Autor Thema: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt  (Gelesen 20606 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Karin 55

  • Gast
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #45 am: 02.11.05, 07:37 »
Bei mir haben sie wie gesagt erstmal einen riesen Aufstand gemacht mit Info übers Pferd , mir ziemlich viel Kosten und Arbeit  produziert, um mir dann mitzuteilen das entweder garnichts bezahlen wollen oder nur mit großen Einschränkugen , wie maximal 50 % der TA Kosten ,kein Wertausgleich usw.
Nach dem ich aber den Sachverständigen angezweifelt habe, den Zuchtvernband eingeschaltet habe über den wir in einem Rahemvertarg versichert sind, und mit Anwalt und Gegengutachten gedroht habe haben wir uns dann doch auf eine Vergleich geeinigt.
Bei mir war es allerdings ein Haftplcihtschaden, aber ich glaube an das was Versicherungen erzählen erst wenn ich es schwarz auf weis habe oder das Geld auf dem Konto ist.

Aber eigendlich müsste Die doch dein Anwalt nicht nur sagen können ob Du im Recht bist  sondern auch klipp und klar sagen können ob die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder nicht  ???

Offline Billy

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 187
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #46 am: 02.11.05, 08:17 »
Meine Frage war eigentlich,
würde sich die Versicherung die ganze Arbeit machen, wenn von anfang an klar ist, das die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist ???

Naja, kommt einfach darauf an, ob die das gesehen haben oder nicht... ;-) Die können ja auch evtl. mal übersehen, daß etwas verjährt ist... passiert ab und an mal, auch bei Versicherungen!!

@Karin55:
Hat Nina1 denn einen RA eingeschaltet??
CU ... on GentleHorses  ;)

Karin 55

  • Gast
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #47 am: 02.11.05, 08:52 »
Guten Morgen Billy ,
das war doch gestern mein  zweiter Schlag auf den Deckel  ;)

Zitat
Im Recht bin ich auf jedenfall (auch lt. eines rechtsanwalt).I


LG Karin

Offline Billy

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 187
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #48 am: 02.11.05, 12:14 »
Guten Morgen Karin55!

Das war doch (schon wieder) kein Schlag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!   :o ::) ::) :P    :-*

Ich bin mir nur nich sicher, ob Nina nur eine Beratungs hatte oder ob ein RA die Sache als ganzes bearbeitet...
Da ist manchmal auch durchaus ein Unterschied zwischen...
CU ... on GentleHorses  ;)

Nina1

  • Gast
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #49 am: 02.11.05, 12:26 »
Zur Aufklärung , ich habe noch keinen Rechtsanw. eingeschaltet, ich hatte nur eine kurze Beratung ( per Internet).

Karin, bei mir geht es ja mehr darum das ich übers Ohr gehauen wurde vom TA ( falsche Diagnose).

Danke Billy!
Gilt denn auch die Gewährleistungsfrist, wenn ein TA was falsches Diagn. ?
Mit so einer Diagnose hätte ich ja nie das Pferd gekauft!
« Letzte Änderung: 02.11.05, 12:28 von Nina1 »

Offline frankrichter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 44
  • Geschlecht: Männlich
    • Rechtsanwalt Richter
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #50 am: 21.12.05, 22:09 »
Erteilt die rechtsschutz Deckungszusage?

1. Nachweisproblem: Wirklich Fehldiagnose?

2. TA haben nicht nur für grobe Fahrlässigkeit, sie haften wie alle anderen auch für jede Form der Fahrlässigkeit.

Offline schnegge78Topic starter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 321
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #51 am: 10.04.06, 10:25 »
Mal wieder Infos zu meinem Fall!

Das Ergänzungsgutachten fiel zu meinen Gunsten aus und das Gericht beschlisst nun noch einen Streitwert und die Sache hat nach zwei Jahren endlich ein Ende!!

Offline Montassil

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 14
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #52 am: 15.04.06, 11:53 »
Da ich beim Anwalt arbeite, hier einige Tipps vorab, bevor ihr zum RA geht:

- Ruft vorab eure Rechtschutzversicherung an, klärt mit dieser ab, ob sie bereit wäre, die Kosten für den Fall zu übernehmen. Sobald ihr die schriftliche Zusage der RS habt, könnt ihr einen Termin beim RA ausmachen - die RS muss dann zahlen.

- achtet darauf, dass die RS nicht nur die Kosten der Erstberatung übernimmt. Tut sie nur das, werden zwar die Kosten der Erstberatung gezahlt, auf den wesentlich höheren Prozesskosten bleibt ihr sitzen.

- wenn ihr die RS-Zusage habt und zum Anwalt geht, versucht vorab schon einmal "Gleichgesinnte" zu finden, also Besitzer, die mit dem TA/der Klinik ebenfalls schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Gibts mehrere Betroffene kann der Fall nicht als "Ausnahmefall" betrachtet werden und die Chancen erhöhen sich enorm.

- schaut nach dem Rechtsgebiet des RA's. Fast in jeder Stadt gibt es mittlerweile Anwälte, die entweder auf Tier(schutz)recht oder sogar auf Pferde speziallisiert sind. Um die Anwälte zu finden, wendet euch am Besten an die entsprechende Anwaltskammer oder auch an die FN. Dort müssten euch die Rechtsanwälte genannt werden.

- Gutachter: Fast jede Klinik hat einen Gutachter. Tierärzte sagen meistens nicht gegen andere aus, Gutachter schon. Sie können es sich nicht leisten, nur um den Ruf eines TA nicht zu schädigen, ein falsches Gutachten zu erstellen, da dann ihr Job mehr als nur leicht gefährdet wäre.

Nebenbei, Arztprozesse dauern meistens ewig. Dabei ist es egal, ob es Human- oder Veterinärmedizin ist. Ohne Gutachten kommt man meistens nicht weit, aber wenn man ein Gutachten zu seinen Gunsten hat, ist die Chance recht gut, dass man den Prozess gewinnt. Wertminderung bzw. Wertausgleich ist meist nur in Fällen von Zuchttieren oder hochklassigen Tieren gegeben. Da Tiere im Recht nichts weiter als bloße Sachen sind, wird der Wert, der das Tier für den Besitzer hat, nicht berücksichtigt.



Für sonstige Fragen könnt ihr mich gern über PN oder hier erreichen.

Offline Billy

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 187
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #53 am: 19.04.06, 09:30 »
Es ist mir absolut neu, dass die RAKammer einem sagen kann, welcher RA sich auf das im Volksmund so genannte Pferderecht spezialisiert hat. Zum einen gibt es das nämlich tatsächlich gar nicht als entsprechendes "Rechtsgebiet" (schon deshalb kann die Kammer einem da nicht sagen, wer das wohl evtl. macht) und zum anderen weiß meine Kammer nun tatsächlich wirklich nicht, auf welche Gebiete ich mich (bzw. wir und) spezialisiert habe.

Zum RSV: Selbstverständlich ist es gut, wenn der Mandant vorab klärt, ob die RSV die Sache trägt. Oftmals sagen die aber danna uch erstmal nur die Erstberatung zu. Das heißt nicht, daß die den Rest nicht tragen müßten! Und in einigen Fällen habe ich es auch schon erlebt, daß die dem eigenen Vn gegenüber aus fadenscheinigen Gründen die Deckungszusage nicht gegeben haben. Wenn man dann als RA hinschreibt, geht das auf einmla ganz ohne Proleme doch... Verwunderlich, oder?!

Die meisten RAs bieten es an, den Kram mit der RSV auch zu regeln. Also nicht abschrecken lassen!

Gruß!
Karin
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline frankrichter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 44
  • Geschlecht: Männlich
    • Rechtsanwalt Richter
Re: Per Rechtsanwalt gegen Tierarzt
« Antwort #54 am: 18.07.06, 21:16 »
nach spezialisierten anwälten sucht man am besten beim örtlichen anwaltsverein