Autor Thema: Lebensversicherung Pferd -bei Kauf alten Vertrag übernommen- Sperrfristen???  (Gelesen 2357 mal)

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Offline emmaTopic starter

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Hallo!
Ich habe im Juni 2009 eine Stute gekauft, die seit einigen Jahren eine Lebensversicherung inkl. dauernder Unbrauchbarkeit bei der R&V hat. Diesen Vertrag habe ich übernommen. Mein Vertrag beginnt mit Datum xx.6.2009 mit dem Zusatz  Vorversicherung Vertrag xxxxx.
Für dauernde Unbrauchbarkeit auf Grund von Sehnenschäden etc ist in der Satzung eine Wartezeit von 6 Monaten vereinbart, mit Begründung man möchte verhindern, dass Pferde mit voraussehbarem Schaden kurzfristig versichert werden und dann die Versicherungssumme einzukassieren. Bislang habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht, da ich ansonsten keins meiner Pferde versichert habe-nur wenn man ein 16jähriges Pferd kauft,dass seit 10 versichert ist, lässt man diese -aus meiner Sicht natürlich- weiterlaufen...
Meine Frage: gilt mein Vertrag als neuer Vertrag und habe ich somit eine Wartefrist von 6 Monaten oder entfällt die Wartezeit, da das Pferd ja bereits seit einigen Jahren versichert ist -dort also ja schon seine Wartezeit "abgesessen" hat...
Frage, da meine Stute vermutlich einen Sehnenschaden hat und event. unreitbar ist- so wie es aussieht, wird sie vermutlich auch nicht mehr für die Zucht taugen, da die Gewichtsbelastung mit Fohlenbauch zu viel sein könnte... .
Würde mich über Antworten freuen!

Offline Orion

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Hallo Emma,

das ist ein Grenzfall. Wenn der Vorvertrag in deinem Vertrag vermerkt ist, ist es durchaus möglich, das die Wartezeit in diesem Fall nicht greift. Das muß aber in den allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen, dem "Kleingeduckten". Wenn da nichts steht, erkundige dich bei deiner Versicherung, wie das gehandhabt wird. Wenn der Vertrag unverändert weiterläuft, es also keine Änderungen an Summen und Umfang gegeben hat, sollte zumindest ein Teil gezahlt werden.

Aber Achtung: Nach der Zahlung "gehört" die Stute der Versicherung, und die kann die Tötung verlangen.

Gruß

Orion

Offline carola

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Das ist kein neuer Vertrag. Guckst du ins VVG, da steht drin, dass der alte Vertrag beim Verkauf des versicherten "Objektes" auf den neuen Eigentümer übergeht. Damit übernimmst du den Altvertrag mit allen Rechten und Pflichten (und hast ein Kündigungsrecht). Wartezeit kann es hier nicht geben. Du bist kein Neukunde, der der Versicherung ein frisch verletztes Pferd unterjubeln will.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline emmaTopic starter

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Hallo!
Vielen Dank für die Antworten! Inzwischen liegt der Fall bei der Versicherung. Eine Wartezeit gibt es nicht, da die Versicherung übernommen wurde und somit der alte Vertrag nur umgeschrieben wurde... . Die Versicherung hat mir nun ein Schadenprotokoll zugesandt, das der TA ausfüllen muss. Gestern wurden Röntgenbilder gemacht-Ergebnis: auf der rechten Seite sind Veränderungen am Knochen (sieht aus wie ein Sägeblatt)-da dort der Fesselträger, Strecksehne, Beugesehne etc langlaufen, scheuern die sich dort auf und sind nun entzündet. Man könnte es mit Hyoloronsäure probieren eine Verbesserung hinzubekommen (Erfolgschanze sind sehr gering, da schon weit Fortgeschritten), aber Reiten ist vorbei... . Sehr niederschmetternd, aber ich hatte schon damit gerechnet:-( Bin nun sehr gespannt, was die Versicherung sagt, bzw. ob sie dann überhaupt zahlt- so eine Veränderung kommt ja nicht von heute auf morgen... Beim Vorbesitzer wurde die Stute nicht geritten, da er nur züchtet (er ist über 80Jahre alt und hat keins seiner Pferde reiten lassen- die 8 jährige Tochter meiner Stute kannte auch nur Halfter und Schmied und wurde erst durch meine Freundin, die sie gekauft hat, angeritten).  Falls jemand einen ähnlichen Fall hatte und weiss, wie die Versicherung in so einem Fall entscheidet, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen!
Liebe Grüße
Emma Yvonne