Autor Thema: Futter zahlen obwohl ausgezogen?  (Gelesen 3596 mal)

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Offline Sabine82Topic starter

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Futter zahlen obwohl ausgezogen?
« am: 15.01.13, 16:44 »
Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen:

Ich stand für zwei Wochen in einem Stall, ohne Vertrag, ohne Kündigungsfrist für 100 Euro. Ich sollte für das gesamte Jahr zusätzlich im März Euro 100 für das Futter zahlen (für mein Pony wurden 3 Gross-Ballen bestellt).

Ich bin dann ohne Frist innerhalb von 2 Tagen ausgezogen, habe natürlich vorher Bescheid gesagt.

Nach meiner Rechnung würde ich jetzt Euro 50 wiederbekommen und anteilig das Futter für einen halben Monat bezahlen, also knapp Euro 5.

Der Besitzer hingegen will, dass ich einen ganzen Ballen bezahle, da er ja einen halben Ballen nicht zurückgeben kann und es könnte wohl sein, dass ich die beiden anderen Ballen auch bezahlen muss, weil er nicht sicher weiss ob er die zurückgeben kann.

Ich habe ein 120 cm grosses Pony, das hat im Leben keinen halben Ballen gefressen in 2 Wochen. Im Stall selber stehen noch 11 andere Gross-Pferde! die werden alle vom gleichen Ballen
gefüttert.

Jetzt weiss ich ehrlich gesagt überhaupt nicht weiter? Ich soll Futter zahlen, was meiner gar nicht mehr fressen kann ??? Den halben Ballen wird er ja nicht wegwerfen sondern weiterverfüttern und die beiden anderen Ballen würden ja dann auch verfüttert werden.

Kann mir jemand da helfen? Ich will keinen Streit, aber auch nicht für anderen zahlen. Danke im Voraus

Offline Olli

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Re: Futter zahlen obwohl ausgezogen?
« Antwort #1 am: 15.01.13, 20:07 »
Kann mir jemand da helfen? Ich will keinen Streit, aber auch nicht für anderen zahlen. Danke im Voraus
hey,

ich würde zahlen und die ballen mitnehmen!
zack bumm! ich glaub wenn du das vorschlägst ist schnell ruhe im thema
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Offline carola

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Re: Futter zahlen obwohl ausgezogen?
« Antwort #2 am: 15.01.13, 20:14 »
Mal im Ernst, es gibt auch für mündliche Verträge (und den hattest du) genügend Gerichte, die sagen, dass du die übliche Kündigungsfrist (die reden im übrigen von 2 Monaten!) einzuhalten hast. Wenn du dich aus dem Fenster lehnst, kannst du also schlechte Karten haben. Wenn der Bauer nachweist, dass er das Heu für dich bzw. dein Pony gekauft hat und sozusagen übrig hat, wird er auch da recht bekommen. allerdings müsste er sie dann vermutlich wirklich vernichten und nicht an andere verkaufen. Ich persönlich würde meinen Mund halten und gehen. Alles andere geht in deinem Fall vermutlich schief. Soll er die Miete mit dem Heu verrechnen und Ruhe geben. Er hat sicher nicht nach deinem Einzug vor zwei Wochen drei Ballen bestellt. ::)
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Offline sa

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Re: Futter zahlen obwohl ausgezogen?
« Antwort #3 am: 16.01.13, 04:48 »
Hallo,


warum bist Du innerhalb von 2 Tagen ausgezogen ? Was war der Grund ?

LG

Sabine