Ja, komisch ist es schon. Aber ich glaube nicht, dass es Vorschriften für Verwahrungsverträge gibt, die sowas einschränken. Man streitet ja, ob Verwahrung oder Dienstleistung... Bei beiden sind Zeitverträge durchaus nicht unüblich (Befristete Einlagerung von Möbeln, Dienstleistungsvertrag erstmal für 2 Jahre fest...).