Autor Thema: Überprüfung durch das Kreisvetamt  (Gelesen 6409 mal)

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winston

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Überprüfung durch das Kreisvetamt
« am: 26.01.10, 14:49 »
Bekam heute mit der Post eine Ankündigung, meine Pferdehaltung würde durch das Kreisvetamt überpüft. Angeblich wird das bei jedem Halter in Eigenregie gemacht.
Wer hat Erfahrungen damit ,was wird denn genau überprüft??? Ist bei uns in zweieinhalb Jahrzehnten noch nicht vorgekommen.

Offline MoonShadowStable

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #1 am: 26.01.10, 15:08 »
Hmmm ... das ist mir neu und wäre ja noch schöner, wenn sie dafür Gelder verschwenden, aber stattdessen in wirklich tierschutzrelevanten Fällen gar nicht eingreifen.  :-\ :-X

Meines Wissens werden
Zitat
private Pferdehaltungen meist aufgrund eingegangener Meldungen oder Anzeigen über vermutete tierschutzrechtliche Verstöße überprüft .

Sicher, dass da nicht ein Nachbar, Spaziergänger oder sonstwer hinter steckt ???
LG MSS

Offline tara

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #2 am: 26.01.10, 15:35 »
da hab ich auch noch nie was von gehört.
Hatte selbst 10 Jahre Eigenregie, und mein jetziger Stall ist ein kleiner privatr Einsteller-Stall. Da war auch nie was.
Vermutlich doch ein Hinweis eines freundlichen Zeitgenossen....
Ob du dich dort mal erkundigen solltest? Oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?
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Gruß tara

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winston

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #3 am: 26.01.10, 15:49 »
Ich war vorletzte Woche bei einer Versteigerung von Ponys aus einer Rettungsaktion, die vom Kreisvetamt  des Nachbarkreises durchgeführt wurde. Erst sollte in Pony zu mir, von einer Bekannten ersteigert, es wurde auch gesagt, der Platz würde überprüft. Das Pony kam aber nicht zu uns. Leider wurde das für mich zuständige Amt nicht informiert, die Damen tauchten auf. Ich war nicht da. Heute bekam ich ein Schreiben, es würde eine "Überprüfung der Pferdehaltung" durchgeführt. Auf meine etwas erstaunte Nachfrage bekam ich zur Antwort, dies wäre normal, man wäre auch beim Nachbarn (Pensionsstall) gewesen. Ich halte meine Pferde auch seit 25 Jahren in Eigenregie, kenne sowas nicht.
Da irgendwie "unwissend" im Hinblick auf Gesetze, gibt es sowas für Pferdehaltung??? (Weidengröße, Anzahl der dort laufenden Tiere usw.)

Offline sultan

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #4 am: 26.01.10, 15:58 »
hat das evtl. auch was damit zu tun ?

ich muß mal meinen sb fragen, ob er davon weiß - würde ja bedeuten, daß wir alle unsere pferde einzeln beim zuständigen veterinöramt melden müssen ...
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winston

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #5 am: 26.01.10, 16:08 »
@Sultan, ich habe ja gefragt, ob es daran läge, hätte sich ja erledigt, da dieses Pony eben nicht bei uns gelandet ist. Nein, es wäre üblich, wurde mir mitgeteilt. Zudem habe ich auch als Privathalter die Pflicht, meine Tiere beim Kreisvetamt zu melden. Wusste ich zumindest nicht. Tierseuchenkasse ja, aber das halt nicht.
Ach, ich hatte auch mal gegoogelt. Diverse Bundesländer bzw. Kreise weisen extra auf die MeldePFLICHT hin, unser Kreis jedoch nicht... Merkwürdig.
« Letzte Änderung: 26.01.10, 16:11 von winston »

Offline tara

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #6 am: 27.01.10, 08:05 »
hat das evtl. auch was damit zu tun ?


so kann man auch erfahren, wer wieviele Pferde hat. Und hann kommt die Pferdesteuer.....
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Gruß tara

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Offline turbo

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #7 am: 27.01.10, 17:21 »
Tara, genau das denke ich auch  ::) :P :P >:(.
Viele Grüße
Turbo

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Offline sasthi

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #8 am: 27.01.10, 18:29 »
Komischerweise steht aber nix davon auf der FN Seite (die ja durchaus als Organ der Pferdehalter und Besitzer fungieren soll), noch sonst irgendwo.
und der Ominöse §26 sagt folgendes aus:

Zitat
§ 26 Anzeige und Registrierung
(1) Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane,
Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat
dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn
der Tätigkeit
unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im
Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres
Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich
anzuzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort im Sinne
des Satzes 1.
(2) Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragten Stelle erfasst die
1. nach Absatz 1 angezeigten Haltungen oder Betriebe sowie
2. die nach Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom
21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von
Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (ABl. EU Nr. L 279 S. 47) zu registrierenden
Zirkusse
unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register. Die Registriernummer ist
zwölfstellig und wird aus der für die Sitzgemeinde der Haltung, des Betriebes oder
des Zirkus vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt
herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Nummer für
die Haltung, den Betrieb oder den Zirkus gebildet.
(3) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten
Stelle bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar
(Stichtag) im Bestand vorhandenen
1. Schweine, getrennt nach Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30
Kilogramm sowie Ferkeln bis einschließlich 30 Kilogramm und
2. Schafe und Ziegen, getrennt nach den Altersgruppen bis einschließlich neun Monate,
zehn bis einschließlich 18 Monate und ab 19 Monaten,
anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann von der Anzeigepflicht befreien, soweit der
Tierhalter die nach Satz 1 erforderlichen Angaben bereits einer Behörde, auch zu einem
anderen Datum oder einem anderen Stichtag, mitgeteilt hat und die zuständige Behörde
berechtigt ist, diese Angaben zum Zwecke der Erfüllung der Anzeigepflicht zu verwenden.

UNd ich wüsste nicht, dass ihre eine gewerbliche Tätigkeit habt...
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winston

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #9 am: 28.01.10, 08:31 »
Natürlich haben wir KEINE gewerbliche Tätigkeit mit den Rössern. Halten die eben in Eigenregie aus Spass an der Freude an Pferden. Mich wundert das ja auch, aber die zuständige Dame vom Kreisvetamt (Wesel) hat gesagt, alle Halter, auch die privaten, müssten ihre Pferde bei der Behörde anmelden. Wen ich auch frage, keiner ist darüber informiert.... Tierseuchenkasse alleine würde nicht ausreichen.
Ach,auf dem Formular sind neben Wachteln, Perlhühnern usw. halt auch Pferde, Esel, Zebras einschl. Fohlen anzugeben.

Offline Paulista

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #10 am: 28.01.10, 08:41 »
Hab gestern auch mal geschmökert.

Tätigkeit bezieht sich nicht auf Gewerbe, sondern mit Tätigkeit ist das Halten der Pferde gemeint.

Hab ein Formular speziell für Pferde gefunden (von einem Vetamt), da muß man auch angeben, welchen "Verwendungszweck" die Pferde haben.

Allerdings konnte ich jetzt bei "unserem" Vetamt GAR NIX dazu finden, auch beim LWA nicht.

LG
Paulista

Offline sasthi

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #11 am: 28.01.10, 13:31 »
ich würd halt beim Vetamt des jeweiligen Landkreises anrufen und da nachfragen.
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Offline TinaH

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #12 am: 28.01.10, 13:48 »
Ich hör das mit der Meldung beim Vetamt auch grade zum ersten Mal  ???

@winston: Ich würde mir an Deiner Stelle keine großartigen Gedanken machen. Ich gehe mal davon aus, daß Deine Pferdehaltung OK ist, oder? Bei uns hat das Vet-Amt nur Einwände, wenn die Pferde tagelang kein Wasser oder kein Futter bekommen - ansonsten ist denen (leider) der Rest meist relativ egal (meine eigene Erfahrung, als ich dort schonmal angerufen hatte wegen einem verwahrlostem Pony und die Erfahrung meiner TÄ, die es nicht geschafft hat, das Vet-Amt ebenfalls wegen einem verwahrlostem Pferd zu aktivieren, solange das Pferd noch zu retten gewesen wäre  :-[ )
Wenn ich tolerant wäre, dann würde ich einen Gänseblümchenkranz auf dem Kopf tragen und Kumbaya singen

winston

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #13 am: 28.01.10, 14:19 »
@TinaH, 3x täglich wird gefüttert (alle 8 Stunden, dafür steh ich nachts auf , wegen meines 30jährigen Trakehners, seit 25 Jahren bei mir), 2mal täglich wird abgeäppelt. Jeder "Deckenträger" hat 2 Decken, damit ich wechseln kann. Raufutter guter Qualität, 3 Notfälle aufgenommen aus schlechter Haltung, der letzte Notfall am Samstag vor dem Heiligen Abend (Schnabelhufe, Cushing usw.). Keine Ahnung, was die von mir wollen...und deshalb mach ich mir eben Gedanken...

Offline TinaH

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Re: Überprüfung durch das Kreisvetamt
« Antwort #14 am: 28.01.10, 14:24 »
Du brauchst Dir echt keine Gedanken zu machen! Laß es einfach auf Dich zukommen, die werden nichts auszusetzen haben (und ich denke auch, daß die von irgendwem "geschickt" wurden, von Routinekontrollen hab ich noch nie was gehört)  :-*
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