusammen kriege.

ABER - die Versicherung für den Landessportbund gilt für Übungsleiter / Reitleher und ggf. auch die Therapeutin aber bezieht sich nicht auf die Pferde. Unsere Schulpferde hatten alle eine spezielle Haftpflichtversicherung für Schulpferde. Lediglich für die Unterrichtenden fiel die RL-Versicherung weg, die ein RL, der nicht für einen Verein unterichtet, haben sollte (falls gegen ihn Ansprüche nach einem Unfall gestellt werden). Die Schulpferdeversicherung bezog sich auf eine Gruppe von x Pferden ohne Namen, Lebensnummer o.ä. Privatpferde konnten mit eingesetzt werden, so lange die unterrichtete Gruppe diese Zahl x nicht überstieg.

Die private Pferdehalterhaftpflicht wird vermutlich nicht eintreten. Und Fremdreiterrisiko deckt oft sowieso nur Schäden an Dritten ab, die entstehen während ein anderer Reiter das Pferd reitet, und keine Schäden an dem Reiter selber. Im Zweifelsfall würde ich vielleicht mal bei deiner Versicherung nachfragen und dann das Ergebnis dem Vorstand präsentieren.


Offline BinesdivaTopic starter

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #3 am: 15.08.13, 18:41 »
Genau das hatte ich befürchtet.
Ich halte das ganze nämlich für so eine Art Schulbetrieb und dafür müssen bzw. sollten die Pferde entsprechend haftpflichtversichert sein. Ist bei meiner Freundin auch so, die hat eine eigene Anlage mit Schulbetrieb, ab und an stellen Privatleute ihr Pferd für den Schulunterricht zur Verfügung und das muss dann namentlich der Versicherung genannt werden, damit diese im Schadenfall haftet.

Die Versicherung des LSB bezieht sich auch auf Teilnehmer an Sportveranstaltungen bzw. Vereinsveranstaltungen, wenn die Teilnehmer Mitglied in einem dem LSB angehörenden Verein sind. Das ist wenigstens bei uns der Fall, alle, die bei uns reiten wollen, müssen auch Vereinsmitglied sein.

Und was ist eigentlich mit den Pferdeführern? Wo sind die versichert, wenn denen ein Pferd auf den Fuß tritt? Oder können die haftbar gemacht werden, wenn denen ein Teilnehmer herunterfällt?
Was ist mit Schäden, die von den Teilnehmern an den Pferden oder am Sattelzeug verursacht werden?

Ich halte das ganze auch für grob fahrlässig. Ich meine, wir veranstalten etwas mit Fluchttieren, die unberechenbar sind und das Ganze mit mehr oder weniger geistig und körperlich behinderten Menschen, die ebenso unberechenbar sind.
Mein Pferd wird da definitiv nicht mitmachen (davon abgesehen ist es derzeit ohnehin nicht geeignet).

Sa, das Rechtsgutachten ist eine gute Idee, wird aber vermutlich seitens des Vorstandes wenig auf Gegenliebe stossen.
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Offline baura

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #4 am: 15.08.13, 22:37 »
ich frage mich gerade, wie die Reittherapeutin das händelt mit diesen unterschiedlichsten Pferden.
Die wenigsten Pferde sind wirklich gut als Therapiepferd geeignet.
Das hört sich für mich auch reichlich unseriös als Therapieangebot an.


Ansonsten stimme ich Dir zu, Deine Versicherung haftet nicht, wenn Dein pferd die Tiergefahr verwirklicht. Allerdings bist meiner Meinung nach DU voll in der persönlichen Haftung drin, wenn durch Dein Pferd da was passiert. Dein pferd - dein Risiko.

Es sei denn, die Pferde wären alle irgendwo als Schulpferde angemeldet, sind sie aber wohl nicht? Vielleicht durch eine Versicherung, die die Therapeutin für "ihre" Therapiepferde hat?

Die Aussage des Vorstandes ist ja sehr ahnunglos, entweder die Pferde sind über denn LSB versichert, dann muss auch keine Tierhalterhaftplicht einspringen, oder sie sind es nicht, dann nutz auch die Tierhalterhaftplicht nicht, weil es sich ja um ein Gewerbe handelt, das muss immer extra versichert werden.

Ich hoffe mal, Dein Pferd macht da nicht mit...
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Offline BinesdivaTopic starter

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #5 am: 16.08.13, 02:42 »
Naja, für so richtig seriös halte ich das ohnehin nicht. Die Reiter werden auf den Pferden im Schritt geführt und machen Übungen. Teilweise mit, teilweise ohne Hilfsmittel. Einen wirklichen therapeutischen Anspruch gibt's da wohl nicht. Dafür ist es im Gegensatz zum richtigen Therapiereiten sehr, sehr preiswert. Es sind auch Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern, das ganze dauert eine halbe Stunde pro Gruppe und da ist eh nicht so richtig was mit Therapie. Ich halte das ganze ja eher für geführtes Reiten.

Mein Pferd macht da aus verschiedenen Gründen nicht mit, zum einen stehe ich aus den o.a. Gründen nicht dahinter, zum anderen macht er da auch solange nicht mit, bis das mit den Versicherungen geklärt ist und außerdem ist der gerade 5 Jahre alt, noch kein Jahr unter dem Sattel, 178 cm groß und mitten im Flegelalter. Und zwar so derartig im Flegelalter, das der die Tiergefahr auf jeden Fall verwirklichen würde....

Vorstand ist wirklich ahnungslos, leider denken sie aber, daß sie es nicht sind. Ist ja dann immer eine gefährliche Mischung.  :-\
Und natürlich ist da kein Pferd als Schulpferd o.ä. angemeldet.
Muß das wirklich noch mal mit dem LSB klären.
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Offline sa

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #6 am: 16.08.13, 05:02 »
Bine, warum machen das denn die anderen Pferdehalter mit ? Gibt es dafür eine Ermässigung bei der Einstellung ?
Zum rechtsgutachten; dass muss kein grosses Ding sein, einfach eine Stellungnahme. Mach dem Vorstand Angst, dass er mit in der Haftung drin ist, vielleicht wirkt das ja.

Mann. auf was für Ideen manche Leute kommen....

Offline FelixTheCat

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #7 am: 16.08.13, 13:25 »
Klingt sehr unseriös. Vermutlich ist das ganze auch nur mit Barzahlung?
Ich gehe  regelmäßig zur Hippotherapie, aber das wird von ausgebildeten Physios auf Pferden des Therapiehofs durchgeführt, die allesamt dafür ausgebildet wurden. Dazu gibt es Auflagen von der Versicherung: nur mit Kappe aufs Pferd, Pferd nicht allein als Patient aus der Box holen (ok, da gibt es eine Ausnahme ;D, aber die allermeisten Patienten dort haben kein eigenes Pferd). Und bezahlt wird per Bankeinzug/monatlicher Rechnung. Der Hof gehört einem Verein ist von der FN anerkannt.
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Offline BinesdivaTopic starter

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #8 am: 20.08.13, 08:09 »
Nee, nee, per Bankeinzug, Verein ist auch Mitglied, von der daher passt das. Diese Sicherheitsregeln gibt's auch, die müssen alle eine Kappe und zusätzlich eine Weste tragen. Alleine dürfen sie mit den Pferden auch nichts machen.

Sa, die machen das, weil sie's schon immer gemacht haben und sich noch nie einer über irgendwas Gedanken gemacht hat. Außerdem ist wundersamerweise auch noch nie was passiert.

Habe meine Fragen mal an die St.Georg-Experten weitergeleitet, die prüfen das gerade, meinten aber, das könnte etwas dauern.
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Offline sa

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #9 am: 20.08.13, 11:04 »
Bine, sag mal Bescheid, wenn Du eien Antwort vom St georg hast !

FYLGJA

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Re: Versicherungsschutz
« Antwort #10 am: 06.09.18, 16:51 »
Als ausgebildete RT mit über 30-jähriger Berufstätigkeit inkl. Ausbildung von RTs kann ich dazu Folgendes sagen...

Der Verein benötigt - genau wie jeder selbständige RT - eine spezielle Therapiepferdeversicherung für die Anzahl x der maximal eingesetzten Pferde/Ponies. Diese ist subsidiär zur Pferdehaftpflicht der einzelnen Pferde und sollte aus Gründen der problemlosen Abwicklung eines evtl. Versicherungsfalles vbei ein und derselben Versicherung abgeschlossen sein, was in diesem Fall ja schon schwierig ist. Eine entsprechende Ausbildung der Pferde/Ponies zu Therapiepferden ist natürlich vorausgesetzt.
Das wiederum verantwortet der/die RT mit ebenfalls einer extra Berufshaftpflicht als RT. Er/Sie verantwortet auch den Einsatz der HelferInnen/PraktikantInnen, die ebenfalls haftpflichtversichert sein müssen über RT oder Hof/Verein.

Zusätzlich benötigt der Hof/Verein noch eine Betriebs-/Vereinshaftpflicht für das gesamte Hof-/Vereinsgelände, falls mal einer Mutter beim Aussteigen aus dem Auto der Fuß umknickt, ein Dachziegel auf ein Kind fällt, usw.

Um das Ganze abzuschließen ist noch die Berufsgenossenschaft in den Blick zu nehmen. Sowohl RT als auch PratikantIn/HelferIn müssen bei der BG gemeldet werden, damit sie gegen Berufsunfälle abgesichert sind - in diesem Bereich ja nicht ganz unwahrscheinlich. Für uns RTs ist das die bgw (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege).

So, das war's. Eigentlich sollten sowas alle ausgebildeten RTs wissen!  ::)

In diesem Sinne, Euch allen ein schönes WE!

Anne vom FYLGJA-Team