Da ich beim Anwalt arbeite, hier einige Tipps vorab, bevor ihr zum RA geht:
- Ruft vorab eure Rechtschutzversicherung an, klärt mit dieser ab, ob sie bereit wäre, die Kosten für den Fall zu übernehmen. Sobald ihr die schriftliche Zusage der RS habt, könnt ihr einen Termin beim RA ausmachen - die RS muss dann zahlen.
- achtet darauf, dass die RS nicht nur die Kosten der Erstberatung übernimmt. Tut sie nur das, werden zwar die Kosten der Erstberatung gezahlt, auf den wesentlich höheren Prozesskosten bleibt ihr sitzen.
- wenn ihr die RS-Zusage habt und zum Anwalt geht, versucht vorab schon einmal "Gleichgesinnte" zu finden, also Besitzer, die mit dem TA/der Klinik ebenfalls schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. Gibts mehrere Betroffene kann der Fall nicht als "Ausnahmefall" betrachtet werden und die Chancen erhöhen sich enorm.
- schaut nach dem Rechtsgebiet des RA's. Fast in jeder Stadt gibt es mittlerweile Anwälte, die entweder auf Tier(schutz)recht oder sogar auf Pferde speziallisiert sind. Um die Anwälte zu finden, wendet euch am Besten an die entsprechende Anwaltskammer oder auch an die FN. Dort müssten euch die Rechtsanwälte genannt werden.
- Gutachter: Fast jede Klinik hat einen Gutachter. Tierärzte sagen meistens nicht gegen andere aus, Gutachter schon. Sie können es sich nicht leisten, nur um den Ruf eines TA nicht zu schädigen, ein falsches Gutachten zu erstellen, da dann ihr Job mehr als nur leicht gefährdet wäre.
Nebenbei, Arztprozesse dauern meistens ewig. Dabei ist es egal, ob es Human- oder Veterinärmedizin ist. Ohne Gutachten kommt man meistens nicht weit, aber wenn man ein Gutachten zu seinen Gunsten hat, ist die Chance recht gut, dass man den Prozess gewinnt. Wertminderung bzw. Wertausgleich ist meist nur in Fällen von Zuchttieren oder hochklassigen Tieren gegeben. Da Tiere im Recht nichts weiter als bloße Sachen sind, wird der Wert, der das Tier für den Besitzer hat, nicht berücksichtigt.
Für sonstige Fragen könnt ihr mich gern über PN oder hier erreichen.