Hallo,
die steuerliche Seite kann ich nicht beurteilen , das vorneweg.
Ein Verein macht dann Sinn, wenn man die Sache mit mehreren Leuten (mindestens 7) aufziehen will. Ein Verein bedeutet aber auch, dass man selbst - auch als >Initiator - u.U. nur sehr eingeschränkte Entscheidungsrechte hat, da der Verein bestimmte Strukturen (z.B. Vorstand, Satzung) haben muss. Der Verein selbst kann auch gewinnorientiert sein, oder z.B. einen gemeinnützigen und einen abgegrenzten gewinnorientierten Teil haben.
Die Gmbh dagegen bietet sich als Form, wenn man selbst weiterhin über das Projekt (so nenne ich es jetzt mal) die Entscheidungshoheit haben will (als Eigentümer). Bei der GmbH muss ein sog. Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Haften tut die GmbH bzw. der / die Gesellschafter ( es können auch mehrere sein) nur mit dem Gesellschaftsvermögen, dass sich nach dem Gesellschaftsvertrag bestimmt. Änderungen im Gesellschaftsvertrag können dann nur durch den / die Gesellschafter erfolgen.
Ich empfehle Dir, Dich anwaltlich beraten zu lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
viele Grüsse
Sabine