Autor Thema: Giftpflanzen auf Weiden im Pensionsbetrieb - Verantwortung?  (Gelesen 11527 mal)

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Offline BarbaraTopic starter

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Hallo,

aus aktuellem Anlass (Herbstzeitlose) hier ein paar allgemeinere Fragen zur Verantwortung bei der Weidepflege.

Situation:
Auf einer Pferdeweide in einem Pensionsbetrieb stehen Herbstzeitlose. Der Stallbesitzer wurde informiert, hat aber dennoch wieder Pferde auf besagte Weide gebracht.

Daher die allgemeine Fragen:
1. Wer ist verantwortlich für die Bekämpfung giftiger Pflanzen auf den Weiden eines Einstellerbetriebes?
2. Gibt es da eine "Sorgfaltspflicht", muss also der Einsteller oder der Stallbetreiber regelmäßig prüfen?
3. Wie sieht es mit giftigen Bäumen/Pflanzen aus, die unter Schutz stehen?
4. Wäre ein Vergiftungsfall durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt? Wenn ja durch welche?
5. Wer ist verantwortlich für Giftpflanzen im Heu?
     a) Stallbetreiber macht selbst Heu
     b) Stallbetreiber kauft Heu
6. Wo gibt es Informationen zur wirkungsvollen und wirtschaftlichen Bekämpfung der einzelnen Giftpflanzen?
7. Bei wem liegt im Falle einer Vergiftung die Beweislast?
8. Gibt es eine Meldepflicht für giftige Pflanzen? Wenn ja für welche und wer muss bei wem Meldung machen?

Fragen über Fragen ::) Es würde mir sehr helfen zu den einzelnen Fragen Antworten oder Quellenverweise/Ansprechpartner zu bekommen. Wir möchten das Thema im Stall etwas umfassender klären, damit alle für die Zukunft wissen wofür jeder Einzelne verantwortlich ist.

Gleichzeitig würde ich die Informationen in dieser Box gern sammeln und damit für alle im Forum im Idealfall eine Checkliste zur Verfügung steht.

Vielen Dank schon jetzt für Eure Hinweise und Beiträge!







Wer einmal im Sattel sitzt, kann nicht nicht reiten.

Offline woody

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LG Andreas

Lebe den Tag

Offline peppels24

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Hallo,
bei uns gibt das Landwirtschaftsamt (Amt für den ländlichen Raum) sehr gerne Auskunft über diese Dinge! Auch über Haftung und so, da die diese Fälle auch auf den Tisch bekommen.
Zu den Verantwortungen kann ich Dir nur gesichert sagen, dass der Hersteller des Heus dafür haftet. Das Heu fällt unter die Nahrungsmittelverordnung (wenn ich mich nicht täusche heißt das so) und der Bauer unterschreibt das auch im Zuge seines Antrags. Inwieweit der SB zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er das Heu kauft, bin ich mir nicht sicher, aber normalerweise hat er die Sorgfaltspflicht für alles was er füttert. (Gilt meiner Meinung nach auch für Koppeln)

Offline carola

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Meiner Meinung nach gilt das auch für die Koppeln, ja. Er muss ordentliches Futter kaufen und das auch prüfen. Wenn er es erkennen kann, ist er m. E. mit dran.
Auch ist er meines Wissens verantwortlich für das Wohlergehen der ihm anvertrauten Tiere. Das heißt, er muss dafür sorgen, dass sie giftfrei stehen, soweit er das kann (wenn ein Dritter Rattengift draufstreut, kann er nicht...).
Beweislast liegt immer bei demjenigen, der jemandem Schuld geben möchte. Gefährdungshaftung wie beim Auto/Pferd gibt es hier nicht. Das heißt, der Tierbesitzer muss im Falle eines Vergiftungstodes nachweisen, dass es durch das falsche Futter vergiftet wurde. Sicherlich wird man sich aber auch im Falle eines Prozesses die Frage gefallen lassen müssen, warum man das Pferd da hat stehen lassen, obwohl man wusste, dass es Giftpflanzen gibt (Mitschuld). :P
Meldepflicht für Giftpflanzen? ??? Ich denke, nicht für die gewöhnlichen. Herbstzeitlose sind nunmal ein normales Landschaftsbild in Deutschland. Ebenso wie JKK inzwischen. >:( Fingerhüte im Wald werden auch nicht gemeldet. ;)
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline Lunalady

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Ich möchte das Thema wieder aufgreifen, da es uns leider auch betrifft.

In unserem Einstellerbetrieb kommt die Herbstzeitlose immer wieder im Heu vor, weil diese auf den Heuwiesen und auch auf den Koppeln wächst.
Wir haben den Stallbetreiber bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht - dem ist es auch bekannt, aber er winkt ab und ist der Meinung, das bißchen schadet den Pferden nicht.

Manche Pferde mögen die Pflanze ja aussortieren - aber viele tun das nicht.
Und ich denke, selbst geringere Mengen, über längere Zeit gefressen, können Schäden anrichten.

In unserem Stall treten immer wieder unerklärliche Koliken auf; wir hatten Reheschübe, für die eigentlich kein Grund bestand; Atemwegserkrankungen; Kotwasser bis zu Durchfall.
Es gab auch im Laufe des letzten Jahres 2 Pferde, die eingeschläfert werden mussten, weil sie unerklärbar schwer erkrankten ...

Es gibt ja das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, lt. § 17 Verbote  ist es untersagt,
1. Futtermittel
a) für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung geeignet sind, die tierische Gesundheit zu schädigen,

Das heißt also, derjenige, der Heu mit Herbstzeitlose herstellt und an Pferde verfüttert, der macht sich strafbar.
Nur wer ahndet das ?
Wo kann man so etwas melden ?

Dummerweise gibt es in unserer Gegend einige Betriebe, die Heu mit Giftpflanzen verfüttern - ein Stallwechsel macht daher nicht viel Sinn.
Und es wäre auch besser, wenn man dafür sorgen könnte, dass das Gift aus dem Nahrungskreislauf verschwindet.
Denn dieses wird ja sogar von Mutterkühen über die Milch an Kälber weiter gegeben und man sollte dann auch dran denken, dass es der Verbraucher aucgh in der Milch vorfinden kann.
Für Nager ist es ebenfals tödlich.

Offline sasthi

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Vetamt.
Wenn zwei das Gleiche tun ist das noch lange nicht das Selbe.

Haflinger sind nicht stur, sie geben ihrem Menschen nur mehr Zeit, über seine Fehler nachzudenken

Offline pferdefreundchen

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Das heißt also, derjenige, der Heu mit Herbstzeitlose herstellt und an Pferde verfüttert, der macht sich strafbar.
Nur wer ahndet das ?
Wo kann man so etwas melden ?

Ich würde das der Polizei melden. Wen anderes wüsste ich jetzt nicht. Ob die das dann ahnden, kann ich nicht genau beurteilen. Es ist halt sehr schwer nachverfolgbar und ob die dafür extra Personal abstellen, ist fraglich. Die finanzielle Haftung für die Pferde muss dann vermutlich vom Halter übernommen werden, wenn es zu Erkrankungen kommt und das Pferd versorgt werden muss.