Ich möchte das Thema wieder aufgreifen, da es uns leider auch betrifft.
In unserem Einstellerbetrieb kommt die Herbstzeitlose immer wieder im Heu vor, weil diese auf den Heuwiesen und auch auf den Koppeln wächst.
Wir haben den Stallbetreiber bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht - dem ist es auch bekannt, aber er winkt ab und ist der Meinung, das bißchen schadet den Pferden nicht.
Manche Pferde mögen die Pflanze ja aussortieren - aber viele tun das nicht.
Und ich denke, selbst geringere Mengen, über längere Zeit gefressen, können Schäden anrichten.
In unserem Stall treten immer wieder unerklärliche Koliken auf; wir hatten Reheschübe, für die eigentlich kein Grund bestand; Atemwegserkrankungen; Kotwasser bis zu Durchfall.
Es gab auch im Laufe des letzten Jahres 2 Pferde, die eingeschläfert werden mussten, weil sie unerklärbar schwer erkrankten ...
Es gibt ja das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, lt. § 17 Verbote ist es untersagt,
1. Futtermittel
a) für andere derart herzustellen oder zu behandeln, dass sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung geeignet sind, die tierische Gesundheit zu schädigen,
Das heißt also, derjenige, der Heu mit Herbstzeitlose herstellt und an Pferde verfüttert, der macht sich strafbar.
Nur wer ahndet das ?
Wo kann man so etwas melden ?
Dummerweise gibt es in unserer Gegend einige Betriebe, die Heu mit Giftpflanzen verfüttern - ein Stallwechsel macht daher nicht viel Sinn.
Und es wäre auch besser, wenn man dafür sorgen könnte, dass das Gift aus dem Nahrungskreislauf verschwindet.
Denn dieses wird ja sogar von Mutterkühen über die Milch an Kälber weiter gegeben und man sollte dann auch dran denken, dass es der Verbraucher aucgh in der Milch vorfinden kann.
Für Nager ist es ebenfals tödlich.