Autor Thema: AKU falsch/ Rückgabe?H  (Gelesen 5200 mal)

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Offline lala1258Topic starter

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AKU falsch/ Rückgabe?H
« am: 09.03.10, 20:28 »
Hallo, fogende Frage:

Meine Freundin hat eine AKU machen lassen mit Röntgenbilder, laut Arzt sei alles super!
Das war Ende Oktober.
Nun hat das Pferd im Feb. leicht gelahmt und es wurde von einem anderen Arzt Arthrose festgestellt!
Die Röntgenbilder vom Okt. wurden angefordert und tatsache sah man die Arthrose dort! Der Arzt sagt
er hätte es übersehen!! Wer haftet? Wie sieht es aus mit Rückgabe, Garantie?

Danke lg lala
« Letzte Änderung: 09.03.10, 20:32 von lala1258 »

Offline Hexle

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #1 am: 10.03.10, 09:39 »
ich würde das Pferd zurückgeben, das Geld zurückfordern und fertig
Du wirst sicher nicht jedes Ziel erreichen, dass du dir gesetzt hast. Du wirst aber ganz sicher kein Ziel erreichen, dass du dir nicht gesetzt hast...

Offline sa

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #2 am: 10.03.10, 13:31 »
Ich tippe mal darauf, dass der TA haftet, wenn man nachweisen kann, dass a) die Arthrose schon auf den Bildern sichtbar war und b) das Pferd wegen dieser Arthrose lahmt. Ihr solltet Euch dafür mit dme TA in Verbindung setzen. Ich würde , falls Ihr da nicht weiterkommt, nicht zögern und einen Anwalt nehmen.


lg

Sabine

Offline lala1258Topic starter

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #3 am: 12.03.10, 10:24 »
Hmm, ja wie sieht es aus wenn sich die "privaten" weigern? Habe eine Rechtsschutzversicherung wie
stehen die Chancen zu gewinnen? Gegen wen klagen? Ärztin wegen Rücknahme und Kosten
oder Verkäufer? Danke

Offline sa

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #4 am: 12.03.10, 11:00 »
Was meinst Du, mit >die Privaten> weigern sich ? - Du solltest die Sache mit einem RA bzw. Deiner Rechtsschutzversicherung abklären. Der RA kann Dich auch genau beraten, ob und wie eine Klage Sinn macht.

lg

Sabine

Offline Hexle

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #5 am: 12.03.10, 11:21 »
aber ohne Rechtsanawalt würde ich garnichts tun ... je nach Formulierung des Kaufvertrages und des AKU Berichtes kann es sein du bleibst sonst auf beidem hocken (dem Pferd und den Arztkosten)

wenns gut läuft ist es so

-> du gibst Pferd zurück - bekommst den Kaufpreis zurück

-> du schickst bezahlte Rechnung des 2. TA an 1.TA mit der Aufforderung dir den durch die Fehldiagnose entstandenen finanziellen Schaden zu ersetzen
Du wirst sicher nicht jedes Ziel erreichen, dass du dir gesetzt hast. Du wirst aber ganz sicher kein Ziel erreichen, dass du dir nicht gesetzt hast...

Offline nob

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #6 am: 13.03.10, 17:42 »
Anwalt mit entsprechender Spezialisierung und den beurteilen lassen wie das am Besten abläuft. Wenn bei der AKU wirklich festgehalten wurde, dass das Pferd röntgenologisch an der Stelle tiptop gewesen sei und es auf den Bildern von damals deutlich ist, dass es das nicht war, wird der TA derjenige sein, der den Schaden ausgleichen soll.

Der Verkäufer hat ja nicht zugesichert, dass das Pferd keinerlei Arthrosen hat.

Ob das Pferd zurückgegeben werden kann bzw ob das Deine Freundin will wäre dann auch noch zu klären. Bei einem Händler oder Züchter wird das einfacher sein als bei einem privaten Verkauf meine ich(weiß es aber nicht sicher, da hab ich zum Glück keine Erfahrungen mit).

Wieselchen

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #7 am: 13.03.10, 18:19 »
Hallo Lala,  ;)
sag mal, hast Du mit dem betreffenden TA schon gesprochen? Was sagt er/sie dazu? TÄ haben doch eine Haftpflichtversicherung,bei einer Fehldiagnose, wie dieser, müsste die doch eintreten. Die Frage ist nur wer beziffert den Schaden? Wie kann der überhaupt genau festgestellt werden? Da müsste es doch auch Sachverständige geben für solche Sachen, oder?
Wenn das Pferd jetzt verkauft wird könnte der Schaden die Differenz sein zwischen dem was man bezahlt hat und was man jetzt bekommt. Falls jemand das Pferd nimmt.
Gruß

Offline Bonsai2

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #8 am: 17.03.10, 10:46 »
In der April-Ausgabe von Mein Pferd steht ist ein Artikel zum Thema Pferdekauf und AKU und ein paar Rechtstipps wenns um Rückgabe geht.

Offline Walle

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #9 am: 17.03.10, 19:33 »
egal was getan wird, es sollte bald geschen! Weil Okt. 1- Röntgen- jetzt März 2. röntgen... ich mein irgendwas im Kopf zu haben mit 6 Mon. Gewährleistung.

Gibt es den ein AKU Protokoll und was steht da drin? Und ich meine nicht nur die Ergebnisse sondern auch der Haftungsausschluss vom TA ist da in der Regel auch drauf  ::)
Lasst mich gewinnen! Doch wenn ich nicht gewinnen kann, lasst mich mutig mein Bestes geben!
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Offline Binesdiva

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #10 am: 18.03.10, 15:21 »
Wie, was, der TA hat schon gesagt, daß er die Arthrose übersehen hat?  :o
Haben das noch mehrere gehört?

Ich meine auch mal gehört zu haben, daß die TÄ so einen Haftungsausschluss haben.
Und ich wiederhole die Frage von Walle:
Was steht in der AKU? Welche Röntgenklasse hat das Pferd?

Was steht denn im Kaufvertrag?

Haben die jetzt nicht zwei Jahre Gewährleistung und kommt es nicht darauf an, ob Privatverkäufer oder Händler?

Ich glaube, man müßte auch beweisen, daß die Arthrose schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand und diese auch nachher zu der Lahmheit führte.
Wie schwer ist die denn? Also die Arthrose.

Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorrednern an:
Sofort zu einem Anwalt, möglichst mit Schwerpunkt Pferde (Kaufrecht).
Rechtschutz ist dafür immer gut, meine hat auch schon ein paar Sachen bzgl. Pferde geregelt.

Viel Glück!
Reitet ein Cowboy zum Friseur.
Kommt wieder raus:
Pony weg...

Offline donau

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #11 am: 18.03.10, 16:11 »
die sache ist die: gewährleistung hast du 2 jahre, in den ersten 6 monaten ist beweislast-umkehr, dh. der verkäufer/ta muss beweisen, dass beim ersten mal der schaden noch nicht vorhanden war, ansonsten geht das pferd zurück. was in dem fall wohl das logische ergebnis ist ;)

für einen schadenersatzanspruch gegenüber dem tierarzt gilt das ja alles nicht - denn der "fehler" verjährt ja nicht, und haftungsausschluss kann nicht für einen kunstfehler gelten, der hier mit sicherheit argumentierbar ist.

abgesehen davon ist es mit sicherheit besser, das so schnell wie möglich abzuwickeln, da ja trotzdem kosten entstehen (einstellgebühr etc.), wenn man das pferd zurück geben möchte und/oder verkaufen, so dieses pferd so überhaupt noch verkäuflich ist im moment.
Wer auf seinem Standpunkt beharrt, darf sich nicht wundern, dass er nicht weiterkommt...

Authorised WEIGUMS Desillusionator

Wieselchen

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Re: AKU falsch/ Rückgabe?H
« Antwort #12 am: 18.03.10, 16:40 »
So wie ich weiß soll das Pferd verkauft werden, als Arthrose-Pferd für "leichten" Gebrauch.