Interessengemeinschaften > Therapeutisches Reiten

Versicherungsschutz

(1/3) > >>

Binesdiva:
Hallo ihr Lieben,

da ich keinen aktuellen Beitrag zu diesem Thema gefunden habe, würde ich Euch gerne etwas fragen.
Unsere Vereinsanlage bietet Therapiereiten (bei einer ausgebildeten und anerkannten Reittherapeutin) an. Alle Einsteller der Vereinsanlage sind verpflichtet, ihr Pferd hierfür zur Verfügung zu stellen, so es denn geeignet ist.
Bei allen Pferden handelt es sich also um Privatpferde, die keine Ausbildung als Therapiepferd haben. Führer sind die jeweiligen Besitzer (teilweise auch erst 14-16 Jahre alt) oder Praktikanten, die von der Therapeutin mitgebracht werden.
Letztens habe ich mal die Frage nach der Versicherung gestellt und der Vorstand hatte darauf keine eindeutige Antwort, außer, daß die Teilnehmer und Pferde über den Landessportbund versichert wären.
Dann wurde gesagt, daß doch die Tierhalterhaftplicht des jeweiligen Pferdes im Schadenfall einspringt oder die Krankenversicherung des verunfallten Reiters. Ich befürchte allerdings, daß das nicht so leicht ist.
Die Teilnehmer zahlen einen monatlichen Beitrag, also wäre das Therapiereiten mM schon eine gewerbliche Veranstaltung, woraufhin meine private Tierhalterhaftpflicht sowieso nicht zahlt. Außerdem habe ich das Fremdreiterrisiko nur dann mitversichert, wenn es sich um eine RB handelt, die namentlich im Vertrag erwähnt wird.
Die Krankenkasse der Teilnehmer wird vermutlich auch die Frage stellen, von welchem Pferd derjenige gefallen ist und die Leistung verweigern.
Und übernimmt dann der Landessportbund?
Im Verein wird das mM sehr blauäugig gesehen, da bislang aus irgendwelchen Gründen noch nie etwas passiert ist. Aber wie wir alle wissen, wird das zwangsläufig irgendwann mal der Fall sein.
Wie seht ihr das?
Habt ihr noch Tips?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

sa:
Hallo,

ich halte das für eine komplizierte rechtliche Frage und ich würde dem Vorstand DRINGEND empfehlen, dass über einen kompetenten Juristen abklären zu lassen. Aus meienr Sicht kommen da verschiedene Möglcihkeiten in Frage, wer im Zweifel haftet. Grundsätzlich gilt ja bei der Pferdehaltung immer der Grundsatz, dass der Eigentümer haftet. Und dann gehen schon die Einschränkungen los, deshalb will ich dazu nichts mehr schreiben.
Hat eigentlich die Reittherapeutin eine Versicherung, und wnen ja, was deckt die ab ?

Bei einem verunfallten Menschen kommen übrigens nichtnur die direkten gesundheitlichen Folgen sondern auch chronische Schäden in betracht. Eine Krankenversicherung deckt immer nur die direkte medizinische Behandlung ab; die KV wird sich aber, wenn dem Grunde nach jemand anders haftet - z.B. der Eigentümer des Pferdes - das geld von diesem holen. Abgedeckt werden muss auch der Fall des Schmerzensgeldes / Schadensersatz und da kommt noch viel mehr in Betracht als die sachen, die die KV deckt.
Ganz ehrlich, ich finde das absolut leichtsinnig, was da abgeht. und ich würde auf gar keinen Fall auch das Bravaste Pferd NICHT zur verfügung stellen solange nicht ein Rechstgutachten (z.B. eines kompetenten Rechtsanwaltes,der sich mit Pferderecht auskennt) plus eine Versicherungspolice vorliegt aus der hervorgeht, dass der Pferdeeigentümer natürlich nicht haftet. Falls Ihr einen guten RA braucht, kann ich einen nennen.

LG

Sabine

Lucie:
Meine Kenntnisse sind veraltet und ich weiß auch nicht ob ich noch alles zusammen kriege.

ABER - die Versicherung für den Landessportbund gilt für Übungsleiter / Reitleher und ggf. auch die Therapeutin aber bezieht sich nicht auf die Pferde. Unsere Schulpferde hatten alle eine spezielle Haftpflichtversicherung für Schulpferde. Lediglich für die Unterrichtenden fiel die RL-Versicherung weg, die ein RL, der nicht für einen Verein unterichtet, haben sollte (falls gegen ihn Ansprüche nach einem Unfall gestellt werden). Die Schulpferdeversicherung bezog sich auf eine Gruppe von x Pferden ohne Namen, Lebensnummer o.ä. Privatpferde konnten mit eingesetzt werden, so lange die unterrichtete Gruppe diese Zahl x nicht überstieg.

Die private Pferdehalterhaftpflicht wird vermutlich nicht eintreten. Und Fremdreiterrisiko deckt oft sowieso nur Schäden an Dritten ab, die entstehen während ein anderer Reiter das Pferd reitet, und keine Schäden an dem Reiter selber. Im Zweifelsfall würde ich vielleicht mal bei deiner Versicherung nachfragen und dann das Ergebnis dem Vorstand präsentieren.

Binesdiva:
Genau das hatte ich befürchtet.
Ich halte das ganze nämlich für so eine Art Schulbetrieb und dafür müssen bzw. sollten die Pferde entsprechend haftpflichtversichert sein. Ist bei meiner Freundin auch so, die hat eine eigene Anlage mit Schulbetrieb, ab und an stellen Privatleute ihr Pferd für den Schulunterricht zur Verfügung und das muss dann namentlich der Versicherung genannt werden, damit diese im Schadenfall haftet.

Die Versicherung des LSB bezieht sich auch auf Teilnehmer an Sportveranstaltungen bzw. Vereinsveranstaltungen, wenn die Teilnehmer Mitglied in einem dem LSB angehörenden Verein sind. Das ist wenigstens bei uns der Fall, alle, die bei uns reiten wollen, müssen auch Vereinsmitglied sein.

Und was ist eigentlich mit den Pferdeführern? Wo sind die versichert, wenn denen ein Pferd auf den Fuß tritt? Oder können die haftbar gemacht werden, wenn denen ein Teilnehmer herunterfällt?
Was ist mit Schäden, die von den Teilnehmern an den Pferden oder am Sattelzeug verursacht werden?

Ich halte das ganze auch für grob fahrlässig. Ich meine, wir veranstalten etwas mit Fluchttieren, die unberechenbar sind und das Ganze mit mehr oder weniger geistig und körperlich behinderten Menschen, die ebenso unberechenbar sind.
Mein Pferd wird da definitiv nicht mitmachen (davon abgesehen ist es derzeit ohnehin nicht geeignet).

Sa, das Rechtsgutachten ist eine gute Idee, wird aber vermutlich seitens des Vorstandes wenig auf Gegenliebe stossen.

baura:
ich frage mich gerade, wie die Reittherapeutin das händelt mit diesen unterschiedlichsten Pferden.
Die wenigsten Pferde sind wirklich gut als Therapiepferd geeignet.
Das hört sich für mich auch reichlich unseriös als Therapieangebot an.


Ansonsten stimme ich Dir zu, Deine Versicherung haftet nicht, wenn Dein pferd die Tiergefahr verwirklicht. Allerdings bist meiner Meinung nach DU voll in der persönlichen Haftung drin, wenn durch Dein Pferd da was passiert. Dein pferd - dein Risiko.

Es sei denn, die Pferde wären alle irgendwo als Schulpferde angemeldet, sind sie aber wohl nicht? Vielleicht durch eine Versicherung, die die Therapeutin für "ihre" Therapiepferde hat?

Die Aussage des Vorstandes ist ja sehr ahnunglos, entweder die Pferde sind über denn LSB versichert, dann muss auch keine Tierhalterhaftplicht einspringen, oder sie sind es nicht, dann nutz auch die Tierhalterhaftplicht nicht, weil es sich ja um ein Gewerbe handelt, das muss immer extra versichert werden.

Ich hoffe mal, Dein Pferd macht da nicht mit...

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln