Autor Thema: Auf Kaufvertrag Name Züchter UND Name Verkäufer ! Rechtl. Auswirkung?  (Gelesen 2389 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline NalaTopic starter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 20
Hat dies eine rechtl. Auswirkung (Haftung)? Denn der Züchter war beim Verkauf/AKU nicht anwesend, aber der Verkäufer. Denn der Kauf-Vertrag lautet eigentl. "Privat an Privat". Und auf einer Internetseite preist sich der Verkäufer auch als langjähriger Züchter an.

Offline carola

  • Moderator
  • **
  • Beiträge: 8.588
  • Geschlecht: Weiblich
  • pferdelos glücklich...
Nala, was bedeutet "Züchter" und "Verkäufer"? Meinst du Eigentümer (Züchter) und Verkäufer? Hast du schriftlich, dass der Verkäufer das Tier verkaufen durfte?
Letztens hatten sie ein Urteil gegen Schockemöhle in der Zeitung abgedruckt, der haftete, weil er (dank seines Namens) ein Pferd für teuer Geld für jemand anderen verhökert hatte. das Pferd erwies sich als unbrauchbar, vom Verkäufer war wohl nix zu holen, also wurde der Verkäufer verklagt, und der Käufer bekam Recht. In diesem Fall, weil der Verkäufer mit seinem guten Namen für das Tier warb.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline NalaTopic starter

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 20
Oh, hat ja jemand geantwortet!! Super.

KAUFVERTRAG: Also Besitzer / Züchter steht im Paß beides mal der selbe Name. Auf dem Kaufvertrag steht auch dieser Name (war aber beim Verkauf NICHT anwesend) und noch Name des anwesenden Verkäufers. (Glaub aber die sind irgendwie verwandt!). Ich frag mich eben jetzt warum da beide Namen stehen, ob das eb en rechtl. Gründe hat.

Dann hab ich vom Verkäufer noch einen Zettel bekommen:
ERKLÄRUNG DES VERKÄUFERS: da steht Name des Pferdes, ..., Disziplin/AUsbildungsstand Hobby, Training, keine Krankheiten, Keine OP´s, ...
Da steht also nur Name des Verkäufers drauf, nicht der des Besitzer/Züchters.

Kommt mir halt komisch vor, denn eigentl. hätte der Verkäufer ja den Besitzer/Züchter-Namen garnicht angeben brauchen?!

Offline carola

  • Moderator
  • **
  • Beiträge: 8.588
  • Geschlecht: Weiblich
  • pferdelos glücklich...
Naja, wenn er nicht Eigentümer des Pferdes ist, darf er es ja eigentlich nicht verkaufen, sondern nur vermitteln. Und dann gehört der Verkäufer schon rein, denke ich mal. Außerdem gehe ich mal davon aus, dass er sich (wie Schockemöhle sich das wohl auch gedacht hat) von der Haftung des Verkäufers reinwaschen will, also "ich vermittele nur, haften für alle Eigenschaften tut der Verkäufer". Nur geht es eben nicht immer ganz so einfach.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!