Wie, was, der TA hat schon gesagt, daß er die Arthrose übersehen hat?
Haben das noch mehrere gehört?
Ich meine auch mal gehört zu haben, daß die TÄ so einen Haftungsausschluss haben.
Und ich wiederhole die Frage von Walle:
Was steht in der AKU? Welche Röntgenklasse hat das Pferd?
Was steht denn im Kaufvertrag?
Haben die jetzt nicht zwei Jahre Gewährleistung und kommt es nicht darauf an, ob Privatverkäufer oder Händler?
Ich glaube, man müßte auch beweisen, daß die Arthrose schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand und diese auch nachher zu der Lahmheit führte.
Wie schwer ist die denn? Also die Arthrose.
Ansonsten schliesse ich mich meinen Vorrednern an:
Sofort zu einem Anwalt, möglichst mit Schwerpunkt Pferde (Kaufrecht).
Rechtschutz ist dafür immer gut, meine hat auch schon ein paar Sachen bzgl. Pferde geregelt.
Viel Glück!