Hallo,
neulich hat mir zum zweiten Mal jemand gesagt, dass man ab der Dämmerung im Wald nicht mehr reiten dürfe, das sei wegen der Jagd verboten.
Beim ersten Mal dachte ich noch, dass sei eine lokale Vereinbarung in touristischem Gebiet, aber das zweite Mal wurde das sehr offiziell als gesetzliches Verbot für ganz Niedersachsen verkündet.
Beim Nachgucken im
NWaldLG habe ich aber nichts dergleichen gefunden, nur eine Haftungsbeschränkung für die Waldbesitzer (§ 2 I, § 23 I+III, § 26, § 30 Satz 1 Ziff. 4a).
Waren das nun jeweils Jäger, die den Reitern ihren Wunsch gern als Gesetz verkaufen wollten, oder gibt es noch andere Vorschriften bzw. war ich zu blind?
Gruß
Aleike