Autor Thema: Rechte bei privater Haltergemeinschaft ohne Vertragliche Regelung.  (Gelesen 5226 mal)

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Offline pinky89Topic starter

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Hallo,
ich hoffe mir kann hier einer weiterhelfen.

Wir haben eine private Haltergemeinschaft mit noch zwei anderen Parteien. Alles ohne Vertrag und Partei A ist erst seit Anfang des Jahres dabei. Mit ihr wurde vereinbart dass alle Kosten am Ende des Jahres abgerechnet wird. Nun hat Partei A am letzten Sonntag ohne große Worte ( nur ein wir fühlen uns nicht mehr wohl und wir gehen) seine beiden ponys genommen und ist gegangen.

Meine Frage nun:

Habe ich trotz dass ich keinen Vertrag habe eine rechtliche Handhabe an eine Kostenbeteiligung für die letzen 3 Monate zu bekommen? Oder ist das unmöglich?
Hatte jemand von euch schon so einen oder ähnlichen fall?

Danke schonmal für eure Hilfe

lg pinky

Offline Kiowa

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Ich fürchte, in dem Fall sind Recht haben und Recht bekommen zweierlei Paar Schuhe.
Abgesehen davon, dass es auch ein Abspracheproblem geben könnte, d.h. die andere Seite die getroffenen Absprachen anders verstanden haben könnte als ihr.
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Offline carola

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Verträge müssen ja nicht schriftlich geschlossen werden. Und dass die Unterbringung etwas kostet, sollte auch jedem klar sein.
Allerdings Stimme ich Kiowa zu: ob man das durchsetzen kann, ist die andere Frage. Selbst wenn ein Gericht das vermutlich genauso sieht, ist es mit Aufwand und Kosten verbunden. Da hat wohl jemand seine Ponys günstig durch den Winter bringen wollen.
Dem nächsten Interessenten solltet ihr im voraus etwas abnehmen, Ihr habt ja sicher Erfahrungswerte.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline Harry

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Und immer einen Vertrag, heutzutage geht das doch nicht mehr ohne. Weder die Versicherungen noch die BG oder erst Recht ein Gericht bei Streitigkeiten sehen vertragslose Zustände immer sehr kritisch, denn kann jeder das so auslegen, wie er es gerade braucht. Geht nicht-meine Meinung.
Harry

Offline kirsten65

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Nun es gibt wohl auch den mündlichen Vertrag, den du aber auch beweisen müsstest. Ansonsten sehe ich es wie die anderen, Recht haben und Recht bekommen sind hier zwei verschiedene Dinge!

LG